Wann ist ein Handel bei eBay privat oder gewerblich

Viele Menschen verkaufen auf eBay hin und wieder gebrauchte Gegenstände, die sie nicht mehr benötigen. Doch was passiert, wenn aus gelegentlichen Verkäufen eine regelmäßige Einnahmequelle wird? Wann überschreitet ein eBay-Nutzer die Grenze vom privaten Verkäufer zum gewerblichen Händler – und welche rechtlichen Konsequenzen hat das?
Die Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handel ist nicht nur eine Formalie, sondern hat erhebliche Auswirkungen. Gewerbliche Verkäufer unterliegen strengen Vorschriften, die von der Impressumspflicht über das Widerrufsrecht bis hin zur Umsatzsteuerpflicht reichen. Doch die Grenze zwischen beiden Bereichen ist oft fließend und wird von Gerichten immer wieder neu bewertet.
In den letzten Jahren haben zahlreiche Abmahnungen gezeigt, dass selbst Verkäufer, die sich für privat hielten, plötzlich mit rechtlichen Problemen konfrontiert waren. Bereits eine hohe Anzahl an Bewertungen, der regelmäßige Verkauf von Neuware oder das Anbieten ähnlicher Artikel in verschiedenen Größen kann zur Gewerblichkeit führen. Zahlreiche Urteile, etwa vom Bundesgerichtshof (BGH) oder dem Bundesfinanzhof (BFH), zeigen, dass die Schwelle zur gewerblichen Tätigkeit niedriger ist, als viele glauben.
Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Unterscheidungskriterien, zeigt relevante Urteile auf und gibt Ihnen eine klare Orientierung, ab wann Ihr eBay-Handel als gewerblich gilt – und welche Konsequenzen dies mit sich bringt.
Welchen Unterschied macht ein gewerblicher Verkauf bei eBay?
Der Unterschied zwischen einem privaten und einem gewerblichen Verkauf auf eBay ist nicht nur eine Frage der Kategorisierung durch die Plattform, sondern hat weitreichende rechtliche, steuerliche und verbraucherschutzrechtliche Konsequenzen. Wer auf eBay gewerblich handelt, unterliegt zahlreichen gesetzlichen Pflichten, während private Verkäufer von vielen dieser Verpflichtungen befreit sind.
Nachfolgend erläutere ich die zentralen Unterschiede zwischen privatem und gewerblichem Handel auf eBay und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
1. Verbraucherschutz: Widerrufsrecht für Käufer bei gewerblichen Verkäufern
Einer der größten Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern ist das Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB.
- Private Verkäufer sind nicht verpflichtet, ihren Käufern ein Widerrufsrecht einzuräumen. Sobald der Kauf abgeschlossen ist, gibt es in der Regel kein Rücktrittsrecht, es sei denn, der Verkäufer bietet es freiwillig an oder das Produkt weist Mängel auf (dann greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte).
- Gewerbliche Verkäufer müssen ihren Käufern jedoch eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen einräumen. Sie sind verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu informieren und eine korrekte Widerrufsbelehrung bereitzustellen. Fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen können zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen.
2. Gewährleistung und Haftung: Privat vs. Gewerblich
Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) ist ein weiterer entscheidender Unterschied.
- Private Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, indem sie in ihrer Artikelbeschreibung klar darauf hinweisen (z. B. „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“).
- Gewerbliche Verkäufer unterliegen dagegen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Kauf besteht sogar eine Beweislastumkehr (§ 477 BGB), was bedeutet, dass der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei Übergabe der Ware bestand.
Rechtsprechung dazu:
- BGH, Urteil vom 19.11.2014 – Az. VIII ZR 90/14:
Gewerbliche Händler auf eBay können die gesetzliche Gewährleistung nicht pauschal ausschließen. Auch die Formulierung „Privatverkauf“ schützt nicht, wenn die Art und der Umfang der Verkäufe auf einen gewerblichen Handel hinweisen.
