Arbeitsunfall durch Sturz bei Verabschiedung vom eigenen Hund
Ein Versicherungsvertreter hatte sich am Morgen auf den Weg zu Arbeit gemacht. Beim Verlassen des Hauses wurde er jedoch von seinem Hund derart überschwänglich verabschiedet, dass der Vertreter stürzte und sich dabei eine Knieverletzung zuzog.
Vom Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt wurde das Ereignis als Arbeitsunfall gewertet. Die Richter sahen in der stürmischen Verabschiedung nur eine geringfügige und unerhebliche Unterbrechung des schon begonnenen Weges zur Arbeit. Die gesetzliche Unfallversicherung ist deshalb verpflichtet, für die Folgen des Sturzes aufzukommen.
Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 16.05.2013
JURIS online
Ansprechpartner
Alexander Bräuer
Alexander Bräuer
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.



