KI-Nutzung: Studierende von Wiederholungsprüfungen ausgeschlossen

Wer generative KI in einer Prüfungsleistung entgegen den geltenden Prüfungsregeln oder ohne die geforderte Offenlegung nutzt, riskiert nicht nur ein Nichtbestehen. Das zeigen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25.02.2026. In beiden Verfahren bestätigte das Gericht nicht nur die Bewertung mit „nicht bestanden“, sondern auch den Ausschluss von der Prüfungswiederholung. Gegen beide Urteile wurde allerdings die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Gerade dieser Punkt macht die Entscheidungen so brisant. Wer eine Wiederholungsprüfung nicht mehr ablegen darf, steht oft nicht nur vor einem einzelnen verlorenen Prüfungsversuch. Je nach Prüfungsordnung kann dies dazu führen, dass eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden ist und der weitere Verbleib im Studiengang ernsthaft gefährdet wird. Für Studenten ist das regelmäßig eine existenzielle Zäsur.
Die Entscheidungen des VG Kassel zu den Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS verdienen daher besondere Aufmerksamkeit. Sie betreffen die inzwischen hochaktuelle Frage, wie Hochschulen mit dem Einsatz generativer KI in Prüfungen umgehen dürfen und wo die Grenze zwischen zulässiger Arbeitserleichterung und prüfungsrechtlich relevanter Täuschung verläuft.
Warum die Entscheidungen des VG Kassel so wichtig sind
Die Urteile treffen auf ein Umfeld, in dem viele Hochschulen noch immer dabei sind, ihren Umgang mit KI zu präzisieren. Studenten erleben in der Praxis häufig ein widersprüchliches Bild:
Auf der einen Seite steht die technische Realität
KI-Tools sind längst im Studienalltag angekommen. Sie helfen bei
• der Ideenfindung
• der Strukturierung von Texten
• der sprachlichen Überarbeitung
• der Zusammenfassung von Literatur
• der Formulierung von Gliederungen
• der Generierung ganzer Textpassagen
Gerade deshalb ist die Versuchung groß, solche Werkzeuge auch in Hausarbeiten, Seminararbeiten oder Abschlussarbeiten einzusetzen.
Auf der anderen Seite steht das Prüfungsrecht
Prüfungen sollen die eigene Leistung des Prüflings abbilden. Das gilt in besonderem Maße für schriftliche Arbeiten, bei denen wissenschaftliches Denken, methodisches Arbeiten, sprachliche Darstellung und eigenständige Problemlösung bewertet werden. Wenn eine KI diese Leistung ganz oder teilweise übernimmt, entsteht ein grundlegendes Problem: Die eingereichte Arbeit spiegelt dann möglicherweise nicht mehr zuverlässig die persönliche Prüfungsleistung wider.
Genau hier setzen die Kasseler Entscheidungen an. Sie verdeutlichen, dass KI nicht bloß ein modernes Hilfsmittel ist, sondern in Prüfungen schnell zu einem unerlaubten Hilfsmittel werden kann.
Was das VG Kassel entschieden hat
Die zugrunde liegenden Fälle
Soweit derzeit öffentlich bekannt ist, betrafen die Verfahren zwei unterschiedliche Prüfungsleistungen an der Universität Kassel:
• eine Bachelorarbeit im Fach Informatik
• eine Hausarbeit im Masterstudiengang Verwaltungsrecht
In beiden Fällen hatte die Universität die eingereichten Arbeiten als nicht bestanden bewertet. Darüber hinaus sah sie eine schwere Täuschung als gegeben an und schloss die betroffenen Prüflinge von der Wiederholungsprüfung aus.
Die Studierenden wollten sich gegen diese Entscheidungen gerichtlich wehren. Das VG Kassel hat die Klagen mit Urteilen vom 25.02.2026 abgewiesen; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde in beiden Verfahren aber die Berufung zugelassen.