3. Abmahnungen und Wettbewerbsrechtliche Risiken
Da gewerbliche Verkäufer als Unternehmen gelten, unterliegen sie auch dem Wettbewerbsrecht (UWG). Ein fehlerhaftes Impressum, eine falsche Widerrufsbelehrung oder das unzulässige Bewerben von Produkten kann zu Abmahnungen führen.
- Private Verkäufer sind grundsätzlich nicht von Konkurrenten abmahnbar.
- Gewerbliche Verkäufer müssen sich an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten. Verstöße können von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden.
4. Steuerliche Konsequenzen: Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht
Sobald jemand auf eBay gewerblich handelt, hat das auch steuerliche Auswirkungen:
- Private Verkäufer müssen keine Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer zahlen.
- Gewerbliche Verkäufer müssen ein Gewerbe anmelden und unterliegen unter Umständen der Gewerbesteuerpflicht nach § 2 GewStG sowie der Umsatzsteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.
Beispiel: Umsatzsteuerpflicht
- Wer regelmäßig Neuware verkauft oder mit Gewinnabsicht Waren weiterverkauft, könnte umsatzsteuerpflichtig sein.
- Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Wer unter 25.000 € Umsatz pro Jahr bleibt, kann sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Rechtsprechung dazu:
- BFH, Urteil vom 26.04.2012 – Az. V R 2/11:
Der Bundesfinanzhof entschied, dass auch private Verkäufer umsatzsteuerpflichtig sein können, wenn sie regelmäßig handeln und damit eine unternehmerische Tätigkeit ausüben.
5. Pflichten zur Angabe von Geschäftsinformationen (Impressumspflicht)
Gewerbliche Verkäufer müssen auf eBay ein vollständiges Impressum bereitstellen, um sich an das Telemediengesetz (TMG) zu halten.
- Private Verkäufer brauchen kein Impressum.
- Gewerbliche Verkäufer müssen ein vollständiges Impressum mit Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse angeben.
Fazit: Gewerblicher Handel hat weitreichende Konsequenzen
Wer auf eBay als gewerblicher Verkäufer auftritt, muss sich an eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften halten. Dazu gehören u. a.:
✅ Widerrufsrecht für Verbraucher
✅ Gewährleistungsrechte (keine Ausschlussmöglichkeit)
✅ Einhaltung des Wettbewerbsrechts (UWG, Abmahngefahr)
✅ Steuerliche Pflichten (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer)
✅ Pflichtangaben wie Impressum und AGB
Wer regelmäßig verkauft oder mit Gewinnabsicht handelt, läuft Gefahr, als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden. Eine falsche Einstufung kann zu Abmahnungen, Steuernachzahlungen oder rechtlichen Problemen führen.
Wann spricht man generell von einem Gewerbe?
Ein Gewerbe liegt vor, wenn eine selbstständige, planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird – die bloße Absicht reicht bereits aus, um als gewerblich zu gelten.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG), wonach eine nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht erforderlich ist, sowie in § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), der eine gewerbliche Tätigkeit als selbstständige und auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung definiert.
Gerichte berücksichtigen verschiedene Faktoren, um zu entscheiden, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Eine regelmäßige Verkaufstätigkeit, insbesondere von Neuware oder gleichartigen Artikeln, deutet auf ein Gewerbe hin. Auch der systematische Ankauf von Waren mit dem Ziel des Weiterverkaufs spricht für eine gewerbliche Tätigkeit. Eine hohe Anzahl an Verkäufen in kurzer Zeit kann ebenfalls ein entscheidender Faktor sein.
Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit der Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handel befasst. Der Bundesfinanzhof stellte im Urteil vom 26. April 2012 (Az. V R 2/11) fest, dass bereits ein planmäßiger Verkauf von Waren eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und zur Umsatzsteuerpflicht führt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied am 4. Juni 2015 (Az. 6 U 232/14), dass ein eBay-Verkäufer mit über 500 Verkäufen gewerblich tätig war, weil seine Aktivitäten denen eines professionellen Händlers entsprachen. Der Bundesgerichtshof stellte im Urteil vom 4. Dezember 2008 (Az. I ZR 3/06) fest, dass 91 Verkäufe innerhalb von fünf Wochen ein deutliches Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit darstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Handel fließend ist. Wer regelmäßig Artikel verkauft, insbesondere Neuware oder gleichartige Produkte, muss sich darauf einstellen, von Gerichten als gewerblich eingestuft zu werden und den entsprechenden rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie viel darf ich als Privatperson auf eBay verkaufen?
