Darf ich mit meiner Drohne im Wohngebiet fliegen? Rechte und Regeln

Darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen?
Drohnen sind längst kein reines Hobby mehr – sie werden für spektakuläre Filmaufnahmen, Überwachungszwecke oder sogar für kommerzielle Lieferdienste eingesetzt. Doch während sie faszinierende Perspektiven ermöglichen, sorgen sie gleichzeitig für Rechtsunsicherheiten und Konflikte.
Was passiert, wenn eine Drohne über Ihr Grundstück fliegt und Ihnen dabei direkt ins Wohnzimmer schaut? Dürfen Sie sich dagegen wehren? Wo enden die Rechte des Drohnenpiloten, und wo beginnen die des Grundstückseigentümers?
Das deutsche Luftrecht sieht Drohnen als Luftfahrzeuge an, doch nicht jeder Luftraum ist frei nutzbar. Eigentümer haben zwar Rechte an ihrem Grundstück, aber nicht unbegrenzt nach oben. Zudem spielt das Persönlichkeitsrecht eine entscheidende Rolle, wenn Drohnenaufnahmen ohne Einwilligung gemacht werden.
Gerichte haben bereits mehrfach über diese Thematik entschieden – mit teils überraschenden Ergebnissen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) 1984 entschieden, dass Grundstückseigentümer nicht uneingeschränkt über den Luftraum ihres Grundstücks bestimmen dürfen. Aber wie tief darf eine Drohne fliegen, ohne eine Besitzstörung darzustellen?
Dieser Abschnitt erklärt Ihnen:
✔ Welche Gesetze für Drohnenflüge gelten.
✔ Wie das Eigentumsrecht des Grundstücks mit dem Luftrecht kollidiert.
✔ Warum Persönlichkeitsrechte und Datenschutz Drohnenflüge schnell illegal machen können.
✔ Welche gerichtlichen Urteile bereits zu dieser Frage existieren und wie Sie sich im Ernstfall wehren können.
Drohnenflüge sind kein rechtsfreier Raum – lesen Sie weiter, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen!
Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz über Drohnenflüge?
Drohnenflüge über Privatgrundstücke werfen eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Die wichtigsten Regelungen stammen aus dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der EU-Drohnenverordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dabei spielen gerichtliche Entscheidungen eine zentrale Rolle, um die Rechte und Pflichten von Drohnenpiloten und Grundstückseigentümern konkret zu bestimmen.
1.1. Luftverkehrsrecht: Darf eine Drohne über Privatgrundstücke fliegen?
Nach § 1 Abs. 1 LuftVG unterliegen alle unbemannten Luftfahrtsysteme (Drohnen) den luftrechtlichen Bestimmungen. Die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) konkretisiert dies und legt fest, dass Drohnen den allgemeinen Luftraum nutzen dürfen, aber bestimmten Einschränkungen unterliegen.
- EU-Drohnenverordnung (Verordnung (EU) 2019/947):
Die EU-Verordnung teilt Drohnenflüge in verschiedene Kategorien ein: - Offene Kategorie: Flüge bis maximal 120 m Höhe, keine Überflüge über Menschenansammlungen, Kameraeinsatz muss datenschutzkonform sein.
- Spezielle Kategorie: Erfordert eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde.
- Zertifizierte Kategorie: Für große oder gewerbliche Drohnenflüge, die z. B. schwere Lasten transportieren.
Für Privatpersonen ist meist die offene Kategorie relevant. Sie erlaubt Überflüge nur unter bestimmten Bedingungen, insbesondere wenn keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und der Drohnenpilot nicht übermäßig in die Eigentumsrechte des Grundstückseigentümers eingreift.
1.2. Eigentumsrecht: Schutz des Luftraums über einem Grundstück
Nach § 903 BGB hat der Grundstückseigentümer das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und andere von der Einwirkung auszuschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Dies betrifft auch den Luftraum über dem Grundstück, jedoch nur bis zu einer Höhe, die für eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks erforderlich ist.
1.3. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht: Darf eine Drohne filmen?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt Bürger vor unbefugten Eingriffen in ihre Privatsphäre. Dies umfasst auch das Filmen oder Fotografieren mit einer Drohne über einem Privatgrundstück.
Wichtige Urteile zum Datenschutz und zur Privatsphäre:
- AG Potsdam, Urteil vom 16.04.2015 – 37 C 454/13:
- Eine Drohne, die über ein Privatgrundstück flog und Aufnahmen machte, wurde als unzulässige Verletzung der Privatsphäre gewertet. Der Kläger erhielt einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB und konnte gerichtlich durchsetzen, dass der Drohnenpilot seine Drohne nicht mehr über das Grundstück fliegen ließ.
Fazit: Sobald eine Drohne mit Kamera über einem Privatgrundstück fliegt und Bilder aufnimmt, kann das eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen, die zu einer Unterlassungsklage oder einem Schadensersatzanspruch führen kann.
