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Hausrecht für Influencer: Was beim Filmen, Fotografieren & Posten erlaubt ist

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Ein schönes Hotelzimmer, ein auffälliges Restaurant, ein edler Store, ein angesagtes Fitnessstudio oder eine gut besuchte Disco: Für Influencer sind solche Orte oft mehr als nur Hintergrund. Sie werden zur Bühne. Genau hier beginnt das rechtliche Problem.

Denn nicht jeder Ort, der öffentlich zugänglich wirkt, darf automatisch für Fotos, Videos, Reels, Storys oder Werbecontent genutzt werden. Öffentlich zugänglich bedeutet nicht rechtlich frei nutzbar. Wer fremde Räume, Geschäftsräume oder Veranstaltungsflächen für Content verwendet, bewegt sich häufig im Bereich des Hausrechts.

Das Hausrecht gibt dem Inhaber oder Betreiber grundsätzlich die Möglichkeit, darüber zu bestimmen, wer sich in seinen Räumen aufhalten darf und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Dazu kann auch gehören, Foto- und Videoaufnahmen zu untersagen, Dreharbeiten nur mit Genehmigung zu erlauben oder Personen bei Verstößen des Grundstücks zu verweisen.

Für Influencer ist das besonders relevant, weil Content meist nicht rein privat bleibt. Sobald Aufnahmen für Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen erstellt und veröffentlicht werden, kann schnell ein geschäftlicher oder werblicher Bezug entstehen. Das gilt erst recht, wenn Kooperationen, Affiliate-Links, Rabattcodes, Produktempfehlungen oder bezahlte Posts eine Rolle spielen.

Der entscheidende Fehler vieler Influencer liegt darin, einen Ort nur als Kulisse zu betrachten. Rechtlich kann diese Kulisse aber jemandem gehören, von jemandem betrieben werden oder besonderen Nutzungsregeln unterliegen. Wer dort ohne Erlaubnis filmt, fotografiert oder Inhalte veröffentlicht, riskiert unter Umständen Ärger mit dem Betreiber, eine Aufforderung zur Löschung, ein Hausverbot oder sogar eine Abmahnung.

Gerade bei professionellem Social-Media-Content reicht es daher häufig nicht aus, einfach „kurz ein Video zu machen“. Entscheidend ist, ob der Betreiber Aufnahmen erlaubt, ob andere Personen erkennbar sind, ob Marken oder geschützte Bereiche gezeigt werden und ob der Content später kommerziell genutzt wird.

Kurz gesagt: Influencer dürfen fremde Orte nicht beliebig als kostenlose Produktionsfläche verwenden. Wer Content plant, sollte vorher klären, ob Aufnahmen erlaubt sind und welche Bedingungen gelten. Das schützt nicht nur vor rechtlichen Problemen, sondern auch vor teuren Konflikten nach der Veröffentlichung.

 

Übersicht:

Was bedeutet Hausrecht überhaupt?
Warum das Hausrecht für Influencer besonders wichtig ist
Filmen und Fotografieren in fremden Räumen: Wo die rechtlichen Risiken beginnen
Privat, geschäftlich oder kommerziell: Warum die Einordnung entscheidend sein kann
Darf man in Geschäften, Restaurants und Hotels einfach Content aufnehmen?
Content in Shoppingcentern, Fitnessstudios, Clubs und Freizeitparks
Hausrecht bei Events, Konzerten, Messen und Sportveranstaltungen
Wann eine Drehgenehmigung oder Akkreditierung erforderlich sein kann
Was gilt bei Hotels, Airbnb und Ferienwohnungen als Drehort?
Unerlaubte Nutzung fremder Räume als Kulisse für Social Media
Hausverbot gegen Influencer: Wann Betreiber einschreiten dürfen
Verweis vom Gelände, Abbruch des Drehs und Sicherheitsdienst
Darf Sicherheitspersonal Fotos oder Videos löschen?
Persönlichkeitsrechte Dritter: Wenn Gäste, Kunden oder Mitarbeiter im Bild sind
Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz: Welche Folgen drohen können
Typische Fehler von Influencern in der Praxis
Checkliste: Was Influencer vor dem Dreh klären sollten
Was Unternehmen gegen unerlaubten Influencer-Content tun können
Wie unsere Kanzlei bei Hausrecht, Abmahnung und Content-Löschung hilft

 

 

Was bedeutet Hausrecht überhaupt?

Das Hausrecht beschreibt das Recht einer Person oder eines Unternehmens, über den Zugang und die Nutzung eines bestimmten räumlichen Bereichs zu entscheiden. Es steht typischerweise dem Eigentümer, dem Mieter oder dem Betreiber eines Grundstücks, Geschäfts oder Veranstaltungsortes zu. Entscheidend ist nicht nur das Eigentum, sondern die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Räumlichkeiten.

In der Praxis bedeutet das: Wer das Hausrecht ausübt, kann festlegen, wer eintreten darf, wie sich Personen vor Ort verhalten müssen und unter welchen Bedingungen ein Aufenthalt zulässig ist. Dazu gehört auch das Recht, Regeln aufzustellen und durchzusetzen. Diese können ausdrücklich formuliert sein, etwa durch Hinweisschilder oder AGB, oder sich aus dem Zweck der Räumlichkeiten ergeben.

Gerade für Influencer ist ein Punkt besonders relevant: Das Hausrecht umfasst regelmäßig auch die Entscheidung darüber, ob fotografiert oder gefilmt werden darf. Betreiber können Aufnahmen vollständig untersagen, nur für private Zwecke erlauben oder von einer vorherigen Zustimmung abhängig machen. Ebenso kann festgelegt werden, dass gewerbliche oder werbliche Aufnahmen grundsätzlich unzulässig sind.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen privaten Räumen mit Publikumsverkehr und tatsächlichem öffentlichen Raum. Einkaufszentren, Restaurants, Hotels, Fitnessstudios, Clubs, Bars oder Veranstaltungsflächen können für Besucher geöffnet sein und dennoch privatem Hausrecht unterliegen. Der öffentliche Straßenraum, öffentliche Wege oder allgemein zugängliche Plätze sind dagegen rechtlich anders zu beurteilen. Dort steht nicht das private Hausrecht eines Betreibers im Vordergrund, sondern etwa Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht, Sondernutzungserlaubnisse oder ordnungsrechtliche Vorgaben.

Für Influencer heißt das: Nicht jeder öffentlich wirkende Ort ist rechtlich frei nutzbar. Umgekehrt ist bei echten öffentlichen Flächen nicht automatisch das Hausrecht eines privaten Betreibers einschlägig.

Diese Bereiche sind zwar für Besucher geöffnet, unterliegen aber dennoch dem Hausrecht des jeweiligen Betreibers. Sie sind daher keine „freien Drehorte“.

Das Hausrecht geht zudem mit Durchsetzungsbefugnissen einher. Verstößt jemand gegen die aufgestellten Regeln, kann der Betreiber Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen insbesondere:

• Aufforderung, das Filmen oder Fotografieren zu unterlassen
• Verweis von der Örtlichkeit
• Ausspruch eines Hausverbots
• In bestimmten Konstellationen auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche

Für Influencer ergibt sich daraus ein klarer rechtlicher Rahmen: Wer sich in fremden Räumen aufhält, muss die dort geltenden Regeln beachten. Ein eigenmächtiger Dreh ohne Zustimmung kann bereits einen Verstoß gegen das Hausrecht darstellen, selbst wenn der Ort frei zugänglich erscheint.

Das Hausrecht ist damit eine zentrale Schnittstelle zwischen realem Raum und digitalem Content. Wer diese Grenze ignoriert, riskiert nicht nur Konflikte vor Ort, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach der Veröffentlichung.

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Warum das Hausrecht für Influencer besonders wichtig ist

Für Influencer ist das Hausrecht nicht nur eine abstrakte juristische Regel, sondern ein praktisches Risiko im Alltag. Während klassische Besucher Räume lediglich nutzen, verwenden Influencer diese Räume häufig gezielt als Teil ihres Contents. Genau dadurch entsteht eine andere rechtliche Bewertung.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Nutzung: Wer privat ein Foto macht, bewegt sich oft noch im üblichen Rahmen des Besuchs. Wer hingegen gezielt filmt, inszeniert, Produkte platziert oder Inhalte für eine Veröffentlichung erstellt, nutzt den Ort funktional als Produktionsfläche. Damit verlässt man schnell den Bereich der bloßen Anwesenheit und greift in die Rechte des Hausrechtsinhabers ein.

Besonders relevant wird das Hausrecht für Influencer aus mehreren Gründen

Kommerzielle Nutzung
Sobald Content mit wirtschaftlichem Bezug erstellt wird – etwa durch Kooperationen, Werbung oder Affiliate-Links – steigt die rechtliche Sensibilität erheblich. Betreiber möchten regelmäßig kontrollieren, ob und wie ihre Räumlichkeiten für kommerzielle Zwecke genutzt werden.

Kontrollinteresse der Betreiber
Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, wie ihr Geschäft, ihre Marke oder ihre Atmosphäre dargestellt werden. Unkontrollierter Content kann Imageschäden verursachen oder unerwünschte Assoziationen schaffen.

Störung des Betriebsablaufs
Dreharbeiten, selbst wenn sie klein wirken, können andere Gäste stören, Mitarbeiter behindern oder Abläufe beeinflussen. Das Hausrecht erlaubt es dem Betreiber, solche Störungen zu unterbinden.

Exklusivität und wirtschaftlicher Wert von Locations
Viele Orte – etwa Hotels, Clubs oder Eventflächen – verdienen gezielt Geld mit ihrer Inszenierung. Wenn Influencer diese Kulisse kostenlos für eigene Zwecke nutzen, kann das wirtschaftliche Interessen des Betreibers berühren.

Haftungsrisiken und Konflikte vor Ort
Ungefragte Aufnahmen führen häufig zu direkten Auseinandersetzungen mit Personal oder Sicherheitsdiensten. Im ungünstigen Fall folgen Hausverbot, Löschungsaufforderungen oder rechtliche Schritte.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass Influencer davon ausgehen, ein Ort sei „frei nutzbar“, solange sie ihn betreten dürfen. Das ist rechtlich unzutreffend. Zutritt bedeutet nicht automatisch Nutzungsfreiheit für Content-Produktion.

Gerade weil Social Media Inhalte schnell veröffentlicht und weit verbreitet werden, entsteht für Betreiber ein gesteigertes Schutzbedürfnis. Ein einzelnes Video kann binnen Stunden tausende oder hunderttausende Personen erreichen. Entsprechend reagieren viele Unternehmen sensibel auf nicht abgestimmte Aufnahmen.

Für Influencer bedeutet das: Das Hausrecht ist ein zentraler Faktor bei der Content-Planung. Wer es ignoriert, riskiert nicht nur kurzfristige Probleme vor Ort, sondern auch langfristige rechtliche Konsequenzen nach der Veröffentlichung.

