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DSGVO-Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ganz Europa und hat den Umgang mit personenbezogenen Daten grundlegend verändert. Kaum ein anderes Gesetzeswerk hat Unternehmen, Selbstständige und Vereine in den letzten Jahren so sehr beschäftigt. Während Datenschutz früher oft als Randthema betrachtet wurde, ist er heute ein zentrales Compliance-Thema, das auf der gleichen Ebene wie Arbeitsrecht oder Steuerrecht steht.

Mit der gestiegenen Bedeutung des Datenschutzes sind auch die rechtlichen Risiken deutlich größer geworden. Verstöße gegen die DSGVO sind längst kein theoretisches Schreckgespenst mehr. Sie haben sich zu einer alltäglichen Gefahr entwickelt. Neben behördlichen Verfahren durch die Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich vor allem Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Datenschutzverstöße als Praxisproblem etabliert.

Abmahnungen werden dabei nicht nur von den Behörden ausgesprochen. Auch Mitbewerber greifen gerne zum Mittel der Abmahnung, um Wettbewerbsverstöße – etwa eine fehlende Datenschutzerklärung oder ein unzulässiges Cookie-Banner – zu rügen. Hinzu kommen Abmahnvereine und spezialisierte Kanzleien, die im Auftrag von Unternehmen oder Verbänden agieren. Damit ist die DSGVO längst zu einem Instrument geworden, das nicht nur dem Schutz der Verbraucher dient, sondern auch im Wettbewerb eine Rolle spielt.

Wer eine solche Abmahnung erhält, ist oft erst einmal geschockt. Das Schreiben kommt meist unerwartet, ist juristisch formuliert und setzt eine kurze Frist. Gefordert werden Unterlassungserklärungen, Schadensersatz und die Übernahme von Anwaltskosten. Viele Betroffene fühlen sich überrumpelt und verspüren Unsicherheit, Ärger oder sogar Angst vor hohen Kosten.

Genau hier liegt die Gefahr: In der ersten Panik neigen viele dazu, unüberlegt zu handeln – sei es, indem sie die Abmahnung ignorieren oder vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Beides kann schwerwiegende Folgen haben. Ignorieren Sie die Abmahnung, droht eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Unterschreiben Sie vorschnell, verpflichten Sie sich möglicherweise zu weitreichenden Unterlassungen, die Ihr Unternehmen dauerhaft einschränken können.

Deshalb ist es entscheidend, die eigene Situation nüchtern zu analysieren, die rechtlichen Hintergründe zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau eine DSGVO-Abmahnung ist, wer sie aussprechen darf, welche Risiken bestehen und wie Sie am besten reagieren. So erhalten Sie einen klaren Fahrplan, wie Sie Abmahnungen nicht nur abwehren, sondern auch künftig vermeiden können.

 

Übersicht:

Was ist eine DSGVO-Abmahnung überhaupt?
Wer darf eine Abmahnung aussprechen?
Was steht typischerweise in einer Abmahnung?
Welche Risiken bestehen bei Untätigkeit?
Typische Fehler nach Erhalt einer Abmahnung
Wie Sie richtig reagieren sollten
Verteidigungsstrategien gegen unberechtigte Abmahnungen
Prävention: So vermeiden Sie künftige Abmahnungen
Fazit: Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

 

 

Was ist eine DSGVO-Abmahnung überhaupt?

Eine Abmahnung wegen Datenschutzverstoß ist für viele Betroffene zunächst ein Schock – doch rechtlich betrachtet handelt es sich um ein gängiges Instrument im deutschen Rechtssystem. Damit eine Abmahnung richtig eingeordnet werden kann, ist es wichtig zu verstehen, was sie bedeutet und auf welcher Grundlage sie ausgesprochen wird.

Unterschied zwischen behördlichen Verfahren und privatrechtlichen Abmahnungen

Zunächst müssen Sie wissen: Nicht jeder DSGVO-Verstoß wird durch eine Abmahnung verfolgt. Es gibt zwei verschiedene Ebenen:

