Franchisevertrag: Wichtige Klauseln und Informationen zum Thema Franchising

Einleitung: Der Franchisevertrag – Fundament für den gemeinsamen Erfolg
Der Wunsch, unternehmerisch tätig zu werden, muss nicht immer mit einer eigenen Geschäftsidee beginnen. Wer sich den Sprung in die Selbstständigkeit erleichtern will, stößt früher oder später auf das Geschäftsmodell Franchising – eine Form der Zusammenarbeit, bei der sich zwei wirtschaftlich selbstständige Unternehmen vertraglich eng aneinander binden. Das verbindende Element dabei: der Franchisevertrag.
Ein Franchisevertrag ist das rechtliche Herzstück jedes Franchisesystems. Er regelt nicht nur die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, sondern stellt auch sicher, dass das Geschäftsmodell einheitlich, markenkonform und wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt werden kann. Dabei geht es um weit mehr als um eine bloße Lizenz zur Nutzung eines Logos oder eines Namens: Es geht um Know-how, Schulungen, Exklusivitätsrechte, Gebietsfragen, Gebührenstrukturen, Wettbewerbsverbote und nicht zuletzt um Investitionen, Risiken und Erfolgschancen.
Gerade weil der Franchisevertrag nicht gesetzlich geregelt ist und sich aus verschiedenen Vertragstypen – etwa dem Lizenz-, dem Miet-, dem Handelsvertreter- oder dem Geschäftsbesorgungsvertrag – zusammensetzt, ist seine rechtliche Komplexität besonders hoch. Fehlerhafte Formulierungen, unklare Pflichten oder unzureichende Regelungen können im Nachhinein erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in Aufbau, Inhalt und Risiken eines Franchisevertrags. Wir erläutern Ihnen leicht verständlich, worauf es in der Praxis ankommt, welche Punkte kritisch sind, und wie Sie sich rechtlich absichern. Zahlreiche Beispiele und Hinweise aus der Rechtsprechung helfen Ihnen, sich fundiert zu orientieren.
Unser Tipp: Bevor Sie einen Franchisevertrag unterschreiben oder aufsetzen, lassen Sie ihn durch spezialisierte Anwälte prüfen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung im Franchiserecht – kompetent, unabhängig und mit dem Blick für die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Sprechen Sie uns an – bevor es teuer wird.
Was ist ein Franchisevertrag?
Wichtige Inhalte eines Franchisevertrags
Rechte und Pflichten der Parteien im Überblick
Musterformular: Vertragsprüfung Franchisevertrag
Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung im Franchising
Streitigkeiten und rechtliche Risiken im Franchising
Besondere Hinweise für Franchisenehmer
Besondere Hinweise für Franchisegeber
Handlungsempfehlung: Franchisevertrag unbedingt prüfen lassen!
FAQ – Häufige Fragen zum Franchisevertrag
Was ist ein Franchisevertrag?
Wer sich für das Geschäftsmodell Franchising interessiert, wird schnell feststellen: Der Franchisevertrag ist der Dreh- und Angelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Doch obwohl Franchising aus der Unternehmenswelt nicht mehr wegzudenken ist – eine gesetzliche Definition für den Franchisevertrag sucht man im deutschen Recht vergeblich.
Franchisevertrag = Vertrag ohne gesetzliche Grundlage?
Tatsächlich handelt es sich beim Franchisevertrag um einen rechtlich nicht typisierten Vertrag – also um einen sogenannten „Mischvertrag“, der Elemente verschiedener gesetzlich geregelter Vertragstypen kombiniert. Je nach Ausgestaltung können das sein:
- Lizenzvertrag – etwa hinsichtlich der Nutzung von Marken, Logos und Know-how,
- Kaufvertrag – z. B. beim Bezug von Produkten oder Ausstattung,
- Dienst- oder Werkvertrag – z. B. für Schulungen oder Systemdienstleistungen,
- Vertragshändlervertrag – z. B. bei Warenvertrieb in eigenem Namen und auf eigene Rechnung,
- Handelsvertretervertrag – wenn die Vermittlung von Produkten oder Leistungen im Vordergrund steht.
Daraus ergibt sich: Der Franchisevertrag ist keine einfache Kopie eines Standardvertrags, sondern ein individuell zu gestaltendes Vertragswerk, das alle relevanten Aspekte der Zusammenarbeit regeln muss.
Hinweis aus der Rechtsprechung:
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.02.2011 – VII ZR 204/09) hat klargestellt, dass sich die rechtliche Beurteilung eines Franchisevertrags stets an seinem konkreten Inhalt orientiert – es komme maßgeblich auf die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten an. Das bedeutet: Jeder Franchisevertrag ist ein Einzelfall.
Abgrenzung zu anderen Vertragsarten
Um die Besonderheiten des Franchisevertrags besser zu verstehen, lohnt sich ein kurzer Blick auf verwandte Vertragsmodelle – und wie sie sich vom Franchising unterscheiden:
Vertragsart |
Unterschied zum Franchising |
Lizenzvertrag |
Beschränkt sich in der Regel auf die Einräumung von Nutzungsrechten (z. B. Marke, Software) – ohne Vorgaben zur unternehmerischen Umsetzung. |
Handelsvertretervertrag |
Der Vertreter vermittelt Geschäfte im Namen und auf Rechnung des Unternehmens – im Franchising arbeitet der Partner hingegen auf eigene Rechnung. |
Vertragshändlervertrag |
Der Vertragshändler verkauft auf eigenes Risiko, nutzt jedoch keine einheitliche Marke oder Systemleistung – im Gegensatz zum Franchisenehmer. |
Kooperationsvertrag |
Oft ohne klare Hierarchie und ohne Systemvorgaben – beim Franchising ist der Franchisegeber übergeordnet. |
Wesentliche Merkmale des Franchisevertrags
Ein Franchisevertrag unterscheidet sich nicht nur durch seine Mischform, sondern vor allem durch die enge Systembindung und die wirtschaftliche Rollenverteilung:
- Der Franchisegeber stellt ein erprobtes Geschäftsmodell, eine etablierte Marke sowie Know-how zur Verfügung.
- Der Franchisenehmer führt sein Unternehmen rechtlich selbstständig, aber nach den Vorgaben des Systems.
Das Spannungsverhältnis zwischen unternehmerischer Freiheit und Systembindung macht den Franchisevertrag besonders beratungsbedürftig. Typische Themen wie Gebietsschutz, Schulungspflichten, laufende Gebühren und Werbemaßnahmen werfen regelmäßig rechtliche Fragen auf.
Praxistipp:
Viele Franchiseverträge enthalten umfangreiche Anlagen wie z. B. ein Systemhandbuch oder eine Markenrichtlinie. Diese sind zwar oft „nur“ im Anhang geregelt, aber rechtlich bindend – und können sogar über Vertragsinhalte entscheiden.
Welche Vertragstypen werden im Franchising verwendet?
Franchiseverträge sind individuell, aber bestimmte Typen haben sich in der Praxis etabliert:
- Einzel-Franchisevertrag: Standardmodell mit einem einzelnen Franchisenehmer.
- Master-Franchisevertrag: Der Master-Franchisenehmer erhält das Recht, das System in einem ganzen Land oder Gebiet weiterzugeben (z. B. durch Unter-Franchisenehmer).
- Area Development-Vertrag: Der Franchisenehmer verpflichtet sich, in einem bestimmten Gebiet mehrere Standorte selbst zu eröffnen.
- Multi-Unit-Vertrag: Der Franchisenehmer betreibt mehrere Standorte gleichzeitig.
- Lizenzvertrag mit Franchiseelementen: Hybridmodell, bei dem die Marke und Schulung im Vordergrund stehen, aber keine vollständige Systembindung besteht.
