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Fake-Abmahnung Hatscher production Ltd. durch Thomas Taison Solicitors

Fake-Abmahnung Hatscher production Ltd. durch Thomas Taison Solicitors
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns wird eine Fake-Abmahnung der Hatscher production Ltd. durch die „Kanzlei“ Thomas Taison Solicitors vorgelegt.

Die Thomas Taison Solicitors geben an, im Namen einer Hatscher productions Ltd. tätig zu sein und behaupten, der Empfänger der Abmahnung habe das Filmwerk "Busty fuckfest 3" im Wege des Filesharing heruntergeladen bzw. öffentlich zugänglich gemacht. Sodann wird durch die Thomas Taison Solicitors die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 270,- Euro eingefordert.

Auffällig bei dieser Fake-Abmahnung ist dass

  • weder zu der Kanzlei Thomas Taison Solicitors, noch zu der Firma Hatscher productions Ltd. irgendwelche Informationen auf deren Existenz vorliegen;
  • das Abmahnschreiben keine postalische Adresse der Kanzlei Thomas Taison Solicitors oder Angaben zu deren Homepage enthält, sondern stattdessen lediglich ein Postfach (PO Box) und eine Freemail-Adresse auf dem Briefkopf angegeben werden;
  • die übliche Angabe einer IP-Adresse des ermittelten Anschlusses genauso fehlt, wie jegliche näheren Darlegungen zum angeblichen Urheberrechtsverstoß;
  • der sonst üblicherweise beigefügte Beschluss des zuständigen Landgerichts fehlt.


Es kann daher zum momentanen Zeitpunkt nur davon abgeraten werden, auf die Abmahnung der Hatscher production Ltd. durch die Thomas Taison Solicitors eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auch wird dringend davon abgeraten, irgendwelche Geldzahlungen zu leisten.

Ansprechpartner

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