  1. Behördliche Verfahren
    Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind dafür zuständig, die Einhaltung der DSGVO zu überwachen. Sie handeln im öffentlichen Interesse und können auf verschiedene Weise tätig werden: durch Prüfungen, Auskunftsverlangen, Verwarnungen oder Bußgelder. Wenn eine Behörde aktiv wird, spricht man von einem Verwaltungsverfahren. Hier drohen empfindliche Geldbußen, die gerade bei schwerwiegenden Verstößen Millionenhöhe erreichen können. Ein behördliches Verfahren ist also vor allem finanziell und reputationsmäßig gefährlich, folgt aber einem formellen Ablauf und wird durch Verwaltungsakte geregelt.
  2. Privatrechtliche Abmahnungen
    Davon abzugrenzen sind die Abmahnungen, die von privaten Dritten ausgesprochen werden. Hier geht es nicht um Bußgelder im öffentlichen Interesse, sondern um die Durchsetzung privater Ansprüche. Grundlage ist meist das Wettbewerbsrecht: Mitbewerber oder bestimmte Verbände können Datenschutzverstöße, die zugleich als Wettbewerbsverstöße gelten, abmahnen. Das Ziel ist in erster Linie, den eigenen Wettbewerbsvorteil zu sichern, Verbraucherrechte zu stärken oder den Gegner mit Kosten zu belasten. Typischerweise wird dabei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, oft verbunden mit der Zahlung von Anwaltskosten.

Für Sie als Empfänger ist daher entscheidend: Handelt es sich um ein behördliches Verfahren oder um eine privatrechtliche Abmahnung? Während das eine eher  in den Bereich des öffentlichen Rechts fällt, basiert das andere auf zivilrechtlichen Ansprüchen – und muss entsprechend unterschiedlich behandelt werden.

Typische Gründe für Abmahnungen

Die Erfahrung zeigt, dass sich Abmahner immer wieder auf ähnliche Verstöße stützen. Besonders gefährlich sind Standardfehler, die in vielen Unternehmen und bei unzähligen Webseiten auftreten. Die häufigsten Angriffspunkte sind:

  • Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung
    Die Datenschutzerklärung ist ein Herzstück der DSGVO-Compliance. Sie muss vollständig, aktuell, klar verständlich und leicht auffindbar sein. Schon kleine Lücken, etwa fehlende Angaben zu eingesetzten Tools, Hosting oder Tracking-Verfahren, können eine Abmahnung rechtfertigen.
  • Keine oder unvollständige Cookie-Banner
    Wer auf seiner Webseite Cookies oder Tracking-Tools nutzt, muss vor deren Einsatz eine wirksame Einwilligung einholen. Ein Cookie-Banner, das die Zustimmung quasi erzwingt oder nur scheinbar freiwillig gestaltet ist, reicht nicht aus. Auch technische Fehler – zum Beispiel wenn Cookies trotz Ablehnung gesetzt werden – können als Datenschutzverstoß gewertet werden.
  • Newsletter ohne Double-Opt-In
    Werbung per E-Mail ist nur dann zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich eingewilligt hat. Das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, bei dem die Anmeldung in einer Bestätigungsmail nochmals verifiziert wird, ist Standard. Fehlt dieser Schritt, ist der Newsletter-Versand rechtswidrig und ein häufiger Abmahngrund.
  • Unzureichende Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO
    Immer dann, wenn personenbezogene Daten erhoben werden, müssen Betroffene umfassend informiert werden: Wer ist verantwortlich? Welche Daten werden verarbeitet? Zu welchem Zweck? Wie lange werden sie gespeichert? Wenn diese Pflichtinformationen unvollständig oder unklar sind, entsteht ein Verstoß, der leicht zu einer Abmahnung führt.
  • Unzulässige Weitergabe von Daten an Dritte
    Besonders schwerwiegend ist die Weitergabe personenbezogener Daten ohne rechtliche Grundlage. Dazu gehören etwa Kundendaten, die ohne Zustimmung an Kooperationspartner übermittelt werden, oder die Nutzung von Dienstleistern ohne wirksame Auftragsverarbeitungsverträge. Auch die Einbindung externer Tools, die Daten in Drittstaaten übertragen, steht hier im Fokus.

Fazit zu diesem Abschnitt

Eine DSGVO-Abmahnung ist also kein behördliches Vorgehen, sondern ein privatrechtliches Vorgehen von Mitbewerbern oder Verbänden. Sie dient nicht immer dem Schutz der Allgemeinheit, sondern meist der Durchsetzung individueller Interessen – sei es, um Wettbewerbsverstöße zu unterbinden oder um Kosten zu generieren. Für Betroffene bedeutet das: Jede Abmahnung muss sehr sorgfältig geprüft werden. Denn während einige Vorwürfe berechtigt sein können, beruhen andere schlicht auf formalen Mängeln oder werden sogar rechtsmissbräuchlich ausgesprochen.