Diese Vielfalt zeigt: Ein Franchisevertrag ist keine bloße Formalität, sondern die zentrale Steuerungsinstanz eines komplexen unternehmerischen Systems. Wer hier unüberlegt unterschreibt oder auf eine rechtliche Prüfung verzichtet, riskiert langfristige Bindungen mit weitreichenden Konsequenzen.
Unsere Empfehlung:
Ein Franchisevertrag sollte niemals blind übernommen oder unterschrieben werden, ganz gleich, wie attraktiv das Geschäftsmodell erscheint. Gerade weil es keine gesetzliche Mustervorlage gibt, ist eine anwaltliche Prüfung durch einen auf Franchiserecht spezialisierten Rechtsanwalt entscheidend. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung Ihres Franchisevertrags – sowohl auf Seiten von Franchisegebern als auch Franchisenehmern.
Wichtige Inhalte eines Franchisevertrags
Ein Franchisevertrag ist kein Formular mit Standardklauseln. Er ist das rechtliche Fundament eines komplexen Geschäftsmodells – und muss dementsprechend individuell, rechtssicher und praxistauglich gestaltet sein. Je besser und klarer die Inhalte geregelt sind, desto geringer ist das Risiko von Missverständnissen, Konflikten oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Inhalte eines Franchisevertrags im Detail vor – gegliedert nach den typischen Regelungsbereichen, wie sie in der juristischen Praxis üblich sind:
Übersicht: Was gehört in jeden Franchisevertrag?
Ein vollständiger Franchisevertrag sollte insbesondere folgende Regelungsbereiche enthalten:
- Vertragsgegenstand & Systembeschreibung
- Marken- und Schutzrechte
- Know-how & Schulungspflichten
- Gebietsschutz / Exklusivität
- Gebührenmodelle (Eintritt, laufend, Marketing etc.)
- Pflichten des Franchisegebers
- Pflichten des Franchisenehmers
- Wettbewerbsverbote & Vertragsstrafen
- Vertragslaufzeit & Verlängerung
- Kündigungsregelungen
- Rückgabe, nachvertragliches Wettbewerbsverbot & AGB-Nutzung
3.1 Vertragsgegenstand und Systembeschreibung
Der Franchisevertrag sollte genau definieren, was konkret Inhalt der Zusammenarbeit ist:
- Welche Produkte oder Dienstleistungen umfasst das Franchiseangebot?
- Wie funktioniert das Franchisesystem im Tagesgeschäft?
- Welche Standards sind verbindlich?
Dabei geht es nicht nur um eine oberflächliche Beschreibung. Die Systembeschreibung sollte alle Leistungsbestandteile des Franchisegebers umfassen: Marke, Software, Vertriebskonzepte, betriebliche Abläufe, Marketingtools, Geschäftsausstattung u. v. m.
Beispiel: In einem Fitness-Franchise müssen Art und Umfang der angebotenen Trainingskonzepte, das Kursprogramm, eingesetzte Softwarelösungen und Designrichtlinien der Studios genau benannt sein.
Fehlt eine präzise Beschreibung, ist später oft unklar, ob das Franchiseangebot vollständig geliefert wurde oder nicht – was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen kann.
3.2 Marken- und Schutzrechte
Franchising lebt von einer starken Marke. Der Vertrag muss daher genau regeln:
- Welche Marken und Kennzeichen dürfen verwendet werden?
- In welchem Umfang erhält der Franchisenehmer Nutzungsrechte?
- Welche Regeln gelten für den Umgang mit Logos, Slogans, Farben etc.?
Typischerweise erhält der Franchisenehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Marke – beschränkt auf das Vertragsgebiet und die Vertragsdauer.
Wichtig: Es sollte auch geregelt sein, was bei Markenverletzungen Dritter passiert und wer für deren Durchsetzung zuständig ist.
Rechtstipp: Lassen Sie sich als Franchisenehmer belegen, dass der Franchisegeber tatsächlich Inhaber oder Nutzungsberechtigter der Marke ist – durch Vorlage der Eintragungsurkunde (DPMA / EUIPO).
3.3 Know-how und Schulungen
Eines der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale eines Franchisesystems ist das gebündelte betriebswirtschaftliche Know-how – also das spezielle Erfahrungswissen, das den Markterfolg ermöglicht.
Der Franchisegeber verpflichtet sich:
- dem Franchisenehmer sein erprobtes Know-how systematisch zu vermitteln (z. B. in Form eines Systemhandbuchs),
- Erstschulungen und laufende Weiterbildungen anzubieten,
- die Inhalte regelmäßig zu aktualisieren und auf Marktentwicklungen anzupassen.
Praxisbeispiel: In einem Gastronomie-Franchise sind Schulungen zur Zubereitung, Hygiene, Kassensystemen und Kundenservice Standard – samt Video-Tutorials, Präsenztrainings und Prüfungen.
Wichtig für Franchisegeber:
Das bereitgestellte Know-how muss vertraulich behandelt werden. Entsprechende Geheimhaltungsklauseln sind im Vertrag zwingend erforderlich.
3.4 Gebietsschutz / Exklusivität
Ein häufiges Streitthema: „Mein Gebiet ist überlaufen!“
Ein professioneller Franchisevertrag regelt daher:
- Welches exklusive Gebiet erhält der Franchisenehmer? (z. B. PLZ-Gebiete, Städte, Umkreise)
- Gilt ein Kunden- oder Gebietsschutz?
- Darf der Franchisegeber weitere Franchisenehmer oder eigene Filialen im selben Gebiet eröffnen?
Typischer Fehler:
Wenn Gebietsschutz nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht kein Schutzanspruch – selbst wenn der Franchisenehmer davon ausgegangen ist, der „einzige“ vor Ort zu sein.
Urteil:
Das OLG München (Az. 23 U 2798/13) stellte klar: Ohne ausdrückliche Vereinbarung kann ein Franchisenehmer keinen Exklusivitätsanspruch ableiten – auch wenn der Franchisegeber ihm „im Gespräch“ Exklusivität zugesichert hatte.
3.5 Gebührenmodelle
Franchise ist nicht kostenlos. Der Vertrag sollte transparent machen, welche Zahlungsverpflichtungen bestehen:
- Einmalige Eintrittsgebühr: Für Markenrechte, Know-how, Erstschulungen
- Laufende Franchisegebühr: Meist prozentual vom Netto-Umsatz (z. B. 4–8 %)
- Marketinggebühr / Werbefonds: Für zentrale Werbemaßnahmen (z. B. 1–2 %)
- IT-, Lizenz- oder Schulungskosten
Tipp:
Der Vertrag sollte genau benennen:
- Wie werden die Gebühren berechnet?
- Welche Zahlungsfristen gelten?
- Wie ist die Nachweispflicht bei Umsätzen geregelt?
3.6 Pflichten des Franchisegebers
Der Franchisegeber ist nicht nur Lizenzgeber, sondern auch Systempartner mit aktiven Pflichten:
- Bereitstellung von Know-how, Marke, Systemhandbuch
- Durchführung von Schulungen
- Zentrale Werbung / Markenpflege
- IT-Unterstützung und Support
- Laufende Weiterentwicklung des Systems
Rechtsprechung:
Der BGH (Urt. v. 04.05.2010 – VIII ZR 62/09) hat klargestellt, dass der Franchisegeber eine „organisatorische, wirtschaftliche und technische Unterstützungspflicht“ hat – er darf den Franchisenehmer also nicht alleinlassen.
