Zum Hauptinhalt springen

Kein generelles Umtauschrecht

Einzelhändler gewähren ihren Kunden häufig ein zeitlich kurz bemessenes Recht, die von ihnen erworbene Ware ohne Vorhandensein eines rechtlich relevanten Grundes umzutauschen oder zurückzugeben. Dabei handelt es sich aber prinzipiell um einen Dienst, der aus Gründen der Kulanz angeboten wird. Hintergrund dieser Leistung ist der Erhalt der Konkurrenzfähigkeit gegenüber Onlinehändlern, die per Gesetz dazu verpflichtet sind, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen.

Diesem Gedanken folgend entschied das Amtsgericht München, dass der Erwerber von Einzelhandelsware bei Nichtgefallen generell kein Umtauschrecht hat. Erfüllt der Händler seine vertraglichen Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die Mangelfreiheit der Sache, muss er einen Umtausch der Ware nicht akzeptieren, wenn mit dem Käufer kein gesondertes Umtauscharrangement getroffen wurde.

Urteil des AG München vom 27.12.2011

155 C 18514/11

Justiz Bayern online

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß
Ein schönes Gedicht ist schnell gefunden. Vielleicht möchten Sie es auf Ihrer Website verwenden, in eine Traueranzeige aufnehmen, auf eine Einladung drucken oder als stimmungsvoll…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Auf den ersten Blick wirken solche Reels wie harmlose Unterhaltung. Eine auffällig gestylte Person läuft durch die Innenstadt, betritt ein Café, geht durch ein Geschäft oder beweg…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Sie haben eine Abmahnung durch eine Verbraucherzentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhalten und fragen sich nun, wie Sie damit umgehen sollen? In der Praxis…
| Rechtsanwalt Frank Weiß
Eine Influencerin zeigt in ihrer Story ganz selbstverständlich ein Hotel, ein Restaurant und eine neue Kosmetiklinie. Die Aufnahmen wirken spontan, persönlich und nahbar. Tatsächl…