Kennzeichnungskraft im Markenrecht: Bedeutung & Prüfung
Ob ein Markenname oder Logo im Wettbewerb tatsächlich durchsetzbar ist, hängt maßgeblich von seiner Kennzeichnungskraft ab. Während manche Zeichen von Beginn an einen starken Wiedererkennungswert haben, wirken andere so austauschbar, dass sie kaum Schutz entfalten können. Die Kennzeichnungskraft ist damit nicht nur ein juristisches Kriterium, sondern auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Sie entscheidet mit darüber, ob eine Marke gegenüber Nachahmern wirksam verteidigt werden kann oder ob sie im Dickicht der Wettbewerber untergeht.
Was Sie in diesem Beitrag erwartet
In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter Kennzeichnungskraft im Markenrecht zu verstehen ist, wie Gerichte sie einordnen und welche praktischen Konsequenzen dies für Unternehmen hat. Schritt für Schritt werden die verschiedenen Arten von Kennzeichnungskraft erläutert – von schwach bis stark –, die Kriterien für ihre Beurteilung dargestellt und typische Fallstricke aufgezeigt. Sie erhalten zudem konkrete Hinweise, wie sich die Kennzeichnungskraft durch gezielte Maßnahmen steigern lässt und warum eine Verwässerung unbedingt vermieden werden sollte.
Typische Missverständnisse aus der Praxis
In der Praxis hält sich hartnäckig die Annahme, dass allein eine intensive Bewerbung eines Zeichens automatisch zu einer starken Kennzeichnungskraft führt. Ebenso wird häufig übersehen, dass beschreibende oder anpreisende Begriffe kaum schutzfähig sind – auch wenn sie im Marketing gut klingen. Ein weiteres Missverständnis besteht darin, die Kennzeichnungskraft mit der allgemeinen Bekanntheit zu verwechseln. Während eine Marke durchaus weithin bekannt sein kann, bedeutet dies nicht zwingend, dass sie auch juristisch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft genießt. Entscheidend sind vielmehr die rechtlichen Maßstäbe, die in jedem Einzelfall angewendet werden.
Begriffsklärung und Einordnung
Rechtsrahmen in Kürze
Arten der Kennzeichnungskraft
Kriterien zur Beurteilung im Einzelfall
Steigerung der Kennzeichnungskraft durch Benutzung
Abschwächung und Verwässerung
Kennzeichnungskraft in der Verwechslungsprüfung
Schutzumfang und erweiterter Schutz bekannter Marken
Zusammengesetzte Zeichen, Serienmarken und Slogans
Branchenbesonderheiten
Strategie und Umsetzung im Unternehmen
Checkliste: Schnellprüfung der Kennzeichnungskraft
FAQ zur Kennzeichnungskraft
Fazit: Was Sie jetzt konkret tun können
Begriffsklärung und Einordnung
Die Kennzeichnungskraft ist einer der zentralen Begriffe im Markenrecht. Sie beschreibt die Fähigkeit eines Zeichens, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Anbieter zu unterscheiden und sich im Gedächtnis der Verbraucher einzuprägen. Während manche Zeichen diese Funktion von Natur aus hervorragend erfüllen, müssen andere erst durch intensive Benutzung und Marktpräsenz an Profil gewinnen. Um die Tragweite richtig einschätzen zu können, ist es wichtig, die Kennzeichnungskraft von verwandten Begriffen abzugrenzen und die verschiedenen Stufen zu verstehen.
Kennzeichnungskraft vs. Unterscheidungskraft
Oft werden Kennzeichnungskraft und Unterscheidungskraft synonym verwendet – tatsächlich gibt es jedoch einen Unterschied. Die Unterscheidungskraft ist eine absolute Eintragungsvoraussetzung für eine Marke. Fehlt sie, wird die Anmeldung bereits vom Markenamt zurückgewiesen. Die Kennzeichnungskraft geht darüber hinaus: Sie wird bei bestehenden Marken vor allem dann relevant, wenn es um die Reichweite des Schutzes geht. Eine Marke mit hoher Kennzeichnungskraft genießt einen weiten Schutzumfang, während eine schwach kennzeichnungskräftige Marke leichter von ähnlichen Zeichen umgangen werden kann.
Originäre, gesteigerte und bekannte Kennzeichnungskraft
Grundsätzlich wird zwischen drei Stufen unterschieden:
- Originäre Kennzeichnungskraft: Diese liegt vor, wenn ein Zeichen von Natur aus unterscheidungskräftig ist, etwa Fantasiebegriffe oder prägnante Logos.
- Gesteigerte Kennzeichnungskraft: Sie entwickelt sich durch intensive Benutzung im Markt. Durch Werbung, Vertrieb und Medienpräsenz kann auch ein zunächst schwaches Zeichen erheblich an Profil gewinnen.
- Bekannte Kennzeichnungskraft: Marken, die einem erheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise bekannt sind, genießen einen überdurchschnittlich weiten Schutz. Hierzu zählen insbesondere Marken, die aufgrund langjähriger Präsenz und erheblichem Werbeaufwand nahezu jedermann geläufig sind.
Je höher die Stufe, desto größer ist der Schutzumfang der Marke und desto eher können sich Markeninhaber gegen ähnliche Zeichen durchsetzen.