3.7 Pflichten des Franchisenehmers
Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Franchisenehmer u. a. zu:
- Einhaltung des Systemhandbuchs
- Zahlung der vereinbarten Gebühren
- regelmäßiger Berichterstattung (z. B. Umsatzmeldungen)
- aktiver Teilnahme an Schulungen
- Einhaltung von Qualitätsstandards
- Werbung gemäß Markenrichtlinie
Hinweis:
Viele Verträge verlangen eine vollständige Übernahme des Geschäftskonzepts – individuelle Änderungen sind ohne Zustimmung oft unzulässig.
3.8 Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen
Zur Sicherung des Systems enthalten Franchiseverträge fast immer:
- Während der Vertragslaufzeit: Verbot, ein konkurrierendes Geschäft zu betreiben.
- Nachvertraglich: Wettbewerbsverbot für 6–24 Monate (muss räumlich und inhaltlich begrenzt sein).
- Vertragsstrafen bei Verstoß: z. B. 5.000–25.000 € je Einzelfall.
Achtung:
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote müssen verhältnismäßig sein – sonst sind sie unwirksam (§ 138 BGB, AGB-Kontrolle).
3.9 Vertragslaufzeit und Verlängerung
Typisch sind:
- Mindestlaufzeiten von 5 Jahren – um Investitionen zu amortisieren.
- Verlängerungsoptionen um weitere 3 oder 5 Jahre.
- Fristen zur Kündigung / Verlängerung (z. B. 6 Monate vor Ablauf).
Tipp:
Vermeiden Sie automatische Vertragsverlängerungen ohne Kündigungsmöglichkeit – diese können unzulässig sein.
3.10 Kündigungsregelungen
Ein Franchisevertrag sollte klare Regelungen enthalten zu:
- Ordentlicher Kündigung (nach Ablauf der Laufzeit, Fristen beachten!)
- Außerordentlicher Kündigung (bei Pflichtverstößen, Zahlungsverzug etc.)
- Kündigung aus wichtigem Grund (beidseitig möglich)
Wichtig:
Die Kündigungsgründe sollten konkret benannt sein – eine pauschale Formulierung reicht oft nicht aus.
3.11 Rückgabe, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, AGB-Nutzung
Zum Ende des Vertrags müssen folgende Punkte geregelt sein:
- Rückgabe des Betriebsinventars (Kauf-/Rückkaufregelungen?)
- Rückgabe vertraulicher Unterlagen und Markenmaterialien
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote (siehe oben)
- Nutzung von AGBs / Systemhandbuch – was darf weiterverwendet werden?
Tipp für Franchisegeber:
Sichern Sie sich die Rückgabe aller Betriebsdaten – auch digital. Ein „Datenzugriffsrecht“ sollte vereinbart werden.
Fazit
Der Franchisevertrag ist ein komplexes Vertragswerk mit vielen potenziellen Fallstricken. Schon kleine Formulierungen können große rechtliche Auswirkungen haben – sei es beim Gebietsschutz, bei Gebührenregelungen oder bei der Kündigung. Deshalb gilt:
Franchisenehmer sollten niemals einen Vertrag ungeprüft unterschreiben.
Franchisegeber sollten ihren Vertrag regelmäßig an aktuelle rechtliche Entwicklungen anpassen.
Unsere Handlungsempfehlung:
Lassen Sie Ihren Franchisevertrag vor der Unterzeichnung oder im laufenden Betrieb durch unsere spezialisierten Anwälte prüfen. Wir helfen Ihnen, wirtschaftliche Risiken zu vermeiden, Ihre Interessen durchzusetzen – und den Vertrag so zu gestalten, dass er Sie schützt, nicht gefährdet. Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Rechte und Pflichten der Parteien im Überblick
Rechte und Pflichten des Franchisenehmers
Pflichten:
- Zahlung von Gebühren (Einmalige Eintrittsgebühr, laufende Franchise-Gebühren, ggf. Werbeumlage)
- Verwendung des Franchise-Konzepts nach den Vorgaben des Franchisegebers (z. B. Corporate Design, Produkte, Preisgestaltung)
- Verpflichtung zur Teilnahme an Schulungen
- Einhaltung von Betriebsstandards und Qualitätsrichtlinien
- Mitarbeiterschulung und -führung gemäß Vorgaben
- Vertraulichkeitspflicht über das Know-how des Systems
- Werbe- und Marketingmaßnahmen wie vertraglich geregelt
- Pflicht zur Betriebsführung auf eigenes Risiko
Rechte:
- Nutzung der Marke, des Namens und des Geschäftskonzepts
- Zugang zu Schulungen und Weiterbildungen
- Nutzung des erworbenen Know-hows
- Regionale Exklusivität (sofern vertraglich vereinbart)
- Unterstützung durch den Franchisegeber, z. B. bei Werbung, IT, Warenlogistik, Expansion
- Mithilfe bei der Standortwahl, Einrichtung und Eröffnung
Rechte und Pflichten des Franchisegebers
Pflichten:
- Überlassung des Systems (Marke, Know-how, Geschäftsmodell)
- Schulung und Einarbeitung des Franchisenehmers
- Laufende Betreuung und Unterstützung
- Weiterentwicklung des Systems
- Wahrung der Marke (Markenschutz, Corporate Identity)
- Marketingunterstützung (zentrale Kampagnen, Werbematerialien)
- Einhalten der Wettbewerbsregeln (z. B. keine Konkurrenz im vereinbarten Gebiet)
Rechte:
- Einfordern von Gebühren
- Kontrolle der Einhaltung des Systemkonzepts (z. B. durch Audits)
- Vorgaben für Betriebsführung und Sortiment
- Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Lieferanten
- Vertraglich festgelegte Sanktionen bei Pflichtverstößen des Franchisenehmers
- Recht auf Vertragskündigung bei schwerwiegenden Verstößen
Risiken bei unklarer oder unvollständiger Regelung
Unpräzise Regelungen führen häufig zu Streitigkeiten und finanziellen Schäden. Häufige Risiken:
- Unklare Gebietsabgrenzung → Konkurrenz innerhalb des Systems
- Nicht definierte Erfolgserwartungen → Enttäuschte Erwartungen, keine Regressmöglichkeiten
- Fehlende Regelung zu Investitionskosten → hohe Anfangskosten ohne Gegenwert
- Keine Kündigungsfristen oder -gründe → Rechtsunsicherheit bei Beendigung
- Unzureichende Schutzrechte → Markenschutz nicht gewährleistet
- Fehlende oder unklare Regelung der Nachvertragspflichten (z. B. Wettbewerbsverbot, Rückgabe von Unterlagen)
- Mangelnde Schulungsangebote oder Betreuung → Franchisenehmer ist auf sich allein gestellt
- Keine Definition des Know-hows → Franchisenehmer kann kaum belegen, welches Wissen schutzwürdig war
✅ Checkliste für die Vertragsprüfung
Bevor ein Franchisevertrag unterschrieben wird, sollte Folgendes geprüft werden:
Themenbereich |
Fragen zur Prüfung |
Systembeschreibung |
Ist das Franchise-Konzept klar und nachvollziehbar dargestellt? |
Markenrechte |
Ist die Marke eingetragen? Wird die Nutzung klar geregelt? |
Gebietsschutz |
Ist ein Exklusivgebiet vereinbart? Wie wird es definiert? |
Gebühren |
Welche einmaligen und laufenden Gebühren fallen an? Wie hoch sind diese? |
Vertragslaufzeit & Kündigung |
Wie lange läuft der Vertrag? Welche Kündigungsfristen und -gründe gelten? |
Schulungen und Support |
Welche Schulungen werden geboten? Gibt es laufende Betreuung? |
Pflichten des Franchisenehmers |
Welche betrieblichen, finanziellen und organisatorischen Pflichten bestehen? |
Pflichten des Franchisegebers |
Welche Leistungen sind garantiert? Wer haftet bei Systemfehlern? |
Liefer- und Bezugsbindungen |
Muss ich bei bestimmten Lieferanten einkaufen? |
Vertragsstrafen und Sanktionen |
Welche Strafen drohen bei Verstößen? Sind sie verhältnismäßig? |
Nachvertragliche Regelungen |
Gibt es Wettbewerbsverbote oder Pflichten nach Vertragsende? |
Dokumentation |
Habe ich alle relevanten Unterlagen (z. B. Handbücher, Kalkulationen) erhalten? |
Rechtswahl und Gerichtsstand |
Welches Recht gilt? Welcher Gerichtsstand ist vorgesehen? |
Fazit
Ein Franchisevertrag regelt weit mehr als nur die Nutzung einer Marke. Er ist ein umfassendes, langfristiges Kooperationsmodell mit klaren Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. Unklare Regelungen führen zu Konflikten, finanziellen Risiken und im schlimmsten Fall zur Vertragsauflösung. Eine gründliche Vertragsprüfung ist daher unerlässlich – idealerweise mit juristischer Unterstützung, insbesondere bei internationalen oder langfristigen Engagements.
