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Achtung beim Verkauf auf internationalen Amazon- Partnerseiten

Änderungen bei Amazon- Richtlinien in Bezug auf die internationalen Verkäufe und den diesbezüglichen Rücksendungen
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Für Online-Händler bei Amazon, die Ihre Waren auch auf den internationalen Partnerseiten von amazon.de anbieten, brechen neue Zeiten an. Aufgrund einer Information von Amazon an die jeweiligen Händler müssen die diesbezüglichen Richtlinien von Amazon in Bezug auf die internationalen Verkäufe und den diesbezüglichen Rücksendungen beachtet werden.

Demnach:
"Bieten Sie Kundenservice und wickeln Sie Kundenrücksendungen ab

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie den allgemeinen Kundenservice einschließlich Abwicklung von Kundenanfragen zur Ausstellung von Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer in der Sprache des Marktplatzes leisten können, auf dem Sie Ihre Produkte anbieten.
Für Produkte, die Sie selbst versenden, müssen Sie Ihren Kunden entweder die kostenlose Rücksendung an Ihre Geschäftsadresse in Ihrem Heimatland anbieten oder aber für jede Marketplace-Site, bei der Sie Ihre Produkte anbieten, eine Rücksendeadresse im Land dieser Marketplace-Site angeben. Letzteres können Sie tun, indem Sie mit Dritten, wie z. B. InterCultural Elements, zusammenarbeiten, um eine Rücksendeadresse im Land der jeweiligen Marketplace-Site bereitzustellen
Für die Remission von „Versand durch Amazon“-Einheiten müssen Sie eine Rücksendeadresse im Land des Logistikzentrums angeben, an das Sie Ihren Lagerbestand schicken, sofern Amazon nicht ausdrücklich eine andere Lösung anbietet. Bitte beachten Sie, dass Ihre Produkte ohne eine lokale Rücksendeadresse im jeweiligen Land nicht zurückgesendet werden können und eventuell, ohne Erstattung, entsorgt werden müssen."

Bietet also ein in Deutschland ansässiger Händler seine Waren beispielsweise auch bei amazon.it an, muss er zunächst grundsätzlich auch hier eine Widerrufsbelehrung in Landessprache anbieten. Da er nach den europäischen Regelungen hierbei die Option hat, die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufes dem Verbraucher aufzuerlegen oder diese Kosten zu übernehmen sind die entsprechenden Anpassungen in der Widerrufsbelehrung vorzunehmen.

Durch die Vorgaben von Amazon steht dem Händler diese Wahlmöglichkeit nur noch zu, wenn er eine zutreffende Rücksendeadresse in dem jeweiligen Verkaufsland, in unserem Beispiel Italien, in der Widerrufsbelehrung angibt. Steht ihm eine solche Adresse nicht zur Verfügung, so muss er aufgrund der Vorgaben von Amazon die Widerrufsbelehrung dahingehend gestalten, dass er im Falle eines Widerrufes die Rücksendekosten übernimmt. Die Option, dass der Käufer die regelmäßigen Rücksendekosten übernimmt, steht dem Händler aufgrund der Vorgaben von Amazon dann nicht mehr zur Verfügung.

Für den Fall, dass der Online-Händler eine Rücksendeadresse in dem jeweiligen Land anbieten kann, ist bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung jedoch Vorsicht geboten, da die von der EU vorgegebene Musterwiderrufsbelehrung gegebenenfalls über zwei Anschriften verfügen müsste. Eine in Bezug auf die Erklärung des Widerrufes gegenüber dem Vertragspartner, demnach dem Händler, und eine betreffend des Empfängers der Rücksendung. 

Welche Folgen eine Nichteinhaltung der von Amazon vorgegebenen Regel hat können wir nicht abschätzen. Jedoch hat Amazon laut den eigenen "Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.à r.l." die Möglichkeit die Mitgliedschaft eines Verkäufers bei Amazon.de Marketplace zu jeder Zeit und ohne Angaben von Gründen zu beenden:

"IX. Beendigung der Teilnahme
Der Verkäufer kann seine Teilnahme an Amazon.de Marketplace jederzeit durch eine Mitteilung an Amazon beenden. Ebenso ist Amazon zu jeder Zeit berechtigt, die Mitgliedschaft eines Verkäufers durch Benachrichtigung ohne Angabe von Gründen zu beenden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten unter diesen Teilnahmebedingungen, mit Ausnahme von Rechten und Pflichten, die bestehen bleiben müssen, um die vor Beendigung der Mitgliedschaft aufgegebenen oder erhaltenen Bestellungen abzuwickeln (eingeschlossen die angefallenen Gebühren gemäß B.VII. und Forderungen aus B.II.). Mit Ende der Mitgliedschaft werden alle bisher angefallenen Gebühren sofort fällig. Mit der Beendigung endet auch die Verkäufereigenschaft bei Amazon."

Ansprechpartner

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