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Bei Beamtenernennung verschwiegene Vorerkrankung

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Ein Beamter hatte bei der Einstellungsuntersuchung eine Vorerkrankung verschwiegen, die für das Dienstverhältnis von erheblicher Bedeutung war. Die Dienstbehörde widerrief nach Bekanntwerden der Erkrankung die Ernennung zum Beamten auf Probe und machte damit die später erfolgte Übernahme als Beamter auf Lebenszeit gegenstandslos.

Vor dem Verwaltungsgericht Hannover wurde im Fall einer Beamtin entschieden, die im Strafvollzug eingesetzt war. Bei ihrer Einstellung hatte sie verschwiegen, dass sie nach einem Einsatz im Kosovo als Sanitäterin bei den Nato-Truppen eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten hatte, die in einer mehrmonatigen Behandlung in einem Krankenhaus der Bundeswehr behandelt worden war.

 

Beschluss des VG Hannover vom 26.06.2013

2 B 2658/13

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