Der Kern der gerichtlichen Aussage
Das Gericht hat die Sanktionen der Universität im Ergebnis bestätigt. Nach der öffentlich bekannten Linie der Entscheidung ging das Gericht davon aus, dass sich die Kläger unerlaubter Hilfsmittel bedient hatten. Nach der Pressemitteilung des VG Kassel hat das Gericht verallgemeinerungsfähige Regeln zum Umgang mit KI in Prüfungssituationen und zur Beweisbarkeit ihres Einsatzes aufgestellt. Die bislang öffentlich zugängliche Mitteilung enthält allerdings keine detaillierten Entscheidungsgründe.
Damit reicht die Bedeutung der Entscheidungen deutlich über die beiden Einzelfälle hinaus. Hochschulen, Prüfungsausschüsse, Prüfer und Studenten erhalten ein klares Signal:
Wer generative KI in einer Prüfungsleistung einsetzt, ohne dass dies erlaubt und sauber offengelegt ist, bewegt sich in einem erheblichen prüfungsrechtlichen Risiko.
Die eigentliche Härte: Ausschluss von der Wiederholungsprüfung
Warum diese Sanktion so gravierend ist
Ein einfaches Nichtbestehen ist bereits belastend. Der Ausschluss von einer Wiederholungsprüfung hat jedoch meist eine andere Qualität. An der Universität Kassel kann der Ausschluss von der Wiederholungsprüfung dazu führen, dass die betroffene Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden ist. Nach den Allgemeinen Bestimmungen ist dann die Wiederholung ausgeschlossen; nach den studentischen Hinweisen der Universität bedeutet das in der Regel, dass der Studiengang nicht mehr fortgesetzt werden kann und der Studierende exmatrikuliert wird.
Für Studenten ist das regelmäßig deutlich einschneidender als eine bloße schlechte Note oder ein einmalig verlorener Versuch.
Keine reine Formalie
Man sollte deshalb nicht den Fehler machen, den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung als bloß verwaltungstechnische Nebenfolge zu verstehen. Tatsächlich handelt es sich um eine der schärfsten Sanktionen, die das Prüfungsrecht im Hochschulbereich kennt. Dass das VG Kassel eine solche Folge im Zusammenhang mit KI-Nutzung bestätigt hat, zeigt, wie ernst Gerichte die Integrität akademischer Prüfungen nehmen.
Vertiefte Einordnung der Entscheidungen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS
Worum es rechtlich im Kern geht
Im Zentrum steht nicht die allgemeine Frage, ob KI „gut“ oder „schlecht“ ist. Auch geht es nicht darum, ob Studenten moderne Technik nutzen dürfen. Die eigentliche Rechtsfrage lautet vielmehr:
Darf ein Prüfling in einer konkreten Prüfungsleistung auf KI zurückgreifen, ohne dass dadurch die Eigenständigkeit der Leistung entfällt oder eine Täuschung vorliegt?
Diese Frage beantwortet sich nicht pauschal, sondern anhand mehrerer Faktoren.
Maßgeblich sind vor allem diese Punkte
• der Inhalt der jeweiligen Prüfungsordnung
• die konkreten Vorgaben des Prüfers
• die erlaubten oder verbotenen Hilfsmittel
• eine abgegebene Eigenständigkeitserklärung
• Art und Umfang der KI-Nutzung
• die Frage, ob der KI-Einsatz offengelegt wurde
• die Auswirkungen auf die Chancengleichheit gegenüber anderen Prüflingen
Gerade in diesen Punkten dürften die Kasseler Entscheidungen ihre besondere Bedeutung entfalten.