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Wer darf eine Abmahnung aussprechen?

Nicht jeder darf einfach eine Abmahnung wegen eines Datenschutzverstoßes verschicken. Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss der Abmahner überhaupt befugt sein, Ansprüche geltend zu machen. In der Praxis kommen vor allem vier Konstellationen vor, die Sie kennen sollten:

Mitbewerber im Wettbewerbsrecht

Die häufigste Gruppe von Abmahnern sind Mitbewerber. Wer im selben Markt tätig ist und vergleichbare Leistungen anbietet, hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Wettbewerbsregeln eingehalten werden. Wenn ein Konkurrent zum Beispiel eine fehlerhafte Datenschutzerklärung verwendet oder ein unzulässiges Cookie-Banner einsetzt, kann dies als unlauterer Wettbewerb bewertet werden. Der Mitbewerber darf dann eine Abmahnung aussprechen, um den Verstoß abzustellen und die eigenen Wettbewerbschancen zu sichern. Gerade in stark umkämpften Branchen – etwa im E-Commerce – nutzen Unternehmen diese Möglichkeit sehr häufig.

Verbraucherschutzverbände

Auch qualifizierte Einrichtungen wie Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerbsvereine sind berechtigt, Datenschutzverstöße abzumahnen. Grundlage sind insbesondere die Vorschriften des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG). Solche Verbände handeln nicht aus eigenem Wettbewerbsinteresse, sondern nehmen die Interessen der Verbraucher wahr. Sie werden aktiv, wenn Verstöße eine Vielzahl von Kunden betreffen können, etwa bei rechtswidrigen Newsletter-Praktiken oder fehlerhaften Datenschutzerklärungen in Online-Shops.

Abmahnkanzleien im Auftrag Dritter

Darüber hinaus treten spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien als Abmahner auf – allerdings nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag von Mitbewerbern, Unternehmen oder Verbänden. Diese Kanzleien sind darauf spezialisiert, standardisierte Abmahnschreiben zu verfassen und Ansprüche durchzusetzen. Für Betroffene ist es daher wichtig, genau hinzusehen: Hinter der Anwaltskanzlei steht in aller Regel ein Mandant, der formell der eigentliche Abmahner ist.

Abgrenzung: Datenschutzbehörden verhängen keine Abmahnungen

Ganz klar abzugrenzen sind die Abmahnungen privater Dritter von den Maßnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden. Behörden verschicken keine Abmahnungen, sondern handeln mit gesetzlich vorgesehene Maßnahmen. Sie können Unternehmen zur Auskunft verpflichten, Verwarnungen aussprechen und – im Ernstfall – Bußgelder verhängen. Das ist ein völlig anderer Mechanismus als die privatrechtliche Abmahnung im Wettbewerbsrecht.

Fazit zu diesem Abschnitt

Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines angeblichen DSGVO-Verstoßes erhalten, stammt sie fast nie von einer Behörde, sondern in der Regel von einem Mitbewerber oder einem Verband – häufig vertreten durch eine Kanzlei. Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil sie auch darüber bestimmt, wie Sie reagieren sollten.

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Was steht typischerweise in einer Abmahnung?

Wenn Sie eine DSGVO-Abmahnung erhalten, folgt das Schreiben fast immer einem bestimmten Muster. Ziel ist es, den Empfänger unter Druck zu setzen und zur schnellen Reaktion zu bewegen. Damit Sie einschätzen können, was Sie erwartet, lohnt ein genauer Blick auf die typischen Inhalte:

Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Der Kern jeder Abmahnung ist die Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin verpflichten Sie sich, den beanstandeten Datenschutzverstoß künftig zu unterlassen. Gleichzeitig wird meist eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass Sie gegen die Erklärung verstoßen. Diese Vertragsstrafe kann empfindlich hoch ausfallen. Genau deshalb ist es so gefährlich, die Erklärung ungeprüft zu unterschreiben: Oft sind die Formulierungen zu weit gefasst und binden Sie langfristig in einer Weise, die Ihr Unternehmen stark einschränken kann.