1.4. Flugverbotszonen und Drohnenregeln
Unabhängig von der Grundstückslage gibt es zahlreiche Flugverbotszonen, in denen Drohnenflüge generell untersagt sind. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wohngebiete (bei Drohnen über 250 g)
- Naturschutzgebiete (§ 21g LuftVO)
- Flughafennähe (1,5 km Abstand, § 21h LuftVO)
- Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt werden und somit Bußgelder, Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Relevante Urteile zu Drohnen in Flugverbotszonen:
- VG Neustadt, Urteil vom 28.06.2018 – 3 K 1022/17.NW:
- Ein Drohnenpilot, der über ein Naturschutzgebiet flog, erhielt ein Bußgeld von 2.500 €. Das Gericht betonte, dass Flugverbote auch für Privatpersonen unbedingt einzuhalten sind.
- AG München, Urteil vom 08.05.2019 – 122 C 10981/18:
- Hier wurde ein Drohnenpilot zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er mit einer Drohne über eine Polizeieinsatzstelle flog. Die Beeinträchtigung öffentlicher Sicherheitsaufgaben wurde als erheblich eingestuft.
1.5. Zusammenfassung: Was sagt das Gesetz über Drohnenflüge?
- Drohnen dürfen grundsätzlich im allgemeinen Luftraum fliegen, aber mit vielen Einschränkungen.
- Das Eigentumsrecht schützt Grundstücke nur bis zu einer gewissen Höhe, meist unterhalb von 120 Metern.
- Das Persönlichkeitsrecht verbietet das Filmen oder Aufnehmen ohne Einwilligung.
- Flugverbotszonen sind zwingend einzuhalten, Verstöße können teuer werden.
- Wichtige Urteile zeigen, dass Grundstückseigentümer sich gegen unbefugte Drohnenflüge wehren können, etwa mit Unterlassungsklagen oder Abmahnungen.
Luftrechtliche Bestimmungen für Drohnen
Die Luftfahrt unterliegt weltweit strengen Regeln, und Drohnen sind dabei keine Ausnahme. In Deutschland und der EU gibt es zahlreiche Vorschriften, die Drohnenpiloten beachten müssen, um Unfälle, Verstöße gegen das Datenschutzrecht und Eingriffe in den Luftraum zu verhindern.
Die Luftrechtlichen Bestimmungen für Drohnen ergeben sich aus:
- Europäischer Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945)
- Deutschem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Flugverbotszonen und Luftraumregelungen
- Pflichten für Drohnenpiloten, einschließlich Drohnenführerschein und Registrierung
- Besondere Vorschriften für gewerbliche Drohnennutzung
- Strafen und Bußgelder bei Verstößen
1. Die europäische Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945)
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten ein einheitliches Regelwerk für Drohnen. Diese Vorschriften wurden eingeführt, um eine sichere und einheitliche Nutzung von Drohnen innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
Die EU-Verordnung teilt Drohnen in drei Kategorien ein:
- Offene Kategorie:
- Betrifft Drohnen unter 25 kg, die keine besonderen Risiken darstellen.
- Kein Flug über Menschenansammlungen erlaubt.
- Maximale Flughöhe: 120 Meter.
- Kein Überflug über unbeteiligte Personen.
- Spezielle Kategorie:
- Für Flüge, die außerhalb der "offenen Kategorie" liegen, z. B. größere Drohnen oder Flüge außerhalb der Sichtweite.
- Erfordert eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde basierend auf einer Risikobewertung.
- Zertifizierte Kategorie:
- Gilt für besonders große Drohnen mit einem höheren Gefährdungspotenzial (z. B. Transport von schweren Lasten oder Menschen).
- Die Anforderungen ähneln denen der bemannten Luftfahrt.
Für Privatpersonen und Hobbyflieger ist die offene Kategorie am wichtigsten, die wiederum in drei Unterkategorien unterteilt ist:
- A1: Sehr leichte Drohnen (unter 250 g) dürfen nahe Menschen fliegen, jedoch nicht über Menschenansammlungen.
- A2: Drohnen bis zu 4 kg dürfen nur mit einem Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen geflogen werden, mit einem EU-Fernpiloten-Zeugnis auch bis auf 5 Meter.
- A3: Drohnen bis zu 25 kg müssen mindestens 150 Meter Abstand zu Wohngebieten und Menschen halten.
Für Drohnenflüge mit höherem Risiko, wie etwa Nachtflüge oder autonomes Fliegen außerhalb der Sichtweite (BVLOS), ist eine Sondergenehmigung erforderlich.
2. Nationale Regelungen: Deutsches Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Neben der EU-Verordnung gelten in Deutschland spezielle Vorschriften, die in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geregelt sind. Diese Gesetze konkretisieren die Vorgaben für den Drohnenbetrieb innerhalb Deutschlands und enthalten zahlreiche Einschränkungen und Verbote, um die Sicherheit im Luftverkehr und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Wichtige nationale Bestimmungen für Drohnen (Deutschland)
- Maximale Flughöhe: Drohnen dürfen nicht höher als 120 Meter über dem Boden fliegen, es sei denn, es liegt eine behördliche Sondergenehmigung vor.
- Flugverbot über Menschenansammlungen: Drohnenflüge über Gruppen von Menschen (z. B. Konzerte, Demonstrationen, Sportveranstaltungen) sind strikt untersagt.
- Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten: Drohnen dürfen keinesfalls über Unfallstellen oder Einsatzorte von Rettungskräften fliegen, da sie deren Arbeit behindern könnten.
