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Forderung.com, Cyfire und Rechtsanwalt Mirco Lehr – Drohungen mit Bußgeldern und Freiheitsstrafen

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Abmahnungen und Forderungsschreiben im Zusammenhang mit angeblichen Datenschutzverstößen nehmen seit einiger Zeit deutlich zu. Besonders häufig wird dabei auf Verstöße wegen vermeintlicher Spam-E-Mails Bezug genommen. In dem uns vorliegenden Fall tritt die Forderung.com GmbH gemeinsam mit der Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf. Schon das erste Anschreiben erweckt den Anschein, dass mit einer Vielzahl von Drohungen – bis hin zu Bußgeldern, Freiheitsstrafen und Anzeigen bei Datenschutzbehörden – versucht wird, erheblichen Zahlungsdruck aufzubauen.

Wir haben bereits in einem Beitrag auf ratgeberrecht.eu über die Abmahnpraxis von Forderung.com berichtet. Der hier dargestellte Fall knüpft daran an und zeigt die Chronologie eines konkreten Vorgangs. Dabei entsteht der Eindruck, dass durch die Art der Kommunikation eine Drohkulisse aufgebaut wird, die Betroffene zu schnellen Zahlungen bewegen soll. Zugleich darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die geltend gemachten Ansprüche datenschutzrechtliche Fragen berühren, die in jedem Fall ernst genommen werden müssen.

Forderung.com: Erstes Anschreiben mit Drohungen

Das erste Schreiben, das unserem Mandanten zuging, stammt von der Forderung.com GmbH. Darin wird auf eine angebliche Spam-E-Mail verwiesen, die ohne Einwilligung an den angeblichen Auftraggeber von Forderung.com verschickt worden sei. Schon auf den ersten Seiten entsteht der Eindruck, dass mit einer Vielzahl von Argumenten eine einschüchternde Atmosphäre geschaffen werden soll:

·         Es wird auf immaterielle Schäden und Schmerzensgeldforderungen verwiesen.

·         Es wird die Möglichkeit von Bußgeldern nach der DSGVO genannt, die theoretisch in Millionenhöhe verhängt werden können.

·         Es wird der Anschein erweckt, dass sogar strafrechtliche Konsequenzen – bis hin zu Freiheitsstrafen – denkbar seien.

Konkret wurde in diesem Schreiben ein Betrag von 689,94 Euro gefordert, bestehend aus einem pauschalen Schmerzensgeld von 530 Euro sowie weiteren Gebühren und Kosten. Gleichzeitig wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt und auf mögliche Anzeigen bei der zuständigen Datenschutzbehörde hingewiesen.

Durch die Fülle an rechtlichen Hinweisen entsteht der Eindruck, dass der Adressat möglichst schnell zu einer Zahlung bewegt werden soll – noch bevor die rechtliche Grundlage der Forderung in Ruhe geprüft werden kann.

Forderung.com: Zweites Schreiben mit verstärkten Drohungen

Nachdem auf das erste Anschreiben keine Zahlung erfolgte, folgte ein weiteres Schreiben der Forderung.com GmbH. Auch hier entsteht der Eindruck, dass der Druck nochmals erhöht werden sollte:

·         Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits für einen Schadensersatzanspruch genügen könne.

·         Zur Untermauerung werden aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesgerichtshofs (BGH) zitiert.

·         Gleichzeitig wird betont, dass schon ein kurzfristiger Kontrollverlust ausreiche, um einen immateriellen Schaden zu begründen.

Besonders bemerkenswert ist, dass diesem Schreiben bereits eine ausformulierte Beschwerde an die Datenschutzaufsicht beigefügt war. Ein solcher Schritt ist völlig ungewöhnlich. Üblicherweise würde ein Beschwerdemuster erst dann erstellt, wenn eine Anzeige tatsächlich beabsichtigt ist. Hier jedoch entsteht der klare Eindruck, dass die Drohkulisse bewusst verstärkt werden sollte.

Gerade diese Vorgehensweise vermittelt, dass nicht allein eine rechtliche Auseinandersetzung im Vordergrund steht, sondern vielmehr das Ziel verfolgt wird, durch die vorgreifende Androhung behördlicher Schritte zusätzlichen Druck aufzubauen. Dieses Vorgehen hinterlässt den Beigeschmack einer gezielten Einschüchterung.

Auch in diesem zweiten Schreiben wurde erneut ein Betrag von 689,94 Euro gefordert. Der Adressat sollte diesen nun innerhalb einer verkürzten Frist von nur 7 Tagen begleichen.

Einschaltung der Kanzlei Cyfire und RA Mirco Lehr

Nachdem Forderung.com mit zwei Schreiben aufgetreten war, wurde die Angelegenheit an die Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und damit an den dahinterstehenden Rechtsanwalt Mirco Lehr, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, übergeben. Mit diesem Schritt entsteht der Eindruck, dass die Drohkulisse noch einmal deutlich verschärft werden sollte.

Die Cyfire Rechtsanwälte, handelnd unter cyfire.de, forderten den Adressaten auf, innerhalb kurzer Fristen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Gleichzeitig wurde nun ein deutlich höherer Betrag verlangt – die Forderung stieg auf insgesamt über 900 Euro.

Zur Begründung wurden erneut mögliche datenschutzrechtliche Verstöße angeführt. Zudem wird im Schriftverkehr der Eindruck erweckt, dass auch strafrechtliche Folgen im Raum stehen könnten: Es wird auf § 14 StGB verwiesen und damit die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ins Spiel gebracht.