Geltend gemachte Anwaltskosten und Aufwendungsersatz

In fast jeder Abmahnung werden die Kosten für die Tätigkeit der gegnerischen Kanzlei geltend gemacht. Grundlage ist die Argumentation, dass der Abmahner einen Anspruch darauf hat, die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzt zu bekommen. Diese Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet und können – abhängig vom Streitwert – schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen. Neben den Anwaltskosten kann auch ein Aufwendungsersatz gefordert werden, etwa für die Dokumentation des Verstoßes.

Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO

Zunehmend finden sich in Abmahnungen auch Forderungen nach Schadensersatz. Art. 82 DSGVO gewährt jeder betroffenen Person einen Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden. Abmahner versuchen, diesen Anspruch zu nutzen, indem sie immateriellen Schadensersatz geltend machen – etwa für den Erhalt einer unzulässigen Werbe-E-Mail oder die unrechtmäßige Verarbeitung von Daten. Die Höhe solcher Forderungen ist sehr unterschiedlich und bewegt sich oft zwischen einigen hundert Euro bis hin zu deutlich höheren Summen.

Fristsetzung und Androhung gerichtlicher Schritte

Jede Abmahnung enthält eine klare Frist. Innerhalb weniger Tage – oft drei bis sieben – sollen Sie reagieren, die Unterlassungserklärung abgeben und die geforderten Zahlungen leisten. Zusätzlich wird regelmäßig angedroht, dass ohne fristgerechte Reaktion gerichtliche Schritte eingeleitet werden, etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Klage. Diese Drohung ist nicht bloß ein leeres Druckmittel: Wer gar nicht reagiert, riskiert tatsächlich eine kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung.

Fazit zu diesem Abschnitt

Eine DSGVO-Abmahnung ist also weit mehr als ein einfacher Hinweis auf einen Verstoß. Sie ist ein juristisch scharfes Instrument, das Unterlassung, Geldforderungen und die Androhung gerichtlicher Maßnahmen kombiniert. Genau deshalb ist es so wichtig, nach Erhalt eines solchen Schreibens kühlen Kopf zu bewahren und jeden einzelnen Punkt rechtlich prüfen zu lassen, bevor man reagiert.

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Welche Risiken bestehen bei Untätigkeit?

Viele Betroffene sind zunächst versucht, eine DSGVO-Abmahnung einfach zu ignorieren – sei es, weil sie die Abmahnung für unberechtigt halten, weil sie die Forderungen für überzogen empfinden oder weil sie hoffen, dass der Gegner den Aufwand scheut, die Sache weiterzuverfolgen. Genau das ist jedoch ein fataler Fehler. Untätigkeit kann im Ergebnis erheblich teurer werden als eine durchdachte Reaktion.

Einstweilige Verfügung oder Klage durch den Abmahner

Wenn Sie die gesetzte Frist verstreichen lassen, ohne auf die Abmahnung zu reagieren, kann der Abmahner beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen oder Klage einreichen. Eine einstweilige Verfügung wird in Eilsachen oft schon ohne vorherige Anhörung erlassen – das heißt, Sie stehen plötzlich mit einer gerichtlichen Entscheidung da, ohne sich vorher überhaupt äußern zu können. Eine solche Verfügung kann nicht nur weitreichende Unterlassungspflichten enthalten, sondern auch mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten

Sobald der Streit vor Gericht ausgetragen wird, steigen die Kosten erheblich. Sie müssen nicht nur die eigenen Anwaltskosten tragen, sondern im Fall einer Niederlage auch die des Gegners. Hinzu kommen Gerichtsgebühren. Die Summen, die so zusammenkommen, übersteigen die ursprünglichen Forderungen einer Abmahnung schnell um ein Vielfaches. Selbst wenn Sie im Recht sind, riskieren Sie hohe Kosten, wenn Sie die Abmahnung einfach ignorieren und den Gegner zum Gang vor Gericht zwingen.

Rufschädigung durch Veröffentlichung des Verstoßes

Datenschutzverstöße sind ein sensibles Thema. Gelangen solche Verfahren an die Öffentlichkeit, etwa durch Berichte in der Presse oder Einträge in Fachportalen, droht Ihrem Unternehmen ein erheblicher Imageschaden. Gerade im digitalen Zeitalter verbreiten sich Informationen schnell, und Kunden reagieren sensibel auf Verstöße gegen den Datenschutz. Der wirtschaftliche Schaden durch verlorenes Vertrauen kann die eigentlichen Rechtskosten bei Weitem übersteigen.