- Flugverbot über Naturschutzgebieten: Das Fliegen in Natur- und Vogelschutzgebieten ist untersagt, um die Tierwelt nicht zu stören.
- Kennzeichnungspflicht: Drohnen über 250 g müssen mit einer sichtbaren Plakette versehen sein, die Namen und Adresse des Besitzers enthält.
- Versicherungspflicht: Für alle Drohnen, unabhängig von ihrer Größe, besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.
Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen rechnen.
3. Flugverbotszonen und Luftraumregelungen
Nicht alle Lufträume sind für Drohnen freigegeben. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) und das Bundesministerium für Verkehr haben Flugverbotszonen festgelegt, die Drohnenpiloten beachten müssen.
Wichtige Flugverbotszonen für Drohnen
- Flughäfen und Kontrollzonen:
- Mindestabstand von 1,5 Kilometern zu Flughäfen (§ 21h LuftVO).
- Innerhalb einer Kontrollzone (CTR) sind Drohnenflüge nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt.
- Naturschutzgebiete:
- Drohnenflüge über Naturschutzgebieten sind streng verboten.
- Verstöße können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
- Sperrgebiete für Regierungseinrichtungen, Industrieanlagen und Gefängnisse:
- Drohnen dürfen nicht über Justizvollzugsanstalten, Kernkraftwerken, militärischen Sperrgebieten oder Regierungsgebäuden fliegen.
Verstöße gegen diese Regelungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ein hilfreiches Tool zur Überprüfung der erlaubten Flugzonen ist die DFS Drohnen-App, die Piloten zeigt, wo sie fliegen dürfen.
4. Drohnenführerschein und Registrierungspflicht
Drohnenpiloten müssen, je nach Gewicht und Einsatzzweck ihrer Drohne, verschiedene Qualifikationen nachweisen.
- Drohnen unter 250 g: Kein Führerschein erforderlich.
- Drohnen über 250 g: Online-Theorieprüfung für den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) notwendig.
- Drohnen über 2 kg oder Flüge in der A2-Kategorie: Zusätzlicher EU-Fernpiloten-Zeugnis (A2) erforderlich.
Zusätzlich müssen alle Drohnen über 250 g Startgewicht und Drohnen mit Kamera beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden.
5. Strafen und Bußgelder bei Verstößen
Wer sich nicht an die Luftverkehrsbestimmungen hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Beispiele für typische Verstöße und deren Konsequenzen:
- Flug über eine Menschenansammlung: Bis zu 5.000 € Bußgeld.
- Flug in einer Flugverbotszone: Bis zu 50.000 € Strafe.
- Flug ohne Versicherung: Bis zu 5.000 € Bußgeld.
- Drohne über 250 g nicht registriert: Bis zu 500 € Strafe.
- Flug ohne erforderlichen Drohnenführerschein: Bis zu 1.000 € Bußgeld.
Fazit: Was müssen Drohnenpiloten beachten?
- EU- und nationale Luftfahrtgesetze regeln den Betrieb von Drohnen.
- Flugverbotszonen sind zwingend einzuhalten – Verstöße können teuer werden.
- Drohnenführerschein und Registrierungspflicht gelten für viele Drohnen.
- Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
- Gewerbliche Nutzer benötigen oft zusätzliche Genehmigungen.
Durch die Beachtung der Luftrechtlichen Bestimmungen können Drohnenpiloten sicher und rechtskonform fliegen.
Datenschutz und Privatsphäre beim Drohnenflug
Der Einsatz von Drohnen bringt nicht nur luftrechtliche Herausforderungen mit sich, sondern auch erhebliche datenschutzrechtliche und privatrechtliche Risiken. Besonders kritisch ist die Frage, wann eine Drohne die Persönlichkeitsrechte von Personen verletzt, etwa durch Filmaufnahmen oder das unbefugte Eindringen in private Bereiche.
In diesem Abschnitt werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen, die Rechte der Betroffenen, rechtliche Konsequenzen bei Verstößen sowie Urteile zur Privatsphäre beim Drohnenflug ausführlich dargestellt.
1. Datenschutzrechtliche Grundlagen: Wann ist eine Drohne problematisch?
Drohnen mit Kameras, Mikrofonen oder Sensoren können personenbezogene Daten erfassen. Dies fällt unter die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Wann gilt die DSGVO für Drohnenaufnahmen?
Die DSGVO (Art. 4 Abs. 1 DSGVO) definiert personenbezogene Daten als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“. Dazu gehören:
- Gesichter von Personen auf Fotos oder Videos
- Nummernschilder von Fahrzeugen
- Hausfassaden, Namensschilder oder Adresshinweise
- Standortdaten einer Person (z. B. durch GPS-Tracking)
Erlaubt oder verboten? Ein Blick auf die Rechtsgrundlagen
1.1. Was ist erlaubt?
- Drohnenaufnahmen sind rechtlich zulässig, wenn die betroffene Person zugestimmt hat oder die Verarbeitung durch eine gesetzliche Grundlage gedeckt ist (Art. 6 Abs. 1 DSGVO).
- Aufnahmen, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen (z. B. Aufnahmen im eigenen Garten ohne Dritte), fallen nicht unter die DSGVO.
