Zum Hauptinhalt springen

Falsche Materialangaben sind unzulässig

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das Landgericht (LG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 28.10.2015 entschieden, dass aus Holz bestehende Klapptische für Balkone und Gärten unter Angabe der korrekten Holzsorte beworben werden müssen. Als Holzsorte „Bangkirai“ oder „Yellow Balau“ anzugeben, sei nicht zulässig, wenn der Klapptisch nicht aus Bangkirai oder Yellow Balau bestehe. Ein Händler kann sich nicht auf die Herstellerangaben berufen, ohne diese überprüft zu haben.

Damit hat das LG den Beklagten verurteilt, 178,50 € an den Kläger zu zahlen und die beanstandete Werbung zu unterlassen.

Der Kläger ist ein Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen, insbesondere der Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen auch Möbelhändler und Möbelhersteller.
Der Beklagte ist ein Möbelhändler aus E, der Möbel unter der Bezeichnung U bei der Internetplattform F anbietet. Im Juni 2013 hat der Beklagte einen Balkonklapptisch mit der Bezeichnung "Gartentisch Yellow Balau“ angeboten. Im Juli 2015 hat er einen solchen Tisch an die Firma B verkauft. Im Juni 2014 mahnte der Kläger den Beklagten wegen der Materialangabe des Klapptisches ab. Er forderte den Beklagten ohne Erfolg zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Der Kläger behauptet, ein Gutachten habe ergeben, dass der Tisch nicht aus „Bangkirai“ bestehe, sondern aus „Canarium Kendong".

Der Kläger verlangt Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten.
Der Beklagte ist der Ansicht, keine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben, da er sich an den Angaben des Herstellers orientiert habe.

Die Klage hat jedoch Erfolg. Dem Kläger stehe ein Unterlassungsanspruch zu, weil die Materialangabe „Bangkirai“ oder „Yellow Balau“ irreführend sei. Die Angabe erzeuge beim Käufer eine Vorstellung, die mit den Tatsachen nicht im Einklang stehe. Diese falsche Vorstellung sei jedoch relevant, da jedenfalls ein Teil des angesprochenen Käuferkreises wegen der Bezeichnung „Bangkirai“ oder „Yellow Balau“ davon ausgehe, der Klapptisch bestehe aus dieser Holzart.

Die Beweisaufnahme habe jedoch zur Überzeugung des Gerichts ergeben, dass der Tisch tatsächlich nicht aus der vorgeblichen Holzart bestehe. Die vorgebliche Holzart gehöre zur Gattung „Shorea“, während die Holzart des Tisches zur Gattung „Canarium, Kedongdong“ zähle.
Es bestehe kein begründeter Zweifel daran, dass der Zeuge eine Holzprobe des von ihm gekauften Tisches untersucht habe und es sich bei dem Material nicht um Bangkirai oder Yellow Balau handele. Die beiden Holzsorten seien zudem sehr unterschiedlich.
Die Zeugen seien glaubwürdig und hätten auch eine Holzprobe zur Akte gereicht.

Die Behauptung des Beklagten, es fehle an einer Unlauterkeit, weil er keine Sorgfaltspflicht verletzt habe, gehe ins Leere. Es ergebe sich kein Anhaltspunkt dafür, dass es trotz Irreführung an einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht fehle. Wer ein Produkt nicht hergestellt habe, aber mit Angaben werbe, habe die Richtigkeit dieser Angaben zu überprüfen. Zumindest habe er sich zu informieren, woher der Hersteller das Wissen um das Produkt beziehe.

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, 12 O 348 / 14

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen ist für Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, wie diese V…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Was ist ein Agenturvertrag – und warum Sie sich damit frühzeitig beschäftigen sollten Ob klassische Werbeagentur, PR-Beratung, Digitalagentur oder freier Webdesigner – kreative D…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, in der Produkte effizient und rechtssicher in neue Märkte gelangen sollen, ist der Vertragshändlervertrag ein bewährtes und vielfach…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Warum der Handelsvertretervertrag für Unternehmen und Vertreter so entscheidend ist Ob im Vertrieb, in der Versicherungsbranche oder bei der Vermarktung technischer Produkte – Ha…