KI ist nicht automatisch erlaubt, nur weil sie nicht ausdrücklich verboten wurde
Aus den beiden Kasseler Urteilen lässt sich öffentlich nicht sicher der allgemeine Satz ableiten, KI sei in Prüfungen stets nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich erlaubt wurde. Für die Universität Kassel ist vielmehr veröffentlicht, dass bei Prüfungsleistungen unter unkontrollierten Bedingungen festgelegt werden muss, ob und welche KI-Werkzeuge genutzt werden dürfen und wie ihr Einsatz zu dokumentieren ist. Die Universität beschreibt hierfür unterschiedliche Modelle – bis hin zu Szenarien, in denen alle Tools erlaubt sein können.
Bei KI kommt hinzu, dass sie nicht lediglich Rechtschreibfehler korrigiert oder einen Text formatiert, sondern teilweise Inhalte, Struktur, Argumentation oder Sprachstil maßgeblich mitprägt. Dadurch kann der Charakter der Leistung kippen. Die Arbeit wirkt dann zwar wie eine studentische Eigenleistung, beruht tatsächlich aber zumindest teilweise auf einem extern erzeugten Output.
Gerade deshalb dürfte das VG Kassel den Einsatz generativer KI nicht als bloße Alltagshilfe, sondern als prüfungsrelevantes Hilfsmittel behandelt haben.
Die besondere Bedeutung der Eigenständigkeitserklärung
Warum dieser Punkt oft unterschätzt wird
Bei Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten müssen Studenten regelmäßig erklären, dass sie die Arbeit selbstständig und ohne unzulässige Hilfsmittel angefertigt haben. Diese Erklärung ist keine leere Formalie. Sie hat erhebliches rechtliches Gewicht.
Wer eine solche Erklärung unterschreibt und gleichzeitig in erheblichem Umfang KI einsetzt, ohne dass dies gestattet oder dokumentiert ist, setzt sich einem besonders gefährlichen Vorwurf aus:
Nicht nur die Arbeit selbst ist problematisch, sondern auch die schriftliche Versicherung über ihre eigenständige Erstellung.
Gerade das kann die Schwere des Täuschungsvorwurfs erheblich erhöhen.
Warum dieser Aspekt nach der Prüfungsordnung der Universität Kassel besonderes Gewicht haben kann
Nach der an der Universität Kassel geltenden Prüfungslogik kann ein besonders schwerer Täuschungsfall gerade dann vorliegen, wenn bei einer schriftlichen Arbeit trotz gegenteiliger Erklärung unerlaubte Hilfsmittel verwendet wurden. Das erklärt, warum die Sanktion nicht bei einem bloßen „nicht bestanden“ stehen blieb, sondern in Richtung Ausschluss von der Wiederholungsprüfung verschärft wurde.
Wann aus einer Täuschung eine schwere Täuschung wird
Nicht jede Unregelmäßigkeit rechtfertigt dieselbe Sanktion. Das Prüfungsrecht differenziert. Genau deshalb ist die Frage der Schwere eines Verstoßes so bedeutsam.
Für die Bewertung können insbesondere diese Gesichtspunkte relevant sein:
• wie intensiv die KI eingesetzt wurde
• ob die KI nur unterstützend oder inhaltlich prägend tätig war
• ob zentrale Teile der Arbeit auf KI-Output beruhten
• ob der Einsatz bewusst verborgen wurde
• ob eine Eigenständigkeitserklärung abgegeben wurde
• wie stark die Chancengleichheit anderer Prüflinge beeinträchtigt wurde
• ob der Einsatz gezielt auf eine Täuschung über die eigene Leistung angelegt war
Je stärker die KI die eigentliche Prüfungsleistung ersetzt, desto näher liegt der Vorwurf einer schweren Täuschung.
Die Entscheidungen zeigen: Nicht jede KI-Nutzung ist automatisch unzulässig
Die Kasseler Entscheidungen betreffen ausschließlich eine von Universität und Gericht als unzulässig bewertete KI-Nutzung. Daraus folgt nicht, dass KI im Studium oder in Prüfungen generell verboten wäre. An der Universität Kassel gibt es ausdrücklich auch Modelle, in denen KI-Nutzung zugelassen ist, sofern die erlaubten Hilfsmittel vorab festgelegt und der Einsatz dokumentiert wird.