1.2. Was ist verboten?
- Filmen oder Fotografieren von fremden Grundstücken ohne Erlaubnis.
- Überwachung des Nachbarn durch Drohnen (z. B. Aufnahmen in den Garten oder auf den Balkon).
- Veröffentlichung oder Weitergabe von Drohnenaufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Personen.
Relevante Gesetze und Regelungen
Neben der DSGVO gelten in Deutschland weitere Gesetze, die den Drohneneinsatz regeln:
- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) → Illegale Aufnahmen aus Wohnungen oder Privatgärten sind strafbar.
- § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) → Unrechtmäßige Drohnenaufnahmen können zu Schadensersatzforderungen führen.
- § 1004 BGB (Unterlassungsanspruch) → Betroffene können die Beseitigung oder das Verbot von Drohnenflügen über ihr Grundstück verlangen.
2. Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte: Schutz vor Drohnenspionage
Drohnen werden zunehmend als Überwachungsinstrumente genutzt. Dies wirft rechtliche Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf.
2.1. Wann ist ein Drohnenflug eine Verletzung der Privatsphäre?
Laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 15.12.1999 – 1 BvR 653/96) gehört der eigene Garten, Balkon oder Innenhof zur geschützten Privatsphäre.
Folgende Fälle stellen eine unzulässige Verletzung der Privatsphäre dar:
- Eine Drohne schwebt über einem fremden Garten und nimmt Bewohner auf.
- Die Drohne filmt durch ein Fenster in eine Wohnung.
- Die Drohne wird systematisch genutzt, um Personen an öffentlichen Orten heimlich zu filmen.
2.2. Wichtige Gerichtsurteile zur Privatsphäre durch Drohnenflüge
- AG Potsdam, Urteil vom 16.04.2015 – 37 C 454/13
- Sachverhalt: Eine Drohne filmte einen Garten ohne Zustimmung des Eigentümers.
- Entscheidung: Die Verletzung der Privatsphäre wurde bestätigt, der Grundstückseigentümer durfte den Drohnenflug untersagen.
2.3. Abwehrmöglichkeiten gegen unerwünschte Drohnenüberflüge
Betroffene haben mehrere rechtliche Möglichkeiten, um sich gegen unbefugte Drohnenflüge zu wehren:
- Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB) → Gerichtliche Verfügung, um weitere Drohnenflüge zu verhindern.
- Schadensersatzklage (§ 823 BGB) → Bei Verletzung der Privatsphäre kann eine Geldentschädigung gefordert werden.
- Anrufung der Datenschutzbehörde → Bei DSGVO-Verstößen kann eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht eingereicht werden.
- Polizeiliche Anzeige wegen § 201a StGB → Unerlaubte Bildaufnahmen aus geschützten Bereichen können strafrechtlich verfolgt werden.
3. Drohnenflüge und öffentliche Orte: Gibt es eine Grauzone?
Nicht jeder Drohnenflug über eine Person ist automatisch eine Datenschutzverletzung. Besonders in öffentlichen Räumen gibt es einige Grauzonen:
3.1. Was ist erlaubt?
- Allgemeine Landschaftsaufnahmen ohne erkennbaren Personenbezug.
- Flüge über nicht-privates Gelände (z. B. Felder, Wälder, Strände), sofern keine Schutzgebiete betroffen sind.
- Filmen von Menschen, die sich zufällig im Bild befinden, solange der Fokus nicht auf einer Person liegt.
3.2. Was ist verboten?
- Geheimaufnahmen von Personen, die nicht zustimmen (z. B. in Parks oder auf Plätzen).
- Drohnenüberwachung von Einzelpersonen oder Gruppen ohne ihr Wissen.
- Aufnahmen in sensiblen Bereichen (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Gerichtsgebäude).
3.3. Besondere Regeln für gewerbliche Drohnenfotografie
Wer Drohnenbilder gewerblich nutzt, muss zusätzliche Regeln beachten:
- Einholen einer Drehgenehmigung bei Behörden.
- Schriftliche Einwilligung von erkennbaren Personen in Videos/Fotos.
- Kennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz (TMG), wenn Aufnahmen veröffentlicht werden.
Fazit: So schützen Sie sich vor Drohnenspionage
- Drohnennutzer müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten – Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis sind meist illegal.
- Das Persönlichkeitsrecht schützt Privatgrundstücke vor unerlaubten Drohnenüberflügen.
- Betroffene können sich mit Unterlassungsklagen, Schadensersatzforderungen und Datenschutzbeschwerden gegen Drohnenüberflüge wehren.
- Gerichte sehen heimliche Drohnenaufnahmen als unzulässige Verletzung der Privatsphäre an – hohe Bußgelder und Strafen sind möglich.
- Drohnenaufnahmen an öffentlichen Orten sind nur erlaubt, wenn keine Personen gezielt gefilmt werden.
🔹 Tipp: Wer sich von einer Drohne bedroht fühlt, sollte sofort Beweise sichern (z. B. Fotos, Videos, Zeugen) und rechtliche Schritte einleiten!
Konsequenzen bei Verletzung der Drohnenregelungen
Drohnen bieten viele Vorteile, doch ihre Nutzung ist streng reguliert. Verstöße gegen geltende Bestimmungen können erhebliche zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Besonders für Grundstückseigentümer, die sich durch eine Drohne gestört fühlen, ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Schritte zur Verfügung stehen.