Mögliche parallele Verfahren der Aufsichtsbehörde

Ein weiterer Risikofaktor besteht darin, dass parallel auch die Datenschutzaufsichtsbehörde tätig wird. Abmahner weisen in manchen Fällen die Behörde auf den Datenschutzverstoß hin oder die Behörde erfährt auf anderem Wege von dem Vorfall. Während die Abmahnung selbst ein privatrechtliches Verfahren ist, droht Ihnen durch die Behörde ein separates Verfahren mit zusätzlichen Bußgeldern und Auflagen. Damit können Sie es plötzlich mit zwei Fronten gleichzeitig zu tun haben – einerseits der Abmahnung des Mitbewerbers, andererseits den Sanktionen der Behörde.

Fazit zu diesem Abschnitt

Untätigkeit ist keine Option. Wer eine DSGVO-Abmahnung ignoriert, setzt sich einem hohen Kostenrisiko, möglichen gerichtlichen Entscheidungen und zusätzlichen behördlichen Verfahren aus. Hinzu kommt die Gefahr, dass das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern dauerhaft leidet. Deshalb gilt: Auch wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten, sollten Sie unbedingt reagieren – aber mit kühlem Kopf und rechtlich fundiert.

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Typische Fehler nach Erhalt einer Abmahnung

Wer eine DSGVO-Abmahnung erhält, fühlt sich oft überrumpelt. Das Schreiben wirkt bedrohlich, die Fristen sind knapp, und die juristische Sprache ist für Laien schwer verständlich. In dieser Situation neigen viele Betroffene dazu, überstürzt zu handeln – oder überhaupt nicht zu handeln. Genau diese unüberlegten Reaktionen führen jedoch häufig zu noch größeren Problemen. Die folgenden Fehler sind besonders typisch und sollten unbedingt vermieden werden:

Die Abmahnung ignorieren

Ein häufiger Reflex ist es, das Schreiben einfach beiseitezulegen und darauf zu hoffen, dass „nichts weiter passiert“. Doch eine Abmahnung verschwindet nicht von allein. Wenn Sie nicht reagieren, geht der Abmahner in aller Regel den nächsten Schritt – meist eine einstweilige Verfügung oder Klage. Das führt zu erheblich höheren Kosten und nimmt Ihnen die Möglichkeit, den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Ignorieren ist daher der denkbar schlechteste Weg.

Die Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben

Das Gegenteil passiert genauso oft: Aus Angst vor einem Gerichtsverfahren unterschreiben Betroffene sofort die beigefügte Unterlassungserklärung. Damit verpflichten Sie sich aber in aller Regel zu weitreichenden Pflichten, die Sie vielleicht gar nicht einhalten können. Zudem droht bei jedem künftigen Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe, die leicht in die Tausende gehen kann. Eine vorschnell abgegebene Erklärung kann Ihr Unternehmen über Jahre hinweg belasten – selbst dann, wenn die ursprüngliche Abmahnung rechtlich zweifelhaft war.

Eigenmächtige Formulierungen ohne juristische Prüfung

Manche versuchen, eine eigene Unterlassungserklärung zu verfassen, um „flexibler“ zu sein oder Kosten zu sparen. Ohne fundiertes juristisches Wissen ist das jedoch hochriskant. Eine zu schwach formulierte Erklärung wird der Gegner nicht akzeptieren und sofort gerichtliche Schritte einleiten. Eine zu weitgehende Erklärung bindet Sie unnötig stark. Nur ein erfahrener Anwalt kann beurteilen, welche Formulierung rechtlich angemessen und taktisch sinnvoll ist.

Kontaktaufnahme mit dem Gegner ohne anwaltliche Begleitung

Ebenfalls ein Fehler ist es, den Abmahner direkt zu kontaktieren – sei es telefonisch oder per E-Mail – und die Sache „im Guten“ klären zu wollen. Jede Aussage, die Sie machen, kann später gegen Sie verwendet werden. Außerdem verfügen Abmahnkanzleien über erhebliche Erfahrung im Umgang mit solchen Gesprächen, während Sie als Betroffener leicht unbedacht Informationen preisgeben. Ohne anwaltliche Begleitung sind Sie hier in einer deutlichen Verteidigungsunterlegenheit.

