Zum Hauptinhalt springen

Facebook: gerichtliches Verbot der Übermittlung von personenbezogenen Daten

LG Berlin, Urteil vom 09.09.2013, Az. 16 O 60/13
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Eine bisher übliche Form zur Erteilung einer Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten bei dem sozialen Netzwerk Facebook ist unwirksam. Dies stellte das LG Berlin in einem Urteil vom 09.09.2013 (Az. 16 O 60/13) fest und untersagte dem Netzwerk daher die weitere Verwendung einer entsprechenden Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB).

Facebook hatte dabei im Vorfeld regelmäßig Spiele in einem sogenannten „App-Zentrum“ in der Form präsentiert, dass der Verbraucher mit dem Klick auf den Button mit der Bezeichnung „Spiel spielen“ automatisch auch die Einwilligung zur weiteren Verwendung seiner Daten erteilte. Dadurch wurde es Facebook unter anderem ermöglicht, Informationen und Nachrichten im Namen des Verbrauchers im Netzwerk zu veröffentlichen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen vorliegend eine entsprechende Klage eingereicht, da er in diesem Vorgehen Facebooks einen weitreichenden Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Verbraucher sah.

Dieser Auffassung schloss sich auch das LG Berlin an und erließ daher das vorliegende Versäumnisurteil, nachdem Facebook im Vorfeld der Entscheidung den gerichtlichen Anweisungen nicht nachgekommen war.

Die Berliner Richter bejahten dabei als erste Voraussetzung die Anwendbarkeit des deutschen Rechts zur Klärung des vorliegenden Sachverhalts nach Art. 6 Abs. 1 Rom-II-VO (kollisionsrechtliche Vereinbarungen hinsichtlich des internationalen Privatrechts).

Ferner sah das Gericht durch das Vorgehen von Facebook auch den Tatbestand des § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als erfüllt an. Demnach sei die Verknüpfung des Buttons „Jetzt spielen“ mit der Erteilung einer Erlaubnis zur unbegrenzten Verwendung der persönlichen Daten grundsätzlich irreführend und folglich unwirksam. Insbesondere könne der Verbraucher den Richtern zufolge nämlich die Reichweite seiner mutmaßlich erteilten Erklärung nicht richtig abschätzen, weshalb die bewusste Erteilung einer derartigen Erlaubnis entsprechend auch gar nicht erst wirksam möglich sei. 

Auch würde die zur Diskussion stehende AGB-Klausel vorliegend den Tatbestand des § 307 Abs. 1 BGB erfüllen, da sie intransparent und ihre Reichweite unzureichend bestimmt sei.

Entsprechend des Verbots zur Verwendung von unzulässigen AGB sei die besagte Regelung somit insgesamt unwirksam.

Mit dem vorliegenden Urteil hat das LG Berlin damit klar Stellung für einen transparenten und für Verbraucher verständlichen Umgang mit den eigenen persönlichen Daten bezogen, was insbesondere unter Berücksichtigung der immer wieder publik werdenden Skandale im Bereich des Datenschutzes als wichtiges Signal zu werten ist.

Neben dem gerichtlichen Schutz vor zweifelhaften Geschäftspraktiken verdeutlicht die vorliegende Entscheidung jedoch auch erneut die Notwendigkeit, die im Internet verwendeten Dienste stets kritisch hinsichtlich der Verwendung von eigenen Daten im Auge zu behalten und gegebenenfalls eine Nutzung zu überdenken.

Nach einer Ankündigung durch Facebook hat sich das LG Berlin bereits in diesem Jahr aufgrund eines entsprechenden Einspruchs erneut mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Es wird sich daher erst noch zeigen müssen, ob die vorliegende Rechtsauffassung auch auf Dauer überzeugen kann und Bestand behält.

LG Berlin, Urteil vom 09.09.2013, Az. 16 O 60/13

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Im Zeitalter digitaler Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot ist der gute Ruf eines Unternehmens oder Freiberuflers angreifbarer denn je. Negative…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Warum ist das Thema „Trennungsgebot im Werberecht“ aktuell und relevant? Das Werberecht erlebt durch die Digitalisierung der Medienwelt eine regelrechte Renaissance. Nie zuvor wu…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In Zeiten des digitalen Handels steht eines fest: Wer günstiger ist, gewinnt. Das gilt auch – und besonders – für den Arzneimittelmarkt. Gerade Apotheken achten beim Einkauf versc…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Werbung mit prominenten Gesichtern kann extrem wirksam sein – aber auch gefährlich, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgt. Das hat das Landgericht Köln mit seinem Urteil zur Testimo…