Zum Hauptinhalt springen

Gestohlene Designs in Shops? So setzen Sie Ihre Rechte durch

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Stellen Sie sich vor, Sie investieren Wochen oder gar Monate in ein einzigartiges Design – sei es ein Logo, eine Illustration, ein Kleidungsstück oder ein grafisches Kunstwerk. Sie tüfteln, gestalten, verbessern. Sie schützen Ihre Arbeit. Und eines Morgens stößt ein Bekannter im Internet auf genau dieses Design – allerdings nicht in Ihrem Shop, sondern auf einer fremden Website, die T-Shirts, Poster oder Accessoires mit Ihrer Kreation verkauft. Ohne Rücksprache. Ohne Nennung Ihres Namens. Ohne einen Cent Lizenzzahlung.

Genau das ist einem unserer Mandanten passiert – einem freischaffenden Designer, der mit seinen Illustrationen bereits eine beachtliche Fangemeinde aufgebaut hatte. Eines seiner bekanntesten Motive tauchte plötzlich in einem Online-Shop mit Sitz im Ausland auf, hundertfach verkauft, aber ohne jegliche Zustimmung. Für den Designer war das nicht nur ein emotionaler Schlag – es war auch ein massiver wirtschaftlicher Schaden.

Denn gestohlene Designs sind kein Kavaliersdelikt. Sie verletzen das Urheberrecht, sie beschädigen die wirtschaftliche Grundlage kreativer Arbeit und sie untergraben den Wert geistiger Leistung. Umso wichtiger ist es, sich zur Wehr zu setzen – entschlossen, rechtssicher und mit dem Ziel, sowohl die Nutzung zu unterbinden als auch angemessene Lizenzgebühren und Schadensersatz durchzusetzen.

Urheberrechtlicher Schutz von Designs

Grundlagen des Urheberrechts für Designwerke

In Deutschland genießen kreative Leistungen starken rechtlichen Schutz – insbesondere durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses schützt nicht nur literarische Werke oder Musik, sondern auch grafische und bildliche Gestaltungen, also beispielsweise Zeichnungen, Logos, Illustrationen oder Muster. Sobald ein Design eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, entsteht der Schutz automatisch, ohne dass eine Anmeldung notwendig ist. Der Urheber – also der Designer – erhält damit umfassende Rechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht sowie das Recht auf Namensnennung.

Das Urheberrecht schützt also nicht bloß die Idee hinter einem Werk, sondern dessen konkrete Umsetzung. Eine einfache geometrische Form oder ein beliebiges Ornament genießt keinen Schutz. Aber ein individuell ausgearbeitetes Design kann durchaus urheberrechtlich geschützt sein – selbst dann, wenn es „nur“ für einen T-Shirt-Druck oder eine Website gedacht war.

Voraussetzungen für den Schutz: Schöpfungshöhe und Originalität

Damit ein Design als urheberrechtlich geschütztes Werk gilt, muss es die sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Dieser juristische Begriff meint, dass das Werk eine gewisse Gestaltungshöhe aufweisen muss – also eine kreative Eigenleistung darstellt, die über das rein Handwerkliche hinausgeht. Im Klartext: Es reicht nicht, ein einfaches Herzsymbol zu zeichnen – aber ein detailreiches, individuell interpretiertes Motiv kann sehr wohl geschützt sein.

Wichtig ist dabei die Originalität: Das Design muss eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers sein. Hierbei kommt es nicht darauf an, wie aufwendig oder komplex das Werk technisch ist – sondern ob es sich von anderen, bereits bestehenden Gestaltungen abhebt und eine eigene kreative Handschrift erkennen lässt.

Gerichte haben in der Vergangenheit auch bei eher „einfachen“ Werken einen urheberrechtlichen Schutz bejaht – etwa bei Möbeldesigns, grafischen Icons oder Stoffmustern –, wenn sie sich gestalterisch deutlich von der Masse abheben. Entscheidend ist stets der Einzelfall.

