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Die den Urhebern im Fall des öffentlichen Verleihens geschuldete Vergütung darf nicht ausschließlich nach der Zahl der Entleiher berechnet werden

Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Der Betrag der Vergütung müsste auch die Zahl der der Öffentlichkeit zum Gebrauch überlassenen Gegenstände berücksichtigen, so dass die

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