Der Verkauf auf eBay kann schnell von einem privaten Gelegenheitsverkauf zu einer gewerblichen Tätigkeit werden, mit erheblichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Doch wo liegt die Grenze? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Verkäufen oder einen Umsatz, ab dem man automatisch als gewerblich gilt? Welche Faktoren spielen eine Rolle?
1. Gibt es eine feste Grenze für den privaten Verkauf?
Eine feste Anzahl an Verkäufen oder eine Umsatzgrenze, ab der jemand automatisch als gewerblich gilt, existiert nicht. Vielmehr prüfen Gerichte und Finanzbehörden den Einzelfall anhand verschiedener Indizien.
Die wichtigsten Kriterien sind:
- Regelmäßigkeit der Verkäufe
- Menge der verkauften Artikel
- Art der Waren (Neuware oder Gebrauchtware?)
- Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht
- Ähnlichkeit mit einem professionellen Händler
- Dauerhaftigkeit der Verkäufe
Ein einzelner Verkauf oder der gelegentliche Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem eigenen Haushalt wird als privat gewertet. Sobald Verkäufe jedoch systematisch und in größerem Umfang erfolgen, kann das als gewerblich angesehen werden.
2. Rechtsprechung zur Abgrenzung: Privat oder gewerblich?
Gerichte haben sich wiederholt mit der Frage beschäftigt, ab wann eBay-Verkäufer als gewerblich gelten. Hier sind einige der wichtigsten Urteile:
BFH, Urteil vom 26.04.2012 – Az. V R 2/11
➡ „Wer auf eBay planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren veräußert, handelt unternehmerisch und ist damit umsatzsteuerpflichtig.“
Ein Mann hatte über 1.200 Verkäufe in knapp drei Jahren auf eBay abgewickelt und argumentierte, dass es sich um eine private Tätigkeit handele. Der Bundesfinanzhof (BFH) sah dies jedoch anders:
- Die hohe Anzahl an Verkäufen deutete auf eine nachhaltige Tätigkeit hin.
- Die Artikel waren nicht aus persönlichem Besitz, sondern gezielt für den Weiterverkauf erworben worden.
- Damit wurde er als gewerblicher Händler eingestuft und musste Umsatzsteuer zahlen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2015 – Az. 6 U 232/14
➡ „Ein Verkäufer mit über 500 Bewertungen auf eBay handelt gewerblich, wenn er in regelmäßigen Abständen Artikel verkauft und sich sein Angebot mit dem eines gewerblichen Händlers vergleichen lässt.“
Ein eBay-Nutzer verkaufte regelmäßig Waren und hatte bereits über 500 Bewertungen. Das Gericht entschied, dass er nicht mehr als Privatperson agieren konnte, da sein Verhalten dem eines professionellen Händlers ähnelte.
LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006 – Az. 103 O 75/06
➡ „Bereits 25 Verkäufe in wenigen Monaten können für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.“
In diesem Fall wurden 25 Verkäufe in kurzer Zeit als gewerbliches Handeln eingestuft. Das zeigt, dass es keine klare Grenze gibt – vielmehr entscheidet das Gesamtbild.
OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2009 – Az. 4 U 21/09
➡ „Wer regelmäßig Neuware verkauft, ist gewerblich tätig, unabhängig von der Anzahl der Verkäufe.“
Ein Verkäufer bot über eBay regelmäßig neuwertige Bekleidung an und argumentierte, dass er lediglich private Artikel verkaufe. Das OLG Hamm sah das anders: Die Verkäufe hatten einen gewerblichen Charakter, auch wenn keine riesigen Mengen verkauft wurden.
