Arbeitsunfall beim "Luftschnappen" vor heißer Montagehalle
Arbeitnehmer, die zu einer zusätzlichen Pause ihren Arbeitsplatz verlassen, verlieren für diese Zeit ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dies entschied z.B. das Sozialgericht Berlin unter dem Aktenzeichen S 68 U 577/12 zum Thema "Zigarettenpause".
Doch etwas anderes ist es, wenn die Pause dazu diente, sich von einer besonders belastenden Arbeitssituation zu erholen.
So hat das Sozialgericht (SG) in Heilbronn einem Angestellten eines großen Autoherstellers einen Versicherungsschutz für einen Unfall zugesprochen, den dieser erlitt, nachdem er die 30 Grad heiße Lagerhalle verließ, um kurz Luft zu schnappen.
Als Einwand ließ das Gericht auch nicht gelten, dass der Arbeiter bereits eine Pause eingelegt und sogar ein Eis konsumiert hatte. Im Hinblick auf die ungewöhnlich belastenden Arbeitsbedingungen habe hier die Erholung im Vordergrund zu stehen, so das Gericht.
Urteil des SG Heilbronn vom 08.03.2013
S 13 U 1513/11 (nicht rechtskräftig)
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Alexander Bräuer
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