Verhältnis zur Verkehrsdurchsetzung
Eng verbunden ist die Frage nach der Verkehrsdurchsetzung. Sie spielt dann eine Rolle, wenn ein Zeichen von sich aus nicht unterscheidungskräftig ist, etwa weil es beschreibend wirkt. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass die maßgeblichen Verkehrskreise das Zeichen trotz seiner Schwäche als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstehen, kann es durch Verkehrsdurchsetzung schutzfähig werden. Die Kennzeichnungskraft wird dadurch nicht nur begründet, sondern in vielen Fällen auch gestärkt. Der Nachweis erfolgt regelmäßig über Verkehrsbefragungen oder Marktstudien, die einen hinreichenden Bekanntheitsgrad belegen müssen.
Rechtsrahmen in Kürze
Die Kennzeichnungskraft ist kein abstraktes Konstrukt, sondern im geltenden Markenrecht fest verankert. Sie bildet die Grundlage dafür, wie weit der Schutz einer Marke reicht und wie Gerichte im Streitfall über Verwechslungsgefahr und Schutzumfang entscheiden. Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt, warum die Kennzeichnungskraft von Anfang an eine so zentrale Rolle spielt.
Nationale und europäische Grundlagen
Im deutschen Recht ist die Kennzeichnungskraft in den Vorschriften des Markengesetzes verankert, das wiederum die europarechtlichen Vorgaben umsetzt. Besonders bedeutsam ist § 8 MarkenG, der die Eintragungshindernisse regelt, sowie § 14 MarkenG, der den Schutzumfang und die Verletzungstatbestände bestimmt. Auf europäischer Ebene ergibt sich das entsprechende Regelwerk aus der Unionsmarkenverordnung (UMV) und der Markenrichtlinie. Der Europäische Gerichtshof hat durch zahlreiche Entscheidungen die Maßstäbe zur Bestimmung der Kennzeichnungskraft präzisiert und eine einheitliche Auslegung im Binnenmarkt gesichert.
Schutzzweck der Marke und Rolle der Kennzeichnungskraft
Die Hauptfunktion einer Marke ist es, Herkunft und Qualität einer Ware oder Dienstleistung kenntlich zu machen. Verbraucher sollen zuverlässig erkennen können, aus welchem Unternehmen ein Produkt stammt. Je stärker die Kennzeichnungskraft, desto leichter gelingt dieser Wiedererkennungseffekt und desto höher ist der Schutz vor Nachahmern. Die Kennzeichnungskraft wirkt somit wie ein Hebel: Sie bestimmt maßgeblich, ob bereits kleine Ähnlichkeiten zwischen zwei Zeichen eine Verletzung begründen oder ob Wettbewerber trotz gewisser Nähe noch ausreichend Abstand wahren. Für die Praxis bedeutet das: Eine starke Marke schützt umfassender und bietet damit einen erheblichen Wettbewerbsvorteil.
Arten der Kennzeichnungskraft
Die Kennzeichnungskraft ist kein starres Merkmal, sondern wird von Gerichten in einer Abstufung bewertet. Dadurch lässt sich präzise bestimmen, wie stark eine Marke im Wettbewerb wirkt und welchen Schutzumfang sie beanspruchen kann.
Schwach – durchschnittlich – stark
Üblicherweise unterscheiden Juristen drei Stufen:
- Schwache Kennzeichnungskraft: Hierunter fallen Zeichen, die einen engen Bezug zu den angebotenen Waren oder Dienstleistungen haben oder inhaltlich eher beschreibend wirken. Solche Marken genießen nur einen engen Schutzumfang. Schon kleine Abweichungen können ausreichen, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Durchschnittliche Kennzeichnungskraft: Die Mehrzahl aller Marken liegt in diesem Bereich. Sie sind ausreichend originell, um den Anforderungen zu genügen, weisen aber weder besondere Schwächen noch außergewöhnliche Stärke auf.
- Starke Kennzeichnungskraft: Fantasievolle, prägnante und von Natur aus originelle Zeichen erreichen regelmäßig diese Kategorie. Je stärker eine Marke ist, desto eher können sich Inhaber auch gegen Zeichen wehren, die nur geringe Ähnlichkeiten aufweisen.
Einfluss des Fantasiegehalts, der Kürze und Prägnanz
Ein Fantasiebegriff wie „Xylor“ für Computerteile weist eine deutlich höhere Kennzeichnungskraft auf als ein beschreibendes Wort wie „TechParts“. Neben dem Fantasiegehalt spielt auch die Kürze und Prägnanz eine wichtige Rolle. Kurze, leicht merkbare und ungewöhnliche Zeichen prägen sich leichter ein und erlangen daher häufig eine stärkere Kennzeichnungskraft. Umgekehrt können lange, schwer verständliche oder sperrige Begriffe an Schutzwirkung einbüßen.
Besonderheiten bei Bild-, Farb-, 3D- und Klangmarken
Nicht nur Wortmarken, sondern auch andere Markenformen können eine unterschiedliche Kennzeichnungskraft entfalten:
- Bildmarken: Abstrakte Symbole mit hohem Wiedererkennungswert sind meist stark, während einfache geometrische Formen eher schwach geschützt sind.
- Farbmarken: Reine Farben haben in der Regel nur geringe originäre Kennzeichnungskraft. Erst durch intensive Benutzung und Verkehrsdurchsetzung können sie gesteigert werden.
