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Facebook- und Instagram-Daten für KI-Trainings durch Meta: Risiken und Widerspruch

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Meta plant ab Mai 2025 die Nutzung von Inhalten europäischer Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Modelle. Sowohl private als auch geschäftliche Profile sind betroffen. Doch es gibt Möglichkeiten, der Nutzung zu widersprechen.

Die Entscheidung, ob Sie als Instagram- oder Facebook-User widersprechen sollten, kann und möchte Ihnen niemand abnehmen. Gleichwohl wollen wir Sie an unseren Gedanken teilhaben lassen, sodass Sie eine möglichst informierte Entscheidung treffen können.

Den Link zu den Widerspruchsformularen von Instagram und Facebook finden Sie UNTEN.

Einleitung

Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, plant ab Ende Mai 2025 die Nutzung öffentlich zugänglicher Inhalte volljähriger europäischer Nutzer für das Training eigener KI-Modelle. Diese Ankündigung betrifft sowohl aktuelle als auch vergangene Beiträge, Kommentare und Fotos, die auf den Plattformen geteilt wurden.

Obwohl die ursprüngliche Einführung bereits für 2024 geplant war, führte die Intervention der irischen Datenschutzbehörde (IDPC) zur Verschiebung des Vorhabens. Trotz der datenschutzrechtlichen Bedenken hält Meta an der Nutzung der Daten fest und beruft sich dabei auf seine berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Nutzung der Daten betrifft jedoch nicht nur private, sondern auch geschäftliche Profile, darunter also auch die Accounts von Unternehmen, Behörden und Selbständigen. Für diese Zielgruppe stellt sich insbesondere die Frage nach vertraglichen und gesetzlichen Schutzpflichten gegenüber Mitarbeitern und Dritten, deren Bilder und Inhalte über die geschäftlichen Accounts veröffentlicht worden sind.

Dieser Artikel beleuchtet die geplante Nutzung von Nutzerdaten für KI-Training, die damit verbundenen rechtlichen Fragen sowie die Optionen für private und geschäftliche Nutzer, ihre Inhalte vor der Verarbeitung zu schützen.

Nutzung von Daten für KI-Training

Meta plant ab Ende Mai 2025 die Nutzung von öffentlich zugänglichen Inhalten europäischer Nutzer auf Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Modelle. Dabei sollen sowohl aktuelle als auch ältere Beiträge, Kommentare und Fotos berücksichtigt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die KI-Technologie in den eigenen Produkten weiterzuentwickeln und zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Daten auch außerhalb der Meta-Plattformen genutzt werden, beispielsweise für die Entwicklung des Sprachmodells Llama.

Die rechtliche Grundlage für diese Datennutzung sieht Meta in den sogenannten berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Meta stellt sich auf den Standpunkt, dass das eigene Interesse an der Weiterentwicklung von KI-Modellen gegenüber den Rechten und Interessen der Nutzer überwiege. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Frage, inwieweit die Nutzerdaten vor der Verarbeitung pseudonymisiert werden.

Darüber hinaus steht zur Debatte, ob Meta die Nutzer ausreichend über die geplante Nutzung informiert. Zwar ist eine Ergänzung der Datenschutzhinweise vorgesehen, doch angesichts der Sensibilität mancher Inhalte wird dies von Datenschützern als möglicherweise unzureichend angesehen. Kritisch bleibt insbesondere die Frage, ob die Verwendung von personenbezogenen Daten in diesem Umfang überhaupt zulässig ist, selbst wenn sie pseudonymisiert oder anonymisiert werden.

Nicht nur private, sondern auch geschäftliche Nutzerprofile sind von der geplanten Nutzung betroffen. Bei geschäftlichen Accounts, die beispielsweise Bilder von Mitarbeitern oder Stockfotos verwenden, könnte die Weiterverwendung dieser Inhalte für KI-Zwecke zu rechtlichen Problemen führen. Vor allem dann, wenn eine vertragliche oder gesetzliche Schutzpflicht gegenüber den abgebildeten Personen besteht.

Rechtsfragen und Risiken

Die geplante Nutzung von Inhalten für das KI-Training durch Meta wirft mehrere rechtliche Fragen auf. Vor allem die umfangreiche Verwendung von personenbezogenen Daten und die mögliche Verarbeitung sensibler Informationen stoßen auf rechtliche Bedenken.

Rechtsgrundlage und Datenschutzbedenken

Meta beruft sich bei der Nutzung von Nutzerdaten auf das sogenannte berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dies setzt voraus, dass die Interessen von Meta an der KI-Entwicklung die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen überwiegen (müssten). Datenschutzrechtlich kritisch ist insbesondere die Frage, ob eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten ausreicht, um die Verarbeitung zu rechtfertigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO. Die Nutzer müssen umfassend darüber informiert werden, wie ihre Daten verwendet werden. Ob eine Ergänzung der bestehenden Datenschutzhinweise auf Facebook und Instagram ausreicht, ist angesichts der Fülle an personenbezogenen Inhalten fraglich.