3. Verkauf gebrauchter Gegenstände vs. Verkauf von Neuware
Die Art der verkauften Waren ist auch entscheidend:
- Wer gebrauchte persönliche Gegenstände wie alte Kleidung oder Möbel verkauft, bleibt in der Regel privat.
- Wer jedoch regelmäßig Neuware oder gleichartige Artikel verkauft, kann schnell als gewerblich eingestuft werden.
Rechtsprechung dazu:
- BFH, Urteil vom 17.09.2008 – Az. XI R 30/06: Ein Verkäufer, der regelmäßig Neuware verkaufte, wurde als gewerblich eingestuft, auch wenn die Stückzahl pro Jahr nicht extrem hoch war.
4. Steuerliche Grenzen: Wann droht Ärger mit dem Finanzamt?
Das Finanzamt prüft ebenfalls, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Privatverkäufer zahlen keine Steuern auf den Verkauf gebrauchter Gegenstände, sofern kein gewerblicher Handel vorliegt.
- Einnahmen aus gewerblichen Verkäufen unterliegen der Einkommensteuer (§ 15 EStG).
- Wer dauerhaft verkauft, muss ein Gewerbe anmelden und ggf. Gewerbesteuer (§ 2 GewStG) und Umsatzsteuer (§ 1 UStG) zahlen.
5. eBay-Nutzerkonten: Unterschiedliche Profile für privat und gewerblich
eBay unterscheidet offiziell zwischen privaten und gewerblichen Verkäuferkonten:
- Privatverkäufer können gelegentlich Artikel verkaufen.
- Gewerbliche Verkäufer müssen sich als solche registrieren und die rechtlichen Vorgaben erfüllen (z. B. Widerrufsrecht, Impressumspflicht).
Wichtig:
- eBay kann Nutzerkonten umstellen, wenn es Anzeichen für gewerblichen Handel gibt.
- Finanzämter und Wettbewerbsbehörden kontrollieren eBay-Verkäufe zunehmend.
Fazit: Wann ist der Verkauf auf eBay noch privat?
Unbedenklich:
- Verkauf einzelner gebrauchter Artikel aus privatem Besitz
- Gelegentliche Verkäufe ohne Gewinnabsicht
Kritisch:
- Regelmäßiger Verkauf ähnlicher Artikel
- Verkauf von Neuware
- Hohe Anzahl an Verkäufen in kurzer Zeit
Gewerblich:
- Planmäßige Gewinnerzielung
- Mehr als 100 Verkäufe pro Jahr
- Wiederverkauf von Neuware
Wer regelmäßig verkauft oder mit Absicht Gewinne macht, riskiert rechtliche Probleme. Es gibt keine feste Grenze, aber mehr als 25 Verkäufe pro Monat oder Neuware in größerem Umfang sind eindeutige Indizien für Gewerblichkeit. Gerichte und Finanzämter bewerten Einzelfälle individuell.
Indizien, die für einen gewerblichen Handel sprechen
Die Abgrenzung zwischen einem privaten und gewerblichen Handel auf eBay ist oft schwierig, da keine eindeutige Verkaufszahl oder Umsatzgrenze existiert. Stattdessen entscheiden Gerichte anhand einer Gesamtbetrachtung, die sich auf verschiedene Indizien stützt. Dabei wird deutlich, dass die Schwelle zum gewerblichen Handeln von Gerichten oft sehr niedrig angesetzt wird. Schon wenige Verkäufe in kurzer Zeit oder das Anbieten gleichartiger Waren können zur gewerblichen Einstufung führen.