Fazit zu diesem Abschnitt

Die typischen Fehler nach Erhalt einer DSGVO-Abmahnung haben eines gemeinsam: Sie verschlimmern die Lage, anstatt sie zu verbessern. Ob Ignorieren, vorschnelles Unterschreiben, eigenmächtige Formulierungen oder direkte Kontaktaufnahme – all das spielt letztlich dem Abmahner in die Karten. Der einzig richtige Weg ist, das Schreiben ernst zu nehmen, aber keine übereilten Schritte zu setzen. Stattdessen sollten Sie sofort fachkundige anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um eine durchdachte Strategie zu entwickeln.

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Wie Sie richtig reagieren sollten

Auch wenn eine DSGVO-Abmahnung auf den ersten Blick bedrohlich wirkt, ist sie noch längst kein Urteil. Entscheidend ist, wie Sie reagieren. Mit der richtigen Vorgehensweise lassen sich unnötige Kosten vermeiden und die eigenen rechtlichen Positionen sichern.

Ruhe bewahren und Fristen notieren

Der erste und wichtigste Schritt ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Lassen Sie sich nicht von der oft aggressiven Formulierung oder den kurzen Fristen einschüchtern. Prüfen Sie das Schreiben in Ruhe und notieren Sie sich die gesetzten Fristen. Versäumen Sie diese, droht ein gerichtliches Verfahren – halten Sie sie aber unbedingt ein, um die Sache außergerichtlich klären zu können.

Keine unüberlegten Unterschriften leisten

So groß der Druck auch sein mag: Unterschreiben Sie niemals vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese Erklärungen sind regelmäßig so formuliert, dass sie weit über das hinausgehen, was rechtlich erforderlich wäre. Einmal unterschrieben, sind Sie langfristig gebunden und riskieren bei jedem kleinen Verstoß hohe Vertragsstrafen. Deshalb gilt: Erst prüfen, dann handeln – niemals umgekehrt.

Spezialisierten Anwalt einschalten

Eine DSGVO-Abmahnung betrifft nicht nur das Wettbewerbsrecht, sondern auch komplexe Fragen des Datenschutzrechts. Hier ist spezialisiertes Fachwissen gefragt. Ein spezialisierter Anwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung, weiß um typische Argumentationsmuster der Abmahner und kann eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln. Die Einschaltung eines Experten ist daher der wichtigste Schritt, um teure Fehler zu vermeiden.

Abmahnung und geforderte Unterlassungserklärung rechtlich prüfen lassen

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, sollte der Anwalt die Abmahnung umfassend prüfen. Ist der Abmahner überhaupt berechtigt? Liegt tatsächlich ein Verstoß vor? Sind die Kosten realistisch berechnet? Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst? Oft zeigt sich bei einer genauen Analyse, dass nicht alle Forderungen berechtigt sind oder dass sich Spielräume für eine Verteidigung ergeben.

Ggf. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben

In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei verpflichten Sie sich zwar, den konkreten Verstoß künftig zu unterlassen, beschränken die Erklärung aber auf das rechtlich Erforderliche. So schließen Sie die Gefahr einer einstweiligen Verfügung aus, ohne sich unnötig weitreichend zu binden. Die Formulierung einer solchen modifizierten Erklärung sollte jedoch unbedingt durch einen Anwalt erfolgen, da schon kleine Fehler fatale Folgen haben können.

Fazit zu diesem Abschnitt

Richtiges Handeln nach Erhalt einer DSGVO-Abmahnung bedeutet, Ruhe zu bewahren, Fristen einzuhalten und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Stattdessen sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Abmahnung und die Unterlassungserklärung sorgfältig prüfen zu lassen. Mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie können Sie die Risiken erheblich reduzieren und vermeiden, dass die Abmahnung Ihr Unternehmen langfristig belastet.

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Verteidigungsstrategien gegen unberechtigte Abmahnungen

Nicht jede DSGVO-Abmahnung ist rechtlich haltbar. In der Praxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen Abmahner ihre Befugnisse überschreiten, überzogene Forderungen stellen oder sogar rechtsmissbräuchlich handeln. Deshalb lohnt es sich, eine Abmahnung nicht nur passiv hinzunehmen, sondern aktiv zu prüfen, ob und wie man sich dagegen verteidigen kann.

Prüfung der Aktivlegitimation des Abmahners

Ein erster Schritt ist die Frage, ob der Abmahner überhaupt berechtigt ist, eine Abmahnung auszusprechen. Nur Mitbewerber, qualifizierte Verbraucherschutzverbände oder beauftragte Kanzleien im Namen ihrer Mandanten dürfen Ansprüche geltend machen. Fehlt diese sogenannte Aktivlegitimation, ist die gesamte Abmahnung unwirksam. Ein Beispiel: Ein Unternehmen, das in einer völlig anderen Branche tätig ist, kann keinen Wettbewerbsverstoß wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung rügen.