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Filmen und Fotografieren in fremden Räumen: Wo die rechtlichen Risiken beginnen

Die rechtlichen Risiken beginnen meist früher, als viele Influencer annehmen. Nicht erst die Veröffentlichung eines Videos oder Fotos kann problematisch sein. Schon das Anfertigen von Aufnahmen in fremden Räumen kann gegen Vorgaben des Hausrechtsinhabers verstoßen, wenn dort Fotografieren oder Filmen untersagt ist oder nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt wird.

Gerade in Geschäftsräumen, Hotels, Restaurants, Fitnessstudios, Clubs, Arztpraxen, Kanzleien, Ausstellungsräumen oder Veranstaltungsflächen ist Vorsicht geboten. Diese Orte können zwar für Kunden, Gäste oder Besucher zugänglich sein. Daraus folgt aber nicht, dass sie ohne Weiteres als Kulisse für Social-Media-Content genutzt werden dürfen. Wer eintreten darf, darf deshalb nicht automatisch drehen, filmen oder kommerziellen Content produzieren.

Besonders heikel wird es, wenn der Raum nicht nur beiläufig erscheint, sondern gezielt in Szene gesetzt wird. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Influencer

• ein Hotelzimmer als Werbekulisse nutzt
• in einem Restaurant ein Reel für eine Kooperation dreht
• in einem Store Produkte vor fremder Einrichtung präsentiert
• in einem Fitnessstudio Trainingsvideos für den eigenen Kanal erstellt
• auf einer Messe oder Veranstaltung Content mit erkennbarem Umfeld produziert
• Mitarbeiter, Gäste oder Kunden im Hintergrund mit aufnimmt

In solchen Situationen kann der Betreiber ein berechtigtes Interesse daran haben, die Aufnahmen zu kontrollieren oder zu untersagen. Dabei geht es nicht nur um Eigentum, sondern auch um Betriebsabläufe, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte Dritter, Markenwirkung und wirtschaftliche Interessen.

Ein weiteres Risiko liegt darin, dass viele Influencer zwischen privaten Erinnerungsfotos und professionellem Content nicht sauber unterscheiden. Ein schnelles Foto für den privaten Gebrauch kann anders zu bewerten sein als ein inszeniertes Video für einen Account mit Reichweite, Werbepartnern und kommerziellem Hintergrund. Je professioneller und wirtschaftlicher die Nutzung wirkt, desto eher sollte vorher eine ausdrückliche Erlaubnis eingeholt werden.

Auch fehlende Schilder bedeuten nicht automatisch, dass Aufnahmen erlaubt sind. Zwar können Hinweisschilder wie „Fotografieren verboten“ oder „Keine Filmaufnahmen“ die Lage klarer machen. Das Fehlen eines solchen Schildes ist aber kein Freibrief. Der Betreiber kann auch mündlich eingreifen, Regeln durch Personal durchsetzen oder Aufnahmen nachträglich beanstanden, wenn die Nutzung über den gewöhnlichen Besuch hinausgeht.

Für Influencer ist zudem wichtig: Die rechtliche Bewertung endet nicht beim Hausrecht. Sobald Personen erkennbar aufgenommen werden, können Persönlichkeitsrechte und Datenschutzfragen hinzukommen. Werden Logos, geschützte Designs, Kunstwerke, Musik, Markenflächen oder sensible Bereiche gezeigt, können weitere rechtliche Probleme entstehen.

Das Risiko beginnt daher nicht erst beim Upload, sondern bereits bei der Content-Produktion. Wer fremde Räume für Fotos oder Videos nutzt, sollte vorab prüfen, ob Aufnahmen erlaubt sind, ob eine Genehmigung erforderlich ist und ob die spätere Veröffentlichung vom erlaubten Zweck gedeckt ist. Das ist besonders wichtig, wenn der Content nicht rein privat bleibt, sondern der Selbstdarstellung, Reichweitensteigerung oder Werbung dient.

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Privat, geschäftlich oder kommerziell: Warum die Einordnung entscheidend sein kann

Ob ein Foto oder Video als privat, geschäftlich oder kommerziell einzuordnen ist, hat erhebliche rechtliche Auswirkungen. Gerade im Influencer-Bereich verschwimmen diese Grenzen schnell. Für die rechtliche Bewertung kommt es jedoch nicht darauf an, wie Sie den Content subjektiv einschätzen, sondern wie er objektiv wirkt.

Ein rein privates Verhalten liegt typischerweise vor, wenn Inhalte ausschließlich für den eigenen Gebrauch erstellt werden und keine Veröffentlichung oder wirtschaftliche Nutzung erfolgt. Ein klassisches Beispiel wäre ein Erinnerungsfoto im Restaurant oder ein kurzes Video für den privaten Chat. In solchen Fällen wird das Hausrecht zwar nicht bedeutungslos, die Eingriffsintensität ist aber regelmäßig geringer.

Sobald Inhalte veröffentlicht werden, muss genauer unterschieden werden. Eine Veröffentlichung auf Social Media ist nicht automatisch kommerziell. Ein geschäftlicher oder kommerzieller Bezug liegt aber nahe, wenn der Account planmäßig Reichweite aufbaut, der Eigenvermarktung dient, Kooperationen vorbereitet, Produkte oder Dienstleistungen empfiehlt, Affiliate-Links oder Rabattcodes nutzt oder bereits monetarisiert wird.

Auch ohne unmittelbare Bezahlung kann die Nutzung daher aus dem rein privaten Bereich herausfallen, wenn der Content objektiv der eigenen beruflichen, geschäftlichen oder werblichen Präsenz dient.

Noch klarer wird die Lage im kommerziellen Bereich. Dieser liegt typischerweise vor, wenn wirtschaftliche Interessen unmittelbar im Vordergrund stehen. Das kann etwa der Fall sein bei

• bezahlten Kooperationen
• Produktplatzierungen
• Affiliate-Links oder Rabattcodes
• gezielter Werbung für Unternehmen oder Dienstleistungen
• Monetarisierung über Plattformen

In solchen Konstellationen ist die Nutzung fremder Räumlichkeiten besonders sensibel. Betreiber haben regelmäßig ein nachvollziehbares Interesse daran, die kommerzielle Verwertung ihrer Räume zu kontrollieren oder zu untersagen. Wer ohne Erlaubnis dreht, greift dann nicht nur in das Hausrecht ein, sondern nutzt fremde Infrastruktur für eigene wirtschaftliche Zwecke.

Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass kleine Accounts oder „nebenbei“ betriebene Profile als privat angesehen werden. Diese Annahme ist rechtlich riskant. Die Schwelle zur geschäftlichen Nutzung ist oft niedrig, insbesondere wenn Inhalte regelmäßig veröffentlicht werden und eine Außenwirkung entfalten.

Für Influencer bedeutet das: Die Einordnung beeinflusst vor allem die Risikohöhe und den Umfang der erforderlichen Erlaubnis. Besteht vor Ort ein Foto- oder Filmverbot, gilt dieses grundsätzlich auch für private Aufnahmen. Bei geschäftlichem oder kommerziellem Content ist aber regelmäßig eine besonders klare Zustimmung erforderlich, weil nicht nur der Aufenthalt, sondern auch die spätere Veröffentlichung und wirtschaftliche Nutzung gedeckt sein müssen.

Ohne Zustimmung des Hausrechtsinhabers kann bereits die Aufnahme unzulässig sein. Die spätere Veröffentlichung muss zusätzlich gesondert rechtlich zulässig sein.

Hinzu kommt, dass sich die Einordnung auch auf weitere Rechtsbereiche auswirkt. Wer kommerziell agiert, muss nicht nur das Hausrecht beachten, sondern auch Vorschriften zur Werbung, Kennzeichnungspflichten, Markenrechte sowie Persönlichkeitsrechte Dritter.

Die zentrale Konsequenz ist klar: Je stärker der wirtschaftliche Bezug eines Inhalts, desto höher das rechtliche Risiko bei Aufnahmen in fremden Räumen. Eine saubere Einordnung vor dem Dreh ist daher kein Formalismus, sondern eine notwendige Absicherung.

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Darf man in Geschäften, Restaurants und Hotels einfach Content aufnehmen?

Nein, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Geschäfte, Restaurants und Hotels wirken zwar häufig wie frei nutzbare Orte. Rechtlich handelt es sich aber regelmäßig um fremde Räumlichkeiten, in denen der jeweilige Betreiber das Hausrecht ausübt. Der bloße Zutritt bedeutet daher nicht automatisch, dass dort auch Fotos, Videos, Reels, Storys oder Werbeaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden dürfen.

Gerade Influencer sollten hier vorsichtig sein. Wer ein Geschäft, ein Restaurant oder ein Hotel gezielt als Kulisse für Social-Media-Content nutzt, bewegt sich schnell außerhalb des gewöhnlichen Besuchs. Besonders kritisch wird es, wenn der Content der Reichweitensteigerung, Selbstdarstellung, Werbung oder einer Kooperation dient. Dann kann der Betreiber ein berechtigtes Interesse daran haben, die Aufnahmen vorher zu genehmigen oder zu untersagen.

In Geschäften geht es häufig um die Kontrolle über das Erscheinungsbild der Verkaufsfläche. Regale, Warenpräsentationen, Preise, Mitarbeiter, Kunden, Logos oder interne Abläufe sollen nicht ungefragt öffentlich verbreitet werden. Auch wenn ein Store für Kunden geöffnet ist, bleibt er keine frei verfügbare Filmkulisse. Wer dort ohne Erlaubnis Produkte präsentiert, ein Haul-Video dreht oder fremde Markenflächen in Szene setzt, riskiert eine Beanstandung.

In Restaurants und Cafés kommen weitere Risiken hinzu. Dort halten sich regelmäßig andere Gäste auf, die nicht Teil des Contents werden möchten. Auch Mitarbeiter können erkennbar aufgenommen werden. Zudem kann das Filmen den Betriebsablauf stören oder die Atmosphäre für andere Gäste beeinträchtigen. Ein kurzer Schnappschuss vom eigenen Essen ist rechtlich anders zu bewerten als ein inszeniertes Reel mit Kamera, Licht, Wiederholungen und Werbebezug.

Hotels sind besonders sensibel. Lobby, Bar, Spa, Poolbereich, Flure und Zimmer können zwar nutzbar sein, sind aber nicht automatisch als Drehort freigegeben. Ein Hotelzimmer wird oft nur zum Aufenthalt überlassen, nicht zur professionellen Content-Produktion. Wird ein Zimmer, eine Suite oder ein Spa-Bereich gezielt für Werbefotos, Produktpräsentationen oder bezahlte Kooperationen genutzt, kann eine vorherige Zustimmung erforderlich sein. Das gilt erst recht, wenn der Name, das Design oder die besondere Ausstattung des Hotels erkennbar Teil der Inszenierung ist.

Fehlt eine ausdrückliche Erlaubnis, sollten Influencer nicht davon ausgehen, dass Aufnahmen erlaubt sind. Auch das Schweigen von Mitarbeitern ist nicht zwingend eine Genehmigung. Eine tragfähige Zustimmung sollte möglichst klar sein und den geplanten Zweck erfassen. Wichtig ist also nicht nur die Frage, ob überhaupt fotografiert oder gefilmt werden darf, sondern auch, wofür der Content später genutzt wird.