Entscheidend ist vielmehr, ob und in welchem Umfang KI in der konkreten Prüfung zugelassen war. Hochschulen können den Einsatz von KI durchaus erlauben, etwa wenn
• bestimmte Tools ausdrücklich freigegeben werden
• die Nutzung dokumentiert werden muss
• Prompts und Outputs offengelegt werden
• der KI-Einsatz selbst Gegenstand der Prüfungsleistung ist
• die Bewertungsmaßstäbe entsprechend angepasst werden
Gerade bei Prüfungsleistungen unter unkontrollierten Bedingungen muss nach der Universität Kassel vorab festgelegt werden, ob und welche KI-Werkzeuge genutzt werden dürfen und wie der Einsatz zu dokumentieren ist. Wird diese Vorgabe missachtet oder der erlaubte Rahmen überschritten, kann der KI-Einsatz prüfungsrechtlich unzulässig sein.
Warum gerade Hausarbeiten und Abschlussarbeiten besonders riskant sind
Prüfungen unter unkontrollierten Bedingungen
Hausarbeiten, Seminararbeiten und Abschlussarbeiten entstehen typischerweise außerhalb einer unmittelbaren Aufsicht. Genau das macht sie anfällig für unerlaubte Hilfe. Bei einer Klausur im Prüfungsraum lässt sich die Nutzung unerlaubter Hilfsmittel eher kontrollieren. Bei einer über Wochen bearbeiteten schriftlichen Arbeit ist das deutlich schwieriger.
Deshalb sind gerade diese Formate besonders sensibel.
Die Gefahr der verschleierten Fremdleistung
Bei generativer KI besteht die Besonderheit darin, dass die fremde Hilfe nicht wie ein klassisches Plagiat unbedingt als wörtliche Übernahme einer Quelle erscheint. Stattdessen entsteht ein scheinbar originärer Text. Das erschwert die Kontrolle erheblich.
Gerade darin liegt die prüfungsrechtliche Brisanz:
Die Arbeit kann auf den ersten Blick eigenständig wirken, obwohl wesentliche Denkleistungen ausgelagert wurden.
Wie Hochschulen KI-Nutzung überhaupt nachweisen können
Ein häufiger Einwand lautet, dass KI-Einsatz praktisch kaum sicher nachweisbar sei. Die Universität Kassel weist selbst darauf hin, dass Texte generativer KI nach heutigem Stand in der Regel nicht zweifelsfrei identifizierbar und mit Plagiatssoftware regelmäßig nicht auffindbar sind. Öffentlich gesichert ist für die Kasseler Urteile bislang nur, dass das VG Kassel nach seiner Pressemitteilung verallgemeinerungsfähige Regeln auch zur Beweisbarkeit des KI-Einsatzes aufgestellt hat; welche konkreten Indizien in den beiden Verfahren tragend waren, ergibt sich aus der Pressemitteilung jedoch nicht.
Öffentlich gesichert ist nur, dass das VG Kassel nach eigener Pressemitteilung auch Regeln zur Beweisbarkeit des KI-Einsatzes aufgestellt hat. Welche konkreten Indizien oder Beweismittel das Gericht in den beiden Verfahren herangezogen hat, ergibt sich aus der veröffentlichten Mitteilung jedoch nicht. Veröffentlicht ist für die Universität Kassel lediglich, dass der Nachweis einer solchen Pflichtverletzung der Universität beziehungsweise der Prüfungsbehörde obliegt und in der Praxis Schwierigkeiten bereiten kann.
Gerade weil das VG Kassel nach außen erkennbar auch zur Beweisbarkeit des KI-Einsatzes Maßstäbe entwickelt haben soll, werden die Urteile in der Praxis große Aufmerksamkeit erfahren.