- 3D-Marken: Produktformen werden nur geschützt, wenn sie deutlich von üblichen Gestaltungen abweichen und nicht rein funktional bedingt sind.
- Klangmarken: Einprägsame Tonfolgen oder Jingles können hohe Kennzeichnungskraft entwickeln, sofern sie originell und unverwechselbar sind.
Diese Beispiele zeigen, dass die Art des Zeichens erheblichen Einfluss auf die Einstufung hat. Wer eine Marke anmeldet oder verteidigt, sollte daher immer prüfen, ob die gewählte Form von Natur aus stark ist oder ob zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung erforderlich sind.
Kriterien zur Beurteilung im Einzelfall
Die Kennzeichnungskraft ist stets das Ergebnis einer wertenden Gesamtschau. Gerichte ziehen dabei verschiedene Faktoren heran, die je nach Branche und Zeichen unterschiedlich gewichtet werden können. Für Markeninhaber bedeutet das: Es gibt keine starre Formel, sondern eine sorgfältige Prüfung aller Umstände.
Beschreibungsnähe und Freihaltebedürfnis
Ein zentrales Kriterium ist die Nähe zur Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen. Je stärker ein Zeichen den angebotenen Produkten sachlich zugeordnet werden kann, desto schwächer fällt seine Kennzeichnungskraft aus. Hinzu kommt das Freihaltebedürfnis: Begriffe, die im allgemeinen Sprachgebrauch frei verfügbar bleiben müssen, sind von Natur aus schwach. Unternehmen sollten daher vermeiden, rein beschreibende Begriffe als Marke durchsetzen zu wollen.
Grad der Originalität und Erinnerungswirkung
Ein weiteres Kriterium ist der Fantasiegehalt. Je ungewöhnlicher ein Zeichen gestaltet ist, desto stärker prägt es sich beim Verbraucher ein. Fantasiewörter, originelle Bildmotive oder markante Kombinationen aus Wort und Bild können eine hohe Erinnerungswirkung entfalten. Entscheidend ist, ob der Verbraucher das Zeichen mit Leichtigkeit einem bestimmten Unternehmen zuordnet und nicht nur als bloße Werbeaussage versteht.
Marktpräsenz: Dauer, Umfang und Intensität der Benutzung
Die Kennzeichnungskraft kann sich mit der Zeit erheblich verändern. Marken, die über Jahre hinweg konstant benutzt werden, gewinnen an Profil. Neben der Dauer spielt auch der Umfang der Benutzung eine Rolle: Wie groß ist der Marktanteil? Wie stark ist die Marke regional oder national verbreitet? Eine intensive und breit gestreute Benutzung kann eine ursprünglich schwache Kennzeichnungskraft deutlich steigern.
Bekanntheitsgrad, Werbeaufwand, Medienresonanz
Besonders wichtig sind Nachweise für die Bekanntheit der Marke. Dazu gehören Reichweite und Wirkung von Werbekampagnen, Verkaufszahlen, Marktstudien und die Präsenz in Medien. Auch ein erheblicher Werbeaufwand spricht für eine Steigerung der Kennzeichnungskraft. Medienberichte, Online-Bewertungen und eine hohe Sichtbarkeit in Suchmaschinen können diesen Effekt zusätzlich verstärken.
Relevante Verkehrskreise und territoriale Reichweite
Nicht jede Marke richtet sich an die breite Öffentlichkeit. Manche Zeichen sind nur für bestimmte Fachkreise oder eine eng umgrenzte Zielgruppe von Bedeutung. Daher wird immer geprüft, wie die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen wahrnehmen. Außerdem ist entscheidend, in welchem Territorium die Marke genutzt wird. Für nationale Marken zählt der deutsche Markt, für Unionsmarken das gesamte Gebiet der Europäischen Union.
Verkehrsbefragungen: Wann sinnvoll, welche Anforderungen
Wenn die Kennzeichnungskraft im Streitfall umstritten ist, können Verkehrsbefragungen entscheidende Beweismittel sein. Sie dienen dazu zu klären, ob ein erheblicher Teil der Verbraucher das Zeichen als Herkunftshinweis versteht. Allerdings stellen Gerichte hohe Anforderungen an die Durchführung: Die Befragung muss methodisch sauber, repräsentativ und neutral sein. Eine unsaubere Erhebung kann leicht zurückgewiesen werden. Für Unternehmen lohnt es sich daher, rechtzeitig professionelle Studien in Auftrag zu geben, wenn die Kennzeichnungskraft in einem Verfahren eine tragende Rolle spielt.
Steigerung der Kennzeichnungskraft durch Benutzung
Eine Marke ist nicht auf den originären Zustand bei der Anmeldung beschränkt. Vielmehr kann sich ihre Kennzeichnungskraft im Laufe der Zeit durch intensive Benutzung erheblich verstärken. In der Praxis bedeutet dies, dass ein anfangs schwaches Zeichen mit konsequenter Markenführung zu einer starken Marke heranwachsen kann. Für Unternehmen eröffnet sich damit die Möglichkeit, den Schutzumfang durch strategisches Marketing und konsequente Marktpräsenz spürbar zu erweitern.
