Achtung bei Schreiben der „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“
Ein Schreiben flattert ins Haus – und der Puls steigt
Sie haben gerade Post erhalten. Auf dem Briefkopf steht „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“. Es geht um Ihre Marke. Angeblich müsse diese verlängert werden – und das koste Sie über 1.300 Euro. Das Schreiben sieht offiziell aus, ist professionell aufbereitet und enthält viele vertraute Begriffe. „Verlängerung des Markenschutzes“, „Frist“, „Rechnung“, „Zahlung bitte bis“. Mancher Empfänger gerät in Panik. Verständlich – schließlich möchte niemand den Schutz seiner Marke gefährden.
Doch genau hier liegt das Problem: Die Schreiben der DMSV sind kein amtliches Schreiben vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sondern eine private Offerte eines Unternehmens, das mit dem DPMA weder verbunden noch beauftragt ist.
Was ist die DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG?
Die „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“ ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Berlin. Der Name klingt offiziell, fast behördlich. Doch dieser Eindruck täuscht. Es handelt sich bei der DMSV nicht um eine staatliche Stelle, sondern um eine sogenannte "Dienstleisterin im grauen Bereich", die durch täuschend echt wirkende Schreiben Markeninhaber zur Zahlung von teils horrenden Beträgen auffordert.
Konkret geht es um ein Angebot, gegen Zahlung von 1.297 Euro (Stand: 2025) die Verlängerung Ihrer Marke durchzuführen. Was jedoch im Kleingedruckten steht: Es handelt sich lediglich um ein Angebot, nicht um eine amtliche Gebühr oder ein behördliches Erfordernis.
Der Trick: Halbwahre Informationen mit amtlichem Anstrich
Die Masche ist bekannt:
- Die Schreiben sehen täuschend amtlich aus.
- Es werden echte Daten Ihrer Marke genannt, wie Aktenzeichen, Schutzdauer und Anmeldedatum – öffentlich abrufbar beim DPMA.
- Es wird ein fester Zahlungsbetrag gefordert.
- Eine knappe Zahlungsfrist soll Druck aufbauen.
- Die Formulierungen sind bewusst juristisch gehalten, wirken wie eine Verpflichtung.
Doch am Ende handelt es sich nicht um eine Pflichtzahlung, sondern um ein kommerzielles Angebot – das Sie nicht annehmen müssen.
Warum Sie bei Schreiben der „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“ besonders vorsichtig sein sollten
Wenn Sie zahlen, kommt ein Vertrag zustande – und das Geld ist in der Regel verloren. Die DMSV verpflichtet sich zwar, die Verlängerung Ihrer Marke beim DPMA einzureichen. Doch das können Sie entweder selbst tun oder von einem seriösen Anwalt erledigen lassen – zu deutlich geringeren Kosten.
Die amtliche Gebühr des DPMA für eine Markenverlängerung beträgt derzeit (2025):
- 750 Euro für eine Marke in bis zu drei Klassen
- + 260 Euro je weiterer Klasse
Die DMSV verlangt mit über 1.300 Euro also fast das Doppelte oder mehr, ohne dass ein echter Mehrwert geboten wird.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Nichts – und das ist der springende Punkt.
Die Schreiben der DMSV sind rechtlich unverbindlich. Es handelt sich um eine Offerte, die Sie einfach ignorieren können. Es gibt keine rechtlichen Konsequenzen, wenn Sie nicht zahlen. Ihre Marke ist dadurch nicht in Gefahr.
Einzig wichtig ist: Vergessen Sie nicht, Ihre Marke rechtzeitig beim DPMA zu verlängern! Denn das ist tatsächlich Ihre Verantwortung als Markeninhaber – aber eben nicht über dubiose Drittanbieter wie die DMSV.
Was sagt das DPMA zu Schreiben der „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt regelmäßig vor solchen Praktiken. Auf seiner Webseite heißt es:
„Immer wieder erhalten Schutzrechtsinhaber Zahlungsaufforderungen oder Angebote für die Veröffentlichung oder Verlängerung von Schutzrechten, die nicht vom DPMA stammen. Bitte beachten Sie, dass solche Angebote in keiner Beziehung zum DPMA stehen.“
Das DPMA rät zur genauen Prüfung solcher Schreiben und betont: Amtliche Schreiben kommen ausschließlich vom DPMA selbst und haben stets dessen Absenderkennzeichnung.
Welche Möglichkeiten haben Sie als Empfänger?
Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollten Sie:
- Nicht vorschnell zahlen – insbesondere nicht innerhalb der genannten Frist.
- Genau hinsehen, ob es sich tatsächlich um ein Angebot oder um eine echte Rechnung einer Behörde handelt.
- Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, wenn Sie unsicher sind.
- Das Schreiben aufbewahren – es kann als Beweismittel dienen, falls weitere Schritte nötig sind.
- Andere warnen – z. B. durch eine Bewertung im Internet oder ein Gespräch mit Geschäftspartnern.
Ist die Masche der DMSV überhaupt legal?
Rechtlich bewegen sich Anbieter wie die DMSV auf dünnem Eis. Zwar handelt es sich um ein Angebot – also keine Täuschung im klassischen strafrechtlichen Sinne –, doch die Aufmachung der Schreiben ist so gestaltet, dass bei vielen Empfängern der Eindruck einer behördlichen Verpflichtung entsteht.
Das kann im Einzelfall wettbewerbswidrig sein, etwa wegen Irreführung (§ 5 UWG). Auch eine Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung kann infrage kommen, falls es doch zu einer Zahlung gekommen ist. Die Rückforderung solcher Zahlungen ist jedoch erfahrungsgemäß schwierig.
Fazit: Ruhe bewahren und nicht zahlen
Wenn Sie ein Schreiben der „DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG“ erhalten, gilt:
Bewahren Sie Ruhe. Zahlen Sie nicht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ihre Marke ist nicht in Gefahr – solange Sie selbst rechtzeitig beim DPMA handeln oder sich an einen vertrauenswürdigen Berater wenden.
Wenn Sie Unterstützung bei der Markenverlängerung benötigen, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Als erfahrene Kanzlei im Markenrecht prüfen wir für Sie, ob Handlungsbedarf besteht – und helfen Ihnen, Ihr Geld zu schützen.
Ansprechpartner
Frank Weiß
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