Was die Entscheidungen für Studenten bedeuten
Der bisher verbreitete Graubereich wird kleiner
Viele Studenten haben sich bislang in einem vermeintlichen Zwischenbereich bewegt:
• Ideen mit KI sammeln
• Gliederungen entwerfen lassen
• Textbausteine umformulieren
• Argumente sprachlich „glätten“
• Absätze umschreiben lassen
Solange keine klaren Regeln bestehen, wird dies von manchen als unproblematisch angesehen. Die Kasseler Entscheidungen sprechen eher dafür, dass ein solcher Graubereich in Prüfungen deutlich enger zu ziehen ist, als viele annehmen.
Die Berufung auf Unklarheit hilft nicht immer weiter
Es wäre riskant, aus unklaren oder lückenhaften Vorgaben auf eine stillschweigende Erlaubnis zu schließen. An der Universität Kassel soll gerade bei Prüfungsleistungen unter unkontrollierten Bedingungen vorab festgelegt werden, ob und welche KI-Werkzeuge genutzt werden dürfen und wie der Einsatz zu dokumentieren ist. Fehlt eine solche Klärung, entsteht für Studierende ein erhebliches Prüfungsrisiko.
Wer also meint, ohne ausdrückliches Verbot dürfe ChatGPT oder ein anderes Tool schon verwendet werden, verlässt sich auf eine Annahme, die sich als kostspieliger Irrtum erweisen kann.
Welche Folgen bei unzulässiger KI-Nutzung drohen können
Je nach Prüfungsordnung und Schwere des Verstoßes kommen insbesondere folgende Rechtsfolgen in Betracht:
• Bewertung der betroffenen Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0)
• Nichtbestehen der betroffenen Prüfungsleistung
• bei besonders schwerer Täuschung Ausschluss von der Wiederholungsprüfung
• dadurch endgültiges Nichtbestehen dieser Prüfungsleistung
• an der Universität Kassel in der Regel die Folge, dass der Studiengang nicht mehr fortgesetzt werden kann und eine Exmatrikulation erfolgt
Nicht jeder Fall endet zwingend mit der härtesten Sanktion. Die Kasseler Entscheidungen zeigen aber, dass Gerichte solche Folgen jedenfalls nicht von vornherein für unverhältnismäßig halten.
Was Studenten jetzt unbedingt beachten sollten
Vor der Abgabe einer Arbeit
Bevor Sie eine schriftliche Prüfungsleistung abgeben, sollten Sie sehr genau prüfen,
• was Ihre Prüfungsordnung vorsieht
• welche Vorgaben der Prüfer gemacht hat
• ob KI ausdrücklich erlaubt, eingeschränkt erlaubt oder verboten ist
• ob der Einsatz dokumentiert werden muss
• welche Eigenständigkeitserklärung Sie unterschreiben
Gerade bei unklaren Vorgaben ist Zurückhaltung meist sicherer als ein experimenteller Einsatz generativer KI.