Welche Belege im Streitfall überzeugen
In gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt es darauf an, die Benutzung und den Erfolg einer Marke konkret nachzuweisen. Überzeugend sind vor allem:
- Absatzzahlen und Marktanteile: Sie zeigen, wie stark die Marke im relevanten Marktsegment vertreten ist.
- Umsatzstatistiken: Hohe oder kontinuierlich wachsende Umsätze können eine gestiegene Wahrnehmung der Marke belegen.
- Werbeaufwendungen: Umfangreiche Investitionen in Werbung und Marketing sprechen für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft.
- Verkaufs- und Vertriebskanäle: Eine breite Präsenz im Einzelhandel, Online-Handel oder über internationale Kanäle unterstreicht die Durchsetzungskraft.
- Medienberichte und Auszeichnungen: Positive Presseberichterstattung oder Branchenpreise können als Indizien herangezogen werden.
- Verkehrsbefragungen: Sie liefern im Streitfall objektive Daten über den Bekanntheitsgrad in den relevanten Verkehrskreisen.
Gerichte werten diese Nachweise im Gesamtbild. Einzelne Belege reichen oft nicht aus – entscheidend ist die Vielzahl und Qualität der vorgelegten Daten.
Indikatoren aus dem Online-Kontext (SEO/SEA, Social Media, App-Stores)
Im digitalen Zeitalter spielt die Online-Präsenz eine immer größere Rolle. Auch hier können Indikatoren die Kennzeichnungskraft einer Marke stützen:
- Suchmaschinen-Sichtbarkeit (SEO/SEA): Häufige Suchanfragen nach der Marke oder eine starke Präsenz in den Suchergebnissen zeigen, dass Verbraucher gezielt nach dem Zeichen suchen.
- Social-Media-Reichweite: Hohe Follower-Zahlen, Likes und Shares dokumentieren die Bekanntheit und Relevanz der Marke.
- App-Stores und Downloadzahlen: Bei digitalen Dienstleistungen sind Rankings in App-Stores sowie Download- und Nutzungszahlen wichtige Belege.
- Online-Bewertungen und Erwähnungen: Eine große Zahl an Rezensionen oder Erwähnungen in Blogs, Foren und Medien weist auf eine ausgeprägte Verbraucherwahrnehmung hin.
- Hashtags und Trends: Wenn ein Markenname als Hashtag etabliert ist oder regelmäßig in Trends auftaucht, spricht dies für eine breite Verankerung im öffentlichen Bewusstsein.
Diese Indikatoren sind zwar nicht allein entscheidend, können aber in Verbindung mit klassischen Belegen die Argumentation für eine gesteigerte Kennzeichnungskraft deutlich stärken.
Abschwächung und Verwässerung
Eine Marke ist kein statisches Recht. Selbst wenn sie ursprünglich eine hohe Kennzeichnungskraft besaß, kann diese im Laufe der Zeit abgeschwächt oder verwässert werden. Für Unternehmen ist es daher wichtig, den Markenwert nicht nur aufzubauen, sondern ihn auch aktiv zu schützen.
Generisierung und wie Sie vorbeugen
Ein besonders großes Risiko stellt die Generisierung dar. Sie liegt vor, wenn eine Marke in den allgemeinen Sprachgebrauch übergeht und schließlich nur noch als Gattungsbezeichnung verstanden wird. Beispiele wie „Walkman“ oder „Tempo“ zeigen, wie schnell ein Markenzeichen im Alltag seine Unterscheidungskraft verlieren kann. Vorbeugen lässt sich durch konsequente Markenführung:
- Marken sollten in der Werbung stets als Marke kenntlich gemacht werden, etwa durch das ®-Symbol.
- In der Kommunikation sollten sie nicht als Synonym für eine Produktgattung, sondern als Hinweis auf das konkrete Unternehmen verwendet werden.
- Auch im Vertrieb sollte auf korrekte Schreibweise und deutliche Kennzeichnung geachtet werden.
Tolerierte Drittverwendungen und ihre Risiken
Ein weiteres Problem entsteht, wenn Markeninhaber unzulässige Nutzungen durch Dritte zu lange hinnehmen. Wer fremde Verwendungen stillschweigend duldet, läuft Gefahr, dass die eigene Marke verwässert. Mit der Zeit kann das Zeichen an Eigenständigkeit verlieren, weil Verbraucher es nicht mehr eindeutig einem bestimmten Unternehmen zuordnen. Besonders riskant ist dies in Branchen mit vielen Wettbewerbern und beschreibungsnahen Begriffen. Unternehmen sollten daher konsequent gegen Verstöße vorgehen – notfalls auch gerichtlich.
Maßnahmen zum Erhalt der Kennzeichnungskraft
Um die Kennzeichnungskraft dauerhaft zu sichern, empfiehlt es sich, klare Strategien zu entwickeln:
- Monitoring: Regelmäßige Überwachung von Markenregistern, Online-Shops und sozialen Medien, um frühzeitig Nachahmungen zu erkennen.
- Konsequente Durchsetzung: Abmahnungen und gerichtliche Schritte sind zwar nicht immer beliebt, aber oft unerlässlich, um die Marke zu schützen.
- Interne Schulungen: Mitarbeiter im Marketing und Vertrieb sollten geschult werden, die Marke korrekt zu verwenden.
- Langfristige Markenpflege: Investitionen in Werbung, Sponsoring und Imagepflege tragen dazu bei, die Marke im Bewusstsein der Verbraucher zu verankern.