Eine besonders effektive Maßnahme gegen unbefugte Drohnenüberflüge ist die Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung. Grundstückseigentümer können sich damit schnell und rechtssicher gegen unerlaubte Eingriffe wehren.
1. Welche Verstöße können geahndet werden?
Drohnenpiloten müssen sich an eine Vielzahl von Gesetzen halten. Besonders häufig kommt es zu Verstößen in folgenden Bereichen:
1.1. Luftverkehrsrechtliche Verstöße
- Drohnenflüge über Privatgrundstücke ohne Zustimmung des Eigentümers.
- Überschreitung der maximalen Flughöhe von 120 Metern.
- Flug in gesperrten Zonen, z. B. in der Nähe von Flughäfen, über Naturschutzgebieten oder Industrieanlagen.
- Missachtung der Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht für Drohnen über 250 g.
1.2. Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Aufnahmen von Personen oder Grundstücken ohne Einwilligung.
- Überwachung durch Drohnen, die systematisch über Wohngebiete oder private Flächen fliegen.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs, wenn Drohnen in Fenster oder geschützte Bereiche filmen.
1.3. Strafrechtliche Verstöße
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) → Wenn eine Drohne gezielt zur Überwachung eingesetzt wird.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) → Besonders bei Aufnahmen aus Wohnungen oder Gärten.
- Gefährdung des Luftverkehrs (§ 315 StGB) → Wenn Drohnen in der Nähe von Flugzeugen oder Helikoptern betrieben werden.
2. Welche Strafen drohen Drohnenpiloten?
Die Konsequenzen für Verstöße gegen die Drohnenregelungen sind erheblich und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
Verstoß |
Konsequenz |
Unbefugter Flug über Privatgrundstücke |
Abmahnung + Unterlassungsklage |
Unerlaubte Aufnahmen von Personen |
Geldbuße bis zu 20 Millionen € (DSGVO-Verstoß) |
Flug in einer Flugverbotszone |
Bußgeld bis zu 50.000 € |
Fehlende Registrierung oder Kennzeichnung |
Bußgeld bis zu 500 € |
Drohne über Menschenansammlungen betrieben |
Geldstrafe oder bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe |
Drohnenflug in der Nähe eines Flughafens |
Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe |
Die Höhe der Strafen hängt von der Schwere des Verstoßes, den konkreten Umständen und der Wiederholungsgefahr ab.
3. Wie kann sich ein Grundstückseigentümer gegen unerlaubte Drohnenflüge wehren?
Wenn eine Drohne unbefugt über ein Grundstück fliegt, gibt es mehrere rechtliche Möglichkeiten, um sich dagegen zu wehren:
3.1. Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung – Ein effektives Mittel zur schnellen Lösung
Die Abmahnung ist ein bewährtes rechtliches Instrument, um Drohnenpiloten außergerichtlich zur Unterlassung zu verpflichten.
Ein Grundstückseigentümer hat gemäß § 1004 BGB (Unterlassungsanspruch) und § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) das Recht, sich gegen unerlaubte Drohnenflüge zu wehren.
Wann ist eine Abmahnung sinnvoll?
- Wenn eine Drohne wiederholt über das Grundstück fliegt.
- Wenn durch die Drohne Aufnahmen gemacht wurden, ohne Zustimmung des Eigentümers.
- Wenn sich der Eigentümer in seiner Privatsphäre gestört fühlt.
- Wenn der Drohnenflug eine Gefährdung oder Belästigung darstellt.
Vorteile einer Abmahnung
- Schnell und effektiv: Eine Abmahnung setzt den Drohnenpiloten unmittelbar unter Druck.
- Kostengünstige Lösung: Eine außergerichtliche Abmahnung kann oft teure Klagen vermeiden.
- Verpflichtung zur Unterlassung: Der Drohnenpilot muss in einer Unterlassungserklärung garantieren, keine weiteren Flüge über das Grundstück vorzunehmen.
- Schadensersatzforderungen möglich: Falls bereits Schäden oder Beeinträchtigungen entstanden sind, können diese geltend gemacht werden.
Was passiert, wenn die Abmahnung ignoriert wird?
Wenn der Drohnenpilot die Abmahnung nicht beachtet oder weiterhin über das Grundstück fliegt, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden:
- Unterlassungsklage nach § 1004 BGB
- Das Gericht kann eine Verfügung erlassen, die dem Piloten weitere Flüge über das Grundstück untersagt.
- Schadensersatzforderung nach § 823 BGB
- Falls durch den Drohnenflug eine Verletzung der Privatsphäre entstanden ist, kann eine finanzielle Entschädigung verlangt werden.
- Strafanzeige bei der Polizei
- Besonders bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen kann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs oder Datenschutzverletzung erfolgen.
4. Warum Sie sich professionelle Hilfe holen sollten
Viele Grundstückseigentümer sind unsicher, wie sie sich gegen unerwünschte Drohnenflüge wehren können. Fehlerhafte oder unvollständige Abmahnungen können dazu führen, dass die Forderungen ins Leere laufen.
