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Gewerblicher Handel privater Handel

Ist der Verkauf gewerblich oder privat?

Immer wieder werden uns Abmahnungen übersandt, in denen der Abmahner dem Abgemahnten vorwirft, nicht mehr privat sondern gewerblich zu handeln. In diesem Fall würden für den Verkäufer besondere gesetzliche Vorgaben gelten. Wann ein solches gewerbliches Handeln tatsächlich vorliegt, beurteilen die Gerichte anhand des Einzelfalls jeweils unterschiedlich. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Schwelle zum gewerblichen Handeln seitens der Gerichte sehr niedrig angesetzt wird.

Die wichtigsten Indizien für ein gewerbliches Handeln sind:

  • wenn auf gewisse Dauer gleichartige Waren angeboten werden
  • wenn Waren für Dritte verkauft werden
  • wenn wiederholt Neuwaren angeboten werden
  • wenn dieselben Gebrauchtwaren in unterschiedlichen Größen angeboten werden
  • wenn die angebotenen Waren selbst kurz zuvor erworben wurden
  • wenn der Verkäufer über eine hohe Anzahl von Bewertungen verfügt
  • wenn neuwertige Markenartikeln angeboten werden
  • wenn der Verkäufer zugleich Powerseller ist
  • wenn der Verkäufer seinen Account auf „gewerblicher Verkäufer“ eingestellt hat
  • wenn immer die gleichen Artikel (z.B. in unterschiedlichen Farben und Größen) angeboten werden
  • wenn mit bestimmten Slogans geworben wird (z.B. tonnenweise Hardware)
  • wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird
  • wenn Ankauf zum Zwecke des Verkaufs erfolgt
  • wenn eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen angegeben werden

Hierbei ist zu beachten, dass die Indizien nicht alle in ihrer Gesamtheit vorliegen müssen, sondern dass es unter Umständen ausreicht, wenn nur eines der vorstehenden Merkmale vorliegt. Auch können die Grenzen fließend sein.

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