Risiken für geschäftliche Profile

Geschäftliche Accounts unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen, insbesondere wenn fremde Inhalte oder Bilder von Mitarbeitern und Dritten veröffentlicht werden. Diese Bilder können auf vertraglichen Vereinbarungen, Lizenzen (z.B. Stockbilder, Einwilligungen) oder gesetzlichen Erlaubnissen basieren. Wenn solche Inhalte ohne Zustimmung der Betroffenen im Rahmen des KI-Trainings verwendet werden, entstehen womöglich rechtliche Konflikte.

Ein kritischer Punkt ist die Vorhersehbarkeit der KI-Nutzung. Bei Stockbildern kann angenommen werden, dass deren Nutzung in sozialen Medien abgedeckt ist, sodass kein zusätzlicher Schutz erforderlich ist. Anders verhält es sich bei Bildern von Mitarbeitern oder Veranstaltungsfotos, bei denen die Nutzung für KI-Zwecke häufig nicht vorhersehbar war. Hier könnte ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten oder Persönlichkeitsrechte vorliegen.

Möglichkeit zur Absicherung

Um rechtliche Probleme und Risiken zu vermeiden, sollten vor allem geschäftliche Profilinhaber umfassend abwägen, ob sie im Zweifel Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Inhalte einlegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bildaufnahmen oder Inhalte Dritter verwendet worden sind, bei denen die Zustimmung zur Nutzung im KI-Kontext nicht eindeutig geklärt ist.

Aber auch Privatnutzer stehen vor dieser Frage, da Postings auf Instagram oder Facebook sehr häufig auch Rechte Dritter tangieren, insbesondere wenn Fotos oder Videos weitere Personen abbilden.

Widerspruchsrecht für Facebook- und Instagram-Nutzer

Um zu verhindern, dass ihre Inhalte für das KI-Training von Meta verwendet werden, können Nutzer von Facebook und Instagram aktiv Widerspruch einlegen. Dies gilt sowohl für private als auch für geschäftliche Profile.

Widerspruch für private Nutzer

Privatpersonen, die nicht möchten, dass ihre Beiträge, Kommentare und Fotos in das KI-Training einfließen, können den Widerspruch direkt über die jeweiligen Apps einreichen. Alternativ stehen die folgenden Links zur Verfügung:

·         Facebook: Widerspruchsformular

·         Instagram: Widerspruchsformular

Es ist wichtig, den Widerspruch vor Ende Mai 2025 einzulegen. Ein späterer Widerspruch ist zwar möglich, kann jedoch nicht verhindern, dass bereits verwendete Daten im KI-Modell verbleiben, da diese technisch nicht mehr entfernt werden können.

Widerspruch für geschäftliche Nutzer

Besonders geschäftliche Profile, die Inhalte wie Mitarbeiterfotos, Veranstaltungsschnappschüsse oder Stockbilder verwenden, sollten den Widerspruch sorgfältig abwägen. Wenn Bilder oder Inhalte von Dritten veröffentlicht wurden, könnte die Nutzung durch Meta gegen vertragliche oder gesetzliche Pflichten verstoßen.

Geschäftliche Account-Inhaber sollten insbesondere die Frage klären, ob die Verwendung von Mitarbeiterbildern und ähnlichen Inhalten für das KI-Training vorhersehbar war. Während bei Stockbildern, deren Lizenzen auch die Nutzung in sozialen Netzwerken abdecken, kein Verstoß zu erwarten ist, kann die Nutzung von Mitarbeiterfotos kritisch sein. Wenn man Risiken minimieren möchte, ist es sicherlich ratsam, Widerspruch einzulegen.

Fazit

Die geplante Nutzung von Inhalten europäischer Facebook- und Instagram-Nutzer durch Meta für das Training eigener KI-Modelle hat erhebliche datenschutzrechtliche und rechtliche Implikationen.

Während Meta die Nutzung auf das berechtigte Interesse gemäß DSGVO stützt, bleibt die Rechtmäßigkeit aufgrund der Sensibilität und des Umfangs der betroffenen Inhalte umstritten.

Für private Nutzer ist es entscheidend, sich rechtzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und gegebenenfalls aktiv Widerspruch einzulegen, um die Verwendung ihrer Inhalte für KI-Zwecke zu verhindern. Der Widerspruch sollte spätestens bis Ende Mai 2025 erfolgen, um sicherzustellen, dass die Daten nicht mehr in die KI-Modelle einfließen.

Geschäftliche Profile, wie Unternehmen, Behörden und Selbstständige, sollten die rechtlichen Risiken noch sorgfältiger abwägen. Vor allem bei der Nutzung von Mitarbeiterfotos oder Aufnahmen Dritter könnte ein Widerspruch sinnvoll sein, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Angesichts der Unsicherheiten über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung empfiehlt es sich, im Zweifel Widerspruch einzulegen und die Nutzung der eigenen Inhalte durch Meta kritisch zu hinterfragen.

Um gut informiert zu bleiben und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, können Nutzer weiterführende Informationen auf den Webseiten der Datenschutzbehörden einsehen oder gar rechtlichen Rat einholen.

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