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'Gut für Herz und Kreislauf'

'Gut für Herz und Kreislauf', 'stärkt die Abwehrkräfte' oder 'fördert die Gesundheit ihrer Kinder' –
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Eine gesundheitsbezogene Angabe darf in werbewirksamer Weise nur dann für Lebensmittel verwendet werden, wenn die Aussage wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die EU-Kommission ließ über Jahre hinweg wissenschaftliche Überprüfungen unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsförderung durchführen und veröffentlichte im Anschluss an die Untersuchungen eine Zusammenstellung von 222 gesundheitsrelevanten Angaben für Nahrungsmittel, die einer Irreführung des Verbrauchers durch Hinweise auf einer Lebensmittelverpackung oder durch Werbeaussagen entgegenwirken sollen. Der Hintergrund dieser Aufstellung ist das Bemühen vieler Endverbraucher, auf eine gesunde Ernährung Acht zu geben, und der damit korrelierende Anstieg entsprechender Werbeversprechen. Der Katalog der Kommission soll sicherstellen, dass Bezeichnungen wie „hoher Vitamin-C-Gehalt“ oder „fettarm“ eine qualitative Aussagekraft innewohnt. 

Den 222 Angaben stehen 1.600 Einträge gegenüber, die von der Kommission nicht zugelassen sind. Zudem stehen weitere Angaben kurz davor, abschließend zugelassen zu werden. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der aufgestellten Anforderungen obliegt den Behörden eines jeden Mitgliedsstaates. Die Übergangszeit der Hersteller für die Anpassung an die EU-Regelungen beträgt sechs Monate. Das Verbot für nicht zugelassene Angaben tritt im Dezember 2012 in Kraft.

16.05.2012 - Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

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