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E-Commerce Pflichten 2026 – Widerrufsbutton, Gewährleistungs- und Garantielabel

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Für das Jahr 2026 stehen im E-Commerce mehrere rechtliche Neuerungen an, die Onlinehändler vor zusätzliche Anforderungen stellen. Insbesondere rücken der Widerrufsbutton, das Gewährleistungs- und das Garantielabel in den Fokus. Daneben treten weitere gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich auf Informations- und Kennzeichnungspflichten und Verbraucherrechte auswirken. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesen Veränderungen kann dazu beitragen, Risiken zu reduzieren und Abmahnfallen zu vermeiden.

Gesetzliche Änderungen im Überblick

Für Händler gelten 2026 mehrere relevante Termine in einer Art Zeitplan. Neben dem Widerrufsbutton und den EU-Labels betreffen die Änderungen auch Bereiche wie Umwelt- und Produktinformationen sowie Verkaufspflichten. Einige der wichtigsten Reformen im E-Commerce für 2026 umfassen unter anderem neue Pflichten zur Transparenz von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen und weitere Verbraucherrechte, die über den Online-Shop sichtbar gemacht werden müssen. Diese Änderungen sollen Vertrauen stärken und einen einheitlicheren Markt schaffen.

Der neue Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026

Eines der zentralen Vorhaben ist ein verpflichtender Widerrufsbutton im Onlinehandel, der Verbrauchern ermöglichen soll, einen abgeschlossenen Vertrag ebenso einfach zu widerrufen wie sie ihn abgeschlossen haben – per Klick. Der Widerrufsbutton muss dauerhaft sichtbar, gut lesbar und eindeutig beschriftet sein (etwa mit „Vertrag widerrufen“) und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben.

Bis spätestens 19. Juni 2026 müssen Händler, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, den Widerrufsbutton rechtlich und technisch korrekt eingebunden haben. Eine neue Widerrufsbelehrung, die den Button berücksichtigt, wird ebenfalls erforderlich.

Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27. September 2026

Ein weiterer Schwerpunkt der neuen Pflichten sind verpflichtende EU-Labels für Gewährleistung und Garantie. Diese Labels sollen auf Produktseiten sichtbar machen, welche gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen und ob darüber hinaus eine freiwillige Garantie angeboten wird. Dadurch sollen Verbraucher leicht erkennen können, wie lange sie Rechte bei Mängeln haben und welche zusätzlichen Zusagen durch Garantieversprechen gelten.

Die EU-Labels sind keine freiwilligen Gütesiegel, sondern eine gesetzliche Pflichtmitteilung, die auf allen B2C-Online-Shops angezeigt werden muss. Sie sind darauf ausgelegt, die bislang verstreut oder schwer auffindbar vorhandenen Informationen zu bündeln und verständlich darzustellen.

Erweiterung der Informationspflichten im Fernabsatz ab 27. September 2026

Die Informationspflichten im Fernabsatz werden mit Wirkung ab dem 27.09.2026 erweitert. Dies umfasst beispielsweise,

  • die Angabe umweltfreundlicher Liefermöglichkeiten, sofern verfügbar,
  • bei den Angeboten von Waren mit digitalen Elementen, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen, die Mindestdauer der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen, soweit der Hersteller dem Anbieter dies zur Verfügung stellt,
  • gegebenenfalls den auf der Grundlage von auf Unionsebene festgelegten harmonisierten Anforderungen ermittelten Reparierbarkeitswert der Waren und wenn ein solcher nicht anwendbar sein sollte und
  • sofern der Hersteller dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung stellt, Informationen über die Verfügbarkeit, die geschätzten Kosten und das Verfahren für die Bestellung von Ersatzteilen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Waren erforderlich sind, über die Verfügbarkeit von Reparatur- und Wartungsanleitungen sowie über Reparatureinschränkungen.

Diese zusätzlichen gesetzlichen Pflichten tangieren direkte Aspekte der Produktkommunikation und Shopgestaltung und können dazu führen, dass Händler bestehende Inhalte und Abläufe prüfen und aktualisieren müssen.

Weitere gesetzliche Änderungen mit Bedeutung für Händler

Über Widerrufsbutton, Label und Informationspflichten hinaus enthält 2026 weitere Reformen, die für Händler relevant sind:

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sollen künftig nur erlaubt sein, wenn sie eindeutig belegbar sind und klare Kriterien erfüllen. Unpräzise Aussagen oder nicht validierte Siegel müssen entfernt oder angepasst werden.

Näheres zur diesbezüglichen sog. EmpCo-Richtlinie ("Empowering Consumers for the Green Transition" haben wir Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Die Umsetzung in Deutschland erfolgt im Wettbewerbsrecht, nämlich im Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“.

Beispielsweise liegt demnach eine irreführende geschäftliche Handlungen zukünftig vor, wenn irreführende Aussagen über ökologische oder soziale Merkmale, Zubehör, Zirkularitätsaspekte wie Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, getroffen werden.

Nicht nachweisbare allgemeine Umweltaussagen werden daher künftig als unlauter eingestuft.

Die Gesetzesänderung wird zum 27.09.2026 in Kraft treten.

  • Einige ursprünglich für 2026 geplante Regelungen, etwa zu Lieferketten, wurden verschoben, während andere – wie das Recht auf Reparatur – bereits bestehen und ab Sommer 2026 stärker angewendet werden sollen.

Risiken bei fehlerhafter Umsetzung

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Shop zu Widerruf, Gewährleistung, Garantie oder Umweltinformationen können Abmahnungen provozieren und zu behördlichen Prüfungen oder Bußgeldern führen. Verbraucherschutzorganisationen und Mitbewerber nutzen solche Verstöße regelmäßig als Ansatzpunkt für rechtliche Schritte. Eine rechtzeitige Anpassung der Shopprozesse und Informationsseiten hilft, unnötige Risiken zu vermeiden.

Fazit

Die neuen E-Commerce Pflichten 2026 bringen zusätzliche Anforderungen an Onlinehändler. Der Widerrufsbutton und die verpflichtenden EU-Labels für Gewährleistung und Garantie stehen dabei im Mittelpunkt. Hinzu kommen weitere gesetzliche Änderungen, die Transparenz und Verbraucherschutz stärken sollen. Für Händler bedeutet dies: rechtzeitig informieren, prüfen und umsetzen, um Rechtssicherheit zu gewinnen und Abmahnrisiken zu minimieren.

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