Eine rechtssichere Abmahnung durch unsere Kanzlei stellt sicher, dass:
✔ Der Drohnenpilot schnell und effektiv zur Unterlassung verpflichtet wird.
✔ Alle relevanten Gesetze und Urteile berücksichtigt werden.
✔ Falls erforderlich, eine gerichtliche Verfügung gegen den Drohnenpiloten durchgesetzt wird.
✔ Eine mögliche Schadensersatzforderung erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich Luftrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht beraten wir Sie umfassend und setzen Ihre Rechte durch.
➡ Sie haben eine Drohne über Ihrem Grundstück gesichtet?
Lassen Sie sich von uns beraten und fordern Sie noch heute eine rechtssichere Abmahnung an.
Wir helfen Ihnen schnell und effizient, Ihre Privatsphäre zu schützen!
Erlaubnisse und Genehmigungen für Drohnenflüge
Der Betrieb von Drohnen ist in Deutschland und der gesamten EU durch verschiedene luft- und datenschutzrechtliche Vorschriften reguliert. Je nach Einsatzbereich, Gewicht der Drohne und Art des Fluges kann eine Genehmigung erforderlich sein.
In diesem Abschnitt erfahren Sie:
✔ Wann Sie eine Genehmigung für Drohnenflüge benötigen.
✔ Welche Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Drohnenflügen bestehen.
✔ Welche Behörden für die Erteilung von Genehmigungen zuständig sind.
✔ Welche Strafen drohen, wenn eine erforderliche Genehmigung fehlt.
1. Wann ist eine Genehmigung für Drohnenflüge erforderlich?
Nicht jeder Drohnenflug erfordert eine behördliche Erlaubnis. Es kommt darauf an, wo, wie und mit welchem Zweck die Drohne betrieben wird.
Grundsätzlich unterscheidet das Luftrecht drei Kategorien von Drohnenflügen:
1.1. Offene Kategorie (Genehmigungsfrei, aber reglementiert)
- Für Freizeit- und Hobbyflüge mit leichten Drohnen (bis 25 kg).
- Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund.
- Kein Flug über Menschenansammlungen oder sensiblen Zonen.
- Flüge nur in Sichtweite des Piloten erlaubt.
Solange diese Regeln eingehalten werden, ist keine besondere Genehmigung erforderlich.
1.2. Spezielle Kategorie (Genehmigung erforderlich)
Eine Genehmigung ist notwendig, wenn:
- Die Drohne schwerer als 25 kg ist.
- Sie außerhalb der Sichtweite des Piloten (BVLOS) fliegt.
- In Wohngebieten, Naturschutzgebieten oder Industrieanlagen geflogen wird.
- Nachts oder über kritischen Infrastrukturen geflogen wird.
- Die Drohne für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Hier müssen Piloten eine Betriebserlaubnis bei der Luftfahrtbehörde beantragen.
1.3. Zertifizierte Kategorie (Genehmigung zwingend erforderlich)
Diese Kategorie betrifft Drohnen mit hohem Risiko, wie z. B.:
- Drohnenflüge zur Personenbeförderung oder Transport schwerer Lasten.
- Autonome Flüge ohne direkten Steuerungseingriff durch einen Piloten.
- Betrieb in stark frequentierten Gebieten (z. B. in Städten oder an Flughäfen).
Solche Flüge benötigen eine Genehmigung wie in der bemannten Luftfahrt – einschließlich Technikprüfungen und Sicherheitsnachweisen.
2. Erlaubnisse für private Drohnenflüge
Freizeit-Drohnenflüge sind grundsätzlich genehmigungsfrei, solange die rechtlichen Grenzen der offenen Kategorie eingehalten werden.
Wann ist keine Genehmigung erforderlich?
- Flüge mit Drohnen unter 250 g – selbst über Wohngebieten.
- Flüge in unbebauten Gegenden ohne kritische Infrastruktur.
- Flüge bis zu 120 Metern Höhe, sofern keine Verbotszonen betroffen sind.
- Flüge in direkter Sichtlinie des Piloten (nicht autonom oder außerhalb der Sichtweite).
Wann muss eine Genehmigung beantragt werden?
Eine Erlaubnis ist nötig, wenn:
- Die Drohne mehr als 250 g wiegt und über Wohngebieten fliegt.
- Eine Drohne mit Kamera über fremden Grundstücken betrieben wird.
- Der Flug in der Nähe von Flughäfen, Industrieanlagen oder Bundesgebäuden stattfindet.
- Der Betrieb außerhalb der Sichtweite erfolgt.
Anträge für solche Genehmigungen werden von den jeweiligen Luftfahrtbehörden der Bundesländer bearbeitet.
3. Erlaubnisse für gewerbliche Drohnenflüge
Drohnenflüge für kommerzielle Zwecke unterliegen strengeren Regeln als private Freizeitflüge. Unternehmen oder Selbstständige, die Drohnen für Filmaufnahmen, Inspektionen oder Logistik nutzen, müssen oft eine Betriebserlaubnis einholen.
Welche gewerblichen Flüge sind genehmigungsfrei?
- Luftbildaufnahmen für private Zwecke (z. B. Hochzeitsfotografie, wenn keine Menschen ohne Einwilligung aufgenommen werden).
