Zum Hauptinhalt springen

"ersetzt Originalteil" ist keine vergleichende Werbung

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Es ist selbstverständlich, dass beispielsweise ein Autohersteller nicht alle Komponenten eines von ihm angebotenen Fahrzeugs selbst herstellt, sondern vielfach auch Teile von Zulieferern einsetzt. Dies ist auch bei vielen anderen Produkten üblich wie im vorliegenden Falle eines Zulieferers für Landmaschinen.

Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Urteil (Az. I ZR 90/00 - "Ersetzt") vom 02.10.2002 entschieden, dass der Zulieferer der Erstausstattung auch berechtigt ist, die von ihm hergestellten Teile unter einer eigenen Artikelnummer als Ersatzteil anzubieten. Dabei sah das Gericht es nicht zwingend als unlauteren Wettbewerb an, dass der Zulieferer seine Ersatzteile mit dem Hinweis bewirbt, welche Artikelnummer des Herstellers sein unter eigener Artikelnummer angebotenes Ersatzteil ersetzt.

Nach mehreren folgenlosen Abmahnungen gegen diese Praxis folgte die Klage gegen den Zulieferer. Dieser erwiderte, der Hinweis auf das Kennzeichnungssystem der Originalteile sei schon deshalb in der Praxis notwendig, weil durch die marktbeherrschende Stellung des Herstellers sein System quasi eine Norm darstelle.

Abgesehen davon, dass dies gängige Praxis auch bei anderen Herstellern sei, könne weder alleine durch die Angabe der technischen Parameter noch durch den Hinweis auf den Maschinentyp ein Ersatzteil zweifelsfrei identifiziert werden.
Das Landgericht hatte die Klage daher auch abgewiesen. Dagegen legte die Klägerin Revision ein und bekam recht.
Der Bundesgerichtshof hat wiederum das Urteil aus der ersten Instanz bestätigt.

Zwar seid durchaus zu prüfen gewesen, ob hier ein Verstoß gegen das Verbot des unlauteren Wettbewerbs und vergleichende Werbung vorliege. Dies könne aber in diesem Falle nicht bejaht werden. Weder werde hier gegen die guten Sitten verstoßen noch irreführend geworben.

Die Formulierung "ersetzt" kennzeichne hier lediglich die Übereinstimmung der technischen Parameter des eigenen Produktes mit denen des Originalteils und stelle darüber hinaus keine verbotene vergleichende Werbung dar.
Da die Ersatzteile ein eigenständiges Kennzeichnungssystem hätten und im Katalog auch deutlich darauf hingewiesen werde, dass die Nummern der Originalteile nur als Hilfe zur Identifizierung angegeben seien, werde eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen.
Zwar sei möglich, dass der Dritthersteller so einen Nutzen vom guten Ruf der Teile des Originalherstellers habe. Dies alleine sei aber noch kein unlauterer Wettbewerb.
Ähnlich hatte auch in einem anderen Falle der EuGH entschieden. Der BHJ untermauerte seine Entscheidung auch mit weiteren Urteilen, die allesamt in vergleichbaren Fällen keinen Hinweis für einen Wettbewerbsverstoß erkennen konnten.

BGH, Urteil vom 02.10.2002, Aktenzeichen I ZR 90/00 - "Ersetzt"

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die digitale Kommunikation ist heute ein zentraler Bestandteil des Geschäftslebens. E-Mail-Marketing gehört zu den effektivsten Werbemaßnahmen, birgt jedoch auch erhebliche Risike…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Das Recht des Urhebers auf Anerkennung seiner Urheberschaft ist ein zentraler Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Es stellt sicher, dass der Urheber als Schöpfer eines W…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Abmahnungen wegen Filesharing sind ein weit verbreitetes Thema im Urheberrecht. Gerade für Anschlussinhaber, die möglicherweise unbewusst gegen das Urheberrecht verstoßen, weil Dr…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Birkenstock-Sandalen sind weltweit bekannt und beliebt. Ihr Design hat sich über Jahrzehnte bewährt und ist unverkennbar mit der Marke Birkenstock verbunden. Doch ist dieses Desig…