Irreführende Werbung eines Online-Shops "nachhaltig & regional"

Wer im Online-Handel mit Aussagen wie „nachhaltig“, „regional“ oder „CO2-neutral“ wirbt, bewegt sich rechtlich auf empfindlichem Terrain. Solche Begriffe wirken stark auf Verbraucher. Sie schaffen Vertrauen, transportieren Verantwortung und können ein entscheidender Impuls für den Kauf sein. Genau deshalb schauen Gerichte bei solchen Aussagen sehr genau hin.
Das LG Bochum hat mit Urteil vom 16.12.2025, Az. 19 O 24/25, deutlich gemacht, dass ein Online-Shop mit der Aussage „nachhaltig & regional“ nicht ohne nähere Erklärung werben sollte. Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, wenn der Anbieter allgemein ein positives ökologisches Bild vermittelt. Vielmehr muss für den Verbraucher hinreichend klar erkennbar sein, was genau mit der Aussage gemeint ist.
Die Entscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. Sie betrifft nicht nur Refurbished-Shops oder Technik-Händler, sondern im Kern jeden Anbieter im E-Commerce, der mit Umweltbegriffen oder Regionalitätsversprechen arbeitet. Wer hier ungenau formuliert, riskiert schnell eine wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung.
Worum ging es in dem Fall vor dem LG Bochum?
Die Beklagte vertrieb über ihre Website wiederaufbereitete Mobilgeräte. Auf ihrer Internetseite verwendete sie unter anderem den Slogan:
„Nachhaltig & regional Du unterstützt die Kreislaufwirtschaft & wir tun alles, um in unseren Prozessen so nachhaltig wie möglich zu sein. Alles vor Ort in N(…)!“
Zusätzlich warb das Unternehmen mit einer Aussage zum CO2-neutralen Versand.
Das LG Bochum hielt diese Werbung für wettbewerbswidrig. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie ein durchschnittlicher Verbraucher die Aussagen versteht und ob die Werbung ausreichend deutlich macht, welcher konkrete Vorteil tatsächlich gemeint ist.
Gerade bei der Formulierung „nachhaltig & regional“ sah das Gericht ein erhebliches Problem: Die Aussage wirke positiv, bleibe aber inhaltlich zu unbestimmt. Aus Sicht des Gerichts werde nicht hinreichend erklärt, was an den Leistungen konkret nachhaltig und was konkret regional sein soll.
Warum die Entscheidung so wichtig ist
Viele Unternehmen verwenden heute Begriffe wie „nachhaltig“, „regional“, „umweltfreundlich“ oder „klimabewusst“, weil diese Begriffe gut klingen und bei Kunden ankommen. Genau darin liegt aber das Risiko.
Solche Aussagen sind rechtlich nicht bloß dekorative Werbesprache. Sie haben ein erhebliches Gewicht für die Kaufentscheidung. Ein Verbraucher kann sich gerade wegen solcher Begriffe näher mit einem Angebot befassen, den Shop als besonders verantwortungsvoll wahrnehmen oder sich bewusst gegen ein Konkurrenzangebot entscheiden.
Deshalb gelten bei solchen Aussagen erhöhte Anforderungen an die Klarheit. Es reicht oft nicht aus, dass der Händler intern gute Ansätze verfolgt oder dass einzelne Unternehmensabläufe tatsächlich ressourcenschonender sind. Entscheidend ist, wie die konkrete Werbung verstanden wird.
Das LG Bochum: „Nachhaltig & regional“ ist erläuterungsbedürftig
Umweltbezogene Werbung unterliegt strengen Anforderungen
Das LG Bochum hat die Wortkombination „nachhaltig & regional“ als umweltbezogene Werbeaussage eingeordnet. Diese Einordnung ist zentral. Denn bei umweltbezogener Werbung gelten besonders hohe Anforderungen an Eindeutigkeit, Klarheit und Verständlichkeit.
Der Begriff „nachhaltig“ wird regelmäßig mit Schonung von Ressourcen, längerer Nutzbarkeit, weniger Abfall oder einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt und Rohstoffen verbunden. Der Begriff „regional“ weckt Assoziationen an kurze Transportwege, örtliche Nähe, lokale Verarbeitung oder eine besonders bodenständige Herkunft.
Wenn ein Unternehmen beide Begriffe zusammen verwendet, entsteht beim Verbraucher ein deutlich positives Gesamtbild. Genau deshalb muss diese Aussage auch inhaltlich tragfähig sein.