So bleibt die Marke nicht nur rechtlich durchsetzbar, sondern auch wirtschaftlich wertvoll.
Kennzeichnungskraft in der Verwechslungsprüfung
Die Kennzeichnungskraft ist ein zentrales Element bei der Prüfung, ob zwei Marken miteinander verwechselt werden können. Dabei kommt es nicht nur auf das Zeichen selbst an, sondern auf das Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Gerichte sprechen in diesem Zusammenhang von der Wechselwirkungslehre.
Wechselwirkungslehre: Zeichenähnlichkeit, Waren-/Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft
Die Verwechslungsgefahr hängt von drei Parametern ab:
- Zeichenähnlichkeit: Wie stark ähneln sich die beiden Marken in Klang, Schriftbild oder Bedeutung?
- Waren- und Dienstleistungsnähe: Werden die Zeichen für identische oder ähnliche Produkte bzw. Leistungen verwendet?
- Kennzeichnungskraft: Wie stark ist die angegriffene Marke im Bewusstsein der Verbraucher verankert?
Diese Kriterien wirken nicht isoliert, sondern beeinflussen sich gegenseitig. Ein hohes Maß an Zeichenähnlichkeit kann durch eine schwache Kennzeichnungskraft relativiert werden. Umgekehrt kann eine starke Kennzeichnungskraft dazu führen, dass schon geringe Ähnlichkeiten eine Verwechslungsgefahr begründen.
Praktische Folgen bei schwacher bzw. starker Kennzeichnungskraft
Die Einstufung der Kennzeichnungskraft entscheidet maßgeblich über den Ausgang von Markenstreitigkeiten:
- Schwache Kennzeichnungskraft: Hier müssen die Zeichen nahezu identisch sein und für eng verwandte Produkte verwendet werden, damit eine Verwechslungsgefahr angenommen wird. Der Schutzumfang ist entsprechend eng.
- Starke Kennzeichnungskraft: Bei bekannten oder fantasievollen Marken reichen schon kleinere Annäherungen aus, um eine Verletzung anzunehmen. Der Schutzumfang ist entsprechend weit.
Für Unternehmen bedeutet das: Je stärker die eigene Marke, desto leichter lassen sich Nachahmungen unterbinden.
Beispiele typischer Argumentationsmuster
In Verfahren vor Gerichten wird die Kennzeichnungskraft regelmäßig strategisch in Stellung gebracht:
- Markeninhaber betonen häufig die hohe Bekanntheit ihrer Marke, untermauert durch Umsatzzahlen, Werbekampagnen und Medienpräsenz. Ziel ist es, den Schutzumfang möglichst weit zu ziehen.
- Beklagte Unternehmen argumentieren dagegen oft mit einer schwachen Kennzeichnungskraft des gegnerischen Zeichens, etwa wegen beschreibender Anklänge oder häufiger Drittverwendungen. So versuchen sie, die Anforderungen an die Zeichenähnlichkeit zu erhöhen.
- Gerichte wägen die Argumente im Rahmen der Wechselwirkungslehre ab und prüfen, ob die Gesamtumstände für oder gegen eine Verwechslungsgefahr sprechen.
Damit zeigt sich: Die Kennzeichnungskraft ist nicht nur ein theoretisches Kriterium, sondern das Herzstück der praktischen Markenverteidigung.
Schutzumfang und erweiterter Schutz bekannter Marken
Nicht jede Marke genießt denselben Schutz. Während schwache Marken sich nur in engen Grenzen verteidigen lassen, können bekannte Marken weit über die unmittelbare Verwechslungsgefahr hinaus geschützt werden. Der erweiterte Schutz bekannter Marken soll verhindern, dass ihr guter Ruf oder ihre Eigenart von Dritten ausgenutzt oder geschädigt wird.
Rufausbeutung, Rufbeeinträchtigung, Verwässerung
Der Gesetzgeber sieht für bekannte Marken besondere Schutzmechanismen vor:
- Rufausbeutung: Dritte dürfen nicht unzulässig vom positiven Image einer Marke profitieren. Wird etwa ein bekannter Markenname für fremde Produkte verwendet, kann dies eine unzulässige Anlehnung darstellen.
- Rufbeeinträchtigung: Ebenso untersagt ist eine Nutzung, die den guten Ruf der Marke herabsetzt, etwa durch Verwendung in einem abwertenden oder unseriösen Zusammenhang.
- Verwässerung: Auch eine „Verwässerung“ durch übermäßige oder unsachgemäße Drittverwendungen ist verboten. Ziel ist es, zu verhindern, dass die Marke ihre Unterscheidungskraft verliert, weil sie mit zu vielen fremden Produkten in Verbindung gebracht wird.
Abgrenzung zur markenmäßigen Benutzung
Wesentlich ist die Frage, ob eine fremde Verwendung „markenmäßig“ erfolgt – also ob sie vom Verbraucher als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung verstanden wird. Nur dann liegt in der Regel eine Markenverletzung vor. Bei bekannten Marken wird diese Schwelle allerdings herabgesetzt: Schon die Gefahr, dass sich ein fremdes Zeichen an den Ruf der bekannten Marke anlehnt, kann ausreichen, um eine Verletzung anzunehmen.