Musterformular: Vertragsprüfung Franchisevertrag
Hinweis: Dieses Formular dient der Vorbereitung einer rechtlichen Prüfung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für eine fundierte Bewertung solltest du zusätzlich einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen.
Allgemeine Angaben
Angabe |
Eintrag / Bemerkung |
Name des Franchisenehmers |
|
Name des Franchisegebers |
|
Datum der Vertragsunterzeichnung |
|
Vertragsbeginn / Laufzeit |
|
Vertragsversion / Revisionsstand |
|
Geprüft durch (Name/Datum) |
✅ Checkliste Vertragsinhalte
Prüfpunkt |
OK? |
Anmerkungen / Abweichungen |
1. Systembeschreibung |
☐ |
|
Geschäftskonzept nachvollziehbar beschrieben |
☐ |
|
Branche, Produkte, Leistungen klar definiert |
☐ |
|
Referenzen oder Pilotbetriebe vorhanden? |
☐ |
|
2. Markenrechte und Know-how |
☐ |
|
Marke(n) eingetragen und geschützt |
☐ |
|
Nutzung der Marke ausdrücklich geregelt |
☐ |
|
Know-how definiert und Schutzregelungen enthalten |
☐ |
|
3. Vertragslaufzeit und Kündigung |
☐ |
|
Mindestlaufzeit und automatische Verlängerung geregelt |
☐ |
|
Kündigungsfristen klar formuliert |
☐ |
|
Kündigungsgründe und Sonderkündigungsrechte geregelt |
☐ |
|
4. Gebühren und Investitionen |
☐ |
|
Eintrittsgebühr und laufende Gebühren aufgeschlüsselt |
☐ |
|
Werbeumlage, IT-Kosten, Weiterbildungsgebühren angegeben |
☐ |
|
Investitionen zu Beginn kalkuliert |
☐ |
|
Lizenzgebühren variabel oder fix? |
☐ |
|
5. Standort und Gebietsschutz |
☐ |
|
Gebiet eindeutig abgegrenzt und schriftlich fixiert |
☐ |
|
Gebietsschutz (Exklusivität) vorhanden |
☐ |
|
Unterstützung bei Standortwahl geregelt |
☐ |
|
6. Schulung und laufende Betreuung |
☐ |
|
Schulungspflichten des Franchisegebers klar geregelt |
☐ |
|
Dauer, Ort, Kosten der Schulung angegeben |
☐ |
|
Regelmäßige Betreuung/Weiterentwicklung dokumentiert |
☐ |
|
7. Betriebsführung & Handbuch |
☐ |
|
Betriebspflichten klar geregelt |
☐ |
|
Handbuch vorhanden und verbindlich? |
☐ |
|
Qualitäts- und Berichtspflichten enthalten |
☐ |
|
8. Werbung und Marketing |
☐ |
|
Werbemaßnahmen auf Franchisegeber- und -nehmerseite geregelt |
☐ |
|
Werbekostenzuschüsse / -pflichten enthalten |
☐ |
|
Teilnahme an zentralen Kampagnen verpflichtend? |
☐ |
|
9. Einkauf und Lieferantenbindung |
☐ |
|
Verpflichtung zu bestimmten Lieferanten / Einkaufskonditionen? |
☐ |
|
Preise, Margen und Einkaufsvorgaben transparent? |
☐ |
|
10. Wettbewerbsverbote |
☐ |
|
Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit geregelt? |
☐ |
|
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit klarer Dauer und Umfang |
☐ |
|
Angemessene Einschränkungen (zeitlich / örtlich / sachlich)? |
☐ |
|
11. Vertragsstrafen und Sanktionen |
☐ |
|
Vertragsstrafen im Falle von Pflichtverletzungen geregelt? |
☐ |
|
Höhe der Strafen verhältnismäßig und überprüfbar? |
☐ |
|
Eskalationsstufen / Abmahnverfahren definiert? |
☐ |
|
12. Haftung und Versicherung |
☐ |
|
Haftung des Franchisegebers ausgeschlossen? |
☐ |
|
Haftungsbeschränkung für beide Seiten ausgewogen? |
☐ |
|
Vorgaben zu Betriebshaftpflichtversicherung enthalten? |
☐ |
|
13. Nachvertragliche Regelungen |
☐ |
|
Rückgabe von Markenmaterialien / Unterlagen geregelt? |
☐ |
|
Wettbewerbsverbot und Kundenschutz nach Vertragsende geregelt? |
☐ |
|
Einhaltung von Geheimhaltungspflichten nach Vertragsende |
☐ |
|
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht |
☐ |
|
Gerichtsort eindeutig benannt? |
☐ |
|
Anwendbares Recht klar geregelt? |
☐ |
|
15. Sonstiges |
☐ |
|
Mediation / Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten vorgesehen? |
☐ |
|
Datenschutzregelungen enthalten? |
☐ |
|
Unterschriften aller Parteien vorhanden? |
☐ |
Ergebnis & Empfehlung
Gesamtbewertung des Vertrags |
☐ unkritisch ☐ überarbeitungsbedürftig ☐ rechtlich riskant |
Empfehlung |
☐ Vertrag kann geschlossen werden ☐ Anwaltliche Prüfung erforderlich ☐ Vertrag nicht unterschreiben |
Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung im Franchising
1. Übliche Laufzeiten im Franchising
Franchiseverträge sind auf langfristige Zusammenarbeit ausgelegt, da sich das Konzept für beide Seiten wirtschaftlich nur über mehrere Jahre trägt. Übliche Laufzeiten sind:
Vertragsmodell |
Typische Laufzeit |
Erstvertrag |
5–10 Jahre |
Verlängerungsoptionen |
2–5 Jahre pro Verlängerungsperiode |
Probezeitmodelle (selten) |
1–2 Jahre |
Hinweis: Eine zu kurze Laufzeit ist oft nicht wirtschaftlich, da der Franchisenehmer erhebliche Anfangsinvestitionen tätigt (Einrichtung, Lizenzgebühren, Schulungen).
Empfehlung: Die Vertragslaufzeit sollte den Amortisationszeitraum der Investitionen widerspiegeln.
2. Ordentliche und außerordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung erfolgt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, unter Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
- Kündigungsfristen: Häufig 6 bis 12 Monate vor Vertragsende
- Form: Immer schriftlich, oft mit Einschreiben empfohlen
- Verlängerung: Automatische Verlängerung, wenn keine Kündigung erfolgt (häufig in Klauseln geregelt)
Außerordentliche Kündigung (fristlos)
Diese ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Mögliche Gründe für Franchisegeber:
- Zahlungsverzug des Franchisenehmers
- Rufschädigendes Verhalten
- Verstöße gegen das Systemhandbuch
- Unerlaubte Weitergabe von Know-how
Mögliche Gründe für Franchisenehmer:
- Keine Schulung, keine Unterstützung
- Know-how oder Konzept erweist sich als untauglich
- Franchisegeber verletzt Wettbewerbspflichten (z. B. durch eigene Filialen im Schutzgebiet)
Wichtig: Vor einer außerordentlichen Kündigung ist meist eine Abmahnung erforderlich, außer bei besonders gravierenden Pflichtverletzungen.