Das Gericht beanstandete die fehlende Konkretisierung
Nach Auffassung des LG Bochum lag die Irreführung vor allem darin, dass nicht klar erläutert wurde, was genau mit „nachhaltig & regional“ gemeint ist.
Das Gericht stellte nicht entscheidend darauf ab, dass wiederaufbereitete Mobilgeräte grundsätzlich keinen Nachhaltigkeitsbezug haben könnten. Das wäre zu kurz gedacht. Vielmehr ging es darum, dass die Werbung selbst zu offen blieb.
Unklar blieb insbesondere:
• Bezieht sich „nachhaltig“ auf das Produkt selbst?
• Bezieht sich „nachhaltig“ auf die Wiederaufbereitung?
• Bezieht sich „nachhaltig“ auf Verpackung, Versand oder interne Prozesse?
• Bezieht sich „regional“ auf den Unternehmenssitz?
• Bezieht sich „regional“ auf die Aufbereitung der Geräte?
• Bezieht sich „regional“ auf die Herkunft der Produkte oder nur auf einzelne Abläufe?
Gerade diese fehlende Präzisierung war aus Sicht des Gerichts entscheidend.
Die Erklärung musste in der Werbung selbst stehen
Besonders wichtig ist ein weiterer Punkt der Entscheidung: Die notwendige Erläuterung durfte nicht nur irgendwo im Hintergrund vorhanden sein. Nach der Argumentation des Gerichts mussten die erforderlichen Erklärungen in der Werbung selbst erfolgen.
Das ist für Online-Händler ausgesprochen relevant. Viele Anbieter arbeiten mit kurzen Claims auf Startseiten, Kategorieseiten, Produktseiten oder Bannern und verlassen sich darauf, dass sich weitere Informationen irgendwo in Unterseiten, FAQs oder Unternehmensdarstellungen finden. Genau dieses Vorgehen kann riskant sein.
Wenn ein Claim für den Verbraucher ohne Erläuterung mehrdeutig oder missverständlich ist, kann die Werbung bereits deshalb angreifbar sein.
Warum „regional“ im Online-Shop besonders heikel ist
Gerade der Begriff „regional“ ist im E-Commerce oft problematischer, als viele Shopbetreiber annehmen. Im stationären Handel ist die Vorstellung häufig relativ klar. Wer auf dem Wochenmarkt einkauft oder bei einem örtlichen Erzeuger bestellt, verbindet mit „regional“ meist eine gewisse geografische Nähe.
Im Online-Handel ist das deutlich komplizierter. Ein Shop kann bundesweit verkaufen, aber gleichzeitig mit „regional“ werben. Dann stellt sich die Frage, was genau regional sein soll.
Denkbar sind zum Beispiel verschiedene Bedeutungen:
• Der Unternehmenssitz liegt in einer bestimmten Region
• Die technische Prüfung erfolgt an einem Standort vor Ort
• Die Aufbereitung wird an einem regionalen Standort vorgenommen
• Nur Teile der Lieferkette sind regional organisiert
• Das Produkt selbst stammt gerade nicht aus der Region
Je weiter der tatsächliche Vertrieb reicht, desto eher kann der Begriff beim Verbraucher zu Missverständnissen führen. Genau hier setzte auch das LG Bochum an. Das Gericht hob hervor, dass sich der Internetauftritt ersichtlich an bundesweite Kunden richtete. Dadurch wirkte die pauschale Aussage „regional“ besonders unklar.
Warum auch „nachhaltig“ nicht einfach so verwendet werden sollte
„Nachhaltig“ ist ein weiter und unscharfer Begriff
Der Begriff „nachhaltig“ ist werblich attraktiv, juristisch aber oft schwierig. Der Grund liegt auf der Hand: Das Wort ist inhaltlich extrem weit. Es kann vieles meinen und gerade deshalb sehr unterschiedliche Erwartungen auslösen.
Ein Verbraucher kann darunter unter anderem verstehen:
• Ressourcenschonende Herstellung
• Lange Nutzbarkeit
• Vermeidung von Abfall
• Wiederverwendung vorhandener Produkte
• Reparierbarkeit
• Vermeidung unnötiger Emissionen
• Verantwortungsvollen Versand
• Nachhaltige Verpackung
• Ökologisch verbesserte Unternehmensprozesse
Wenn ein Unternehmen nur mit dem Schlagwort „nachhaltig“ arbeitet, bleibt oft offen, welchen dieser Aspekte es eigentlich meint. Genau diese Offenheit kann rechtlich problematisch werden.
