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Inkasso: Gefälschte Urteile zu Pable Inkasso GmbH

Pable Domainverwaltung - Inkasso GmbH, abgeblich sei Vertrag zustande gekommenOLG FFM, 8 C 257/15, AG Mainz, AZ: 33 C 358/15
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Seit Entwicklung des Internets, ist der virtuelle Raum zunehmend zum Tatort für strafrechtliche Taten geworden. Dass die Gauner dabei nicht einmal davor zurückschrecken, fiktive Gerichtsurteile zu veröffentlichen, belegt eine ausgekochte Abofalle im Internet. Die Verbraucherschutzzentrale in Sachsen-Anhalt warnt seit Juli 2014 vor zwei Gerichtsurteilen, die es in dieser Form niemals gegeben hat. Dies wurde auch von den zitierten Gerichten bestätigt. Es handelt sich bei den erdachten Urteilen um eine Entscheidung des Amtsgerichts Mainz (Az. 33 C 358/15) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 8 C 257/15). Auf Grundlage der Urteile erwecken die Verfasser den Eindruck, als habe das OLG Frankfurt als höhere Instanz über die Wirksamkeit von Verträgen der Firma Premium Media Service Ltd. positiv entschieden. In dem konkreten Fall ist Forderungsberechtigte die Pable Inkasso GmbH. Im Nachzug sei das Amtsgericht Mainz der Auffassung gefolgt. Aus den Entscheidungen soll sich ergeben, dass zwischen dem Verbraucher und Premium Media Service ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sei. Daraufhin konnte die Pable Inkasso GmbH mehrere Mahnbescheide gegen die zahlungsunwilligen Kunden versenden. Dabei wolle man in Zukunft gegen sämtliche säumigen Mitglieder notfalls auch gerichtlich vorgehen, heißt es in einem Bericht.

Betroffenen ist anzuraten, der Forderung nicht nachzukommen, und gegebenenfalls Strafanzeige bei der Polizei zu stellen oder die Verbraucherzentrale des jeweiligen Bundeslandes zu kontaktieren. Über die Inkasso GmbH versucht Premium Media Service Geldforderungen in Höhe von 249 € für ein Jahresabo einzufordern. Betroffen sind Kunden, die im Internet ursprünglich nach Rezepten bzw. Bahnverbindungen gesucht hatten. Um die gewünschten Informationen zu erhalten, hatten sie die Internetseiten routenplaner-24.net sowie rezepte-portal-24.net besucht. Bevor ihre Suche abgeschlossen werden konnte, mussten sie sich auf der entsprechenden Seite mit der persönlichen E-Mail-Adresse registrieren. Sodann wurden ihnen die angeforderten Zugangsdaten via Mail zugeschickt. Wenige Tage danach mussten die Internetnutzer überrascht feststellen, dass die Firma Premium Media Service, die ihren Sitz im Übrigen in Belize (Panama) hat, ihnen eine Rechnung über den elektronischen Postweg zugestellt hatte. Bei diesen Mails handelt es sich um eine sogenannte Abofalle. Die Täter versuchen mit einem psychologischen Trick, die Zahlungsmoral potentieller Opfer zu beeinflussen. Insbesondere wird auf die beiden Gerichtsurteile verwiesen, so dass sich Verbraucher scheinbar in einer ausweglosen Situation befinden.

Die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt klärt seit einigen Wochen aktiv auf, um weitere Missbrauchsfälle zu verhindern. Das Unternehmen Premium Media Service beruft sich in seiner E-Mail darauf, dass der Verbraucher durch den Klick auf den Button "Registrieren" zugleich zahlungsverpflichtet ist. Diese Sichtweise entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Regelung seit dem 1. August 2012. Der Verbraucher hätte stattdessen von der Firma über seine Zahlungspflicht ausdrücklich informiert werden müssen. Dass dies den Tätern offensichtlich bewusst ist, zeigen die ausgedachten Gerichtsurteile vom OLG Frankfurt sowie AG Mainz.

Die zitierten Entscheidungen kann es in dieser Form auch noch gar nicht geben. Anhand des Aktenzeichens ist festzustellen, dass beide Urteile die Endung "/15" enthalten. Hier haben die Täter offensichtlich einen entscheidenden Fehler gemacht. Denn diese Endung bedeutet nichts anderes, dass sich die Urteile auf ein Verfahren aus dem Jahr 2015 beziehen. Somit greifen die Betrüger auf ein Geschehen in der Zukunft zurück. Weder das OLG Frankfurt am Main noch das AG Mainz haben über die Wirksamkeit der in Rede stehenden Kontrakte gerichtlich entschieden. Vom OLG Frankfurt ist bereits eine amtliche Warnung veröffentlicht worden. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Aktion um Internetbetrüger handeln muss. Die Rechtmäßigkeit der Verträge soll gegenüber dem Nutzer anhand von gefälschten Urteilen vorgespielt werden.

OLG Frankfurt am Main, Az. 8 C 257/15, AG Mainz, AZ. 33 C 358/15

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