- Vermessungsflüge in nicht bebauten Gebieten.
- Inspektionsflüge über firmeneigenem Gelände, sofern keine öffentlichen Flächen betroffen sind.
Welche gewerblichen Flüge benötigen eine Genehmigung?
- Drohnenflüge über belebten Straßen oder Plätzen.
- Filmdrehs und Überwachungsflüge in Wohngebieten.
- Transportdrohnen, die autonom Waren befördern.
- Flüge für Sicherheitsdienste oder zur Personenkontrolle.
Hier sind umfangreiche Sicherheitsnachweise und oft eine Sondergenehmigung erforderlich.
4. Welche Behörde stellt Genehmigungen für Drohnenflüge aus?
In Deutschland ist die Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes für die Erteilung von Drohnengenehmigungen zuständig.
Welche Nachweise sind für eine Genehmigung erforderlich?
- Nachweis über die Haftpflichtversicherung für die Drohne.
- Drohnenführerschein (ab 250 g erforderlich).
- Betriebskonzept, insbesondere bei Flügen außerhalb der Sichtweite (BVLOS).
- Sicherheitsbewertung für spezielle Flüge (z. B. über Menschenmengen).
Gewerbliche Piloten müssen zusätzlich eine Risikoanalyse nach den Vorgaben der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) vorlegen.
5. Strafen bei fehlender Genehmigung für Drohnenflüge
Wer ohne erforderliche Genehmigung eine Drohne betreibt, riskiert empfindliche Strafen. Die Bußgelder sind je nach Verstoß gestaffelt:
- Flug ohne vorgeschriebene Genehmigung in einer Sperrzone → Bis zu 50.000 € Bußgeld.
- Gewerblicher Betrieb ohne Betriebserlaubnis → Bis zu 20.000 € Strafe.
- Missachtung der maximalen Flughöhe von 120 m → Bis zu 5.000 € Geldstrafe.
- Fehlender Drohnenführerschein bei Pflichtflügen → 1.000 € Strafe.
In schweren Fällen, insbesondere wenn Menschen gefährdet werden, kann es sogar zu Freiheitsstrafen kommen.
6. Fazit: Wann lohnt es sich, eine Genehmigung zu beantragen?
✔ Private Freizeitflieger brauchen in den meisten Fällen keine Genehmigung – solange sie sich an die Regeln der offenen Kategorie halten.
✔ Gewerbliche Drohnenflüge unterliegen strengeren Vorgaben – hier sind oft Genehmigungen notwendig.
✔ Flüge außerhalb der Sichtweite, über Wohngebieten oder in kritischen Bereichen müssen angemeldet werden.
✔ Wer ohne Genehmigung fliegt, riskiert hohe Strafen und empfindliche Bußgelder.
Verhalten bei Drohnenflügen über Privatgrundstücken
Drohnenflüge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – sei es für Freizeitflüge, gewerbliche Zwecke oder wissenschaftliche Anwendungen. Doch sobald eine Drohne über ein Privatgrundstück fliegt, stellen sich viele Fragen: Ist das erlaubt? Was können Grundstückseigentümer tun? Welche Regeln müssen Drohnenpiloten beachten?
In diesem Abschnitt erfahren Sie:
✔ Welche Rechte Grundstückseigentümer haben.
✔ Wie sich Drohnenpiloten korrekt verhalten sollten.
✔ Welche rechtlichen Konsequenzen bei unerlaubten Flügen drohen.
✔ Welche Maßnahmen ein Grundstückseigentümer ergreifen kann.
1. Darf eine Drohne über ein Privatgrundstück fliegen?
Drohnenflüge über Privatgrundstücke sind nicht grundsätzlich verboten, unterliegen jedoch strengen Einschränkungen.
1.1. Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers (§ 903 BGB)
Nach § 903 BGB hat der Eigentümer das Recht, über die Nutzung seines Grundstücks zu bestimmen. Das umfasst auch den Luftraum in einer Höhe, die für die Nutzung des Grundstücks erforderlich ist.
Das bedeutet:
- Fliegt eine Drohne sehr niedrig (z. B. 5–10 Meter über dem Grundstück), kann dies eine Eigentumsverletzung sein.
- Ein Flug in größerer Höhe (z. B. 50–120 Meter) ist in der Regel unproblematisch, sofern keine Störungen verursacht werden.
➡ Beispiel: Eine Drohne, die in 5 Metern Höhe über den Garten fliegt, könnte eine unzulässige Störung sein, während ein Überflug in 80 Metern Höhe oft toleriert wird.
1.2. Schutz der Privatsphäre (Art. 2 Abs. 1 GG, § 201a StGB)
Neben dem Eigentumsrecht spielt auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine wichtige Rolle.
- Unbefugte Flüge über private Bereiche (Garten, Terrasse, Balkon) können eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.
- Wird eine Drohne gezielt zur Überwachung eingesetzt, kann dies als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) gewertet werden.
- Filmt die Drohne Personen auf dem Grundstück ohne deren Einwilligung, kann dies strafbar sein (§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs).
➡ Beispiel: Eine Drohne, die über eine Terrasse fliegt und dabei Personen aufnimmt, könnte gegen das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person verstoßen.