Ein gutes Geschäftsmodell ersetzt keine klare Werbung
Der Bochumer Fall zeigt sehr deutlich, dass selbst ein Geschäftsmodell mit erkennbar ökologischem Einschlag keine pauschale Werbung rechtfertigt. Wiederaufbereitete Geräte können ohne Zweifel einen positiven Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Das heißt aber noch nicht, dass jede damit verbundene Werbung automatisch rechtlich unbedenklich ist.
Der springende Punkt ist nicht nur, ob das Unternehmen etwas Sinnvolles tut, sondern auch, wie es darüber spricht. Das Lauterkeitsrecht verlangt an dieser Stelle ein sauberes Zusammenspiel von Tatsachengrundlage und Werbeaussage.
Die weitere Aussage zum „CO2-neutralen Versand“
Das Urteil des LG Bochum war auch deshalb bemerkenswert, weil das Gericht nicht nur die Formulierung „nachhaltig & regional“, sondern auch die Werbeaussage zum „CO2-neutralen Versand“ beanstandete.
Nach den Feststellungen des Gerichts lag tatsächlich lediglich ein CO2-reduzierter Versand vor. Das genügte nicht, um mit „CO2-neutral“ zu werben.
Auch daran zeigt sich, wie streng Gerichte Umweltwerbung inzwischen prüfen. Begriffe mit starker ökologischer Signalwirkung werden nicht großzügig ausgelegt. Wer einen besonders weitgehenden Eindruck vermittelt, muss diesen Eindruck auch tatsächlich tragen können.
Für die Praxis bedeutet das:
• „CO2-neutral“ ist nicht dasselbe wie „CO2-reduziert“
• „Nachhaltig“ ist nicht dasselbe wie „weniger belastend“
• „Regional“ ist nicht dasselbe wie „Unternehmenssitz vor Ort“
• Jeder starke Umweltbegriff braucht eine belastbare Grundlage und häufig eine präzise Erklärung
Was Online-Händler aus dem Urteil lernen sollten
Das Urteil des LG Bochum ist kein Randfall. Es zeigt ein Grundproblem moderner Online-Werbung: Unternehmen wollen mit wenigen Worten ein starkes positives Bild erzeugen. Das Recht verlangt aber, dass gerade bei umweltbezogenen Aussagen die tatsächliche Aussagekraft sauber erkennbar bleibt.
Für Shopbetreiber bedeutet das:
• Werbeaussagen sollten konkret statt nur klangvoll sein
• Unklare Schlagworte sollten vermieden oder erläutert werden
• Die Bezugsgröße muss verständlich sein
• Die Aussage sollte zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen
• Je stärker die ökologische Signalwirkung, desto sorgfältiger sollte die Formulierung geprüft werden
Typische Fehler bei Nachhaltigkeits- und Regionalitätswerbung
In der Beratungspraxis zeigen sich immer wieder ähnliche Schwächen. Häufig ist nicht die eigentliche unternehmerische Leistung das Problem, sondern die Art ihrer werblichen Darstellung.
Besonders kritisch sind etwa folgende Konstellationen:
• Pauschale Begriffe ohne konkrete Erklärung
• Vermischung von Produktvorteilen, Unternehmenswerten und Logistik in einer einzigen Aussage
• Regionalitätswerbung trotz bundesweitem oder europaweitem Vertrieb ohne Präzisierung
• Nachhaltigkeitswerbung, obwohl sich die Aussage nur auf einen kleinen Teil des Gesamtangebots bezieht
• Verwendung starker Umweltbegriffe, obwohl nur ein geringfügiger positiver Effekt vorliegt
• Hinweise, die erst an anderer Stelle erläutert werden und nicht unmittelbar in der Werbung selbst
Wie eine rechtlich vorsichtigere Gestaltung aussehen kann
Besser konkrete Tatsachen als große Schlagworte
Viele Risiken lassen sich vermeiden, wenn ein Online-Shop nicht mit pauschalen Imagebegriffen arbeitet, sondern mit klaren, überprüfbaren Angaben.
