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Fake-Abmahnung durch Kanzlei Hausfeld

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Wir haben Kenntnis von betrügerischen urheberrechtlichen Abmahnungen erlangt, die den Namen der Kanzlei Hausfeld missbrauchen. Diese Fake-Abmahnungen zielen gezielt auf Social-Media-Nutzer ab. Die perfide Abmahnmasche nutzt die wachsende Sensibilisierung für Musikrechte in sozialen Medien wie TikTok und Instagram aus.

Merkmale der gefälschten Hausfeld-Abmahnung im Detail

Formale Kennzeichen der betrügerischen Abmahnung

Die kursierenden Fake-Abmahnungen weisen charakteristische Merkmale auf, die sie als Fälschung entlarven:

Die gefälschten Abmahnungen tarnen sich unter der Bezeichnung "Hausfeld – Schutz geistigen Eigentums", werden per E-Mail übersandt und dabei von einer auffällig unprofessionellen Gmail-Adresse anstelle einer offiziellen Kanzlei-Domain. Besonders entlarvend ist das unrealistische Versanddatum vom 17. Juli 2025, das (derzeit noch) in der Zukunft liegt. Als vermeintlicher Mandant wird Universal Music Germany genannt, ohne dass eine entsprechende Vollmacht oder Legitimation nachgewiesen wird.

Inhaltlich weist die Hausfeld-Abmahnung gravierende Defizite auf, die sie als Betrug kennzeichnen. Es fehlen sämtliche konkrete Werkangaben wie Songtitel oder Zeitangaben zu den angeblichen Rechtsverletzungen. Stattdessen werden pauschale Vorwürfe ohne spezifische Rechtsverletzung erhoben, verbunden mit einer unrealistischen Fristsetzung von nur 48 Stunden. Die vagen Formulierungen ohne juristische Präzision und das Fehlen einer ordnungsgemäßen Kostenaufstellung nach RVG vervollständigen das Bild einer unprofessionellen Fälschung.

Warum Instagram- und TikTok-User besonders von Hausfeld-Abmahnungen betroffen sein können

Rechtsunsicherheit in sozialen Medien als Einfallstor

Internetnutzer befinden sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld, das Betrüger gezielt ausnutzen. Die Verwendung von Musik in Instagram-Reels, TikTok-Videos oder YouTube-Content erfordert umfassende Lizenzklärungen. Diese Rechtsunsicherheit macht die User anfällig für betrügerische Abmahnungen, wie hier durch die Kanzlei Hausfeld.

Content Creator befinden sich bei der Musiknutzung in sozialen Medien in einem komplexen rechtlichen Graubereich, den Betrüger gezielt ausnutzen. Unklare Plattform-Lizenzen für Musiknutzung, komplexe GEMA- und Verwertungsgesellschafts-Regelungen sowie die unterschiedliche Rechtslage bei verschiedenen Social-Media-Plattformen schaffen ein Umfeld der Rechtsunsicherheit. Der Zeitdruck bei der Content-Erstellung verhindert oft eine gründliche rechtliche Prüfung, wodurch Creator anfällig für betrügerische Abmahnungen werden.

Psychologische Manipulation durch Fake-Abmahnung

Die Betrüger nutzen gezielt die Reputation etablierter Kanzleien wie Hausfeld, um Glaubwürdigkeit vorzutäuschen. Internetnutzer, die bereits sensibilisiert für Urheberrechts-Abmahnungen sind, reagieren deshalb häufig panisch und erfüllen deshalb womöglich völlig ungeprüft die Forderungen der gefälschten Hausfeld-Abmahnung.

Unterscheidung zwischen echten Abmahnungen und Fälschungen

Merkmale seriöser Abmahnungen

Echte Abmahnungen seriöser Anwaltskanzleien und Rechtsanwälte unterscheiden sich deutlich von den kursierenden Fälschungen:

Echte Abmahnungen seriöser Kanzleien, die per E-Mail versandt werden, verwenden ausschließlich offizielle Kanzlei-E-Mail-Domains und niemals Gmail oder andere Freemail-Anbieter. Sie enthalten vollständige Kanzlei-Briefköpfe mit korrekten Rechtsanwalts-Bezeichnungen und präzise Werkangaben mit exakten Zeitstempeln und Fundstellen. Die rechtliche Begründung erfolgt detailliert nach § 97 UrhG, verbunden mit angemessenen Fristsetzungen von üblicherweise 7-14 Tagen und transparenten Kostenaufstellungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Inhaltlich zeichnen sich echte Abmahnungen durch konkrete Benennung der verletzten Urheberrechte aus, beispielsweise untermauert durch Screenshots oder Links zu den beanstandeten Inhalten. Der Nachweis der Berechtigung zur Geltendmachung der Ansprüche wird ebenso geführt wie verhältnismäßige Schadenersatzforderungen. Die professionelle juristische Sprache verzichtet auf Drohgebärden und konzentriert sich auf sachliche Darstellung der Rechtslage.