3. Vertragsende: Was passiert mit Geschäftsräumen, Kunden, Inventar?
Beim Ende des Franchisevertrags müssen viele Punkte geregelt sein, um Streit zu vermeiden. Hier die wichtigsten Fragen:
Geschäftsräume
- Wer ist Mieter? Wenn der Franchisenehmer Mietvertragspartner ist, muss er den Mietvertrag selbst kündigen oder übergeben.
- Standortbindung: Oft hat der Franchisegeber bei Beendigung ein Übernahmerecht für den Standort oder das Mietverhältnis.
- Rückbaupflichten: Franchisenehmer muss Geschäft ggf. in Ursprungszustand zurückversetzen.
Kundenstamm
- Keine „Eigentumsrechte“ am Kundenstamm – Kunden gehören niemandem im rechtlichen Sinne.
- Oft besteht eine Informationspflicht: Der Franchisenehmer darf Kundenkontakte nicht für ein Konkurrenzgeschäft nutzen (siehe Wettbewerbsverbot).
Inventar
- Eigentumsverhältnisse klären: Was gehört dem Franchisenehmer, was dem Franchisegeber?
- Rückkaufklauseln möglich: Der Franchisegeber darf Inventar oder Waren gegen Entgelt übernehmen.
- IT-Systeme, Kassensoftware, Lizenzen: Müssen ggf. deaktiviert oder zurückgegeben werden.
4. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Ein häufig streitiger Punkt ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.
Was bedeutet das?
Der Franchisenehmer verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrags für eine bestimmte Zeit nicht in derselben Branche tätig zu werden – meist im bisherigen Gebiet.
Voraussetzungen für die Gültigkeit:
- Begrenzung auf max. 2 Jahre
- Räumlich beschränkt (z. B. bisheriges Vertragsgebiet)
- Inhaltlich angemessen (nur direkte Konkurrenz, kein völliges Berufsverbot)
- Schutz des Know-hows: Das Verbot muss dem Schutz berechtigter Interessen dienen
- Finanzieller Ausgleich? In Deutschland meist nicht notwendig, solange die Regelung fair ist
Risiken bei zu weit gefassten Klauseln:
- Ungültigkeit des gesamten Wettbewerbsverbots
- Franchisenehmer kann sich unmittelbar nach Vertragsende selbstständig machen – auch in Konkurrenz
Tipp: Eine klar formulierte Klausel mit realistischen Grenzen schützt beide Seiten.
Fazit
Aspekt |
Wichtig für |
Tipp |
Vertragslaufzeit |
Investitionsschutz |
Laufzeit = mindestens Amortisationsdauer der Erstinvestition |
Kündigungsregelungen |
Rechtssicherheit |
Klar definierte Fristen und Gründe – außerordentliche Kündigung absichern |
Regelungen zum Vertragsende |
Vermeidung von Streit |
Übergabe, Rückbau, Kunden, Inventar schriftlich regeln |
Wettbewerbsverbot |
Schutz des Systems |
Max. 2 Jahre, örtlich begrenzt, keine Überdehnung |
Streitigkeiten und rechtliche Risiken im Franchising
Franchise-Systeme leben von klaren Strukturen, gegenseitigem Vertrauen und der rechtssicheren Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Kommt es zu Konflikten, drohen neben finanziellen Schäden auch Imageverluste und juristische Auseinandersetzungen.
1. Typische Konfliktfelder im Franchising
1.1 Unklare oder fehlende Gebietsregelung
- Franchisenehmer fühlen sich benachteiligt, wenn andere Partner oder der Franchisegeber selbst in das gleiche Gebiet expandieren.
- Fehlende Exklusivität oder nicht eindeutig definierte Gebietszuschnitte führen häufig zu Kannibalisierung und Rechtsstreit.
Praxisbeispiel: Zwei Franchisenehmer in benachbarten Städten streiten über Werbegebiete – der Franchisegeber hatte keine klaren Abgrenzungen vertraglich fixiert.
1.2 Unrealistische Umsatzprognosen
- Häufige Ursache für Klagen sind irreführende oder geschönte Wirtschaftlichkeitsprognosen.
- Wenn der Franchisegeber mit konkreten Zahlen wirbt (z. B. „80.000 € Umsatz im ersten Jahr“), kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden – insbesondere wenn diese Zahlen nicht belegbar sind.
Risiko: Schadenersatzklagen oder Anfechtung des Franchisevertrags wegen Täuschung.
1.3 Unzureichende Schulungen und mangelnder Support
- Franchisenehmer haben Anspruch auf eine fundierte Einarbeitung – bleibt diese aus, ist der wirtschaftliche Erfolg gefährdet.
- Auch laufender Support (z. B. bei Softwareproblemen, Lieferketten, Marketing) ist Pflicht des Franchisegebers.
Problem: Der Franchisenehmer macht Verluste, die er auf die mangelhafte Schulung zurückführt. Streit um Schadensersatz folgt.
1.4 Intransparente Gebührenstruktur
- Unklare Angaben zu laufenden Gebühren, Werbekosten oder Zusatzbeiträgen.
- Besonders problematisch bei „versteckten“ Kosten, z. B. durch IT-Lizenzen oder verpflichtende Lieferantenverträge.
1.5 Marken- und Systemverstöße
- Franchisenehmer, die vom System abweichen (eigene Produkte, eigenes Branding), gefährden den Markenwert.
- Auch Lizenzverstöße oder die Verwendung geschützter Inhalte nach Vertragsende sind häufige Streitpunkte.
2. Beispiele aus der Praxis
Fall 1: Franchise mit leeren Versprechungen
Ein Franchisenehmer unterschreibt nach einem Gespräch mit dem Systemgeber einen Vertrag, da ihm „mindestens 250.000 € Jahresumsatz“ zugesichert wurden. Nach zwei Jahren steht der Betrieb vor der Insolvenz. Der Franchisenehmer klagt – das Gericht erkennt die Prognose als nicht ausreichend fundiert an. Folge: Rückabwicklung des Vertrags, Rückzahlung von Lizenzgebühren, Reputationsschaden für das System.
Fall 2: Gebietskonflikt und Kannibalisierung
Ein System im Bereich Fitness eröffnet mit mehreren Franchisenehmern in einer Region. Die Franchiseverträge enthalten keine klare Gebietsschutzklausel. Nach wenigen Monaten machen sich die Standorte gegenseitig Konkurrenz. Zwei Partner kündigen – der dritte klagt auf Schadenersatz.
Fall 3: Intransparente Gebühren
Ein Franchisesystem im Gastrobereich verlangt hohe monatliche Gebühren, führt aber keine oder kaum zentrale Werbemaßnahmen durch. Der Franchisenehmer verlangt Rückzahlung und kündigt fristlos. Der Fall landet vor Gericht – Ausgang offen, aber Imageschaden groß.
3. Möglichkeiten der Konfliktvermeidung
3.1 Klare, schriftliche Verträge
- Alle Rechte und Pflichten klar, verständlich und umfassend regeln.
- Keine Lücken lassen – insbesondere bei Gebietsschutz, Gebühren, Kündigung, Schulung.
3.2 Realistische Prognosen und transparente Kommunikation
- Prognosen mit klarer Quellenangabe und nachvollziehbaren Annahmen.
- Franchisegeber sollten keine Garantien abgeben, sondern Bandbreiten mit Fußnoten kommunizieren.