Besondere Vorsicht ist geboten bei

• erkennbaren Gästen, Kunden oder Mitarbeitern
• Aufnahmen in Umkleiden, Sanitärbereichen, Spa- oder Poolbereichen
• kommerziellen Kooperationen und Produktplatzierungen
• gezielter werblicher oder markenmäßiger Einbindung fremder Logos, Markenflächen, Designs, Kunstwerke oder besonderer Raumgestaltungen
• Drehs mit zusätzlicher Technik, Team, Licht oder Stativ
• Aufnahmen, die den Betriebsablauf stören können
• negativer oder abwertender Darstellung des Betriebs

Wer in Geschäften, Restaurants oder Hotels Content aufnehmen möchte, sollte daher vorher die Erlaubnis des Betreibers einholen. Bei rein privaten Fotos kann die Lage weniger streng sein. Sobald die Inhalte jedoch öffentlich gepostet, geschäftlich genutzt oder werblich eingebunden werden, steigt das Risiko deutlich.

Für Influencer gilt deshalb als praktische Grundregel: Je professioneller, sichtbarer und kommerzieller der Content ist, desto weniger sollten Sie sich auf stillschweigende Duldung verlassen. Eine kurze vorherige Abstimmung kann späteren Ärger, Löschungsaufforderungen, Hausverbot oder rechtliche Schritte vermeiden.

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Content in Shoppingcentern, Fitnessstudios, Clubs und Freizeitparks

Shoppingcenter, Fitnessstudios, Clubs und Freizeitparks sind für Influencer besonders attraktiv. Sie bieten starke Bilder, auffällige Kulissen, Bewegung, Menschen, Musik, Licht und Atmosphäre. Genau deshalb sind sie rechtlich häufig sensibel. Je stärker ein Ort inszeniert, organisiert und wirtschaftlich betrieben wird, desto eher wird der Betreiber kontrollieren wollen, ob und wie dort Content entsteht.

Bei Shoppingcentern liegt das Hausrecht regelmäßig beim Centerbetreiber oder bei den einzelnen Ladeninhabern. Wer nur durch die Mall geht, darf daraus nicht schließen, dass dort frei gefilmt werden darf. Viele Center haben Hausordnungen, die Foto- und Videoaufnahmen einschränken oder genehmigungspflichtig machen. Das gilt besonders, wenn nicht nur privat fotografiert wird, sondern Reels, Werbevideos, Interviews, Pranks oder Produktinszenierungen entstehen. Ein Einkaufszentrum ist keine frei verfügbare Filmkulisse.

Fitnessstudios sind noch problematischer. Dort geht es nicht nur um das Hausrecht, sondern auch um Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Diskretion. Andere Mitglieder möchten häufig nicht beim Training, Schwitzen, Umziehen oder in körpernahen Situationen aufgenommen werden. Selbst wenn der Influencer nur sich selbst filmen will, können andere Personen im Hintergrund erkennbar sein. Gerade im Fitnessstudio kann ein scheinbar harmloses Trainingsvideo schnell rechtlich heikel werden.

Viele Studios regeln deshalb ausdrücklich, ob und unter welchen Bedingungen gefilmt werden darf. Teilweise sind Aufnahmen ganz verboten, teilweise nur mit Zustimmung des Personals oder außerhalb stark besuchter Zeiten erlaubt. Wer Trainingscontent für Instagram, TikTok oder YouTube erstellt, sollte sich nicht darauf verlassen, dass andere Mitglieder „schon nichts dagegen haben“. Eine Veröffentlichung kann deutlich weiter gehen als die Situation vor Ort.

Auch Clubs und Bars sind rechtlich empfindliche Bereiche. Dort kommen Dunkelheit, Alkohol, Musik, private Freizeitgestaltung und häufig eine hohe Erwartung an Diskretion zusammen. Gäste möchten regelmäßig nicht ungefragt in Storys, Reels oder Livestreams erscheinen. Betreiber können ein erhebliches Interesse daran haben, Aufnahmen zu begrenzen, um die Privatsphäre der Gäste und das Image des Clubs zu schützen. Gerade spontane Partyvideos können für Influencer rechtlich riskanter sein, als sie zunächst wirken.

Hinzu kommt, dass Clubs oft mit Musik, Performances, Lichtshows, Logos, künstlerischen Gestaltungen oder besonderen Raumkonzepten arbeiten. Rechtlich relevant wird dies vor allem dann, wenn solche Elemente nicht nur zufällig erscheinen, sondern gezielt übernommen, hervorgehoben oder werblich genutzt werden. Musik im Hintergrund kann bei Videos und Livestreams zusätzlich urheberrechtliche Probleme auslösen, selbst wenn sie nur während des Drehs vor Ort lief. Wer in einem Club Content für Reichweite oder Werbung erstellt, sollte daher besonders zurückhaltend sein.

Freizeitparks wiederum sind zwar für Besucher geöffnet, aber meist stark regulierte private Anlagen. Attraktionen, Shows, Maskottchen, Markenwelten, Bühnenprogramme, Designs und Sicherheitsbereiche sind nicht beliebig nutzbar. Betreiber haben ein nachvollziehbares Interesse daran, Dreharbeiten, gewerbliche Aufnahmen und Veröffentlichungen zu steuern. Ein Ticket berechtigt regelmäßig zum Besuch, nicht automatisch zur kommerziellen Content-Produktion.

Besondere Risiken bestehen in diesen Bereichen vor allem bei

• Aufnahmen von anderen Besuchern, Mitgliedern oder Gästen
• Drehs mit Stativ, Gimbal, Licht oder größerem Equipment
• Interviews, Pranks oder Challenges
• Livestreams aus sensiblen Bereichen
• Werbung, Kooperationen oder Produktplatzierungen
• Aufnahmen in Umkleiden, Sanitärbereichen, Ruhebereichen oder Backstage-Zonen
• Darstellung von Sicherheitsabläufen, Personal oder internen Bereichen
• gezielte Übernahme oder werbliche Nutzung von Shows, Figuren, Markenwelten, urheberrechtlich geschützten Gestaltungen oder Musik

Influencer sollten deshalb vor der Aufnahme prüfen, ob eine Hausordnung existiert und ob für Content eine Genehmigung erforderlich ist. Das gilt besonders, wenn der Content veröffentlicht, monetarisiert oder werblich genutzt werden soll. Eine private Erinnerung ist rechtlich anders zu bewerten als ein professionell geschnittenes Reel mit Markenbezug und großer Reichweite.

Wer ohne Erlaubnis filmt, riskiert nicht nur eine Aufforderung, die Aufnahme zu beenden. Möglich sind auch ein Verweis vom Gelände, ein Hausverbot, die Aufforderung zur Löschung bereits veröffentlichter Inhalte oder weitere rechtliche Schritte. Je öffentlicher und kommerzieller der Content wird, desto weniger sollten Influencer auf bloße Duldung vertrauen.

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Hausrecht bei Events, Konzerten, Messen und Sportveranstaltungen

Events, Konzerte, Messen und Sportveranstaltungen sind für Influencer besonders reizvoll. Es gibt starke Bilder, Emotionen, Menschenmengen, Bühnen, Marken, Prominente und oft eine hohe Reichweite. Rechtlich sind diese Orte jedoch selten frei nutzbare Content-Flächen. Gerade bei Veranstaltungen spielt das Hausrecht eine besonders große Rolle.

Der Veranstalter oder Betreiber der Location kann festlegen, unter welchen Bedingungen Besucher das Gelände betreten und dort bleiben dürfen. Diese Regeln ergeben sich häufig aus der Hausordnung, den Ticketbedingungen, Akkreditierungsregeln oder Hinweisen vor Ort. Wer ein Ticket kauft, erhält in der Regel nur das Recht, die Veranstaltung als Besucher zu besuchen. Daraus folgt nicht automatisch das Recht, dort professionellen Content zu produzieren.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen privater Erinnerung und geschäftlicher Nutzung. Ein kurzer privater Schnappschuss aus dem Zuschauerbereich kann anders zu bewerten sein als ein ausführliches Reel, ein Livestream, ein Werbepost oder ein Video für einen monetarisierten Kanal. Sobald die Aufnahme der Reichweitensteigerung, Selbstdarstellung, Werbung oder Kooperation dient, kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Bei Konzerten kommen weitere Risiken hinzu. Neben dem Hausrecht können Rechte der Künstler, Veranstalter, Fotografen, Bühnenbildner oder Tonträgerinhaber betroffen sein. Viele Veranstalter untersagen deshalb professionelle Kameras, Livestreams, längere Videoaufnahmen oder Veröffentlichungen zu kommerziellen Zwecken. Gerade Konzertmitschnitte sind rechtlich deutlich sensibler als ein normales Besucherfoto.

Messen sind ebenfalls kein rechtsfreier Raum. Zwar sollen Produkte, Stände und Marken dort sichtbar sein. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Stand beliebig gefilmt, kommentiert oder für eigene Werbung genutzt werden darf. Aussteller können ein Interesse daran haben, ihre Produkte, Präsentationen, Prototypen oder Gespräche zu kontrollieren. Auch Messeveranstalter regeln häufig, ob Presse-, Foto- oder Videoaufnahmen zulässig sind.

Bei Sportveranstaltungen ist Vorsicht geboten. Das Sportereignis als solches ist nicht automatisch urheberrechtlich geschützt. Trotzdem können Ticketbedingungen, Hausordnung, Akkreditierungsregeln, Rechte an Übertragungen, Persönlichkeitsrechte der Sportler und Zuschauer sowie werbliche Exklusivitätsinteressen eine Veröffentlichung erheblich begrenzen.

Ein Stadionbesuch berechtigt deshalb nicht automatisch dazu, längere Spielsequenzen zu filmen, live zu streamen, auszuwerten oder für eigenen werblichen Content zu nutzen.

Besonders riskant sind bei Veranstaltungen insbesondere

• Livestreams aus dem Veranstaltungsbereich
• längere Videoaufnahmen von Shows, Konzerten oder Spielen
• professionelle Kameras, Stative, Drohnen, Gimbals oder zusätzliches Licht
• Interviews mit Besuchern, Künstlern, Sportlern oder Ausstellern ohne klare Zustimmung
• Aufnahmen aus Backstage-, VIP-, Presse- oder Sicherheitsbereichen
• werbliche Posts mit erkennbarer Veranstaltungskulisse
• Nutzung von Musik, Bühnenbild, Markenflächen oder geschützten Designs
• Aufnahmen anderer Besucher in unangenehmen oder privaten Situationen

Influencer sollten zudem beachten, dass Akkreditierungen häufig zweckgebunden sind. Wer als Pressevertreter, Creator oder Markenpartner zugelassen wird, darf meist nur im genehmigten Umfang berichten. Eine Akkreditierung ist kein Freibrief für jede Art von Content. Entscheidend ist, was konkret erlaubt wurde: Zeitraum, Bereich, Medium, Veröffentlichungsform und kommerzielle Nutzung.

Verstößt ein Influencer gegen die Vorgaben, kann der Veranstalter einschreiten. Möglich sind etwa der Entzug der Akkreditierung, der Abbruch der Aufnahme, der Verweis vom Gelände, ein künftiges Hausverbot oder die Aufforderung, veröffentlichte Inhalte zu löschen. In bestimmten Fällen können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geprüft werden.