Sofortmaßnahmen bei Erhalt einer verdächtigen Hausfeld-Abmahnung

Erste Prüfschritte zur Identifizierung von Fake-Abmahnungen

Bei verdächtigen Abmahnungen sollten Empfänger zunächst eine technische Überprüfung der Absenderdaten vornehmen, wobei E-Mail-Header und Absender-Domain kontrolliert sowie Datum und Zeitangaben auf Plausibilität geprüft werden. Eventuelle Anhänge sind vor dem Öffnen auf Schadsoftware zu scannen. Die inhaltliche Analyse umfasst die Bewertung der Konkretheit der Vorwürfe, die Prüfung der rechtlichen Grundlagen auf Vollständigkeit und die Untersuchung der Fristsetzung auf Angemessenheit.

Zur externen Verifikation empfiehlt sich die eine Internetrecherche via Google, Bing oder Yahoo, die direkte Kontaktaufnahme mit der „echten“ Anwaltskanzlei, die als Absender benannt wird, sowie die Überprüfung der Mandantschaft bei den genannten Rechtsinhabern. Eine Internet-Recherche zu bekannten Betrugsmaschen kann zusätzliche Klarheit schaffen und vor voreiligen Reaktionen schützen.

Präventionsmaßnahmen gegen Fake-Abmahnungen im Namen von Hausfeld

Rechtssichere Content-Erstellung für Social Media

Um sowohl echte als auch gefälschte Abmahnungen zu vermeiden, sollten Content Creator präventive Maßnahmen ergreifen:

Die User von Plattformen wie YouTube, TikTok oder Instagram sollten zur Vermeidung von Abmahnungen ausschließlich GEMA-freie Musik oder lizenzierte Tracks verwenden und dabei alle Musiklizenzen und Plattform-Vereinbarungen sorgfältig dokumentieren. Die regelmäßige Überprüfung der Nutzungsbedingungen von Social-Media-Plattformen sowie die Verwendung von Musik-Bibliotheken mit klaren Nutzungsrechten bilden weitere wichtige Säulen der musikrechtlichen Vorsorge.

Zur juristischen Absicherung empfiehlt sich eine präventive Beratung durch spezialisierte Medienrechts-Kanzleien sowie der Aufbau eines Netzwerks vertrauensvoller Rechtsberater. Regelmäßige Fortbildungen zu aktuellen urheberrechtlichen Entwicklungen halten Content Creator über die sich wandelnde Rechtslage auf dem Laufenden.

Rechtliche Konsequenzen für Versender von Fake-Hausfeld-Abmahnungen

Strafbarkeit betrügerischer Abmahnungen

Der Versand gefälschter Abmahnungen im Namen der Kanzlei Hausfeld erfüllt verschiedene Straftatbestände. Betrug nach § 263 StGB liegt durch das Vortäuschen falscher Tatsachen vor, während die Androhung rechtlicher Konsequenzen den Tatbestand der Erpressung nach § 253 StGB erfüllen kann. Zusätzlich kommen der Missbrauch von Bezeichnungen nach § 132a StGB sowie wettbewerbsrechtliche Verstöße nach dem UWG in Betracht.

Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Hausfeld-Abmahnung

Strukturiertes Vorgehen für Betroffene

Bei Erhalt einer verdächtigen Abmahnung sollten Betroffene zunächst keine voreiligen Reaktionen zeigen oder Zahlungen leisten. Stattdessen ist eine vollständige Dokumentation der erhaltenen Abmahnung erforderlich, verbunden mit der Sicherung aller relevanten Social-Media-Inhalte und der umgehenden Kontaktaufnahme mit spezialisierten Rechtsanwälten.

Die mittelfristige Strategie umfasst eine juristische Prüfung der Abmahnung auf ihre Berechtigung sowie gegebenenfalls eine Strafanzeige bei eindeutig gefälschten Abmahnungen. Der Aufbau präventiver Compliance-Strukturen und die Dokumentation für potenzielle Schadensersatzansprüche runden die defensive Herangehensweise ab.

Fazit: Wachsamkeit bei Abmahnungen im Namen der Kanzlei Hausfeld

Die aktuellen Fake-Abmahnungen im Namen der Kanzlei Hausfeld zeigen, wie Betrüger die Rechtsunsicherheit von Content Creators ausnutzen. Durch sorgfältige Prüfung der Absenderdaten, inhaltliche Analyse und professionelle rechtliche Beratung lassen sich echte von gefälschten Abmahnungen unterscheiden. Content Creator sollten präventive Maßnahmen ergreifen und bei verdächtigen Hausfeld-Abmahnungen umgehend fachkundige Unterstützung suchen.

Bei Fragen zu Abmahnungen, insbesondere bei Verdacht auf gefälschte Hausfeld-Abmahnungen, steht Ihnen unsere Kanzlei mit ihrer Expertise im Medien- und Urheberrecht zur Verfügung.

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