3.3 Regelmäßiger Austausch und Feedback
- Frühzeitiger Dialog bei Problemen (z. B. jährliche Reviews, Telefonkonferenzen, Standortbesuche).
- Einführung eines Franchisebeirats zur Vertretung der Franchisenehmerinteressen.
3.4 Vermeidung von Abhängigkeit
- Struktur schaffen, bei der Franchisenehmer unternehmerisch handeln können.
- Keine einseitige Bindung an bestimmte Lieferanten ohne wirtschaftlichen Ausgleich.
3.5 Schulung & Support standardisieren
- Schulungskonzepte dokumentieren.
- Mindeststandards für Betreuung im Vertrag verankern (z. B. Reaktionszeiten auf Anfragen).
3.6 Professionelles Konfliktmanagement
- Mediationsklauseln im Vertrag einfügen.
- Schlichtungsstellen einschalten, bevor es zur Eskalation oder Klage kommt.
Fazit
Streitigkeiten im Franchising lassen sich selten vollständig vermeiden – aber durch vorausschauende Gestaltung des Vertrags, realistische Kommunikation und kontinuierliche Betreuung deutlich reduzieren.
Top-Risiken |
Empfehlung zur Vermeidung |
Unklare Gebietsdefinition |
Klare Abgrenzung + vertraglicher Gebietsschutz |
Irreführende Umsatzprognosen |
Prognosen realistisch, transparent und ohne Garantien |
Mangelhafte Schulung & Betreuung |
Schulungskonzepte dokumentieren, Support vertraglich regeln |
Gebühren- und Leistungsverhältnis |
Transparente Aufschlüsselung, regelmäßige Auswertung |
Reibungsverluste im System |
Dialogformate etablieren, Konflikte früh moderieren |
Besondere Hinweise für Franchisenehmer
1. Worauf sollte ich vor Vertragsabschluss achten?
Bevor du einen Franchisevertrag unterschreibst, solltest du eine gründliche Prüfung durchführen – rechtlich, finanziell und strategisch. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
1.1 Systemanalyse
- Wie lange existiert das Franchisesystem bereits?
- Wie viele aktive Franchisenehmer gibt es aktuell?
- Gibt es Pilotstandorte mit nachgewiesenem Erfolg?
- Wie sieht das Verhältnis zwischen erfolgreichen und ausgestiegenen Partnern aus?
Tipp: Suche Kontakt zu bestehenden Franchisenehmern – frage gezielt nach Zufriedenheit, Umsatzentwicklung und Betreuung durch den Franchisegeber.
1.2 Markenrecht & Know-how
- Ist die Marke geschützt und eingetragen?
- Wie wird das Know-how dokumentiert (z. B. Handbücher, Schulungen)?
- Welche Rechte erhältst du konkret zur Nutzung von Namen, Logo, Design etc.?
1.3 Gebührenstruktur und Investitionskosten
- Wie hoch sind:
- die Eintrittsgebühr?
- die laufenden Franchise-Gebühren (Fix vs. prozentual)?
- Werbeumlagen?
- weitere versteckte Kosten (z. B. IT-Lizenzen, Pflichtlieferanten)?
- Was musst du in Einrichtung, Technik, Personal, Waren etc. investieren?
1.4 Vertragskonditionen
- Wie lange läuft der Vertrag? Gibt es Verlängerungsoptionen?
- Gibt es Gebietsschutz oder Exklusivrechte?
- Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
- Gibt es ein Wettbewerbsverbot nach dem Vertragsende?
1.5 Unterstützung & Schulung
- Wie läuft die Einarbeitung ab? Gibt es ein Schulungskonzept?
- Gibt es laufende Betreuung, z. B. Marketinghilfe, IT-Support, Controlling?
1.6 Unternehmerisches Mindset
- Bin ich bereit, eigenständig zu handeln – im Rahmen klarer Vorgaben?
- Passt das System wirklich zu meinen Stärken, Zielen und meiner Persönlichkeit?
2. Typische Fallen und Risiken im Franchising
Leider gibt es auch unseriöse Systeme oder gut gemeinte, aber schlecht strukturierte Franchisemodelle. Häufige Probleme sind:
2.1 Unrealistische Umsatzprognosen
- Verlockende Zahlen („200.000 € Jahresumsatz möglich“) werden ohne Belege präsentiert.
- Oft fehlt eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage.
- Vorsicht bei Aussagen wie: „Erfahrungsgemäß schaffen das alle!“
Merke: Eine Umsatzprognose ist keine Garantie. Es besteht kein Anspruch auf Erfolg.
2.2 Kein echter Gebietsschutz
- Viele Verträge enthalten keinen exklusiven Schutz.
- So kann der Franchisegeber selbst oder über andere Franchisenehmer direkt neben deinem Standort tätig werden.
2.3 Schlechte oder fehlende Schulung
- Ein Franchisesystem lebt vom Wissenstransfer.
- Fehlende Schulungen führen zu Fehlentscheidungen und Betriebsverlusten.
2.4 Einseitige Vertragsgestaltung
- Verträge sind häufig sehr zugunsten des Franchisegebers gestaltet.
- Unausgewogene Klauseln: z. B. Vertragsstrafen, lange Wettbewerbsverbote, kaum Kündigungsmöglichkeiten für den Franchisenehmer.
2.5 Verpflichtungen zu überteuerten Lieferanten
- Du darfst nur bei bestimmten Anbietern einkaufen – oft zu schlechteren Konditionen als marktüblich.
- Fehlt die wirtschaftliche Begründung, ist das rechtlich angreifbar – aber oft schwer durchsetzbar.
3. Bedeutung eines Businessplans
Ein Businessplan ist nicht nur für die Bank, sondern auch für dich als Entscheidungshilfe. Er zwingt dich, dein Vorhaben realistisch zu durchdenken.
Wichtige Inhalte:
- Investitions- und Finanzierungsplan
- Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau
- Markt- und Standortanalyse
- SWOT-Analyse (Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken)
- Break-even-Berechnung
- Personal- und Marketingplanung
Vorteil: Mit einem gut durchdachten Businessplan erkennst du frühzeitig, ob sich das Franchisekonzept in deiner Region wirtschaftlich tragen kann.
Finanzierung:
Banken und Fördermittelgeber verlangen einen Businessplan. Franchise-Systeme mit geprüften Unterlagen helfen dir bei der Finanzierung – sofern sie selbst überzeugend aufgestellt sind.
4. Bedeutung einer unabhängigen Vertragsprüfung
Franchiseverträge sind komplexe und langfristige Verträge – mit zahlreichen Fallstricken.
Warum ein Anwalt?
- Prüfung auf rechtliche Ausgewogenheit
- Erkennen von Risiken (z. B. zu weitreichendes Wettbewerbsverbot)
- Beratung zu Verhandlungsspielräumen
Was wird geprüft?
- Vertragslaufzeit & Kündigungsregelungen
- Gebühren, Margen, Investitionspflichten
- Wettbewerbsverbote
- Gebietsschutz
- Nachvertragliche Regelungen
- Haftungsfragen
- Leistungspflichten des Franchisegebers
Tipp: Achte darauf, dass der beratende Anwalt nicht vom Franchisegeber vermittelt wurde, sondern wirklich unabhängig ist.
Fazit
Ein Franchise kann ein sicherer Weg in die Selbstständigkeit sein – wenn du vorbereitet bist. Lass dich nicht von Hochglanzbroschüren oder Erfolgsversprechen blenden. Prüfe alles nüchtern, mit Zahlen und Expertenblick.