Für Influencer gilt daher: Je größer, organisierter und wirtschaftlich bedeutender eine Veranstaltung ist, desto wichtiger ist eine vorherige Klärung der Nutzungsrechte. Wer Content von Events, Konzerten, Messen oder Sportveranstaltungen veröffentlichen möchte, sollte nicht nur auf die Stimmung vor Ort achten, sondern auch auf die rechtlichen Spielregeln hinter der Bühne.

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Wann eine Drehgenehmigung oder Akkreditierung erforderlich sein kann

Eine Drehgenehmigung oder Akkreditierung kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Aufnahme nicht mehr wie eine bloß private Erinnerung wirkt, sondern als geplante Content-Produktion erscheint. Ob sie rechtlich erforderlich ist, hängt von Hausordnung, Vertrag, Ticketbedingungen, Art der Location, Umfang der Aufnahmen und geplanter Nutzung ab.

Je professioneller, umfangreicher und wirtschaftlicher der geplante Inhalt ist, desto eher sollten Influencer vorab eine ausdrückliche Zustimmung einholen.

Das gilt vor allem, wenn fremde Räumlichkeiten, Veranstaltungsflächen oder besonders gestaltete Orte gezielt als Kulisse genutzt werden. Wer in einem Hotel, Store, Restaurant, Club, Fitnessstudio, Freizeitpark, Stadion oder auf einer Messe dreht, nutzt nicht nur den Raum, sondern häufig auch dessen Atmosphäre, Design, Marke und organisatorische Infrastruktur. Genau daran kann der Betreiber ein berechtigtes Kontrollinteresse haben.

Eine Drehgenehmigung kann insbesondere erforderlich sein bei

werblichem Content, etwa Kooperationen, Produktplatzierungen oder Rabattcodes
professioneller Produktion, etwa mit Kamera, Stativ, Licht, Ton, Gimbal oder Team
geplanter Veröffentlichung auf reichweitenstarken oder geschäftlich genutzten Accounts
Aufnahmen in sensiblen Bereichen, etwa Spa, Pool, Umkleide, Backstage, VIP-Bereich oder Sicherheitszone
erkennbarer Einbindung der Location, etwa wenn Hotel, Restaurant, Club oder Event nicht nur zufällig im Hintergrund erscheint
Interviews, Pranks, Challenges oder Livestreams mit anderen Personen vor Ort
Nutzung für fremde Marken, etwa wenn ein Produkt in einer fremden Location beworben wird
Drehs außerhalb des üblichen Besucherzwecks, etwa längere Szenen, wiederholte Takes oder blockierte Flächen

Bei Veranstaltungen kommt häufig die Akkreditierung hinzu. Sie dient dazu, Pressevertreter, Fotografen, Creator oder Medienpartner zuzulassen und deren Rechte klar zu regeln. Eine Akkreditierung bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Aufnahme und jede spätere Nutzung erlaubt ist. Oft ist genau festgelegt, wo gefilmt werden darf, welche Technik zulässig ist, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen und ob kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist.

Besonders wichtig ist der konkrete Umfang der Erlaubnis. Eine mündliche Aussage wie „Sie können hier filmen“ kann im Streitfall zu ungenau sein. Entscheidend ist, ob die Zustimmung auch die spätere Veröffentlichung, die Plattform, die Reichweite, die Werbenutzung und die konkrete Darstellung umfasst. Wer Content geschäftlich nutzt, sollte sich nicht auf unklare Duldung verlassen.

Influencer sollten daher vorab möglichst klären

• Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Genehmigung?
• Gilt die Erlaubnis nur für Fotos oder auch für Videos?
• Ist eine Veröffentlichung auf Instagram, TikTok, YouTube oder der eigenen Webseite erlaubt?
• Darf der Content werblich oder kommerziell genutzt werden?
• Dürfen Logos, Räume, Personal oder andere Gäste sichtbar sein?
• Gibt es zeitliche, räumliche oder technische Beschränkungen?
• Muss der Betreiber vor Veröffentlichung zustimmen?

Fehlt eine erforderliche Genehmigung, kann der Betreiber einschreiten. Möglich sind ein Drehabbruch, ein Verweis vom Gelände, der Entzug einer Akkreditierung, ein Hausverbot oder die Aufforderung zur Löschung veröffentlichter Inhalte. Bei kommerzieller Nutzung können zusätzlich Unterlassungs- oder Zahlungsansprüche in Betracht kommen.

Für Influencer ist eine Drehgenehmigung daher keine lästige Formalie, sondern ein wichtiger Schutz vor rechtlichen Konflikten. Wer vor dem Dreh sauber klärt, was erlaubt ist, reduziert das Risiko erheblich und verhindert, dass fertiger Content später nicht genutzt werden kann.

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Was gilt bei Hotels, Airbnb und Ferienwohnungen als Drehort?

Hotels, Airbnb-Unterkünfte und Ferienwohnungen wirken für Influencer oft wie ideale Drehorte. Sie sind eingerichtet, optisch ansprechend und bieten häufig genau die Atmosphäre, die für hochwertigen Content gesucht wird. Rechtlich ist aber Vorsicht geboten: Wer eine Unterkunft bucht, erhält in der Regel ein Nutzungsrecht zum Aufenthalt, aber nicht automatisch ein Recht zur professionellen Content-Produktion.

Entscheidend ist zunächst, wofür die Unterkunft überlassen wurde. Ein Hotelzimmer, eine Ferienwohnung oder ein Airbnb wird normalerweise zum Wohnen, Übernachten und privaten Aufenthalt gebucht. Wird die Unterkunft dagegen gezielt als Kulisse für Fotoshootings, Reels, Werbevideos, Produktpräsentationen oder bezahlte Kooperationen genutzt, kann das über den gewöhnlichen Nutzungszweck hinausgehen.

Besonders relevant ist dieser Unterschied bei kommerziellem Content. Wenn in einer Unterkunft Produkte beworben, Markenkooperationen umgesetzt oder Inhalte für einen monetarisierten Account erstellt werden, kann der Betreiber oder Vermieter ein berechtigtes Interesse daran haben, vorher gefragt zu werden. Die Buchung einer Unterkunft ersetzt nicht automatisch eine Drehgenehmigung.

Bei Hotels kommt hinzu, dass nicht nur das Zimmer betroffen sein kann. Auch Lobby, Bar, Spa, Poolbereich, Frühstücksraum, Flure, Aufzüge oder Dachterrassen unterliegen dem Hausrecht des Hotels. Dort halten sich zudem andere Gäste und Mitarbeiter auf. Aufnahmen in solchen Bereichen können daher schnell problematisch werden, insbesondere wenn Personen erkennbar sind oder der Hotelbetrieb gestört wird.

Bei Airbnb und Ferienwohnungen stellt sich zusätzlich die Frage, ob die Nutzung als Drehort durch die Buchungsbedingungen, Hausordnung oder Vereinbarung mit dem Gastgeber gedeckt ist. Viele Gastgeber möchten keine gewerblichen Drehs, keine Teams, keine zusätzliche Technik, keine Besucher oder keine Veröffentlichung der Unterkunft zu Werbezwecken. Auch eine vollständig gemietete Wohnung ist deshalb nicht automatisch ein freier Produktionsort.

Besonders kritisch können sein

• professionelle Shootings mit Fotograf, Videograf oder Team
• Produktwerbung, Rabattcodes, Affiliate-Links oder bezahlte Kooperationen
• Nutzung von Möbeln, Kunstwerken, Designobjekten oder besonderer Architektur als prägende Kulisse
• Veröffentlichung mit erkennbarem Namen, Standort oder unverwechselbarer Ausstattung der Unterkunft
• Aufnahmen in Gemeinschaftsbereichen eines Hotels oder Apartmenthauses
• Drohnenaufnahmen, Außenaufnahmen oder Aufnahmen anderer Gäste und Nachbarn
• Partys, Challenges oder Drehs mit erhöhtem Lärm- und Schadensrisiko

Wichtig ist auch: Selbst wenn die Unterkunft nicht namentlich genannt wird, kann sie durch Design, Lage, Aussicht oder besondere Einrichtung identifizierbar sein. Das kann für Betreiber oder Gastgeber unerwünscht sein, etwa weil Sicherheitsinteressen, Exklusivität oder das Image der Unterkunft betroffen sind.

Influencer sollten deshalb vor der Buchung oder spätestens vor dem Dreh klar mitteilen, welche Art von Content geplant ist. Dazu gehört insbesondere, ob Fotos oder Videos erstellt werden, ob die Inhalte veröffentlicht werden, ob eine Werbenutzung vorgesehen ist und ob weitere Personen oder Technik beteiligt sind. Eine Zustimmung sollte möglichst konkret sein und die spätere Nutzung ausdrücklich erfassen.

Wer ohne Abstimmung dreht, riskiert nicht nur Ärger während des Aufenthalts. Möglich sind auch Zusatzforderungen, Stornierung, Verweis aus der Unterkunft, negative Bewertungen, Sperrung über Buchungsplattformen oder rechtliche Schritte wegen vertragswidriger Nutzung. Bei bereits veröffentlichtem Content kann zudem eine Löschung oder Unterlassung verlangt werden.

Für Influencer gilt daher: Eine Unterkunft ist nicht automatisch ein Studio. Je stärker Hotelzimmer, Airbnb oder Ferienwohnung als professionelle Kulisse genutzt werden, desto wichtiger ist eine vorherige Genehmigung. Das gilt besonders dann, wenn der Content nicht nur privat bleibt, sondern Reichweite, Werbung oder Einnahmen erzielen soll.

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Unerlaubte Nutzung fremder Räume als Kulisse für Social Media

Viele Social-Media-Inhalte leben von der richtigen Kulisse. Ein außergewöhnliches Hotel, ein luxuriöses Restaurant, ein moderner Store, ein stilvolles Büro oder eine besondere Eventlocation können einem Beitrag sofort mehr Wirkung geben. Rechtlich problematisch wird es aber, wenn fremde Räume ohne Zustimmung gezielt für eigene Inhalte genutzt werden.

Der zentrale Punkt ist: Ein Raum ist nicht nur Hintergrund. Er kann Teil des Inhalts, Teil der Inszenierung und damit Teil der wirtschaftlichen Verwertung sein. Wer eine fremde Location bewusst auswählt, um den eigenen Content aufzuwerten, nutzt nicht nur zufällig die Umgebung. Er verwendet fremde Räumlichkeiten als Produktionsmittel.

Das kann vor allem dann kritisch sein, wenn der Betreiber oder Eigentümer nicht gefragt wurde. Denn das Hausrecht erlaubt es ihm grundsätzlich, über die Nutzung seiner Räume zu bestimmen. Dazu kann auch gehören, ob dort fotografiert, gefilmt, inszeniert oder gewerblicher Content produziert werden darf. Ein Influencer kann sich daher nicht ohne Weiteres darauf berufen, er habe den Ort betreten dürfen. Der erlaubte Aufenthalt ist nicht gleichbedeutend mit einer erlaubten Content-Produktion.