Während der Bearbeitung
Sinnvoll ist es, den eigenen Arbeitsprozess sauber nachvollziehbar zu halten. Dazu kann gehören,
• eigene Notizen aufzubewahren
• Literaturarbeit nachvollziehbar zu dokumentieren
• Zwischenschritte zu sichern
• zulässige Hilfsmittel festzuhalten
• bei erlaubter KI-Nutzung Prompts und Outputs offen zu dokumentieren
Bei einem Täuschungsvorwurf
Wer bereits mit einem Täuschungsvorwurf konfrontiert ist, sollte nicht vorschnell und unüberlegt reagieren. Problematisch sind vor allem
• spontane Einlassungen ohne Akteneinsicht
• pauschale Bestreitungen trotz belastender Indizien
• missverständliche Rechtfertigungen
• der Versuch, nachträglich Erklärungen zu „glätten“
In solchen Fällen kommt es auf eine saubere prüfungsrechtliche Analyse an. Entscheidend sind dann insbesondere
• die genaue Prüfungsordnung
• die Dokumentation der Universität
• die Anhörung
• die Begründung des Prüfungsausschusses
• die Frage, ob die Schwere des Vorwurfs tragfähig begründet wurde
• die Verhältnismäßigkeit der Sanktion
Was Hochschulen und Prüfer aus Kassel lernen können
Die Entscheidungen betreffen nicht nur Studenten, sondern auch Hochschulen selbst. Wer KI in Prüfungen rechtssicher handhaben will, braucht klare Regelungen. Sinnvoll sind vor allem
• eindeutige Vorgaben zu erlaubten und verbotenen Hilfsmitteln
• differenzierte Regelungen für verschiedene Prüfungsformate
• angepasste Eigenständigkeitserklärungen
• Dokumentationspflichten bei zugelassener KI-Nutzung
• transparente Hinweise zu den Folgen von Verstößen
• nachvollziehbare Bewertungs- und Anhörungsverfahren
Je unklarer die Rahmenbedingungen sind, desto größer ist die Gefahr späterer Streitigkeiten.
Die besondere Bedeutung für Bachelorarbeiten und Masterarbeiten
Bei Abschlussarbeiten ist die Lage besonders ernst. Sie bilden einen zentralen Teil des Studienabschlusses und sollen zeigen, dass der Student wissenschaftlich arbeiten kann. Dazu gehört nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Weg dorthin:
• eigenständige Themenbearbeitung
• methodisches Vorgehen
• rechtssicherer Umgang mit Quellen
• kritische Reflexion
• sprachliche und gedankliche Eigenleistung
Wenn generative KI diesen Kernbereich ersetzt, wird gerade die Leistung fraglich, die mit der Abschlussarbeit eigentlich geprüft werden soll. Deshalb liegt es nahe, dass Gerichte und Hochschulen hier besonders streng reagieren.
Rechtliche Bewertung der Kasseler Linie
Die Linie des VG Kassel dürfte viele Hochschulen bestärken. Sie passt zu einem Prüfungsrecht, das die Eigenleistung des Prüflings und die Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer schützt. Wer sich durch unerlaubte KI-Nutzung Vorteile verschafft, greift genau in diese Grundprinzipien ein.
Zugleich sollte man die Entscheidungen nicht missverstehen. Sie sind keine pauschale Absage an KI im Studium. Sie machen vielmehr deutlich:
KI kann im Studium durchaus eine Rolle spielen. In Prüfungen entscheidet aber nicht der technische Fortschritt, sondern die rechtliche Zulässigkeit im konkreten Prüfungsrahmen.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Fazit: KI in Prüfungen ist kein harmloses Experiment
Die Entscheidungen des VG Kassel zu den Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS markieren einen wichtigen Punkt in der Entwicklung des Hochschulprüfungsrechts. Sie zeigen, dass unerlaubte KI-Nutzung in schriftlichen Prüfungsleistungen nicht nur zu einem einfachen Durchfallen führen kann. In gravierenden Fällen kann sogar der Ausschluss von der Wiederholungsprüfung rechtmäßig sein.
Für Studenten bedeutet das:
Wer KI in Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten einsetzt, sollte sich nicht auf Vermutungen oder Hörensagen verlassen. Entscheidend sind die konkreten Prüfungsregeln, die Vorgaben des Prüfers und die vollständige Transparenz über den Einsatz solcher Werkzeuge.
Gerade weil die Sanktionen im Einzelfall existenzielle Folgen für das gesamte Studium haben können, ist bei jeder prüfungsrelevanten Nutzung von KI größte Vorsicht geboten.
Wer bereits mit einem entsprechenden Vorwurf konfrontiert ist, sollte die Situation ernst nehmen. Denn aus einer vermeintlichen technischen Hilfe kann sehr schnell ein schwerwiegendes prüfungsrechtliches Problem werden.
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