Aspekt |
Empfehlung |
Systemprüfung |
Bestehende Franchisenehmer befragen, Pilotstandorte prüfen |
Vertragsanalyse |
Professionell prüfen lassen – kein Vertragsabschluss im Schnellverfahren |
Businessplan |
Selbst erstellen oder mit Profi – als Realitätscheck nutzen |
Persönliche Eignung |
Unternehmerisches Denken und Einsatzbereitschaft mitbringen |
Gebühren- & Schulungskonzept |
Hinterfragen, vergleichen, dokumentieren |
Besondere Hinweise für Franchisegeber
1. Wie gestalte ich ein rechtssicheres und funktionierendes Franchisesystem?
Ein Franchisesystem ist mehr als ein Geschäftsmodell – es ist ein komplexes Zusammenspiel aus Markenführung, operativer Standardisierung, Vertragsmanagement und Partnerbindung. Die Grundlagen eines professionellen und rechtssicheren Systems sind:
1.1 Einheitliches Konzept mit Wiedererkennungswert
- Ein ausgereiftes Produkt- oder Dienstleistungskonzept
- Eindeutige Systemidentität (Corporate Design, Prozesse, Kundenerlebnis)
- Funktionierende Pilotbetriebe als Referenz
1.2 Dokumentiertes Know-how & Betriebswissen
- Strukturierte Prozesse, Standards und Handlungsanleitungen
- Reproduzierbare Geschäftsabläufe
- Professionelle Schulungsunterlagen und Systemhandbuch
1.3 Rechtssicherer Franchisevertrag
- Transparente und ausgewogene Regelungen
- Einhaltung von AGB-Standards (Vermeidung einseitiger Klauseln)
- Vermeidung von typischen Streitpunkten: Gebietsschutz, Gebühren, Kündigung
1.4 Unterstützung für Franchisenehmer
- Schulungen, IT-Support, Marketing, Controlling
- Betreuung durch Franchise-Manager oder Support-Teams
- Regelmäßiger Austausch (z. B. über Beirat, Partnertagungen)
Tipp: Professionalisierung lohnt sich: Systeme mit klarer Struktur, transparenten Regeln und guter Betreuung binden Franchisepartner langfristig und verbessern die Expansionsfähigkeit.
2. Schutz der Marke und des Know-hows
Der Schutz von geistigem Eigentum ist das Fundament jedes Franchisesystems.
2.1 Markenschutz
- Marke anmelden und schützen lassen (beim DPMA oder EUIPO)
- Frühzeitig alle Wort- und Bildmarken sichern
- Regelmäßige Überwachung (z. B. durch Markenrecherche)
- Durchsetzung der Marke bei Verstößen (Abmahnung, Unterlassung)
2.2 Know-how-Schutz
- Know-how in einem geschlossenen System dokumentieren (Handbuch, interne Tools)
- Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Franchisenehmern abschließen
- Zugriff auf sensible Informationen reglementieren
- Know-how darf nicht allgemein zugänglich oder leicht recherchierbar sein (sonst kein Schutzstatus nach Rechtsprechung)
2.3 Vertragsklauseln zum Schutz
- Wettbewerbsverbote (während & nach Vertragslaufzeit)
- Schutzpflichten in Bezug auf Systeminhalte, Lieferantenkontakte, Geschäftsgeheimnisse
- Pflicht zur Rückgabe von Unterlagen und Daten beim Vertragsende
Wichtig: Der Schutz von Marke und Know-how ist nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich entscheidend – denn die Alleinstellung des Systems hängt davon ab.
3. Systemhandbuch und Schulungspflichten
3.1 Systemhandbuch
Ein zentraler Bestandteil jedes Franchisesystems, oft vertraglich als verbindlich erklärt.
Inhalte sollten u. a. sein:
- Geschäftsprozesse Schritt für Schritt
- Qualitätsstandards und Checklisten
- Markenrichtlinien (Logo, Farben, Werbemittel)
- IT-Systeme und technische Vorgaben
- Personalführung und Mitarbeiterschulungen
- Krisenmanagement und Eskalationsstufen
Hinweis: Das Handbuch muss regelmäßig aktualisiert werden – es ist ein „lebendes Dokument“.
3.2 Schulungspflichten
Ein professionelles Franchisesystem vermittelt sein Wissen aktiv – nicht nur passiv durch Dokumente.
Pflichten des Franchisegebers:
- Grundlagenschulung vor Geschäftsstart (i. d. R. mehrere Tage/Wochen)
- Regelmäßige Nachschulungen oder Webinare
- Standortbesuche und Coachings
- Pflicht zur Erreichbarkeit bei operativen Fragen
Rechtlicher Hintergrund: Ein unzureichend geschulter Franchisenehmer kann den Vertrag wegen Pflichtverletzung anfechten oder Schadensersatz fordern.
Tipp: Schulungen sollten dokumentiert werden (Teilnahme, Inhalte, Feedback) – das erhöht die Beweissicherheit bei Konflikten.
4. Haftungsvermeidung und rechtliche Standards
Ein solides Franchisesystem reduziert das Haftungsrisiko durch klare Regeln und rechtssichere Ausgestaltung.
4.1 AGB-Prüfung und Vertragsklarheit
- Franchiseverträge sind AGB im rechtlichen Sinne – und unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
- Klauseln dürfen Franchisenehmer nicht unangemessen benachteiligen (z. B. einseitige Preisanpassungen, pauschale Vertragsstrafen).
- Pflicht: Regelmäßige juristische Prüfung von Verträgen, Handbuch und Marketingaussagen.
4.2 Umsatzprognosen & Werbung
- Keine „Garantien“ oder nicht belegbare Versprechen („Sie verdienen garantiert 100.000 €/Jahr!“)
- Wenn Prognosen gegeben werden: realistische Annahmen + Dokumentation der Herleitung
- Rechtsprechung (z. B. BGH 1999): Fehlprognosen können zur Anfechtung des Vertrags führen
4.3 Wettbewerbsverbot und Exklusivität
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote: Max. 2 Jahre, räumlich und sachlich angemessen
- Exklusivität im Gebiet nur gewähren, wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist – sonst Risiko durch Kannibalisierungsklagen
4.4 Partnerauswahl
- Auswahl der Franchisenehmer mit klaren Kriterien: Persönlichkeit, Kapital, Erfahrung, Standort
- Schlechte Partnerauswahl erhöht Konfliktrisiko, Imageschäden und Vertragsauflösungen
Tipp: Definiere eine standardisierte Onboarding-Strecke mit Scoring-Modell für Bewerber – das minimiert Fehlentscheidungen.
Fazit: Erfolgreich und rechtssicher franchisieren
Ein funktionierendes Franchisesystem ist kein Zufall. Es erfordert Planung, professionelle Umsetzung, klare Strukturen und juristische Sorgfalt.
Bereich |
Empfehlung |
Markenschutz |
Frühzeitig anmelden, regelmäßig überwachen, Rechte konsequent durchsetzen |
Know-how |
Dokumentieren, aktualisieren, Zugriff regeln, Schutzklauseln vertraglich fixieren |
Systemhandbuch |
Verbindlich, aktuell, umfassend – rechtlich und operativ |
Schulung & Betreuung |
Systematische Programme, Feedbackschleifen, Ansprechpartner bereitstellen |
Vertragsgestaltung |
Rechtssicher, ausgewogen, gerichtsfest, regelmäßig prüfen lassen |
Haftungsvermeidung |
Keine Versprechen ohne Nachweis, AGB-konforme Gestaltung, unabhängige Prüfung |
Expansion & Qualitätssicherung |
Nur geprüfte Partner aufnehmen, systematisch begleiten |
Handlungsempfehlung: Franchisevertrag unbedingt prüfen lassen!