Überprüfung des angeblichen Verstoßes

Ebenso wichtig ist die sorgfältige Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt. Oft stützen sich Abmahner auf Standardfehler, die gar nicht in jedem Einzelfall zutreffen. So kann es sein, dass Ihre Datenschutzerklärung zwar umfangreich, aber rechtlich völlig korrekt ist. Oder dass Ihr Cookie-Banner technisch einwandfrei funktioniert, auch wenn der Gegner das Gegenteil behauptet. Hier lohnt sich eine genaue Analyse: Nur wenn ein klarer Verstoß nachweisbar ist, besteht überhaupt ein Anspruch.

Argumentation mit Rechtsmissbrauch (§ 8c UWG)

Ein besonders wirksames Verteidigungsmittel ist der Einwand des Rechtsmissbrauchs. Nach § 8c UWG ist eine Abmahnung unzulässig, wenn sie missbräuchlich erfolgt – zum Beispiel wenn es dem Abmahner in Wahrheit gar nicht um die Beseitigung des Verstoßes geht, sondern um das Generieren von Gebühren. Typische Indizien für Rechtsmissbrauch sind eine massenhafte Versendung gleichartiger Abmahnungen, überzogene Vertragsstrafen oder die Geltendmachung völlig überhöhter Kosten. In solchen Fällen kann die Abmahnung erfolgreich zurückgewiesen werden.

Gerichtliche Klärung nur als ultima ratio

So wichtig eine Verteidigung ist – der Gang vor Gericht sollte immer das letzte Mittel sein. Prozesse sind langwierig, teuer und mit einem erheblichen Risiko verbunden. In den meisten Fällen lässt sich eine Abmahnung durch eine außergerichtliche Einigung, die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung oder durch eine fundierte Gegenargumentation abwehren. Nur wenn der Abmahner uneinsichtig bleibt oder unberechtigte Forderungen nicht zurücknimmt, ist eine gerichtliche Klärung sinnvoll.

Fazit zu diesem Abschnitt

Gegen eine DSGVO-Abmahnung sind Sie nicht wehrlos. Indem Sie die Berechtigung des Abmahners prüfen, die Vorwürfe genau analysieren und mögliche Rechtsmissbrauchsargumente nutzen, lassen sich viele unberechtigte Abmahnungen erfolgreich abwehren. Ein Gerichtsverfahren sollte jedoch stets nur dann in Betracht gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Optionen ausgeschöpft sind. Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie so verhindern, dass unberechtigte Forderungen Sie belasten.

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Prävention: So vermeiden Sie künftige Abmahnungen

Eine Abmahnung wegen Datenschutzverstoß ist nicht nur ärgerlich, sondern auch kostspielig. Noch besser als eine Verteidigungsstrategie ist daher die richtige Vorsorge. Wer von vornherein für eine saubere Umsetzung der DSGVO sorgt, senkt das Risiko erheblich, überhaupt ins Visier von Abmahnern zu geraten. Die folgenden Maßnahmen haben sich dabei in der Praxis besonders bewährt:

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisieren

Die Datenschutzerklärung ist ein zentrales Dokument, das auf jeder Webseite Pflicht ist. Sie muss nicht nur einmal erstellt, sondern regelmäßig überprüft und an neue rechtliche Entwicklungen angepasst werden. Schon der Einsatz neuer Tools, Tracking-Verfahren oder Analyse-Dienste kann Änderungen erforderlich machen. Eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung ist daher der erste Schutzschild gegen Abmahnungen.

Cookie-Management professionell gestalten

Cookies und andere Tracking-Technologien gehören zu den häufigsten Abmahngründen. Ein professionelles Cookie-Management bedeutet: Nur notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden, für alle anderen ist eine freiwillige und transparente Zustimmung einzuholen. Cookie-Banner müssen so gestaltet sein, dass der Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit hat und die Einstellungen jederzeit ändern kann. Technische Lösungen sollten dabei regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Newsletter-Marketing rechtssicher aufbauen

Wer E-Mail-Marketing betreibt, muss besonders vorsichtig sein. Das Double-Opt-In-Verfahren ist zwingend erforderlich, um die Einwilligung des Empfängers zu dokumentieren. Zudem müssen klare Hinweise auf das Widerrufsrecht gegeben und die Daten nur für den angegebenen Zweck genutzt werden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Einwilligungen ist unverzichtbar, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.

Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Viele Datenschutzverstöße entstehen nicht durch technische Systeme, sondern durch menschliche Fehler. Schon ein unbedachter Umgang mit Kundendaten oder das Versenden sensibler Informationen an falsche Empfänger kann gravierende Folgen haben. Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass Mitarbeiter die Grundprinzipien der DSGVO kennen, Gefahren erkennen und im Alltag rechtssicher handeln.

Laufende anwaltliche Begleitung zur Risikominimierung

Da die DSGVO ein dynamisches Rechtsgebiet ist und sich ständig neue Urteile und Vorgaben entwickeln, reicht es nicht aus, sich einmalig mit dem Thema zu befassen. Eine laufende anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen immer auf dem neuesten Stand bleibt. Ob bei der Überprüfung von Datenschutzerklärungen, der Gestaltung von Verträgen mit Dienstleistern oder beim rechtssicheren Einsatz neuer Marketingtools – eine fachkundige Beratung minimiert das Risiko von Abmahnungen erheblich.

Fazit zu diesem Abschnitt

Prävention ist die effektivste Verteidigung gegen DSGVO-Abmahnungen. Wer seine Datenschutzerklärung aktuell hält, Cookie-Management und Newsletter professionell aufsetzt, Mitarbeiter schult und regelmäßig juristische Expertise einbindet, senkt die Angriffsfläche für Abmahner deutlich. So lassen sich nicht nur teure Verfahren vermeiden, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern langfristig sichern.

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Fazit: Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist

Eine DSGVO-Abmahnung ist kein Routinefall, den man nebenbei erledigen kann. Sie ist ein ernstzunehmendes rechtliches Instrument, das mit erheblichen finanziellen und geschäftlichen Risiken verbunden ist. Schon kleine Fehler in der Reaktion können gravierende Folgen haben – sei es durch hohe Vertragsstrafen, zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten oder durch den Verlust des Vertrauens von Kunden und Geschäftspartnern.

Hohe Risiken bei falscher Reaktion

Ob Ignorieren, vorschnelles Unterschreiben oder eigenmächtiges Formulieren – jede unüberlegte Handlung kann die Lage verschlimmern. Wer ohne rechtliche Prüfung eine Unterlassungserklärung abgibt, bindet sich oft auf Jahre hinaus und riskiert bei jedem kleinsten Verstoß hohe Strafzahlungen. Wer nicht reagiert, muss mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage rechnen, die zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

Nur professionelle Verteidigung schützt vor teuren Folgen

Gerade weil Datenschutz- und Wettbewerbsrecht eng ineinandergreifen, ist die Materie komplex. Laien fehlt hier der Überblick, um die Abmahnung inhaltlich und formal korrekt einzuschätzen. Nur eine professionelle anwaltliche Verteidigung stellt sicher, dass die Abmahnung sorgfältig geprüft wird, unberechtigte Forderungen abgewehrt und berechtigte Vorwürfe in einem rechtlich angemessenen Rahmen geklärt werden.

Unsere Kanzlei prüft Ihre Abmahnung und berät Sie individuell

Wir wissen aus jahrelanger Erfahrung, dass jede Abmahnung anders gelagert ist. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre konkrete Situation detailliert zu analysieren. Wir prüfen die Berechtigung der Abmahnung, entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie und beraten Sie zu den sinnvollsten Schritten – sei es die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Verhandlung mit der Gegenseite.

Kostenlose Erstberatung

Damit Sie schnell und ohne Risiko handeln können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. In diesem Gespräch erläutern wir Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten und zeigen Ihnen auf, welche Schritte in Ihrem Fall notwendig sind. So erhalten Sie sofort Sicherheit und vermeiden unüberlegte Reaktionen, die Sie später teuer zu stehen kommen könnten.

Abschließendes Fazit

Eine DSGVO-Abmahnung ist ernst – aber sie ist kein Grund zur Panik. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung lassen sich Risiken kontrollieren und Kostenfallen vermeiden. Vertrauen Sie daher nicht auf Zufall oder Eigeninitiative, sondern setzen Sie auf professionelle Begleitung, um Ihr Unternehmen dauerhaft zu schützen.

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