Abgrenzung zum Designschutz nach dem Designgesetz

Neben dem Urheberrecht gibt es in Deutschland und der EU noch einen weiteren relevanten Schutzmechanismus: den Designschutz nach dem Designgesetz (DesignG). Dabei handelt es sich um ein eingetragenes Recht, das aktiv beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) beantragt werden muss.

Im Unterschied zum Urheberrecht schützt das Designgesetz vor allem die äußere Gestaltung eines Produkts – etwa Form, Farbe, Linien oder Struktur – unabhängig von einer Schöpfungshöhe. Das heißt: Auch einfacher gestaltete, aber neue und eigenartige Designs können hier registriert und geschützt werden.

Was ist also der Unterschied?

  • Urheberrecht schützt automatisch, erfordert aber Schöpfungshöhe.
  • Designschutz muss angemeldet werden, bietet dafür aber einen klar dokumentierten Nachweis des Schutzrechts.

Im Idealfall kombinieren Designer beide Schutzmechanismen: Der automatische Urheberrechtsschutz greift sofort bei Veröffentlichung – und der eingetragene Designschutz bietet zusätzlich Beweiskraft im Streitfall.

Identifikation der Verantwortlichen hinter illegalen Shops

Wer sein Design in einem dubiosen Online-Shop entdeckt, steht oft vor einem zentralen Problem: Wer steckt eigentlich hinter dem Shop? Denn die Verantwortlichen geben sich nur selten freiwillig zu erkennen – im Gegenteil: Illegale Anbieter nutzen gezielt Verschleierungstaktiken, um rechtliche Schritte zu erschweren.

Typische Verschleierungstaktiken: Fehlende oder falsche Impressumsangaben

Ein professionell betriebener Online-Shop mit rechtmäßigen Absichten führt ein korrektes Impressum – mit vollständiger Anbieterkennung, Kontaktinformationen und ggf. Umsatzsteuer-ID. Bei illegalen Shops sieht das oft ganz anders aus:

  • Das Impressum fehlt ganz oder ist nur rudimentär vorhanden.
  • Es werden falsche Namen oder Briefkastenfirmen angegeben.
  • Ausländische Domains mit verschachtelten Hosting-Strukturen erschweren die Rückverfolgung.
  • Die Betreiber nutzen anonyme Zahlungsmethoden oder Drittanbieter zur Zahlungsabwicklung.

Ziel dieser Taktiken: Die Rechteinhaber sollen den Urheberrechtsverstoß zwar bemerken, aber nicht rechtlich angreifen können – weil kein greifbarer Gegner existiert.

Möglichkeiten zur Ermittlung: WHOIS-Abfragen, Zahlungsanbieter, Plattformbetreiber

Trotz dieser Barrieren gibt es erprobte Mittel, um die Verantwortlichen doch ausfindig zu machen. Dazu gehören:

  1. WHOIS-Abfragen:
    Diese liefern Informationen über die Domaininhaber. Zwar sind viele Daten durch die DSGVO eingeschränkt, aber oft lassen sich zumindest Hostinganbieter oder technische Ansprechpartner ermitteln.
  2. Zahlungsanbieter kontaktieren:
    Wird im Shop mit PayPal, Stripe oder Kreditkarte gezahlt, kann über diese Anbieter ein Auskunftsersuchen gestellt werden. Denn auch für sie gelten Sorgfaltspflichten – insbesondere bei wiederholten Rechtsverletzungen.
  3. Plattformbetreiber oder Hostingdienste einbeziehen:
    Wenn der Shop auf Plattformen wie Etsy, Amazon oder Shopify betrieben wird oder über bekannte Hostingdienste läuft, lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Informationen über den Betreiber anfordern.
  4. E-Mail-Falle oder Testkauf:
    In manchen Fällen kann auch ein gezielter Testkauf oder eine direkte Kontaktaufnahme wertvolle Hinweise liefern – z.B. durch Zahlungsdaten oder Versandetiketten.