Insgesamt entsteht das Bild einer weiteren Eskalationsstufe: Während Forderung.com zunächst mit Schadensersatz und Bußgeldern argumentierte, führt Cyfire die Angelegenheit in eine neue Dimension. Durch die Verknüpfung von Datenschutz, Unterlassungsanspruch, erheblichen Zahlungsverpflichtungen und sogar Strafrecht entsteht ein massives Druckszenario, das Betroffene kaum unbeeindruckt lassen dürfte.

Interessanter Nebenaspekt: Ein weiterer Punkt, der ins Auge sticht, ist die personelle Verflechtung: Rechtsanwalt Mirco Lehr, der als Geschäftsführer der Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auftritt und in den Schreiben selbst in Erscheinung tritt, ist zugleich Prokurist der Forderung.com GmbH. Damit überschneiden sich die handelnden Personen auf beiden Seiten in auffälliger Weise. Für den außenstehenden Betrachter entsteht der Eindruck, dass hier eine enge Verzahnung von Forderungseinzug und anwaltlicher Durchsetzung vorliegt – ein Zusammenspiel, das nicht nur ungewöhnlich ist, sondern einen deutlichen Beigeschmack hat. Die Grenze zwischen Inkassodienstleister und anwaltlicher Vertretung verschwimmt dadurch in einer Weise, die mindestens als fragwürdig zu bezeichnen ist.

Unsere Bewertung: Unseriöse Vorgehensweise mit realem Risiko

Betrachtet man die gesamte Chronologie – vom ersten Schreiben durch Forderung.com über die Übergabe an Cyfire bis hin zu den direkten Schreiben von Rechtsanwalt Mirco Lehr – so entsteht der Eindruck einer gezielten Eskalationsstrategie. Schritt für Schritt wird die Drohkulisse verstärkt: erst mit Schadensersatz und Bußgeldern, dann mit vorgefertigten Beschwerden an Behörden, schließlich mit strafrechtlichen Konsequenzen und hohen Vertragsstrafen.

Aus anwaltlicher Sicht wirkt diese Vorgehensweise in mehrfacher Hinsicht unseriös:

·         Ungewöhnliche Begleitdokumente: Bereits den ersten Forderungsschreiben waren Musterbeschwerden und vorformulierte Unterlagen beigefügt. Dies ist in dieser Form eher unüblich und unterstreicht, dass der Druck auf den Adressaten bewusst erhöht werden sollte.

·         Überlagerung rechtlicher Ebenen: Datenschutzrechtliche Fragestellungen werden mit Bußgeldern, Freiheitsstrafen und Schufa-Einträgen vermischt. Dadurch entsteht ein Szenario, das für rechtlich weniger versierte Empfänger kaum zu durchschauen ist.

·         Eskalierende Forderungshöhen: Während zunächst knapp 690 Euro gefordert wurden, stieg der Betrag später auf über 900 Euro an – jeweils flankiert durch kurze Fristen und die Drohung weiterer Kosten und empfindlicher Nachteile.

Gleichzeitig ist es wichtig, zu betonen: Auch wenn die Vorgehensweise den Eindruck unseriöser Methoden vermittelt, darf die zumindest datenschutzrechtliche Dimension nicht unterschätzt werden. Schon eine einzelne unzulässige Werbe-E-Mail kann rechtliche Folgen haben. Deshalb sollten Betroffene ein solches Schreiben keinesfalls ignorieren, sondern rechtlich prüfen lassen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Der hier dargestellte Fall zeigt, wie eine einfache angebliche Spam-Mail zu einer ganzen Kette von Forderungsschreiben führen kann. Beginnend mit den Anschreiben der Forderung.com GmbH, über die Eskalation durch die Cyfire Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, bis hin zu den direkten Schreiben von Rechtsanwalt Mirco Lehr entsteht der Eindruck, dass systematisch eine Drohkulisse aufgebaut wird.

Für den Adressaten ergibt sich daraus eine doppelte Herausforderung: Einerseits wirken die Schreiben in ihrer Form und Intensität unseriös, andererseits betreffen sie reale datenschutzrechtliche Fragen, die nicht ignoriert werden dürfen.

Unsere klare Empfehlung lautet daher:

·         Nicht vorschnell zahlen. Forderungen sollten nicht ohne rechtliche Prüfung beglichen werden.

·         Ernst nehmen, aber besonnen reagieren. Datenschutzrechtliche Ansprüche können bestehen – diese sollten jedoch fachlich bewertet und nicht unter dem Druck von Drohungen erfüllt werden.

·         Anwaltliche Beratung einholen. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte sofort fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden und zugleich die rechtliche Position abzusichern.

So kann verhindert werden, dass Betroffene durch massiven Druck zu unüberlegten Handlungen veranlasst werden – und gleichzeitig wird sichergestellt, dass berechtigte datenschutzrechtliche Fragen rechtssicher geklärt werden.

Trotz der massiven Drohkulisse, die durch Forderung.com, Cyfire und Rechtsanwalt Mirco Lehr aufgebaut wird, bestehen nach unserer Erfahrung gute Chancen, Zahlungen an die Gegenseite insgesamt zu vermeiden. Entscheidend ist hierbei die richtige Taktik: Wer unbedacht reagiert oder gar vorschnell zahlt, läuft Gefahr, den Forderungen unnötig Vorschub zu leisten. Wer dagegen besonnen vorgeht und den datenschutzrechtlichen Drohungen keine Angriffsfläche bietet, kann die eigene Position erheblich stärken. Genau hier setzt unsere anwaltliche Unterstützung an – wir wissen, wie sich Betroffene erfolgreich zur Wehr setzen können.

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