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Google+ Impressum erstellen

Mit dieser Anleitung erstellen Sie in wenigen Minuten ein Impressum für Ihren Google+ Account
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Nachdem wir bereits in den vergangenen Tagen berichtet hatten, wie man ein Impressum bei Twitter, Facebook und YouTube einfügt, wollen wir uns heute Google+ vornehmen.
Auch in geschäftlich genutzten Google+ Profilen muss ein Impressum vorgehalten werden. § 5 TMG bestimmt hierzu:

"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: [...]"

Zur Erforderlichkeit eines Impressums bei Google+ Profilen verweisen wir auf die Ausführungen des LG Berlin.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Ausführungen zum Designupdate bei Google+!

Zunächst muss unterschieden werden, ob Sie ein eigenes Google+ Profil betreiben oder einen Google-Places / Unternehmenseintrag.

1. Google+ Profil
Nachdem Sie sich bei Google+ in Ihren Account eingeloggt haben, finden Sie unter „über mich“, „Geschichte“ einen Link „Bearbeiten“.

Impressum Google 1

Bei einem Klick auf „Bearbeiten“ öffnet sich ein Eingabefeld, in dem Sie zunächst die Berechtigungen auf „öffentlich“ stellen (Nr. 1 im Bild) und dann einen Link auf Ihr Impressum einfügen (Nr. 2 im Bild). Dieser Link sollte auch „Impressum“ genannt werdenImpressum Google 1-1Nachdem die Änderungen gespeichert wurden, erscheint der Link unter „Geschichte“.

Impressum Google 1-2Dieser Link wird sowohl in der Google+ App (IOS)

Impressum Google 1-3
als auch in der mobilen Ansicht (IPhone, Safari) angezeigt.

Impressum Google 1-4
Abzuraten ist von der Variante, den Link auf das Impressum ausschließlich unterhalb des Google+ Namens einzufügen.

Impressum Google 2Dies kann dadurch erreicht werden, dass unter „Arbeit“, „Beschäftigung“ das Wort „Impressum“ gefolgt von einem gekürzten Link eingegeben wird.

Impressum Google

Diese Eingabe erscheint dann unter „Arbeit“, wie auch direkt unter dem Namen Ihres Google+ Profils.

Dieser Link lässt sich jedoch an keiner Stelle anklicken. Zudem erscheint der Link in der Google+ App (IOS) nur gekürzt.
Angesichts des Erfordernisses des § 5 TMG, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben unmittelbar erreichbar sein sollen, dürfte ein nicht funktionsfähiger Link diesen Anforderungen nicht genügen.

2. Google-Places / Unternehmenseintrag
Bei einem Google-Places Eintrag ist es nahezu unmöglich, ein Impressum einzufügen. Dies liegt zunächst an einer Kleinigkeit. Anders als bei Google+ heißt der Reiter hier nicht „über mich“ sondern „Info“.

Google Places Impressum 1

Na und? Bei einer gewerblichen Facebook-Seite hat das OLG Düsseldorf hierzu entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Anbieter unter dem Unterpunkt „Info“ auf ihre eigene Internetpräsenz verlinken, auf der das Impressum abrufbar ist. Wieso sollte das bei Google+ anders sein? Daran dürfte auch der Umstand nichts ändern, dass unter „Info“ ein Impressum grundsätzlich vorgehalten werden kann. Da hier unter „Info“ jedoch nach der Rechtsprechung (lebensfremd) niemand ein Impressum erwartet, wird dieser Eintrag die Gefahr von Abmahnungen nicht eindämmen. Somit ist guter Rat teuer.

Verbleibt noch die Möglichkeit den Namen zu bearbeiten und das Wort „Impressum:“ gefolgt von einem gekürzten Link einzufügen.

Google Places Impressum 2

Dieser Link lässt sich jedoch an keiner Stelle anklicken mit den gleichen Konsequenzen wie beim Google+ Profil.

 

Designupdate bei Google+ - Impressum wird nicht mehr angezeigt!

Mal wieder einen typischen Fall von „was kümmern mich die User“ zeigt Google mit seinem neuen Designupdate bei Google+.
Nach diesem Designupdate ist die oben beschriebene Vorgehensweise hinfällig, da das Impressum von heute auf morgen nicht mehr angezeigt wird. Wirkliche –rechtssichere- Möglichkeiten ein Impressum einzufügen, das den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen gerecht wird, sehe ich nach diesem Update nicht mehr.
Betrachtet man sein eigenes Google+ Profil (nicht eingeloggt) sieht man an der rechten unteren Ecke ein kleines (i)- Symbol.

Google Impressum Update 1
Bei einem Klick auf das (i)- Symbol öffnen sich die Möglichkeit die öffentliche Profilansicht zu ändern (eingeloggt).

Google Impressum Update 2

Hier kann sodann unter „Websites“ ein Impressum hinterlegt werden.

Google Impressum Update 3
Allerdings wird diese Möglichkeit des Vorhaltens eines Impressums deutsche Gerichte nicht wirklich überzeugen. So war bereits in der Vergangenheit ein Impressum unter dem Begriff „Info“ von Gerichten nicht als ausreichend erachtet worden.  Das wird erst Recht für ein Impressum unter dem (i)- Symbol gelten. Rechtssicherheit ist daher derzeit nicht möglich. Ein Armutszeugnis für Google!

Diese Möglichkeit betrachten wir aber immer noch als besser, wie gar kein Impressum. Der Kollege Schwenke beschreibt in seinem Blog noch eine weitere Möglichkeit, die bei mir jedoch nicht möglich war. Die beschriebene "Kurz-Info" stand mir nicht zur Auswahl.

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