Rechtliche Schritte zur Informationsbeschaffung

Juristisch gesehen besteht bei klaren Urheberrechtsverletzungen ein Auskunftsanspruch gemäß § 101 UrhG. Dieser ermöglicht es dem Rechteinhaber, von Dritten – etwa Internetprovidern, Plattformbetreibern oder Zahlungsdienstleistern – Informationen über die Verletzer zu verlangen, sofern diese geschäftlich tätig sind und an der Rechtsverletzung beteiligt waren.

In der Praxis kann dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden – etwa im Wege einer einstweiligen Verfügung oder im Rahmen einer Hauptsacheklage. Voraussetzung ist, dass bereits ein klarer Rechtsverstoß vorliegt und konkrete Anhaltspunkte zur Identität der Verletzer fehlen.

Fazit: Auch wenn sich Betreiber illegaler Shops gut tarnen, stehen Rechteinhabern diverse Instrumente zur Verfügung, um die Verantwortlichen zu ermitteln. Wichtig ist dabei schnelles, entschlossenes Handeln – und idealerweise die Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte.

Durchsetzung von Ansprüchen

Sobald klar ist, dass das eigene Design rechtswidrig verwendet wird und der oder die Verantwortlichen identifiziert wurden, stellt sich die entscheidende Frage: Wie kann ich mich effektiv wehren? Das deutsche Urheberrecht bietet hierfür eine Reihe von durchsetzbaren Ansprüchen – angefangen bei der Abmahnung bis hin zur Forderung von Schadensersatz oder Lizenzgebühren. Wer entschlossen handelt, kann nicht nur die illegale Nutzung stoppen, sondern auch finanzielle Ansprüche erfolgreich durchsetzen.

Abmahnung: Voraussetzungen und Ablauf

Die Abmahnung ist das klassische Mittel, um eine Rechtsverletzung zunächst außergerichtlich zu unterbinden. Sie dient dazu, dem Verletzer die Möglichkeit zu geben, die Nutzung des Designs sofort einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – ohne dass es sofort zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Eine wirksame Abmahnung enthält in der Regel:

  • Eine detaillierte Beschreibung des Verstoßes (inkl. Screenshots, URLs, Belege)
  • Den Nachweis der Urheberschaft bzw. Rechteinhaberschaft
  • Die Aufforderung, die Nutzung sofort zu unterlassen
  • Die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Die Ankündigung weiterer rechtlicher Schritte bei Nichterfüllung

Wichtig: Eine anwaltlich korrekt formulierte Abmahnung erhöht den Druck auf den Verletzer erheblich – und dient zugleich der Fristwahrung für spätere gerichtliche Verfahren.

Einstweilige Verfügung: Schneller Rechtsschutz bei akuter Verletzung

Gerade bei akuten Verstößen – etwa wenn ein Design plötzlich tausendfach über Online-Shops verbreitet wird – ist schnelles Handeln gefragt. In solchen Fällen kann das Gericht im Rahmen eines Eilverfahrens eine einstweilige Verfügung erlassen.

Vorteile:

  • Schneller Rechtsschutz innerhalb weniger Tage
  • Sofortige Wirkung: Der Shop muss das Design umgehend entfernen
  • Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsgelder

Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist, dass:

  • Ein Verfügungsgrund besteht, also besondere Dringlichkeit,
  • Ein Verfügungsanspruch besteht, also ein klarer Rechtsverstoß vorliegt.

Zur Durchsetzung eignet sich dieses Instrument insbesondere bei neu bekannt gewordenen Shops oder vor dem Launch größerer Werbekampagnen mit dem verletzenden Design.

Schadensersatz und Lizenzanalogie: Berechnung und Durchsetzung

Neben dem Unterlassungsanspruch besteht für den Rechteinhaber auch ein Anspruch auf Schadensersatz. Hier kommt regelmäßig die sogenannte Lizenzanalogie zur Anwendung: Man fragt sich also, welche Lizenzgebühren der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er das Design legal verwendet hätte.

