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Debcon GmbH

Inkassoschreiben der Debcon GmbH
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Derzeit erreichen uns wieder massenhaft Schreiben des Inkassounternehmen Debcon GmbH, Debitorenmanagement und Consulting, handelnd unter debcon.de bzw. debcon-gmbh.de, Steinstraße 4, 58452 Witten.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir über derartige Inkassoschreiben der Firma Debcon GmbH und deren Hintergrund gerichtet. Nun sind nach eigenen Angaben der Firma Debcon GmbH die Klagevorbereitungen erfolgt.

Das aktuelle Schreiben der Firma Debcon GmbH lautet wie folgt:

„Die Klagevorbereitungen sind erfolgt!
Unser Zeichen:
Ihr Zeichen:
Nach der am 31.08.2012 avisierten und erfolgten Unterrichtung an unsere Auftraggeberin über den bisherigen Verlauf unserer außergerichtlichen Tätigkeit hinsichtlich der Klärung der Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen, hat sich unsere Auftraggeberin und deren Prozessfinanzierer nunmehr aufgrund vorliegender außergerichtlicher Lösungsverweigerung entschieden, ohne weitere vorherige Ankündigung ab dem 04.10.2012 gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und Zahlungsklage, sowie ggf. bei nicht vorliegender Unterlassungserklärung entsprechende Unterlassungsklage gegen Ihre Mandantschaft einzureichen.
Diese nun erforderlich werdende Maßnahme löst zusätzlich zu dem reinen Zahlungsanspruch in Höhe von EUR 1.286,80 erhebliche weitere Kosten (Rechtsanwalts-und Gerichtskosten) in Höhe von EUR 531,18 bis EUR 867,35 aus, die infolge des Verzuges in voller Höhe durch Ihre Mandantschaft zu erstatten sind. In der Summe wird demnach später und unter dem Druck eines Prozesses wegen Urheberrechtsverletzung mehr zu zahlen sein, als jetzt noch vergleichsweise möglich ist. Eine verständige Risikowürdigung der juristischen und nicht juristischen Internetpublikationen bestätigt Vorgenanntes -lassen Sie sich im Übrigen nicht täuschen.
Bis zu dem Zeitpunkt der Klageeinreichung besteht noch nach Rücksprache unserer Auftraggeberin und deren Prozessfinanzierer die Möglichkeit die Urheberrechtsverletzung mit uns vollständig -Zahlungs-und Unterlassungsanspruch -außergerichtlich zu erledigen und endgültig wegzufertigen.
Ihre Mandantschaft hat jetzt die Möglichkeit, dessen Schuldkonto von derzeit EUR 1.286,80 durch Vergleichszahlung von lediglich pauschal EUR 475,00 auszugleichen. Ist die Zahlung nicht in einer Summe zahlbar, setzten Sie sich mit uns zwecks Absprache umgehend in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen

Debcon GmbH
Das Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“

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