1. Welche Indizien sprechen für gewerblichen Handel?
1.1. Wiederholtes Anbieten gleichartiger Waren
Ein starkes Indiz für gewerbliches Handeln ist die regelmäßige Veräußerung gleichartiger Produkte über einen längeren Zeitraum. Hierbei geht es insbesondere um:
- Neuware (Landgericht Schweinfurt, Urteil vom 30.12.2003, 110 O 32/03)
- Gebrauchtwaren in großen Mengen (LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06: 80 Verkäufe von gebrauchter Kinderkleidung in einem Monat als gewerblich eingestuft)
- Mehrfachverkauf derselben Ware in verschiedenen Größen oder Farben (LG Hannover, Urteil vom 15.04.2005 – 18 O 115/05: Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen als Indiz für Gewerblichkeit)
- Verkauf von 22 gleichartigen Produkten, wenn der Anbieter auch sonst gewerblich tätig ist (OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2015 – 6 U 64/14)
1.2. Verkauf von Waren, die zuvor angekauft wurden
Wenn Produkte mit der Absicht des Wiederverkaufs erworben werden, deutet dies stark auf eine gewerbliche Tätigkeit hin.
- LG Hanau, Urteil vom 28.09.2006 – 5 O 51/06: 25 Verkäufe innerhalb von 2 Monaten, bei denen die Waren vorher mit dem Ziel des Weiterverkaufs gekauft wurden → gewerblich
- OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012 – I-4 U 114/12: Verkäufer mit 129 Bewertungen in sechs Monaten wurde als gewerblich eingestuft
1.3. Hohe Anzahl von Verkäufen oder Bewertungen
Gerichte sehen eine hohe Anzahl von Verkäufen oder Bewertungen als Indiz für Gewerblichkeit. Hier einige Beispiele aus der Rechtsprechung:
- OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2004 – 6 W 54/04: Mehr als 40 Verkäufe innerhalb weniger Monate sprechen für gewerblichen Handel
- BGH, Urteil vom 04.12.2008 – I ZR 3/06: 91 Verkäufe in fünf Wochen wurden als gewerblich eingestuft
- OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az.: I-4U 204/10: 26 Käuferbewertungen in einem Monat als gewerbliches Indiz gewertet
1.4. Anbieten von Neuware oder Markenartikeln
Der Verkauf neuer Markenprodukte oder regelmäßig auftretender gleichartiger Artikel ist ein weiteres Kriterium für eine gewerbliche Einstufung.
- LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007 – 2/03 O 192/07: Verkäufer von 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) als gewerblich eingestuft
- OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2015 – 6 U 64/14: Verkauf von 22 gleichartigen Produkten durch einen Unternehmer → Gewerblichkeit bestätigt
1.5. Weitere Merkmale gewerblichen Handels
Neben den genannten Kriterien gibt es weitere Faktoren, die von Gerichten regelmäßig als Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit herangezogen werden:
- Bereitstellung von AGB oder Widerrufsrechten → Gewerbliche Verkäufer sind dazu verpflichtet, private nicht.
- Einstellung des eBay-Accounts auf "gewerblicher Verkäufer" → Indiz für Gewerblichkeit
- Powerseller-Status auf eBay → eBay selbst erkennt hiermit eine gewerbliche Tätigkeit an
- Anbieten eines Versands ins Ausland → Wird oft als Indiz für eine professionelle Verkaufstätigkeit gewertet (OLG Zweibrücken vom 28.06.2007, AZ 4 U 210/06)
- Über 500 Verkäufe in sechs Wochen → Indiz für gewerbliches Handeln (OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2015 – 6 U 64/14)
2. Welche Indizien müssen erfüllt sein?
Es ist nicht erforderlich, dass alle genannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sind.
Gerichte treffen ihre Entscheidung immer anhand einer Gesamtbewertung des Einzelfalls. Oft reicht bereits ein einzelnes Indiz, um eine gewerbliche Tätigkeit zu bejahen.
Beispiel:
- Das LG Hanau (Urteil vom 28.09.2006 – 5 O 51/06) stellte fest, dass bereits 25 Verkäufe innerhalb von zwei Monaten ausreichen, wenn zuvor ein Ankauf zum Zwecke des Verkaufs erfolgte.
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Grenze zur Gewerblichkeit sehr niedrig angesetzt wird!
Ansprechpartner
Frank Weiß
Frank Weiß
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.