Diese Berechnung erfolgt anhand von:

  • Branchentypischen Honoraren (z.B. laut MFM-Tabelle bei Fotografien und Designleistungen)
  • Umfang und Dauer der Nutzung (z.B. wie viele Produkte wurden verkauft?)
  • Vertriebsweg und Reichweite (z.B. national, international, Print/Web)

Darüber hinaus kann auch der entgangene Gewinn des Designers eingefordert werden – insbesondere dann, wenn durch den Rechtsverstoß eigene Verkäufe eingebrochen sind.

Tipp: Da viele Shops auf eine Abmahnung nicht reagieren oder sich ins Ausland absetzen, ist es wichtig, auch Dritte wie Plattformbetreiber oder Zahlungsdienstleister einzubinden. In einigen Fällen ist auch eine gerichtliche Klage auf Schadensersatz sinnvoll – insbesondere wenn eine Wiederholungsgefahr oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

Fazit dieses Abschnitts: Wer konsequent gegen Design-Diebstahl vorgeht, hat gute Chancen, nicht nur die Verletzung zu stoppen, sondern auch finanzielle Kompensation durchzusetzen. Dabei sollten rechtliche Schritte stets strategisch geplant und professionell begleitet werden.

Strategien zur Prävention und Verteidigung

Der beste Schutz vor Designklau ist, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen. Natürlich lässt sich der Missbrauch kreativer Werke nie vollständig ausschließen – aber durch gezielte Prävention und eine clevere Verteidigungsstrategie können Designer, Agenturen und Unternehmen den Schaden deutlich begrenzen oder ihn sogar ganz vermeiden.

Registrierung von Designs und Marken

Auch wenn das Urheberrecht automatisch greift, ist eine offizielle Registrierung ein starkes Mittel zur Absicherung – vor allem mit Blick auf die Beweislast im Streitfall.

Designschutz beim DPMA oder EUIPO:
Durch eine Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) kann ein Design offiziell geschützt werden. Dies ist besonders sinnvoll, wenn:

  • das Design kommerziell genutzt wird (z.B. Produktverpackungen, T-Shirts, Möbel)
  • eine Verwertung durch Dritte geplant ist (z.B. Lizenzen, Franchising)
  • mit Nachahmern im Ausland zu rechnen ist

Markenschutz:
Wird ein Design regelmäßig zur Kennzeichnung eines Produkts oder Unternehmens verwendet (z.B. ein Logo oder Slogan), kann und sollte zusätzlich eine Markenanmeldung erfolgen. Der Vorteil: Marken lassen sich auch dann schützen, wenn sie gestalterisch nicht besonders originell sind – etwa durch Wiedererkennungswert und Einprägsamkeit.

Registrierte Designs und Marken ermöglichen es, viel leichter und rechtssicher gegen Verletzer vorzugehen – gerade international.

Überwachung des Marktes und Einsatz von Schutztechnologien

Gerade in der heutigen digitalen Welt ist es unerlässlich, den eigenen kreativen Output aktiv zu überwachen – insbesondere dann, wenn Designs online vermarktet oder verkauft werden.

Empfehlenswerte Maßnahmen:

  • Reverse Image Search: Tools wie Google Bilder oder TinEye zeigen auf, wo ein Bild oder Design sonst noch im Netz verwendet wird.
  • Plattformüberwachung: Regelmäßige Kontrolle von Marktplätzen wie Etsy, Amazon oder eBay.
  • Monitoring-Services und Bildsuchsysteme: Professionelle Dienste wie Pixsy oder Copytrack spüren Designklau weltweit auf und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Wasserzeichen oder digitale Fingerabdrücke in hochauflösenden Designs als technischer Schutz

Ein systematisches Monitoring schützt nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern kann auch zur Früherkennung neuer Trends im eigenen Stil genutzt werden.

Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien

Im Kampf gegen illegale Nutzung zählt fachliche Expertise. Gerade dann, wenn sich Täter im Ausland befinden, Domains verschleiert sind oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen, ist die Unterstützung einer spezialisierten Anwaltskanzlei von unschätzbarem Wert.

Was eine spezialisierte Kanzlei für Sie tun kann:

  • Rechtsverletzungen schnell identifizieren und bewerten
  • Rechtsverletzer gezielt zur Verantwortung ziehen
  • Internationale Plattformen, Zahlungsdienste und Hostinganbieter einbinden
  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen rechtssicher durchsetzen
  • Ihre Rechte aktiv verteidigen – auch mit Verhandlungsgeschick

Für viele Designer oder Unternehmer ist eine rechtliche Betreuung kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in Sicherheit und Markenwert. Oft lassen sich durch professionelles Vorgehen sogar Lizenzzahlungen realisieren, die über den ursprünglichen Verkaufserlös hinausgehen.

Fazit: Proaktives Handeln schützt kreative Leistungen

Ob freiberuflicher Designer, Illustratorin, Start-up oder etabliertes Kreativunternehmen – eines ist klar: Kreative Leistungen sind ein wertvolles Kapital. Doch genau dieses Kapital wird zunehmend durch illegale Online-Shops, Plagiatoren und unseriöse Anbieter bedroht. Wer nicht handelt, riskiert nicht nur Umsatzeinbußen, sondern auch einen dauerhaften Reputationsschaden.

Die gute Nachricht: Das deutsche und europäische Recht bietet zahlreiche Möglichkeiten, sich effektiv gegen Designklau zu wehren – vom Unterlassungsanspruch über einstweilige Verfügungen bis hin zu Schadensersatz in Form hoher Lizenzgebühren. Entscheidend ist, rechtzeitig und entschlossen zu reagieren.

🔎 Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Urheberrechtsschutz entsteht automatisch – Designschutz kann zusätzlich registriert werden.
  • Illegale Shops tarnen sich, lassen sich aber oft mit technischen und rechtlichen Mitteln identifizieren.
  • Abmahnung, einstweilige Verfügung und Lizenzanalogie sind wirksame Werkzeuge gegen Rechtsverletzer.
  • Wer den Markt überwacht und seine Rechte kennt, bleibt handlungsfähig.
  • Professionelle Hilfe von spezialisierten Kanzleien kann entscheidend sein – auch, um finanzielle Ansprüche durchzusetzen.

Verteidigen Sie Ihr geistiges Eigentum mit der gleichen Leidenschaft, mit der Sie es geschaffen haben. Lassen Sie sich nicht einschüchtern – sondern setzen Sie Ihre Rechte durch. Denn nur wer aktiv wird, kann den Wert seiner kreativen Arbeit langfristig sichern und sogar aus der Krise eine Chance machen.

Unser Angebot:
Als erfahrene Kanzlei im Urheber- und Designrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich wie gerichtlich, national wie international. Sprechen Sie uns an – gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre kreative Leistung den Schutz bekommt, den sie verdient.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Im Zeitalter digitaler Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot ist der gute Ruf eines Unternehmens oder Freiberuflers angreifbarer denn je. Negative…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Warum ist das Thema „Trennungsgebot im Werberecht“ aktuell und relevant? Das Werberecht erlebt durch die Digitalisierung der Medienwelt eine regelrechte Renaissance. Nie zuvor wu…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In Zeiten des digitalen Handels steht eines fest: Wer günstiger ist, gewinnt. Das gilt auch – und besonders – für den Arzneimittelmarkt. Gerade Apotheken achten beim Einkauf versc…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Werbung mit prominenten Gesichtern kann extrem wirksam sein – aber auch gefährlich, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgt. Das hat das Landgericht Köln mit seinem Urteil zur Testimo…