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EU ändert URL der OS-Plattform

Achtung! EU-Bürokraten ändern die URL der OS-Plattform! - Foto: © pholidito/fotolia.com
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Einen Schildbürgerstreich der Europäischen Kommission besonderer Art mussten wir heute zur Kenntnis nehmen.

Am 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 in Kraft getreten, die die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regelt. Seit diesem Zeitpunkt besteht daher gemäß dieser Verordnung die Pflicht, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten (beispielhaft hierfür LG Bochum, Urt. v. 31.03.2016, 14 O 21/16).


Das OLG München (Urt. v. 22.9.2016, 29 U 2498/16) führt hierzu aus:


„Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO Nr. 524/2013 begründet eine Verpflichtung der in der Europäischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, auf ihren Websites einen Link zur europäischen OS-Plattform einzustellen.

Eine Verletzung dieser Verpflichtung ist jedenfalls auch nach § 3 a UWG und nicht nur nach § 5 a UWG zu beurteilen, weil sie nicht nur eine Verpflichtung zur Information der Verbraucher, sondern auch eine solche zur Bereitstellung eines Links umfasst und damit über die bloße Information der Verbraucher über die Internetadresse der OS-Plattform hinausgeht.
Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung i. S. d. § 3 a UWG, weil sie der Verbreitung der Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern (vgl. Erwägungsgrund 30 der VO Nr. 524/2013) und damit deren Interesse als Marktteilnehmer dient.

Das Angebot des Antragsgegners auf der Internetplattform eBay wies am 25. 2. 2016 weder einen Verweis auf die OS-Plattform auf noch gar einen Link darauf. Damit verletzte der Antragsgegner seine Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO Nr. 524/2013.
Das LG hat diesen Verstoß als lauterkeitsrechtlich unerheblich angesehen, weil zu diesem Zeitpunkt in Deutschland noch keine Streitbeilegungsstellen gegeben habe.

Es stünde indes dem Zweck der Verpflichtung, die Kenntnis von dem Bestehen der OS-Plattform bei möglichst vielen Verbrauchern zu verbreiten, nicht entgegen, wenn tatsächlich für eine gewisse Zeit über diese Plattform noch keine Online-Streitbeilegung in Deutschland angeboten werden konnte.

Der Verstoß ist auch geeignet, die Interessen der Verbraucher i. S. d. § 3 a UWG spürbar zu beeinträchtigen.
Denn ohne weit verbreitete Verweise bleibt die OS-Plattform wenig bekannt; dadurch wird deren dem Interesse der Verbraucher dienende Funktion, die Online-Streitbeilegung zu fördern, beeinträchtigt.

Diese Auslegung ist auch deshalb geboten, weil Art. 18 S. 2 VO Nr. 524/2013 fordert, dass die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung wirksam sind.“


Diese OS-Plattform war bisher unter der URL http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

Das ist nun nicht mehr der Fall!

OS Plattform EU
Vielmehr findet sich die OS-Plattform nunmehr unter dem sicheren Hypertext-Übertragungsprotokoll "https" unter der URL

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Angesicht der vorgenannten Verpflichtung fällt es einem schwer, diese abrupte Änderung der URL seitens der Europäischen Kommission ohne jegliche Kommunikation nach außen nicht mit absoluter Hirnlosigkeit zu kommentieren.

In jedem Fall raten wir dringend dazu, die Verlinkung zu überprüfen und entsprechend abzuändern. Insbesondere, wenn Sie diesbezügliche Unterlassungserklärungen abgegeben haben, ist Eile geboten.

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