Zum Hauptinhalt springen

Deutsche Apotheke darf im Ausland bestellte Medikamente günstiger abgeben

BVerwG, Urteil vom 26.02.2015, Az. 3 C 30.13
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass eine deutsche Apotheke im Auftrag ihrer Kunden Medikamente bei günstigeren ausländischen Apotheken bestellen und mit Rechnung dieser ausländischen Apotheke an die Kunden abgeben darf. Ein Landratsamt hatte einer Apothekerin im Jahr 2009 untersagt, in Ungarn bestellte Medikamente mit der Rechnung der Budapester Apotheke abzugeben. Da die Apothekerin dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung unterliege, dürfe sie Medikamente nur auf eigene Verantwortung abgeben.

Im verhandelten Fall hatte die selbständige Apothekerin Klage gegen das Landratsamt erhoben. Sie war in einer Vorinstanz teilweise unterlegen. Im Jahr 2008 hatte die Apothekerin den Service angeboten, bei einer Budapester Apotheke die dort deutlich günstigeren Medikamente zu bestellen und ohne zusätzliche Kosten mit der Rechnung der ungarischen Apotheke an ihre Kunden weiterzugeben. Dabei wandte die Apothekerin einen Trick an. Sie bestellte die Medikamente im Namen Ihrer Kunden bei der Europa Apotheke in Budapest, beschaffte dann das Medikament über einen deutschen Großhändler und ließ sie an die Europa Apotheke schicken. Von dort wurden die Medikamente dann nach Deutschland geliefert, von der deutschen Apothekerin auf Unversehrtheit und Verfallsdatum überprüft und anschließend mitsamt der ungarischen Rechnung an die Kunden abgegeben. Die Apothekerin war am Verkaufserlös nicht beteiligt und bot diesen Service völlig kostenlos an.

Das Landratsamt verbot der Apothekerin im Juli 2009, verschreibungspflichtige Medikamente zu einem von der Arzneimittelpreisverordnung abweichenden Preis in Verkehr zu bringen. Zweitens wurde ihr verboten, die Medikamente mit Rechnung der ungarischen Apotheke abzugeben. Hinzu kamen eine Zwangsgeldandrohung, Kosten, Gebühren und Auslagen, die der Apothekerin in Rechnung gestellt wurden. Die erste Instanz, das Verwaltungsgericht in München, hatte der klagenden Apothekerin teilweise Recht gegeben, allerdings geurteilt, dass sie Medikamente nur auf eigene Rechnung abgeben dürfe, um dem Kunden Klarheit darüber zu verschaffen, wer für den Verkauf verantwortlich und gewährleistungspflichtig sei. Die zweite Instanz, der Münchner Verwaltungsgerichtshof, hatte diese Verpflichtung negiert und festgestellt, dass die unternehmerische Selbständigkeit der Apothekerin ihre Handlungsweise erlaube. Der Bezug und die Weitergabe der Medikamente aus Ungarn würden deutsche Bestimmungen nicht verletzen. Da die Apothekerin sich nicht in eine wirtschaftliche Abhängigkeit von der ungarischen Apotheke begeben habe, und zudem keine apothekenfremde Leistung angeboten hätte, sei das Verbot aufzuheben.

Daraufhin ging das beklagte Landratsamt in Revision, die im Februar 2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Das Amt argumentierte, dass mit der kostenlosen Abgabe unter fremder Rechnung die wirtschaftliche und die pharmazeutische Verantwortung auseinander fallen würden. Dies bedeute eine Interessenkollision, wodurch die Arzneimittelsicherheit gefährdet sei. Es sei außerdem die Frage, ob die verzögerte Versorgung mit Medikamenten zugunsten des günstigeren Preises überhaupt vertretbar sei. Vor dem BVerwG vertrat der Vertreter des Bundesministeriums der Gesundheit die Auffassung, dass das Geschäftsmodell der Klägerin mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar sei. Das Gericht stellte nun fest, dass die Apothekerin, indem sie die Medikamente vor der Abgabe geprüft habe, die pharmazeutische Verantwortung klar und für den Kunden transparent übernommen habe. Die Einwände des Beklagten Landratsamtes seien nicht stichhaltig. Beim Kunden könnten keine Zweifel an der apothekenrechtlichen Verantwortung der abgebenden Apotheke aufkommen. Auch die Arzneimittelsicherheit wäre nicht beeinträchtigt gewesen. Die Aus- und Wiedereinfuhr der Medikamente sei rechtlich und bezüglich der Medikamentensicherheit nicht zu beanstanden.

Im Ergebnis ist dieses Urteil für den Apothekenkunden von Vorteil, der sich in Absprache mit dem Apotheker entscheiden kann, ob er eine zeitliche Verzögerung durch die Auslandsbestellung in Kauf nehmen möchte, wenn er das Medikament günstiger erhält. Da die Apotheke aus ihrer Beratungspflicht nicht entlassen wurde, sondern die Gerichte deutlich gemacht haben, dass die volle Verantwortung bei der abgebenden Apotheke verbleibt, wird der Apotheker die Frage der Zeitverzögerung gerade bei verschriebenen Medikamenten stets im Blick behalten müssen.

BVerwG, Urteil vom 26.02.2015, Az. 3 C 30.13

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In einer Zeit, in der digitale Werbeformen wie E-Mail-Marketing, personalisierte Online-Werbung und Social-Media-Kampagnen im Fokus stehen, wirkt Briefwerbung beinahe nostalgisch…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die digitale Archivierung von Inhalten stellt eine Herausforderung für das Urheberrecht dar. Besonders die Wayback Machine, eine weltweit genutzte Internetbibliothek, archiviert W…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Definition und Bedeutung von Screenshots im digitalen Zeitalter Screenshots sind heutzutage ein fester Bestandteil der digitalen Kommunikation und Dokumentation. Ein Screenshot –…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Creative Commons (CC) – Freiheit oder rechtliche Falle? Die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie wir Bilder, Videos, Musik und Texte nutzen, grundlegend verändert. Durch da…