Durchsetzungsszenarien in der Praxis
In der Praxis zeigt sich der erweiterte Schutz in vielfältigen Konstellationen:
- Mode- und Luxusmarken gehen regelmäßig gegen Nachahmungen oder Parodien vor, die ihre Exklusivität gefährden.
- Automobilhersteller schützen ihre Marken auch vor Nutzungen im Bereich von Merchandising-Artikeln, wenn diese ohne Genehmigung vertrieben werden.
- Technologie- und Lifestyle-Marken setzen sich häufig gegen die Verwendung in Domains, Social-Media-Handles oder Online-Werbung zur Wehr.
Für Unternehmen ist der erweiterte Schutz eine starke Waffe: Selbst wenn keine unmittelbare Verwechslungsgefahr besteht, können sie unlautere Anlehnungen untersagen. Entscheidend bleibt jedoch der Nachweis, dass die Marke tatsächlich als „bekannt“ einzustufen ist.
Zusammengesetzte Zeichen, Serienmarken und Slogans
Viele Marken bestehen nicht nur aus einem einzelnen Wort oder Symbol, sondern setzen sich aus mehreren Elementen zusammen. Auch Serienmarken und Werbeslogans spielen in der Praxis eine große Rolle. Hier kommt es besonders darauf an, welche Bestandteile prägen und welche eher im Hintergrund stehen.
Prägecharakter einzelner Bestandteile
Bei zusammengesetzten Marken prüfen Gerichte, welches Element den Gesamteindruck dominiert. Man spricht vom „Prägecharakter“. Enthält eine Marke etwa einen fantasievollen Begriff und einen beschreibenden Zusatz, wird in der Regel nur der fantasievolle Teil den prägenden Eindruck bestimmen. Für die Beurteilung von Kennzeichnungskraft und Verwechslungsgefahr bedeutet dies: Entscheidend ist nicht jeder einzelne Bestandteil, sondern das Element, das sich im Gedächtnis des Verbrauchers festsetzt.
Schwache Elemente in Kombinationen
Schwache oder beschreibende Elemente können in einer Marken-Kombination durchaus zulässig sein. Sie werden allerdings nur selten zur Stärkung der Kennzeichnungskraft beitragen. Typisch sind Wort-Bild-Kombinationen, bei denen das Bildzeichen originell ist, während der Wortbestandteil beschreibend wirkt. In solchen Fällen liegt die Schutzwirkung vor allem auf dem starken Element. Das bedeutet auch: Wer ein beschreibendes Wort mit einem Logo verbindet, kann sich nicht umfassend gegen die Nutzung des Wortes durch Dritte wehren.
Slogans zwischen Werbeaussage und Kennzeichnungskraft
Werbeslogans nehmen im Markenrecht eine besondere Stellung ein. Viele sind zwar einprägsam, erfüllen aber in erster Linie eine Werbefunktion und nicht die Herkunftsfunktion. Allgemeine Aussagen wie „Einfach besser“ oder „Qualität seit 1900“ sind regelmäßig zu schwach, um eigenständige Kennzeichnungskraft zu entfalten. Anders verhält es sich, wenn ein Slogan originell, kreativ oder ungewöhnlich formuliert ist. Beispiele sind Wortspiele, überraschende Kombinationen oder Slogans mit hohem Wiedererkennungswert. In solchen Fällen kann ein Slogan durchaus kennzeichnungskräftig sein und sogar eigenständig Markenschutz genießen.
Branchenbesonderheiten
Die Beurteilung der Kennzeichnungskraft ist immer auch vom jeweiligen Marktumfeld abhängig. Denn was in einer Branche als stark und fantasievoll gilt, kann in einer anderen Branche bereits beschreibend oder austauschbar wirken. Daher lohnt sich ein Blick auf einige typische Bereiche, in denen Marken regelmäßig bewertet werden.
Lebensmittel und Beauty
Im Lebensmittel- und Kosmetiksektor greifen Unternehmen häufig zu Begriffen, die positive Assoziationen wecken – etwa „frisch“, „natürlich“ oder „rein“. Solche Angaben sind jedoch beschreibungsnah und besitzen nur geringe originäre Kennzeichnungskraft. Stärker wirken Marken, die ungewöhnliche Fantasiewörter oder bildhafte Logos verwenden. Gerade in dieser Branche spielt außerdem die Verpackungsgestaltung eine Rolle: Auffällige Bildmarken oder Farbgestaltungen können eine Marke prägen und ihre Durchsetzungskraft steigern.
Technik und Software
In der Technik- und Softwarebranche finden sich zahlreiche Zeichen, die aus Abkürzungen, englischen Begriffen oder technischen Anspielungen bestehen. Hier besteht die Gefahr, dass eine Marke zu generisch oder beschreibend wirkt, etwa wenn sie lediglich die Funktion des Produkts beschreibt. Gleichzeitig bieten Fantasiebegriffe oder Kunstwörter in diesem Bereich hervorragende Chancen für eine hohe Kennzeichnungskraft. Kurze, prägnante Namen mit internationaler Verständlichkeit sind hier besonders wertvoll, da sie sich auf globalen Märkten durchsetzen können.