Besonders deutlich wird das bei Inhalten, die nicht rein privat bleiben. Wird der Content veröffentlicht, zur Reichweitensteigerung eingesetzt oder mit Werbung verbunden, steigt das Risiko erheblich. Das gilt etwa bei

• Reels oder TikToks aus auffälligen Geschäftsräumen
• Produktpräsentationen in fremden Hotels oder Restaurants
• Fashion-Shootings in Einkaufszentren oder Stores
• Fitnessvideos in Studios ohne Drehfreigabe
• Werbeclips in Ferienwohnungen oder Airbnb-Unterkünften
• Livestreams aus Clubs, Messen oder Veranstaltungen

In solchen Fällen kann der Eindruck entstehen, die Location sei Teil der Kampagne oder habe der Nutzung zugestimmt. Das kann für Betreiber unerwünscht sein, insbesondere wenn sie nicht mit dem Influencer, dem beworbenen Produkt oder der Aussage des Contents in Verbindung gebracht werden möchten.

Hinzu kommt: Fremde Räume sind häufig nicht neutral. Sie enthalten Logos, Warenpräsentationen, Kunstwerke, besondere Gestaltungen, Mitarbeiter, Kunden oder Gäste. Nicht jede beiläufige Sichtbarkeit löst automatisch einen Anspruch aus. Rechtlich kritisch wird es aber, wenn solche Elemente gezielt in Szene gesetzt, werblich genutzt, mit einer fremden Marke verknüpft oder mit erkennbaren Personen verbunden werden.

Aus einer scheinbar einfachen Aufnahme kann so schnell ein Konflikt mit mehreren Beteiligten werden.

Problematisch ist auch die nachträgliche Veröffentlichung. Selbst wenn vor Ort niemand eingeschritten ist, bedeutet das nicht zwingend, dass der Betreiber mit der Nutzung einverstanden war. Eine bloße Duldung während des Aufenthalts kann zu wenig sein, wenn später ein professioneller oder werblicher Beitrag veröffentlicht wird. Gerade bei kommerziellem Content sollten Influencer nicht auf stillschweigende Zustimmung vertrauen.

Mögliche Folgen einer unerlaubten Nutzung fremder Räume können sein

• Aufforderung zur Löschung des Beitrags
• Unterlassungsforderung
• Abmahnung
• Hausverbot
• Sperrung für künftige Buchungen oder Veranstaltungen
• Schadensersatzforderungen in geeigneten Fällen
• Konflikte mit Plattformen, Kooperationspartnern oder Agenturen

Für Influencer ist deshalb entscheidend, vor der Aufnahme nicht nur an Bildwirkung und Reichweite zu denken, sondern auch an die Nutzungsrechte. Wer eine fremde Location bewusst als Kulisse einsetzen möchte, sollte vorher klären, ob dies erlaubt ist und zu welchem Zweck die Aufnahmen verwendet werden dürfen.

Das gilt besonders, wenn der Content professionell geplant ist, ein wirtschaftlicher Bezug besteht oder die Location erkennbar zur Wirkung des Beitrags beiträgt. Je stärker ein Ort den Content prägt, desto weniger sollte er ungefragt genutzt werden.

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Hausverbot gegen Influencer: Wann Betreiber einschreiten dürfen

Ein Hausverbot ist für Influencer mehr als nur eine unangenehme Situation vor Ort. Es kann bedeuten, dass ein geplanter Dreh abgebrochen werden muss, bereits produzierter Content nicht mehr nutzbar ist und künftige Besuche in der Location ausgeschlossen sind. Gerade bei wiederholten oder besonders störenden Aufnahmen greifen Betreiber häufig zu diesem Mittel.

Grundsätzlich darf der Inhaber des Hausrechts bestimmen, wer seine Räume betreten und dort bleiben darf. Dieses Recht besteht nicht nur gegenüber normalen Besuchern, sondern auch gegenüber Influencern, Creatorn, Fotografen oder Agenturen. Wer gegen die Hausordnung verstößt, unerlaubt filmt oder den Betrieb stört, muss daher damit rechnen, dass der Betreiber einschreitet.

Ein Hausverbot kann insbesondere in Betracht kommen, wenn Influencer

• trotz Verbots filmen oder fotografieren
• Anweisungen des Personals ignorieren
• andere Gäste, Kunden oder Mitarbeiter aufnehmen
• den Betriebsablauf stören
• Flächen für Dreharbeiten blockieren
• in sensiblen Bereichen aufnehmen
• eine Location ohne Zustimmung werblich nutzen
• bereits veröffentlichte Inhalte trotz Beanstandung nicht entfernen
• sich gegenüber Mitarbeitern oder Sicherheitsdienst unangemessen verhalten

Wichtig ist: Der Betreiber muss nicht warten, bis ein Schaden entstanden ist. Häufig reicht es aus, dass durch das Verhalten des Influencers der ordnungsgemäße Betrieb, die Rechte anderer Personen oder eigene wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden können. Gerade wenn eine Aufnahme öffentlich verbreitet oder kommerziell genutzt werden soll, kann ein schnelles Eingreifen naheliegen.

Besonders klar ist die Lage, wenn es eine ausdrückliche Hausordnung gibt. Steht dort etwa, dass Foto- oder Videoaufnahmen nur mit Genehmigung erlaubt sind, muss sich der Influencer daran halten. Gleiches gilt, wenn Mitarbeiter vor Ort ausdrücklich auffordern, das Filmen zu unterlassen. Wer dann weiterfilmt, erhöht das Risiko eines Hausverbots erheblich.

Aber auch ohne sichtbares Schild kann ein Betreiber einschreiten. Denn das Hausrecht besteht nicht erst dann, wenn Regeln ausgehängt sind. Der Betreiber kann im Einzelfall mündlich Vorgaben machen und verlangen, dass Aufnahmen beendet werden.

Bei privaten, öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist ein Hausverbot nicht in jedem Fall nur mit besonderem Sachgrund zulässig. Grenzen können sich aber aus bestehenden Verträgen, Diskriminierungsverboten, Treu und Glauben, einer besonderen Bedeutung des Zugangs für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben oder aus einer unverhältnismäßigen Ausübung des Hausrechts ergeben.

Für Influencer ist besonders riskant, wenn sie das Hausverbot ignorieren. Wer trotz wirksamen Hausverbots erneut erscheint oder sich weigert, die Räume zu verlassen, kann nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen auslösen. In bestimmten Fällen kann auch der Vorwurf eines Hausfriedensbruchs im Raum stehen. Spätestens ab einer klaren Aufforderung zum Verlassen sollte die Situation nicht eskaliert werden.

Ein Hausverbot kann außerdem praktische Folgewirkungen haben. Bei Events kann eine Akkreditierung entzogen werden. In Hotels kann eine Buchung beendet oder künftig abgelehnt werden. In Fitnessstudios kann eine Mitgliedschaft belastet werden. Bei Messen oder Clubs kann der Zugang für weitere Veranstaltungen verweigert werden. Für Influencer kann das auch wirtschaftlich relevant sein, wenn Kooperationen, Kampagnen oder Drehtage daran hängen.

Rechtlich angreifbar kann ein Hausverbot insbesondere sein, wenn es gegen vertragliche Bindungen, Diskriminierungsverbote oder Treu und Glauben verstößt oder wenn der Zugang zu der Einrichtung ausnahmsweise erhebliche Bedeutung für die gesellschaftliche Teilhabe hat. Bloße Unbegründetheit genügt bei privaten Betreibern dagegen nicht immer.

Influencer sollten sich deshalb nicht darauf verlassen, dass ein Hausverbot später ohne Weiteres beseitigt werden kann.

Praktisch gilt: Wer vom Betreiber oder Personal aufgefordert wird, Aufnahmen zu beenden oder die Location zu verlassen, sollte dieser Aufforderung zunächst nachkommen und die rechtliche Bewertung anschließend klären lassen. Eine Eskalation vor Ort verschlechtert die Position häufig und kann zusätzliche Ansprüche oder Vorwürfe auslösen.

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Verweis vom Gelände, Abbruch des Drehs und Sicherheitsdienst

Wenn Influencer ohne ausreichende Erlaubnis filmen oder fotografieren, kann der Betreiber regelmäßig unmittelbar einschreiten. Das geschieht in der Praxis häufig nicht durch die Geschäftsleitung selbst, sondern durch Mitarbeiter, Veranstalterpersonal oder den Sicherheitsdienst. Ein Verweis vom Gelände oder der Abbruch eines Drehs sollte daher nicht als bloße Unhöflichkeit verstanden werden, sondern als Ausübung des Hausrechts.

Der Betreiber muss dabei nicht erst abwarten, bis der Content veröffentlicht wurde. Schon die laufende Aufnahme kann ausreichen, wenn sie gegen Hausordnung, Ticketbedingungen, Veranstaltungsregeln oder eine konkrete Anweisung vor Ort verstößt. Auch wenn andere Gäste gestört, Mitarbeiter aufgenommen oder Betriebsabläufe behindert werden, kann ein sofortiges Einschreiten naheliegen.

Typische Situationen sind etwa:

• ein Influencer filmt trotz ausdrücklichen Verbots weiter
• ein Drehteam blockiert Laufwege, Eingänge oder Verkaufsflächen
• Gäste oder Kunden beschweren sich über Aufnahmen
• in sensiblen Bereichen wie Spa, Umkleide, Backstage oder Sicherheitszone wird gefilmt
• Content wird erkennbar für Werbung oder eine Kooperation produziert
• Personal wird gegen seinen Willen aufgenommen
• ein Livestream lässt sich vor Ort nicht wirksam kontrollieren

Ein Sicherheitsdienst darf im Rahmen des Hausrechts tätig werden, wenn er vom Betreiber entsprechend beauftragt ist. Er kann dann auffordern, Aufnahmen zu beenden, bestimmte Bereiche zu verlassen oder das Gelände insgesamt zu räumen. Das macht Sicherheitsmitarbeiter aber nicht zu staatlichen Vollstreckungsbeamten und gibt ihnen keine beliebigen Eingriffsbefugnisse.

Influencer sollten solche Aufforderungen dennoch ernst nehmen. Wer weiterfilmt, die Situation bewusst eskaliert oder eine klare Verweisung ignoriert, verschlechtert seine rechtliche Position häufig erheblich. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sicherheitsmitarbeiter grenzenlos handeln dürfen. Körperliche Gewalt, das Wegnehmen von Geräten oder das eigenmächtige Durchsuchen von Taschen ist rechtlich nur in engen Grenzen denkbar. Ein Verweis vom Gelände ist etwas anderes als die Befugnis, Smartphones oder Kameras einfach an sich zu nehmen. Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Konflikte.

Wichtig ist auch: Ein Drehabbruch bedeutet nicht automatisch, dass bereits erstelltes Material verwendet werden darf. Wenn die Aufnahmen ohne Zustimmung entstanden sind oder Rechte Dritter verletzen, kann auch die spätere Veröffentlichung problematisch sein. Influencer sollten daher nicht davon ausgehen, dass „was einmal im Kasten ist“ rechtlich frei nutzbar bleibt.

