Bei Beamtenernennung verschwiegene Vorerkrankung
Ein Beamter hatte bei der Einstellungsuntersuchung eine Vorerkrankung verschwiegen, die für das Dienstverhältnis von erheblicher Bedeutung war. Die Dienstbehörde widerrief nach Bekanntwerden der Erkrankung die Ernennung zum Beamten auf Probe und machte damit die später erfolgte Übernahme als Beamter auf Lebenszeit gegenstandslos.
Vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurde im Fall einer Beamtin entschieden, die im Strafvollzug eingesetzt war. Bei ihrer Einstellung hatte sie verschwiegen, dass sie nach einem Einsatz im Kosovo als Sanitäterin bei den Nato-Truppen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hatte, die in einer mehrmonatigen Behandlung in einem Krankenhaus der Bundeswehr behandelt worden war.
Beschluss des VG Hannover vom 26.06.2013
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
Alexander Bräuer
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.