Pharma und Medizin
Im Pharma- und Medizinsektor gelten besonders strenge Maßstäbe. Beschreibende Angaben, die auf Wirkstoffe oder Indikationen hinweisen, sind kaum schutzfähig. Daher arbeiten Unternehmen häufig mit Kunstwörtern, die wissenschaftlich anmuten, aber keine unmittelbare Beschreibung enthalten. Gleichzeitig ist die Aufmerksamkeit der Fachkreise hoch, sodass schon kleine Abweichungen in den Namen wichtig sein können. Marken mit klarer Eigenart genießen hier einen starken Schutz – nicht zuletzt, weil Verwechslungen im Gesundheitsbereich besonders gravierende Folgen haben können.
Strategie und Umsetzung im Unternehmen
Die Kennzeichnungskraft ist nicht nur ein juristisches Thema, sondern vor allem ein strategischer Erfolgsfaktor. Wer frühzeitig die richtigen Weichen stellt, kann seine Marke nachhaltig stärken und im Wettbewerb gezielt einsetzen.
Zeichenwahl: Do’s and Don’ts bei der Namensfindung
Die Weichenstellung beginnt bereits bei der Auswahl des Markennamens. Empfehlenswert sind:
- Fantasiebegriffe mit hohem Wiedererkennungswert
- Kurze und prägnante Zeichen, die sich leicht merken lassen
- Ungewöhnliche Kombinationen von Worten, Symbolen oder Farben
Zu vermeiden sind dagegen:
- rein beschreibende Begriffe („Milchdrink“, „Softclean“)
- allgemeine Werbeaussagen („Beste Qualität“)
- geografische Angaben, die nicht originär sind
Ein sorgfältiger Vorab-Check durch Fachanwälte oder spezialisierte Markenagenturen verhindert spätere Konflikte und stellt sicher, dass die gewählte Marke ein solides Fundament hat.
Markenportfolio, Serien und internationale Ausrichtung
Unternehmen sollten ihre Markenstrategie nicht auf ein einzelnes Zeichen beschränken. Ein durchdachtes Markenportfolio erlaubt es, verschiedene Produktlinien abzusichern und zugleich Synergien zu nutzen. Serienmarken – also Zeichen, die auf einem gemeinsamen Stamm basieren – können den Schutz verstärken und Wiedererkennung schaffen.
Auch die internationale Perspektive ist wichtig: Wer Märkte im Ausland erschließen möchte, sollte früh prüfen, ob das Zeichen dort verfügbar und schutzfähig ist. Unionsmarken oder internationale Registrierungen über die WIPO erleichtern den Ausbau einer starken globalen Markenpräsenz.
Monitoring, Schulungen und interne Richtlinien
Markenschutz endet nicht mit der Eintragung. Damit die Kennzeichnungskraft erhalten bleibt, ist eine kontinuierliche Pflege erforderlich:
- Monitoring-Systeme helfen, Nachahmungen oder ähnliche Anmeldungen frühzeitig zu erkennen.
- Schulungen für Mitarbeiter stellen sicher, dass die Marke im Marketing, Vertrieb und Kundenkontakt korrekt verwendet wird.
- Interne Richtlinien zur Schreibweise, Logo-Verwendung und Markenkommunikation tragen dazu bei, die Eigenart des Zeichens konsistent zu bewahren.
Auf diese Weise wird die Kennzeichnungskraft nicht dem Zufall überlassen, sondern aktiv gesteuert und langfristig abgesichert.
Checkliste: Schnellprüfung der Kennzeichnungskraft
Nicht jedes Unternehmen kann sofort eine umfangreiche rechtliche Analyse durchführen. Eine einfache Vorprüfung hilft jedoch, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens grob einzuschätzen. So lassen sich schon im Vorfeld Risiken erkennen und Chancen besser bewerten.
Kurzfragen für Marketing und Rechtsabteilung
Stellen Sie sich folgende Fragen, wenn Sie eine neue Marke entwickeln oder prüfen:
- Handelt es sich um einen Fantasiebegriff oder ist der Name beschreibend?
- Ist das Zeichen kurz, prägnant und leicht merkbar?
- Weckt das Zeichen klare Assoziationen mit Ihrem Unternehmen oder ist es austauschbar?
- Gibt es bereits ähnliche Marken auf dem Markt oder im Register?
- Lässt sich das Zeichen in unterschiedlichen Medien (Print, Online, Social Media) gut verwenden?
- Könnte das Zeichen im Ausland missverständlich oder ungeeignet wirken?
- Wurde geprüft, ob rechtliche Eintragungshindernisse bestehen?
Diese Fragen ersetzen keine umfassende Markenprüfung, bieten aber eine erste Orientierung.
Ampelbewertung zur ersten Einschätzung
Zur schnellen Einschätzung kann eine Ampelbewertung hilfreich sein:
- Grün (stark): Fantasiewörter, kreative Logos, ungewöhnliche Kombinationen – hohes Potenzial für starke Kennzeichnungskraft.
- Gelb (durchschnittlich): Begriffe mit gewissem Eigengehalt, aber leicht beschreibenden Anklängen – Kennzeichnungskraft im mittleren Bereich.
- Rot (schwach): Rein beschreibende Wörter, allgemeine Werbeaussagen, einfache Formen oder Farben – kaum Schutzumfang.
Mit diesem einfachen Instrument lässt sich frühzeitig erkennen, ob ein Zeichen eher schutzwürdig ist oder von Beginn an auf schwachen Füßen steht.
FAQ zur Kennzeichnungskraft
Reicht intensive Werbung für starke Kennzeichnungskraft?