Praktisch sinnvoll ist in solchen Situationen vor allem Deeskalation. Wer zur Beendigung der Aufnahme oder zum Verlassen des Geländes aufgefordert wird, sollte den Dreh zunächst stoppen, Namen und Funktion des Ansprechpartners notieren und anschließend prüfen lassen, ob die Maßnahme berechtigt war. Eine rechtliche Klärung gehört nicht in die hitzige Situation vor Ort.

Für Influencer kann ein verweigerter Abbruch erhebliche Folgen haben. Neben einem Hausverbot kommen Unterlassungsforderungen, Löschungsverlangen, Vertragsprobleme mit Kooperationspartnern oder in bestimmten Fällen auch strafrechtliche Risiken in Betracht. Besonders kritisch wird es, wenn trotz klarer Aufforderung weitergefilmt oder das Gelände nicht verlassen wird.

Die sicherste Reaktion lautet daher: Aufnahme stoppen, Situation dokumentieren, Gelände verlassen und die weitere Nutzung des Materials rechtlich prüfen lassen. Wer stattdessen auf Konfrontation setzt, riskiert häufig mehr als nur den Verlust eines Drehtags.

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Darf Sicherheitspersonal Fotos oder Videos löschen?

Sicherheitspersonal darf Influencer grundsätzlich auffordern, das Filmen oder Fotografieren zu unterlassen. Es kann auch verlangen, dass eine Location verlassen wird, wenn gegen das Hausrecht, eine Hausordnung oder konkrete Anweisungen verstoßen wurde. Etwas anderes ist aber die Frage, ob Sicherheitsmitarbeiter Fotos oder Videos eigenmächtig löschen dürfen.

Hier ist Zurückhaltung geboten. Das eigenmächtige Löschen von Dateien auf einem Smartphone, einer Kamera oder einer Speicherkarte ist regelmäßig nicht ohne Weiteres zulässig. Sicherheitsmitarbeiter dürfen ein Gerät normalerweise nicht einfach an sich nehmen, entsperren, durchsuchen oder Inhalte löschen. Ein Smartphone oder eine Kamera bleibt Eigentum des Influencers oder der jeweiligen Person, die das Gerät nutzt.

Auch wenn die Aufnahmen selbst problematisch sein können, folgt daraus nicht automatisch ein Recht zur Selbsthilfe durch den Sicherheitsdienst. Der Betreiber kann verlangen, dass die Aufnahme beendet wird. Er kann den Influencer des Geländes verweisen. Er kann gegebenenfalls rechtliche Schritte wegen Veröffentlichung oder weiterer Nutzung prüfen. Das bedeutet aber nicht, dass vor Ort eigenmächtig in das Gerät eingegriffen werden darf.

In der Praxis kommt es dennoch häufig vor, dass Sicherheitsmitarbeiter verlangen, Bilder oder Videos sofort zu löschen. Influencer sollten dann unterscheiden:

Eine freiwillige Löschung kann möglich sein, wenn Sie die Situation beenden möchten und die Aufnahme ohnehin nicht benötigen.
Eine erzwungene Löschung gegen Ihren Willen ist rechtlich deutlich problematischer.
Das Wegnehmen, Durchsuchen oder Entsperren eines Geräts muss rechtlich nicht ohne Weiteres akzeptiert werden; aktive Gegenwehr ist aber riskant.
Wird Druck ausgeübt, sollte die Situation möglichst ruhig dokumentiert und anschließend rechtlich geprüft werden.

Wichtig ist aber auch die andere Seite: Wenn die Aufnahmen rechtswidrig entstanden sind oder Rechte anderer Personen verletzen, kann eine spätere Nutzung trotzdem unzulässig sein. Nur weil Sicherheitsmitarbeiter die Dateien nicht selbst löschen dürfen, bedeutet das nicht, dass Influencer sie veröffentlichen dürfen. Kein Löschrecht vor Ort bedeutet kein Veröffentlichungsrecht im Internet.

Besonders heikel sind Aufnahmen aus sensiblen Bereichen, etwa Umkleiden, Sanitäranlagen, Spa-Bereichen, nicht öffentlichen Backstage-Zonen oder Sicherheitsbereichen. Gleiches gilt bei erkennbaren Gästen, Kunden, Mitarbeitern oder Kindern. In solchen Fällen kann es gute Gründe geben, die Aufnahmen nicht weiter zu nutzen und rechtlich prüfen zu lassen.

Kommt es zum Konflikt, sollten Influencer nicht weiterfilmen, nicht provozieren und die Situation nicht eskalieren lassen. Sinnvoller ist es, die Aufnahme zu stoppen, ruhig nach dem Ansprechpartner zu fragen und festzuhalten, wer welche Forderung gestellt hat. Die rechtliche Bewertung sollte anschließend erfolgen, nicht im Streit mit dem Sicherheitsdienst am Eingang.

Für Betreiber gilt umgekehrt: Wer unzulässige Aufnahmen verhindern möchte, sollte klare Hausordnungen, sichtbare Hinweise und geschultes Personal einsetzen. Das rechtliche Ziel sollte sein, die Aufnahme zu beenden und eine spätere Nutzung zu unterbinden, nicht eigenmächtig private Geräte zu durchsuchen oder Dateien zu löschen.

Kurz gesagt: Sicherheitspersonal darf regelmäßig einschreiten, Aufnahmen untersagen und einen Verweis aussprechen. Fotos oder Videos eigenmächtig zu löschen, ist dagegen rechtlich sehr riskant. Influencer sollten daraus aber nicht den falschen Schluss ziehen, dass problematische Aufnahmen später bedenkenlos veröffentlicht werden dürfen.

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Persönlichkeitsrechte Dritter: Wenn Gäste, Kunden oder Mitarbeiter im Bild sind

Wer in fremden Räumen filmt oder fotografiert, nimmt selten nur die Location auf. In Restaurants sitzen Gäste, in Geschäften laufen Kunden durch das Bild, im Fitnessstudio trainieren Mitglieder, im Hotel arbeiten Mitarbeiter, auf Events stehen Besucher im Hintergrund. Für Influencer ist genau das ein erhebliches Risiko. Denn neben dem Hausrecht können auch die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen betroffen sein.

Grundsätzlich gilt: Menschen sind keine bloße Kulisse. Wer eine Person erkennbar aufnimmt und den Inhalt anschließend veröffentlicht, kann in deren Recht am eigenen Bild und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreifen. Besonders riskant ist dies, wenn die Aufnahme nicht nur privat bleibt, sondern auf Instagram, TikTok, YouTube oder anderen Plattformen verbreitet oder kommerziell genutzt wird.

Allerdings ist nicht jede erkennbare Person im Bild automatisch ein Verbotsfall. Im Einzelfall können Ausnahmen in Betracht kommen, etwa bei bloßem Beiwerk, bei Bildern von Versammlungen oder ähnlichen Vorgängen oder bei zeitgeschichtlichen Ereignissen. Diese Ausnahmen sind bei Influencer-Content jedoch eng und sorgfältig zu prüfen.

Entscheidend ist dabei nicht nur, ob der Name der Person genannt wird. Es kann bereits ausreichen, dass jemand anhand seines Gesichts, seiner Kleidung, seiner Stimme, seines Arbeitsplatzes, seiner Begleitung oder der konkreten Situation erkennbar ist. Auch Personen im Hintergrund können rechtlich relevant sein, wenn sie identifizierbar sind oder in einer unangenehmen Situation gezeigt werden.

Wird Ton aufgenommen, ist zusätzlich Vorsicht geboten: Nicht öffentlich gesprochene Gespräche dürfen nicht einfach heimlich aufgezeichnet oder veröffentlicht werden. Bei geschäftlich genutztem Content können außerdem datenschutzrechtliche Anforderungen hinzukommen, weil erkennbare Personen personenbezogene Daten darstellen können.

Besonders sensibel sind Aufnahmen von

• Gästen in Restaurants, Hotels, Clubs oder Bars

• Kunden in Geschäften oder Shoppingcentern

• Mitgliedern in Fitnessstudios

• Mitarbeitern während ihrer Arbeit

• Kindern und Jugendlichen

• Personen in privaten, peinlichen oder körpernahen Situationen

• Besuchern in Spa-, Pool-, Umkleide- oder Sanitärbereichen

Influencer sollten nicht davon ausgehen, dass andere Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, nur weil sie die Aufnahme vor Ort bemerkt haben. Schweigen, Wegsehen oder bloßes Dulden bedeutet nicht automatisch eine wirksame Zustimmung. Gerade bei kommerziellem Content sollte die Einwilligung möglichst eindeutig sein.

Mitarbeiter sind dabei kein „frei verfügbares Inventar“ des Betriebs. Auch wenn sie in einem Geschäft, Hotel oder Restaurant arbeiten, dürfen sie nicht beliebig für Social-Media-Content verwendet werden. Das gilt erst recht, wenn sie lächerlich gemacht, bewertet, kritisiert oder in Konfliktsituationen gezeigt werden. Solche Aufnahmen können für den Influencer besonders riskant werden.

Auch Gäste und Kunden haben ein nachvollziehbares Interesse daran, nicht ungefragt Teil fremder Inhalte zu werden. Besonders beim Essen, Trainieren, Feiern, in körpernahen Situationen oder in sensiblen Bereichen müssen Personen regelmäßig nicht damit rechnen, in einem Reel, einer Story oder einem Livestream erkennbar aufzutauchen.

Bei Menschenmengen auf öffentlichen Veranstaltungen kann die Bewertung anders ausfallen. Je stärker einzelne Personen hervorgehoben werden und je privater oder sensibler die Situation wirkt, desto höher ist das rechtliche Risiko.

Besonders problematisch sind Livestreams. Anders als bei vorproduzierten Videos kann hier nicht mehr zuverlässig geprüft werden, wer im Bild ist und ob Personen unkenntlich gemacht werden müssen. Fehler lassen sich nachträglich nur begrenzt korrigieren. Wer live aus fremden Räumen sendet, sollte daher besonders sorgfältig prüfen, ob dies überhaupt zulässig ist.

Praktisch sollten Influencer vor der Veröffentlichung kontrollieren, ob Personen erkennbar im Bild oder Ton sind. Ist das der Fall, kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

• vorherige ausdrückliche Zustimmung einholen

• Personen konsequent unkenntlich machen

• Bildausschnitt ändern

• Tonspur prüfen und gegebenenfalls entfernen

• auf die Veröffentlichung verzichten

• bei sensiblen Situationen rechtliche Prüfung einholen

Wichtig ist: Selbst wenn der Betreiber die Aufnahme erlaubt hat, ersetzt dies nicht automatisch die Zustimmung der abgebildeten Personen. Eine Drehgenehmigung der Location und die Rechte der Menschen im Bild sind zwei verschiedene Ebenen. Wer nur das Hausrecht klärt, aber Persönlichkeitsrechte ignoriert, bleibt rechtlich angreifbar.