1.3. Datenschutzrechtliche Bestimmungen (DSGVO & BDSG)
Drohnen, die Kameras nutzen, erfassen häufig personenbezogene Daten (z. B. Gesichter, Autokennzeichen, Hausfassaden).
- Laut DSGVO dürfen personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage gespeichert oder verarbeitet werden.
- Auch das Veröffentlichen von Luftaufnahmen, die Personen oder Grundstücke erkennbar zeigen, ist ohne Zustimmung unzulässig.
➡ Beispiel: Ein gewerblicher Drohnenpilot, der Luftaufnahmen eines Stadtviertels macht, muss sicherstellen, dass keine Personen oder privaten Bereiche erkennbar gefilmt werden.
2. Wie sollten sich Drohnenpiloten verhalten?
Drohnenpiloten sollten sich an folgende Grundregeln halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden und Konflikte mit Grundstückseigentümern zu verhindern.
2.1. Flugplanung und Vorabgenehmigungen
- Keine Flüge über fremde Grundstücke ohne Erlaubnis des Eigentümers.
- Prüfen, ob eine behördliche Genehmigung erforderlich ist (z. B. in Wohngebieten).
- Nutzung von Drohnen-Apps (z. B. DFS Drohnen-App), um Verbotszonen zu vermeiden.
➡ Tipp: Wer einen Drohnenflug plant (z. B. für Inspektionsflüge), sollte sich schriftlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen.
2.2. Sicherheitsabstände und Flughöhen einhalten
- Mindestens 30 Meter Höhe über Wohngebieten einhalten.
- Mindestens 50 Meter Abstand zu Personen, wenn die Drohne mehr als 250 g wiegt.
- Nicht näher als 100 Meter an kritische Infrastrukturen (Krankenhäuser, Gefängnisse) fliegen.
➡ Beispiel: Ein Drohnenpilot, der Immobilienfotos anfertigt, muss sicherstellen, dass er keine Nachbargrundstücke überfliegt oder filmt.
2.3. Verhalten bei Beschwerden von Grundstückseigentümern
- Sofort landen, falls sich ein Grundstückseigentümer beschwert.
- Gespräch suchen und den Grund für den Flug erklären.
- Unnötige Konfrontationen vermeiden – Einsicht zeigen.
➡ Tipp: Drohnenpiloten sollten stets darauf vorbereitet sein, ihren Flug zu rechtfertigen, um Missverständnisse zu vermeiden.
3. Was kann ein Grundstückseigentümer tun, wenn eine Drohne über seinem Grundstück fliegt?
Wenn eine Drohne unbefugt über ein Privatgrundstück fliegt, gibt es verschiedene Handlungsoptionen.
3.1. Direkte Kontaktaufnahme mit dem Piloten
- Falls der Pilot sichtbar ist, sollte er direkt angesprochen werden.
- Eine höfliche, aber bestimmte Aufforderung zur Unterlassung kann oft Konflikte verhindern.
3.2. Beweise sichern
- Fotos oder Videos der Drohne und deren Flugroute aufnehmen.
- Datum, Uhrzeit und Dauer des Flugs notieren.
- Zeugen benennen, falls weitere Personen den Vorfall beobachtet haben.
3.3. Rechtliche Schritte einleiten
Falls der Drohnenpilot sich uneinsichtig zeigt oder keine Einwilligung vorliegt:
- Eine Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei aussprechen lassen.
- Schadensersatz oder Unterlassungsklage nach § 823 und § 1004 BGB einreichen.
- Bei anhaltenden Verstößen eine Strafanzeige erstatten (§ 201a StGB oder § 123 StGB).
➡ Tipp: Grundstückseigentümer sollten frühzeitig rechtliche Schritte einleiten, um Wiederholungen zu verhindern.
4. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei unerlaubten Drohnenflügen?
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Mögliche Strafen für Drohnenpiloten:
- Flug über ein Privatgrundstück ohne Erlaubnis → Abmahnung oder Unterlassungsklage
- Filmen oder Fotografieren ohne Zustimmung → Geldstrafe bis 20 Millionen € (DSGVO-Verstoß)
- Fliegen unter 30 Metern über einem Grundstück → Bußgeld bis 5.000 €
- Missachtung der Mindestabstände zu Personen oder Gebäuden → Geldstrafe bis 1.000 €
- Verletzung der Privatsphäre durch Kameradrohne → Strafanzeige nach § 201a StGB
5. Fazit: Wie sollten sich Grundstückseigentümer und Drohnenpiloten verhalten?
Für Grundstückseigentümer:
✔ Drohnenflüge über Privatgrundstücken müssen nicht hingenommen werden.
✔ Falls die Privatsphäre verletzt wird, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
✔ Beweise sichern und ggf. eine Abmahnung oder Unterlassungsklage einleiten.
Für Drohnenpiloten:
✔ Fliegen Sie nicht ohne Genehmigung über fremde Grundstücke.
✔ Halten Sie Sicherheitsabstände und Flughöhen ein.
✔ Seien Sie kooperativ, wenn Eigentümer sich beschweren.
➡ Sie möchten sich gegen Drohnenflüge über Ihrem Grundstück wehren?
Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit rechtssicheren Abmahnungen und Unterlassungsklagen – kontaktieren Sie uns jetzt!
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.