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Abmahnung Zur Scheune Zoohandel UG durch Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Zur Scheune Zoohandel UG aus Zinndorf/Rehfeld, durch ihre in Düsseldorf ansässigen Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner vor.

Von dieser Abmahnung ist das Marktsegment

Tierfutter

betroffen.

Mit dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner lässt die Firma Zur Scheune Zoohandel UG das eBay-Angebot eines angeblichen Mitbewerbers rügen.

Konkret wird u.a. beanstandet:

- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Mit dem Abmahnschreiben der Firma Zur Scheune Zoohandel UG wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum Ersatz der Abmahnkosten aufgefordert.

Die dem Abmahnschreiben beiliegende vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht zudem ein Vertragsstrafeversprechen von mindestens 5.100,00 EUR vor und soll unter „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“ abgegeben werden.

Die so mit der Abmahnung „untergeschobene“ Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst und birgt damit vermeidbare Risiken, sodass diese zur Vermeidung empfindlicher Nachteile nicht ohne vorherige Beratung und Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.
 
Ebenso kann nicht empfohlen werden, die Abmahnungen der Firma Zur Scheune Zoohandel UG als bloße "Abzocke“ oder reine "Massenabmahnung“ abzutun.

Bei Rückfragen können Sie sich selbstverständlich auch gern an uns wenden.

Ansprechpartner

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