Ein Franchisevertrag ist kein Standardvertrag – sondern ein komplexes, langfristiges und oft wirtschaftlich weitreichendes Vertragsverhältnis. Gerade weil Franchisegeber häufig mit erfahrenen Juristen arbeiten und ihre Vertragswerke systematisch aufsetzen, sollten Sie als Franchisenehmer oder auch als angehender Franchisegeber niemals ohne anwaltliche Unterstützung unterschreiben.
Warum eine anwaltliche Prüfung des Franchisevertrags unerlässlich ist
Franchiseverträge enthalten eine Vielzahl rechtlicher Fallstricke und Verpflichtungen, die Laien oft nicht auf den ersten Blick erkennen. Dazu zählen z. B.:
- Unklare oder einseitige Regelungen zu Gebühren, Gebietsschutz, Pflichten
- Versteckte Risiken wie lange Wettbewerbsverbote, Bindung an Lieferanten oder intransparente Marketingkosten
- Fehlende Rücktritts- oder Kündigungsmöglichkeiten
- Unrealistische Umsatzprognosen ohne rechtliche Absicherung
- Nachteilige Vertragsstrafenklauseln, die die Existenz gefährden können
Ein erfahrener Fachanwalt erkennt sofort, ob die Bedingungen ausgewogen sind – und zeigt Ihnen auf, wo Anpassungen sinnvoll oder notwendig sind, bevor Sie sich langfristig binden.
Ihre Vorteile durch professionelle Vertragsbegleitung
Eine juristische Prüfung schützt nicht nur vor rechtlichen Fallstricken – sie ist zugleich ein wichtiger strategischer Schritt für Ihre Selbstständigkeit:
Bereich |
Ihr Vorteil durch anwaltliche Prüfung |
Rechtlich |
Prüfung auf AGB-Rechtskonformität, unzulässige Klauseln, Kündigungsrechte |
Wirtschaftlich |
Transparenz über Gebühren, Pflichten und wirtschaftliche Risiken |
Strategisch |
Unterstützung bei Verhandlungen, realistische Einschätzung des Systems |
Unsere anwaltliche Begleitung hilft Ihnen, mit einem klaren Verständnis und einem realistischen Erwartungshorizont in die Franchise-Partnerschaft zu starten – oder bei Bedarf von einer riskanten Entscheidung zurückzutreten, bevor es zu spät ist.
Ihre Experten im Franchise- und Vertragsrecht
Unsere Kanzlei ist seit Jahren auf das Vertragsrecht und die rechtliche Begleitung von Franchise-Systemen spezialisiert. Wir beraten bundesweit:
- Franchisenehmer, die vor dem Einstieg in ein System stehen
- Franchisegeber beim Aufbau rechtssicherer Strukturen
- Unternehmen, die Franchisepartner vertraglich fair und wirtschaftlich nachhaltig binden wollen
Unsere Leistungen umfassen u. a.:
- Prüfung und Kommentierung von Franchiseverträgen
- Beratung zu Gebietsschutz, Wettbewerbsverboten, Gebührenstruktur
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Risikoeinschätzung und Wirtschaftlichkeitsanalyse
- Erstellung und Anpassung von Franchisevertragsmustern für Franchisegeber
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie persönlich!
Verlassen Sie sich bei einer so wichtigen Entscheidung nicht auf Musterverträge oder allgemeine Informationen im Internet. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unserer Kanzlei. Gemeinsam prüfen wir, ob der Franchisevertrag rechtlich einwandfrei, wirtschaftlich tragfähig und strategisch sinnvoll ist.
FAQ – Häufige Fragen zum Franchisevertrag
🔹 Wie lange läuft ein Franchisevertrag?
Die Laufzeit eines Franchisevertrags beträgt in der Regel zwischen 5 und 10 Jahren. Diese Zeitspanne ermöglicht es dem Franchisenehmer, seine Investitionen zu amortisieren und stabile Umsätze zu erzielen. Oft sind im Vertrag auch Verlängerungsoptionen um weitere 2 bis 5 Jahre geregelt. Wichtig: Auch Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen sollten im Vertrag eindeutig festgelegt sein.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Laufzeit zur Investitionshöhe und Ihrem Businessplan passt.
🔹 Was kostet ein Franchisevertrag?
Ein Franchisevertrag selbst kostet in der Regel keine gesonderte Gebühr, ist aber mit verschiedenen wirtschaftlichen Verpflichtungen verbunden:
- Einmalige Eintrittsgebühr: häufig zwischen 5.000 € und 30.000 €
- Laufende Franchisegebühren: meist als Prozentsatz vom Umsatz (5 – 10 %), alternativ Fixbetrag
- Marketing- und Werbeumlagen
- Investitionen in Einrichtung, Technik, Personal und Erstausstattung
Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Franchisesystem ab. Ein sorgfältiger Kostenplan vor Vertragsunterzeichnung ist deshalb unerlässlich.
🔹 Kann man aus einem Franchisevertrag vorzeitig raus?
Ja – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Franchiseverträge sind rechtlich bindende Dauerschuldverhältnisse. Eine vorzeitige Kündigung ist i. d. R. nur möglich bei:
- außerordentlichen Kündigungsgründen, z. B. Vertragsverletzungen, Täuschung, unzumutbare Umstände
- Rücktritt wegen falscher Umsatzprognosen oder mangelndem Know-how
- einvernehmlicher Vertragsauflösung (Aufhebungsvertrag)
Eine ordentliche Kündigung ist meist erst zum Ende der Laufzeit möglich – mit Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist (oft 6–12 Monate).
Wichtig: Lassen Sie den Vertrag vorab prüfen, um versteckte Risiken oder fehlende Ausstiegsmöglichkeiten zu erkennen.
🔹 Was passiert bei Streitigkeiten?
Bei Konflikten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen – etwa bei:
- Unklarer Gebietszuteilung
- Schlechten Umsatzzahlen trotz Prognosen
- Vertragsverletzungen (z. B. Abweichung vom System, Zahlungsverzug)
- Unzureichender Betreuung oder Schulung
Viele Verträge enthalten heute Mediations- oder Schlichtungsklauseln, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Andernfalls landet der Fall vor einem Zivilgericht – mit entsprechendem Kosten- und Zeitaufwand.
Tipp: Je klarer der Vertrag formuliert ist, desto geringer ist das Streitpotenzial.
🔹 Wer trägt das unternehmerische Risiko?
Das unternehmerische Risiko liegt grundsätzlich beim Franchisenehmer. Auch wenn er ein bestehendes Konzept nutzt, handelt er auf eigene Rechnung und Gefahr. Er ist verantwortlich für:
- Wirtschaftliche Entscheidungen
- Mietverträge und Personalkosten
- Lokales Marketing und Vertrieb
- Erfüllung der vertraglichen Vorgaben
Der Franchisegeber stellt lediglich das System zur Verfügung – er haftet nicht für Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
🔹 Was ist beim Vertragsentwurf besonders wichtig?
Ein guter Franchisevertrag sollte klar, ausgewogen und rechtssicher sein. Achten Sie besonders auf:
- Laufzeit und Kündigungsregelungen
- Gebietsschutz und Exklusivrechte
- Pflichten des Franchisegebers (Schulung, Betreuung)
- Gebührenstruktur und zusätzliche Kosten
- Wettbewerbsverbote während und nach der Vertragslaufzeit
- Rechte am Kundenstamm, Inventar und Marke beim Vertragsende
Empfehlung: Lassen Sie den Franchisevertrag immer von einem spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben. Nur so vermeiden Sie rechtliche und wirtschaftliche Nachteile.
Noch Fragen? Lassen Sie Ihren Franchisevertrag prüfen – wir beraten Sie gern!
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Franchiserecht und Vertragsgestaltung. Ob Sie Franchisenehmer oder Franchisegeber sind: Wir prüfen Ihren Vertrag umfassend – rechtlich, wirtschaftlich und strategisch.
Ansprechpartner
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