Berechtigungsanfrage TurboZentrum GmbH

Uns liegt eine gebrauchsmusterrechtliche Berechtigungsanfrage der Firma TurboZentrum GmbH, Schulzendorfer Str. 23E, 12526 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer René Berger, vor.
In der durch den Geschäftsführer René Berger selbst verfassten Berechtigungsanfrage lässt die TurboZentrum GmbH erklären, dass sie „für die DLC Beschichtung bei Turbolader-Lagern und Wellen“ ein Gebrauchsmuster hinterlegt habe.
Sodann stellt René Berger die Frage, weshalb sich der Empfänger der Berechtigungsanfrage dazu berechtigt fühle, „dies“ auf seiner Seite anzupreisen.
Der Berechtigungsanfrage der Firma TurboZentrum GmbH lässt sich jedoch nicht entnehmen, auf welches eingetragene Gebrauchsmuster sich die Anfrage bezieht.
Mehrere Nachfragen ließ die Firma TurboZentrum GmbH unbeantwortet – ein Verhalten, das für den angeblichen Inhaber eines Schutzrechts eher ungewöhnlich ist. Stattdessen sollte man meinen, dass der Absender der Berechtigungsanfrage in die Diskussion einsteigt und darlegt, auf welche Rechte die Berechtigungsanfrage gestützt wird.
Ebensowenig brachten unsere Recherchen Klarheit über das angeblich eingetragene Gebrauchsmuster „für die DLC Beschichtung bei Turbolader-Lagern und Wellen“.
Wir haben deshalb erhebliche Zweifel an der Berechtigung der Berechtigungsanfrage der Firma TurboZentrum GmbH. Sollte sich nunmehr bewahrheiten, dass mit der Berechtigungsanfrage der Firma TurboZentrum GmbH andere Ziele als der Schutz angeblicher Gebrauchsmusterrechte verfolgt worden sind, wird sich die Frage anschließen, ob die Firma TurboZentrum GmbH für die dadurch ausgelösten Kosten aufzukommen haben wird. Ein solches Vorgehen, bei dem es ersichtlich nicht auf den Schutz von Gebrauchsmustern ankommt, kann damit für den Anfragenden sehr schnell zum „Boomerang“ werden.
Dennoch sollten derartige Berechtigungsanfragen aufgrund der empfindlichen Konsequenzen für den gesamten Handels- und Herstellungsbetrieb mit großer Sensibilität bearbeitet werden. Eine taktisch sinnvolle Erwiderung kann dazu beitragen, empfindliche Kosten und geschäftliche Nachteile zu vermeiden, auch wenn im Einzelfall tatsächlich ein Verletzungstatbestand vorliegen sollte.
UPDATE 17.12.2014: Gebrauchsmuster "Turbolader" offenbart
Auf mehrfache Anfragen offenbart René Berger, Geschäftsführer der Berliner TurboZentrum GmbH, dass sich seine Berechtigungsanfrage auf das Gebrauchsmuster "Turbolader" (Nr. 20 2014 007 155.1)
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=2020140071551
beziehe.
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Alexander Bräuer
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