Amazon greift in Rückgabebedingungen ein
Verkäufer auf der Handelsplattform Amazon erhalten derzeit nachstehende E-Mail:
Guten Tag,
um den Käufern ein einheitliches Einkaufserlebnis zu bieten, sind Verkäufer bei Amazon verpflichtet, Rückgabebedingungen anzubieten, die mindestens so vorteilhaft sind wie die Rückgabebedingungen von Amazon. Um dies für die Käufer transparent zu machen, werden wir die Informationen im Abschnitt "Rückgabe und Erstattungen" Ihrer Verkäufer-Seiten am 6. August 2012 ändern und einen Hinweis anzeigen, dass Käufer gemäß der Amazon-Rückgabebedingungen Artikel an Sie zurücksenden können.
Der neue Hinweis wird die Käufer auf die Rückgabebedingungen von Amazon verweisen. Es ist Käufern weiterhin möglich, sich an Sie zu wenden, um sich über eventuelle günstigere Regelungen zu informieren. Wenn Sie Versand durch Amazon verwenden, wird wie bisher auf die Rückgabebedingungen von Amazon verwiesen.
Auf der folgenden Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zu den Rückgabebedingungen von Amazon.de:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=13413131
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Verkäuferservice. Sie erreichen dieses Team über den Link "Verkäuferservice" unten auf den Verkäuferkonto-Seiten.
Freundliche Grüße
Amazon Services Europe
Es bleibt abzuwarten, wie Amazon dies ausgestaltet und ob die von Amazon vorgegebenen Rückgabebedingungen gesetzeskonform sind.
Ansprechpartner
Frank Weiß
Frank Weiß
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.
Aktuelles
Irreführende Online-Werbung mit Testergebnis "sehr gut", wenn es noch bessere Noten gibt
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Heutzutage sind Testsiegel, Kundenbewertungen und Noten ein fester Bestandteil moderner Werbung. Sie schaffen Vertrauen, beeinflussen Kaufentscheidungen und vermitteln eine schnel…
Isolierte Werbeaussagen wie "High Protein" oder "14 g Protein" sind wettbewerbswidrig
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In einer zunehmend gesundheitsbewussten Gesellschaft spielen Nährwertangaben auf Lebensmitteln eine immer größere Rolle. Hersteller bewerben ihre Produkte daher gerne mit Begriffe…
Meta darf Vereins-Webseite nicht ohne Angabe von Gründen einfach sperren
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die sozialen Netzwerke sind die digitalen Öffentlichkeitsräume unserer Zeit. Für gemeinnützige Vereine, Unternehmen, politische Gruppierungen oder Kultureinrichtungen ist Facebook…
Sonntagsverkauf von Dekoartikeln und Christbaumschmuck im Gartenmarkt
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Weihnachtszeit ist Dekozeit – und das besonders an Wochenenden. Doch dürfen Gartencenter ihre festlichen Accessoires wie Christbaumschmuck, Zimtstangen oder Deko-Zweige auch an So…