Für Influencer lautet die wichtigste Regel daher: Wenn fremde Personen erkennbar sind, sollte der Content nicht vorschnell veröffentlicht werden. Gerade bei kommerziellen Posts, kritischen Situationen oder sensiblen Orten kann eine ungefragte Veröffentlichung schnell zu Löschungsaufforderungen, Abmahnungen oder weiteren Ansprüchen führen.

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Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz: Welche Folgen drohen können

Wer als Influencer ohne ausreichende Erlaubnis in fremden Räumen filmt, fotografiert oder Inhalte veröffentlicht, riskiert nicht nur eine unangenehme Diskussion vor Ort. Die rechtlichen Folgen können auch nach dem Upload beginnen. Gerade wenn der Content bereits Reichweite erzielt hat, werblich genutzt wurde oder andere Personen erkennbar zeigt, kann die Angelegenheit schnell eskalieren.

Eine typische erste Reaktion ist die Aufforderung, den Beitrag zu löschen oder bestimmte Inhalte zu entfernen. Das kann vom Betreiber der Location, von abgebildeten Personen, von Veranstaltern, von Unternehmen oder von deren Anwälten kommen. Häufig geht es darum, dass die weitere Verbreitung des Contents gestoppt wird. Eine solche Aufforderung sollte nicht ignoriert werden.

Kommt es zu einer Abmahnung, wird regelmäßig verlangt, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Das kann etwa betreffen:

• das Veröffentlichen bestimmter Fotos oder Videos

• die weitere Nutzung einer Location als Kulisse

• die Verwendung von Aufnahmen mit erkennbaren Gästen, Kunden oder Mitarbeitern

• die werbliche Nutzung fremder Räume ohne Zustimmung

• die Verbreitung von Content, der gegen Hausordnung, Veranstaltungsbedingungen oder Persönlichkeitsrechte verstößt

Besonders gefährlich ist die beigefügte Unterlassungserklärung. Wer eine solche Erklärung vorschnell unterschreibt, kann sich langfristig erheblich binden. Häufig enthält sie Vertragsstrafen für den Fall eines erneuten Verstoßes. Schon ein versehentlicher Re-Upload, ein noch abrufbares Story-Highlight, ein eigener Repost, eine weiter genutzte Werbeanzeige oder sonstiges Material im eigenen Verantwortungsbereich kann dann zum Problem werden. Inhalte, die nur noch in fremden Caches oder bei Dritten abrufbar sind, müssen gesondert beurteilt werden; entscheidend ist, welche Lösch- und Einwirkungsmöglichkeiten tatsächlich bestehen.

Deshalb sollte eine Abmahnung sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt. Manchmal ist die Abmahnung zu weit gefasst, die verlangte Unterlassungserklärung zu streng oder die rechtliche Bewertung nicht eindeutig. Trotzdem ist Nichtstun meist die schlechteste Reaktion, weil Fristen kurz sein können und gerichtliche Schritte drohen.

Neben Unterlassung kann auch Schadensersatz im Raum stehen. Dafür reicht aber nicht jede unerwünschte Aufnahme aus. Erforderlich ist regelmäßig eine tragfähige Anspruchsgrundlage, etwa eine Verletzung vertraglicher Pflichten, von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten, Markenrechten, Wettbewerbsrecht oder sonstigen geschützten Rechtspositionen sowie ein ersatzfähiger Schaden oder eine andere anerkannte Berechnung.

Bei Influencern kann dabei relevant sein, ob der Beitrag Teil einer Kooperation war, Einnahmen erzielt hat, gegen klare Nutzungsbedingungen verstieß oder die Location gezielt zur wirtschaftlichen Aufwertung des Contents eingesetzt wurde.

Auch abgebildete Personen können Ansprüche geltend machen. Wer Gäste, Kunden, Mitarbeiter oder Besucher ohne wirksame Einwilligung erkennbar veröffentlicht, riskiert Löschungs-, Unterlassungs- und in geeigneten Fällen auch Zahlungsansprüche. Je sensibler die Situation und je größer die Reichweite, desto ernster sollte das Risiko genommen werden.

Zusätzlich können Kostenerstattungsansprüche entstehen. Wer berechtigt abgemahnt wird, muss unter Umständen Anwaltskosten tragen. Gerade bei mehreren Betroffenen kann dies schnell teuer werden. Ein Video aus einem Fitnessstudio, Restaurant oder Event kann beispielsweise nicht nur den Betreiber, sondern auch einzelne abgebildete Personen betreffen.

Problematisch ist außerdem, dass sich Inhalte im Internet schnell verbreiten. Selbst wenn ein Beitrag gelöscht wird, können Screenshots, Reposts oder Downloads weiter existieren. Das kann die Beseitigung erschweren und den Konflikt verlängern. Wer rechtswidrigen Content frühzeitig offline nimmt, reduziert häufig das Risiko weiterer Eskalation.

Für Influencer bedeutet das: Eine rechtliche Auseinandersetzung endet nicht mit der Entfernung aus der Location. Die eigentliche Gefahr liegt oft in der späteren Veröffentlichung und kommerziellen Verwertung. Wer eine Abmahnung erhält oder zur Löschung aufgefordert wird, sollte daher nicht überstürzt reagieren, aber auch keine Fristen verstreichen lassen.

Die wichtigste Regel lautet: Keine voreilige Unterschrift, keine Ignoranz, keine öffentliche Gegenreaktion. Stattdessen sollte geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist, ob der Content angepasst oder gelöscht werden muss und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung in Betracht kommt.

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Typische Fehler von Influencern in der Praxis

Viele rechtliche Probleme entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch eine falsche Einschätzung der Situation. Influencer konzentrieren sich auf Bildwirkung, Reichweite und Storytelling. Die rechtlichen Grenzen werden oft erst beachtet, wenn der Betreiber einschreitet oder eine Abmahnung im Postfach liegt. Gerade beim Hausrecht können kleine Fehler erhebliche Folgen haben.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass ein Ort frei nutzbar sei, nur weil er öffentlich zugänglich wirkt. Einkaufszentren, Restaurants, Hotels, Fitnessstudios, Clubs oder Freizeitparks sind aber keine rechtsfreien Räume. Wer dort eintreten darf, darf nicht automatisch Content produzieren.

Typische Fehler sind insbesondere:

Keine vorherige Erlaubnis einholen
Viele Influencer filmen erst und fragen später. Das ist riskant, wenn die Location gezielt als Kulisse genutzt wird oder der Content einen geschäftlichen Bezug hat.

Private und kommerzielle Nutzung verwechseln
Ein privates Erinnerungsfoto ist etwas anderes als ein Reel für einen Account mit Reichweite, Werbung oder Kooperation. Je stärker der wirtschaftliche Bezug, desto wichtiger ist eine klare Zustimmung.

Hausordnungen und Ticketbedingungen ignorieren
Viele Betreiber regeln Foto- und Videoaufnahmen ausdrücklich. Wer solche Vorgaben nicht liest oder bewusst übergeht, verschlechtert seine Position deutlich.

Andere Personen ungefragt aufnehmen
Gäste, Kunden, Mitarbeiter oder Besucher sind keine Statisten. Sind sie erkennbar im Bild oder Ton, können Persönlichkeitsrechte betroffen sein.

Mitarbeiter als Content-Material benutzen
Konflikte mit Servicepersonal, Sicherheitsdienst oder Verkäufern werden häufig gefilmt und gepostet. Das kann besonders problematisch sein, wenn Personen bloßgestellt oder unter Druck gesetzt werden.

In sensiblen Bereichen filmen
Umkleiden, Toiletten, Spa-Bereiche, Poolanlagen, Behandlungsräume, Backstage-Zonen oder Sicherheitsbereiche sind für Content besonders gefährlich. Hier können die rechtlichen Risiken erheblich steigen.

Auf stillschweigende Duldung vertrauen
Nur weil niemand sofort einschreitet, liegt nicht automatisch eine Erlaubnis vor. Schweigen ist keine verlässliche Drehgenehmigung.

Sicherheitsdienst oder Personal provozieren
Wer trotz Aufforderung weiterfilmt, diskutiert oder die Situation für Content ausschlachtet, riskiert Hausverbot, Verweis und weitere rechtliche Schritte.

Veröffentlichung nicht gesondert prüfen
Selbst wenn die Aufnahme vor Ort geduldet wurde, kann die spätere Veröffentlichung unzulässig sein. Aufnahme und Veröffentlichung sind rechtlich getrennt zu betrachten.

Unterlassungserklärungen vorschnell unterschreiben
Nach einer Abmahnung wird oft aus Angst sofort unterschrieben. Das kann langfristig teuer werden, insbesondere wenn Vertragsstrafen drohen.

Alte Storys, Highlights und Reposts vergessen
Problematischer Content bleibt häufig in Highlights, Reels, fremden Shares oder Kampagnenmaterial abrufbar. Eine Löschung muss sorgfältig und vollständig erfolgen.

Kooperationspartner nicht einbeziehen
Wenn Content für eine Marke erstellt wird, kann auch der Auftraggeber betroffen sein. Fehlende Rechte an der Location können dann die gesamte Kampagne gefährden.

Der größte Praxisfehler ist jedoch ein falsches Grundverständnis: Eine fremde Location ist kein kostenloses Studio. Wer sie für Reichweite, Werbung oder Selbstdarstellung nutzt, sollte vorher klären, ob dies erlaubt ist.

Für Influencer gilt daher: Rechtliche Prüfung gehört zur Content-Planung. Wer erst nach dem Dreh über Hausrecht, Persönlichkeitsrechte und Nutzungsrechte nachdenkt, riskiert, dass fertiger Content nicht verwendet werden kann oder rechtliche Schritte folgen.

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Checkliste: Was Influencer vor dem Dreh klären sollten

Bevor Influencer in fremden Räumen filmen oder fotografieren, sollte klar sein, ob der geplante Content rechtlich tragfähig ist. Je professioneller, sichtbarer und kommerzieller der Dreh ist, desto wichtiger wird eine vorherige Prüfung.

Wichtige Punkte sind insbesondere:

Wer übt das Hausrecht aus?
Klären Sie, ob der richtige Ansprechpartner der Eigentümer, Mieter, Betreiber, Veranstalter, Centerbetreiber, Hotelbetreiber oder ein einzelner Ladeninhaber ist.

Ist Filmen oder Fotografieren überhaupt erlaubt?
Prüfen Sie Hausordnung, Ticketbedingungen, Buchungsbedingungen, AGB oder Hinweise vor Ort.

Reicht eine allgemeine Erlaubnis aus?
Eine bloße Aussage wie „Fotos sind okay“ deckt nicht automatisch Reels, TikToks, Livestreams, Werbung oder kommerzielle Kampagnen ab.

Wofür soll der Content genutzt werden?
Privater Content ist anders zu bewerten als Werbung, Kooperationen, Affiliate-Marketing, Produktplatzierung oder monetarisierte Inhalte.

Welche Plattformen sind geplant?
Klären Sie, ob die Veröffentlichung auf Instagram, TikTok, YouTube, der eigenen Webseite, in Anzeigen oder in Kampagnenmaterial erlaubt ist.

Sind andere Personen erkennbar?
Gäste, Kunden, Mitarbeiter, Mitglieder oder Besucher sollten nicht ungefragt Teil des Contents werden. Bei erkennbaren Personen ist besondere Vorsicht erforderlich.