Je nach tatsächlichem Geschäftsmodell können eher belastbare Aussagen zum Beispiel so ausgestaltet sein:
• „Die technische Prüfung und Aufbereitung erfolgt an unserem Standort in [Ort].“
• „Wir verlängern durch die Wiederaufbereitung die Nutzungsdauer gebrauchter Geräte.“
• „Unsere Versandverpackungen bestehen aus recyceltem Material.“
• „Der Kundenservice wird vollständig an unserem Standort in [Ort] erbracht.“
• „Bestimmte Prozessschritte erfolgen lokal an unserem Unternehmenssitz.“
Solche Aussagen sind nicht automatisch unangreifbar. Sie sind aber häufig deutlich klarer und deshalb rechtlich besser beherrschbar als ein offener Claim wie „nachhaltig & regional“.
Die Werbung sollte das Richtige sagen – nicht nur etwas Positives andeuten
Der Kern jeder rechtssicheren Werbung liegt darin, den tatsächlichen Vorteil präzise zu benennen. Nicht die größtmögliche Wirkung sollte im Vordergrund stehen, sondern die saubere inhaltliche Aussage.
Gerade bei Nachhaltigkeitsthemen ist Zurückhaltung oft klüger als Überzeichnung.
Welche rechtlichen Folgen drohen können
Wer mit irreführender Umweltwerbung arbeitet, setzt sich einem realen wirtschaftlichen Risiko aus. Solche Fälle bleiben nicht nur theoretisch.
Mögliche Folgen sind:
• Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände
• Unterlassungsansprüche
• Gerichtliche Verfahren
• Verpflichtung zur Erstattung von Abmahnkosten
• Anpassungspflichten für Website, Produkttexte und Werbematerialien
• Ordnungsmittel bei späteren Verstößen gegen ein Unterlassungsgebot
• Imageschäden durch den Vorwurf des Greenwashings
Im Fall des LG Bochum blieb es nicht bei einer bloßen Kritik. Die Beklagte wurde zur Unterlassung verurteilt und musste Abmahnkosten zahlen. Das zeigt, dass Gerichte solche Werbeaussagen nicht nur missbilligen, sondern auch konsequent sanktionieren können.
Bedeutung für die Beratungspraxis
Die Entscheidung des LG Bochum ist für Unternehmen jeder Größe relevant. Gerade kleine und mittlere Online-Shops neigen dazu, Werbetexte intern oder mit Marketingfokus zu formulieren. Dabei wird oft unterschätzt, dass ein scheinbar kurzer Claim erhebliche rechtliche Wirkung entfalten kann.
Besonders aufmerksam sollten sein:
• Refurbished-Shops
• Elektronik-Händler
• Anbieter mit Nachhaltigkeitsmarketing
• Shops mit Regionalitätsbezug
• Unternehmen mit „grünen“ Markenbotschaften
• Hersteller und Händler mit ESG-orientierter Außendarstellung
Wo mit Umweltbegriffen geworben wird, sollte die Kommunikation nicht nur werblich attraktiv, sondern auch juristisch belastbar sein.
Fazit: „Nachhaltig & regional“ kann schnell zur rechtlichen Falle werden
Das Urteil des LG Bochum vom 16.12.2025, Az. 19 O 24/25, zeigt sehr deutlich, dass Online-Händler bei Umweltwerbung besondere Vorsicht walten lassen sollten. Die Begriffe „nachhaltig“ und „regional“ wirken stark, sind aber zugleich auslegungsbedürftig. Gerade deshalb reicht eine positive Grundtendenz oder ein sympathisches Unternehmensbild oft nicht aus.
Wer mit solchen Aussagen wirbt, sollte sich fragen:
• Was genau soll der Verbraucher darunter verstehen?
• Ist diese Bedeutung in der Werbung selbst klar erkennbar?
• Passt die Aussage wirklich zum gesamten Geschäftsmodell?
• Besteht die Gefahr, dass der Verbraucher mehr erwartet, als tatsächlich geleistet wird?
Wo diese Fragen nicht sauber beantwortet werden können, wächst das Risiko einer wettbewerbsrechtlichen Beanstandung erheblich. Für Online-Shops empfiehlt es sich daher, Nachhaltigkeits- und Regionalitätsclaims vor Veröffentlichung sorgfältig prüfen zu lassen. Gerade bei kurzen, werbewirksamen Slogans entscheidet oft ein einziges Wort darüber, ob die Werbung überzeugend oder angreifbar ist.
Ansprechpartner
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