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Fake-Abmahnung der EU-Media Control

„Abmahnung“ der EU-Media Control - Law & Legal Consulting Services durch KANZLEI SCHMIDT & RODRIGUEZ
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche „Abmahnung“ der EU-Media Control - Law & Legal Consulting Services durch die angebliche KANZLEI SCHMIDT & RODRIGUEZ, lsla de Lobos. 37, 35100 Sonneland, Spanien, vor.

Auf ihrer Internetseite unter eu-media-control.com stellt sich die selbst wie folgt dar:


„E. U. Media Control - Ist ein Dienstleister im Bereich Wettbewerbsrecht für E-Commerce. Im Auftrag unserer Klienten, als auch in Eigenregie, betreiben wir Recherche, Kontrolle und Auswertung von Web-Inhalte bis zur Durchsetzung von Recht durch Abmahnungen. Ziel ist die Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Deutschland und Europa. Fairer wirtschaftlicher Wettbewerb ist unser Auftrag.
Für unsere Klienten nehmen wir Recherche-Tätigkeiten im Internet wahr und bereiten diese bis zur Einleitung des Abmahnprozesses vor, so das Anwaltskanzleien, Mitbewerber des Abzumahnenden oder wir selber Verstöße durch Abmahnungen vollziehen können.
Unsere Klienten und Auftraggeber sind: Unternehmen, Unternehmerverbände die den Wettbewerb überwachen und kontrollieren sowie Anwaltskanzleien.
Wir haben keinerlei Interesse an Lobby-Arbeit und vertreten keine wirtschaftlichen Interessen irgendwelcher Unternehmen, Branchen oder Verbände.
E. U. Media Control versteht sich als Dienstleister der Selbstkontrolle der Wirtschaft. Unsere Aufgabe ist es, den Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit zu schützen. Somit ist Neutralität und Unabhängigkeit für uns Pflicht.
Unsere Arbeit dient der Bekämpfung von Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten der Verbraucher und Unternehmen.“


Die „Abmahnung“ wirkt in vielfacher Hinsicht -vorsichtig ausgedrückt- kurios, so dass wir die Abmahnung nachstehend im Volltext wiedergeben. Insbesondere konnten wir zu dem in der Abmahnung genannten Unternehmen ebenso keinerlei Angaben im Internet finden, wie zu der KANZLEI SCHMIDT & RODRIGUEZ.

In keinem Fall sollte die mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung zur Unterschrift gebracht werden, zumal diese viel zu weit gefasst ist. Auch können wir derzeit nicht anraten, irgendwelche Zahlungen auf die Abmahnung der EU-Media Control - Law & Legal Consulting Services zu leisten.

Abmahnung EU Media Control 1

Abmahnuung EU Media Control 2

Abmahnung EU Media Control 3

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