Gibt es sensible Bereiche?
Umkleiden, Sanitäranlagen, Spa-Bereiche, Poolanlagen, Behandlungsräume, Backstage-Zonen, VIP-Bereiche und Sicherheitsbereiche sollten ohne klare Freigabe nicht gefilmt werden.

Werden Logos, Marken, Kunstwerke, Designs oder besondere Raumgestaltungen gezielt genutzt?
Die bloße Sichtbarkeit ist nicht immer ein Problem. Kritisch wird es vor allem, wenn solche Elemente hervorgehoben, werblich eingebunden, als Teil einer Kampagne genutzt oder mit einer fremden Marke verknüpft werden.

Wird Technik eingesetzt?
Stativ, Gimbal, Drohne, Licht, Mikrofone, Kamerateam oder wiederholte Takes sprechen eher für eine professionelle Produktion und damit für einen höheren Klärungsbedarf.

Kann der Dreh den Betrieb stören?
Blockierte Wege, gestörte Gäste, laute Anweisungen, Interviews oder längere Szenen können ein Einschreiten des Betreibers auslösen.

Gibt es eine schriftliche oder zumindest klare Zustimmung?
Bei kommerziellem Content sollte möglichst eindeutig geregelt sein, was erlaubt ist: Ort, Zeitraum, Art der Aufnahmen, Plattformen, Werbenutzung und spätere Veröffentlichung.

Darf der Content dauerhaft online bleiben?
Klären Sie, ob die Freigabe zeitlich beschränkt ist, ob bestimmte Nutzungen ausgeschlossen sind und ob ein Widerrufs- oder Entfernungsvorbehalt vereinbart werden soll. Bei vertraglichen Nutzungsrechten sollte nicht unklar bleiben, ob und wann eine spätere Entfernung verlangt werden kann.

Sind Kooperationspartner informiert?
Wer Content für eine Marke erstellt, sollte sicherstellen, dass auch die notwendigen Rechte an der Location und am Bildmaterial vorliegen.

Was passiert bei einer Beanstandung?
Legen Sie vorher fest, wer reagiert, wer Inhalte offline nimmt und wer rechtlich prüft, falls der Betreiber, Gäste oder Mitarbeiter Einwände erheben.

Die wichtigste praktische Regel lautet: Je mehr der Dreh nach professioneller Content-Produktion aussieht, desto weniger sollten Influencer auf spontane Duldung vertrauen. Eine kurze Klärung vorab ist meist einfacher als eine Abmahnung nach der Veröffentlichung.

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Was Unternehmen gegen unerlaubten Influencer-Content tun können

Unternehmen müssen es nicht hinnehmen, wenn Influencer ihre Geschäftsräume, Hotels, Restaurants, Fitnessstudios, Events oder Verkaufsflächen entgegen klaren Vorgaben oder ohne erforderliche Zustimmung als Kulisse für Social-Media-Content nutzen. Wer das Hausrecht innehat, kann grundsätzlich bestimmen, ob und in welchem Umfang Aufnahmen vor Ort erlaubt sind. Bei geschäftlicher oder werblicher Nutzung ist der Klärungsbedarf besonders hoch.

Ist der Content kritisch oder rufbeeinträchtigend, kommt es zusätzlich darauf an, ob unzulässige Tatsachenbehauptungen, Schmähungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Geheimnisverletzungen oder sonstige Rechtsverstöße vorliegen. Bloß unerwünschte Kritik genügt nicht automatisch.

Zunächst sollte das Unternehmen prüfen, worin genau der Verstoß liegt. Nicht jede Aufnahme ist automatisch rechtswidrig. Entscheidend ist, ob gegen eine Hausordnung, eine konkrete Anweisung, Ticketbedingungen, Buchungsregeln, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte verstoßen wurde. Eine saubere rechtliche Einordnung ist wichtig, bevor vorschnell Forderungen gestellt werden.

In der Praxis kommen vor allem folgende Maßnahmen in Betracht:

Kontaktaufnahme mit dem Influencer
Oft kann zunächst verlangt werden, den Beitrag zu löschen, einzelne Szenen zu entfernen, Personen unkenntlich zu machen oder die weitere Nutzung zu unterlassen.

Meldung bei der Plattform
Bei klaren Rechtsverletzungen kann eine Meldung an Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen sinnvoll sein. Das gilt insbesondere bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, rechtswidrigen Aufnahmen oder irreführender Nutzung einer Location.

Ausspruch eines Hausverbots
Wenn der Influencer gegen Regeln verstoßen hat oder Wiederholungsgefahr besteht, kann ein Hausverbot in Betracht kommen. Das sollte klar dokumentiert und rechtlich sauber formuliert werden.

Abmahnung und Unterlassungsforderung
Bei ernsthaften oder wiederholten Verstößen kann eine anwaltliche Abmahnung erforderlich sein. Ziel ist regelmäßig, die weitere Verbreitung zu stoppen und künftige Verstöße zu verhindern.

Geltendmachung von Schadensersatz
In geeigneten Fällen können Zahlungsansprüche geprüft werden, etwa wenn gegen vertragliche Nutzungsbedingungen verstoßen wurde, eine Kampagne ohne erforderliche Freigabe lief, geschützte Rechte verletzt wurden oder dem Unternehmen ein konkreter Schaden entstanden ist. Die bloße kommerzielle Nutzung einer erkennbaren Location genügt für sich allein nicht immer.

Vorgehen gegen Kooperationspartner
Wenn der Content für eine Marke, Agentur oder Kampagne erstellt wurde, kann auch eine Ansprache dieser Beteiligten sinnvoll sein. Gerade Werbepartner reagieren häufig empfindlich auf rechtlich problematischen Content.

Besonders wichtig ist die Beweissicherung. Unternehmen sollten problematische Beiträge nicht nur melden oder kommentieren, sondern vorher sichern. Dazu gehören Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Links, Datum, Uhrzeit, Accountname, Reichweite, Kommentare, Story-Highlights und Hinweise auf eine mögliche Werbenutzung. Ohne ausreichende Dokumentation wird die spätere Durchsetzung oft schwieriger.

Unternehmen sollten außerdem vermeiden, den Konflikt öffentlich auszutragen. Öffentliche Kommentare unter dem Beitrag, emotionale Gegenposts oder aggressive Nachrichten können die Situation verschärfen und dem Influencer zusätzliche Aufmerksamkeit verschaffen. Besser ist eine kontrollierte, rechtlich geprüfte Reaktion.

Noch effektiver ist Prävention. Unternehmen können durch klare Hausordnungen, sichtbare Hinweise, Schulung des Personals und eindeutige Regelungen für Foto- und Videoaufnahmen viele Konflikte vermeiden. Bei Hotels, Restaurants, Fitnessstudios, Eventlocations und Shoppingcentern sollte besonders klar geregelt werden, ob private Fotos erlaubt sind und ab wann eine Genehmigung für kommerzielle Content-Produktion erforderlich ist.

Unternehmen sollten unerlaubten Influencer-Content nicht vorschnell dulden, aber auch nicht unüberlegt reagieren. Entscheidend ist eine abgestufte Strategie: Verstoß prüfen, Beweise sichern, richtige Anspruchsgegner bestimmen und dann gezielt vorgehen. So lässt sich die weitere Verbreitung häufig effektiv begrenzen, ohne den Konflikt unnötig zu eskalieren.

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Wie unsere Kanzlei bei Hausrecht, Abmahnung und Content-Löschung hilft

Konflikte um Influencer-Content entstehen oft schnell: Ein Video wird veröffentlicht, ein Unternehmen verlangt die Löschung, ein Mitarbeiter erkennt sich im Bild wieder oder eine Abmahnung trifft ein. In solchen Situationen ist entscheidend, nicht vorschnell zu reagieren, aber auch keine wichtigen Fristen zu versäumen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die rechtliche Lage zuverlässig einzuordnen und die nächsten Schritte strategisch vorzubereiten. Dabei prüfen wir insbesondere, ob ein Verstoß gegen das Hausrecht vorliegt, ob Persönlichkeitsrechte betroffen sind, ob eine Veröffentlichung untersagt werden kann und welche Ansprüche realistisch durchsetzbar sind.

Für Influencer prüfen wir unter anderem:

• ob eine Abmahnung berechtigt ist

• ob eine Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist

• ob Content gelöscht, angepasst oder weiter genutzt werden darf

• ob ein Hausverbot rechtlich angreifbar sein kann

• wie gegenüber Unternehmen, Veranstaltern oder Plattformen reagiert werden sollte

• welche Risiken bei Kooperationen, Kampagnen und bereits veröffentlichten Beiträgen bestehen

Für Unternehmen, Hotels, Restaurants, Veranstalter, Fitnessstudios und Betreiber prüfen wir unter anderem:

• ob unerlaubter Content gelöscht werden kann

• ob eine Abmahnung oder Unterlassungsforderung sinnvoll ist

• ob Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern, Gästen oder Kunden betroffen sind

• ob ein Hausverbot ausgesprochen werden kann

• wie Beweise rechtssicher gesichert werden sollten

• ob Plattformmeldungen oder anwaltliche Schritte erfolgversprechend sind

Besonders wichtig ist die richtige Reaktion auf Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Eine voreilige Unterschrift kann langfristig erhebliche finanzielle Risiken auslösen. Ebenso kann eine zu zögerliche Reaktion dazu führen, dass sich rechtswidriger Content weiter verbreitet oder gerichtliche Schritte drohen.

Auch bei der Content-Löschung kommt es auf Genauigkeit an. Häufig reicht es nicht, nur einen einzelnen Post zu entfernen. Problematische Inhalte können weiterhin in Story-Highlights, Reels, Shorts, geteilten Beiträgen, Kampagnenmaterial, Vorschaubildern oder Plattform-Caches abrufbar sein. Wer eine Löschung verlangt oder selbst vornehmen muss, sollte daher systematisch vorgehen.

Unsere Kanzlei hilft dabei, Ansprüche realistisch zu bewerten und unnötige Eskalationen zu vermeiden. Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. In vielen Fällen kann eine klare anwaltliche Kommunikation bereits ausreichen, um Content löschen zu lassen, Forderungen abzuwehren oder eine tragfähige Lösung zu erreichen.

Ob Sie als Influencer eine Abmahnung erhalten haben oder als Unternehmen gegen unerlaubten Content vorgehen möchten: Eine frühe rechtliche Prüfung kann entscheidend sein. Je schneller die Situation eingeordnet wird, desto besser lassen sich rechtliche, wirtschaftliche und reputationsbezogene Schäden begrenzen.

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| Rechtsanwalt Frank Weiß
WhatsApp ist schnell, direkt und persönlich. Genau darin liegt für Unternehmen der Reiz. Eine Nachricht wird meist innerhalb kurzer Zeit gelesen, landet nicht im Spam-Ordner und w…
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Ein lachendes Kind am Strand. Der erste Schultag. Das stolze Foto nach dem Fußballturnier. Ein kurzer Clip aus dem Kinderzimmer, weil die Situation gerade lustig, rührend oder bes…