Werbung kann die Kennzeichnungskraft erheblich steigern, doch sie reicht allein nicht aus. Entscheidend ist, dass die Verbraucher das Zeichen tatsächlich als Herkunftshinweis verstehen. Selbst millionenschwere Kampagnen helfen nicht, wenn das Zeichen zu beschreibend bleibt oder nur als Werbespruch wahrgenommen wird. Werbung ist also wichtig – aber immer nur in Kombination mit einem eigenständigen Markenkern.
Wie lange dauert eine Steigerung typischerweise?
Eine allgemeingültige Zeitspanne gibt es nicht. Manche Marken gewinnen durch kurze, intensive Kampagnen innerhalb weniger Jahre an Profil, während andere Jahrzehnte benötigen. Maßgeblich sind Marktintensität, Werbevolumen, Medienresonanz und die Reaktion der Verbraucher. Wer früh konsequent in Markenaufbau investiert, beschleunigt den Prozess deutlich.
Was leisten Verkehrsbefragungen wirklich?
Verkehrsbefragungen sind kein Selbstzweck, sondern ein wichtiges Beweismittel. Sie zeigen, ob ein erheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher das Zeichen als Marke erkennt. Gerichte legen großen Wert auf methodisch saubere, repräsentative Befragungen. Eine unsauber durchgeführte Befragung kann jedoch leicht scheitern. Richtig eingesetzt, sind sie oft der Schlüssel, um eine gesteigerte Kennzeichnungskraft oder Verkehrsdurchsetzung nachzuweisen.
Wie gehe ich mit beschreibenden Bestandteilen um?
Beschreibende Elemente lassen sich in Marken kaum vermeiden, etwa bei zusammengesetzten Begriffen oder Slogans. Wichtig ist, dass sie nicht den prägenden Eindruck dominieren. Empfehlenswert ist, beschreibende Bestandteile mit originären Elementen zu kombinieren, etwa mit Fantasiebegriffen oder prägnanten Logos. So bleibt die Marke insgesamt unterscheidungskräftig und der Schutzumfang wird nicht auf die schwachen Teile reduziert.
Fazit: Was Sie jetzt konkret tun können
Die Kennzeichnungskraft ist das Herzstück jeder Marke. Sie entscheidet nicht nur über die Eintragungsfähigkeit, sondern vor allem über den späteren Schutzumfang und die Durchsetzbarkeit im Wettbewerb. Wer schwach kennzeichnungskräftige Zeichen wählt, muss mit einem engen Schutzbereich leben. Wer hingegen in eine starke, fantasievolle Marke investiert und diese konsequent aufbaut, kann sich deutlich breiter absichern und seine Marktstellung nachhaltig stärken.
Für die Praxis bedeutet das:
- Überprüfen Sie neue Zeichen frühzeitig auf ihre originäre Kennzeichnungskraft.
- Vermeiden Sie rein beschreibende Begriffe und setzen Sie auf Fantasie, Prägnanz und Wiedererkennbarkeit.
- Nutzen Sie Marketing und Werbung gezielt, um die Kennzeichnungskraft zu steigern und die Marke im Bewusstsein der Verbraucher zu verankern.
- Achten Sie darauf, Verwässerung und Generisierung zu vermeiden – Monitoring und konsequentes Vorgehen gegen Nachahmer sind hier unverzichtbar.
- Planen Sie langfristig: Eine durchdachte Markenstrategie, auch im internationalen Kontext, schützt Ihr Unternehmen weit über den ersten Eintragungserfolg hinaus.
Wenn Sie diese Punkte beherzigen, sichern Sie Ihrer Marke nicht nur rechtlich einen stabilen Schutz, sondern machen sie auch wirtschaftlich zu einem echten Erfolgsfaktor.
Die rechtliche Bewertung der Kennzeichnungskraft erfordert Erfahrung, Marktkenntnis und eine klare Strategie. Als Kanzlei mit Spezialisierung im Markenrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Marke von Anfang an richtig zu positionieren und dauerhaft zu schützen.
Vorab-Check von Marken und Slogans
Wir prüfen für Sie, ob Ihr gewünschtes Zeichen ausreichend Kennzeichnungskraft besitzt und ob es rechtlich eintragungsfähig ist. Auch Slogans oder Logos unterziehen wir einer gründlichen Analyse, damit Sie von Beginn an wissen, welche Chancen und Risiken bestehen.
Beweiskonzept und Durchsetzungsstrategie
Soll die Kennzeichnungskraft im Streitfall belegt werden, entwickeln wir für Sie ein tragfähiges Beweiskonzept. Dazu gehören die Auswertung von Absatzzahlen, Werbekampagnen oder gegebenenfalls die Durchführung repräsentativer Verkehrsbefragungen. Parallel erarbeiten wir eine individuelle Durchsetzungsstrategie, um Ihre Marke wirksam gegen Nachahmer zu verteidigen.
Verteidigung gegen Angriffe auf Ihre Marke
Auch wenn Ihre Marke von Wettbewerbern angegriffen wird, stehen wir an Ihrer Seite. Wir prüfen die Vorwürfe, entwickeln Verteidigungslinien und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ziel ist es, Ihre Marke als zentralen Vermögenswert zu sichern und ihren wirtschaftlichen Wert langfristig zu erhalten.
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