Vorgehen gegen unberechtigte Copyright-Strikes

1. Einleitung: Die Problematik unberechtigter Copyright-Strikes
Plattformen wie YouTube, Twitch und Facebook sind zentrale Orte für Content-Ersteller, um ihre Inhalte zu veröffentlichen. Das Urheberrecht schützt Kreative vor der unerlaubten Nutzung ihrer Werke. Doch das System, das zum Schutz geschaffen wurde, wird oft missbraucht, indem unberechtigte Copyright-Strikes gegen rechtmäßige Inhalte eingereicht werden. Ein solcher Missbrauch kann dazu führen, dass Creator fälschlicherweise Einnahmen verlieren oder ihre Kanäle gesperrt werden. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen detailliert, wie Sie sich effektiv gegen unberechtigte Copyright-Strikes wehren können, welche rechtlichen Schritte Ihnen zur Verfügung stehen und welche aktuelle Rechtsprechung Ihnen dabei helfen kann.
2. Was ist ein Copyright-Strike?
Ein Copyright-Strike ist eine Maßnahme, die Plattformen wie YouTube ergreifen, wenn ein Urheberrechtsinhaber behauptet, dass ein Video, Bild oder anderer Inhalt ohne Erlaubnis genutzt wurde. Die Konsequenzen eines Copyright-Strikes sind gravierend und beinhalten:
- Sperrung oder Löschung des betreffenden Inhalts
- Monetarisierungsverlust
- Einschränkungen beim Hochladen neuer Inhalte
- Risiko der Kanalschließung nach drei Strikes innerhalb von 90 Tagen
Manche dieser Urheberrechtsbeschwerden werden jedoch unberechtigt eingereicht, sei es aus Unkenntnis, Missgunst oder als gezielte Attacke, um Konkurrenten zu schaden.
3. Relevante Rechtsprechung zu unberechtigten Copyright-Strikes
3.1. LG Köln, Urteil vom 9. Januar 2025, Az. 14 O 387/24
Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Köln (Az. 14 O 387/24) zeigt, dass unberechtigte Copyright-Strikes nicht nur ärgerlich sind, sondern auch rechtliche Konsequenzen für den Einreicher haben können.
In dem Fall hatte ein Musiker seinen Vertrag mit einem Label gekündigt und anschließend neue Musik auf YouTube hochgeladen. Das Label meldete die neuen Werke fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung, woraufhin YouTube den Content sperrte.
Das LG Köln entschied zugunsten des Musikers und stellte fest:
- „Ein unberechtigter Copyright-Strike stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.“
- „Ein Rechteinhaber, der bewusst eine falsche Urheberrechtsbeschwerde einreicht, handelt sittenwidrig und muss Schadensersatz leisten.“
- „Plattformbetreiber sind verpflichtet, Copyright-Strikes sorgfältiger zu prüfen, bevor sie Inhalte entfernen.“
Aufgrund dieses Urteils können Betroffene unberechtigter Copyright-Strikes nun leichter Unterlassung sowie Schadensersatz verlangen.
3.2. OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Juli 2023, Az. 6 U 281/22
Ein weiteres relevantes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 6 U 281/22) befasst sich mit dem missbräuchlichen Einsatz von Urheberrechtsbeschwerden als wettbewerbswidrige Maßnahme.
Hier hatte ein Unternehmen einen Konkurrenten durch wiederholte unberechtigte Copyright-Strikes gezielt geschädigt. Das Gericht entschied:
- „Der bewusste Einsatz unberechtigter Urheberrechtsbeschwerden zur Behinderung eines Mitbewerbers stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar (§ 3 UWG).“
- „Dem geschädigten Unternehmen steht ein Unterlassungsanspruch zu, der gerichtlich durchgesetzt werden kann.“
- „Wiederholte missbräuchliche Copyright-Strikes rechtfertigen Schadensersatzansprüche in erheblichem Umfang.“
Das Urteil stärkt die Position von Unternehmern und Content-Erstellern, die von unberechtigten Copyright-Strikes betroffen sind.
4. Ihre Rechte bei unberechtigten Copyright-Strikes
4.1. Gegendarstellung einreichen
Plattformen wie YouTube bieten die Möglichkeit, eine Gegendarstellung einzureichen. Hier erklären Sie, dass die Entfernung des Inhalts unbegründet ist. Der Beschwerdeführer hat dann eine bestimmte Frist (in der Regel 10–14 Tage), um gerichtlich gegen Sie vorzugehen. Bleibt eine Reaktion aus, wird der Inhalt automatisch wiederhergestellt.
4.2. Unterlassungsanspruch gegen den Beschwerdeführer
Falls Sie durch den unberechtigten Strike nachweisbaren Schaden erlitten haben, können Sie den Verletzer auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Dies kann zunächst außergerichtlich durch eine Abmahnung oder gerichtlich z.B. durch eine einstweilige Verfügung erfolgen.
4.3. Schadensersatzforderungen
Falls Ihnen durch die unberechtigte Sperrung Einnahmen entgangen sind oder Ihr Ruf Schaden genommen hat, können Sie zudem Schadensersatzforderungen geltend machen.
Relevantes Urteil: OLG München, Urteil vom 4. November 2022, Az. 29 U 3829/21: Das Gericht sprach einem Videoproduzenten Schadensersatz in Höhe von 15.000 EUR zu, da sein Content durch einen falschen Copyright-Strike für mehrere Monate nicht erreichbar war.
5. Strafrechtliche Konsequenzen für missbräuchliche Copyright-Strikes
Ein unberechtigter Copyright-Strike kann auch strafrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn jemand wissentlich eine falsche Urheberrechtsbeschwerde einreicht. Dies kann den Tatbestand der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB erfüllen.
Beispiel:
- Ein Unternehmen reichte systematisch unberechtigte Strikes gegen konkurrierende YouTuber ein. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen falscher Verdächtigung und unlauteren Wettbewerbs.
6. Präventive Maßnahmen gegen unberechtigte Copyright-Strikes
- Dokumentation sichern: Bewahren Sie alle Nachweise über Ihre Urheberschaft oder Nutzungslizenzen auf.
- Rechtsberatung einholen: Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Urheberrecht beraten.
- Öffentlichkeitsarbeit nutzen: Transparenz und Medienberichterstattung können den Druck auf den Beschwerdeführer erhöhen.
7. Fazit
Unberechtigte Copyright-Strikes sind ein ernstes Problem, das Content-Ersteller erheblich schädigen kann. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt jedoch, dass sich Betroffene wehren können. Durch schnelle Reaktion, rechtliche Schritte und eine fundierte Verteidigung können Sie sich effektiv gegen missbräuchliche Urheberrechtsbeschwerden schützen. Falls Sie betroffen sind, lassen Sie sich frühzeitig von einer auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei beraten.
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
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