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Abmahnung ZeniMax Germany GmbH

Abmahnung ZeniMax Germany GmbH durch Kanzlei Schulte Riesenkampff
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Frankfurter Firma ZeniMax Germany GmbH, vertreten durch die ebenfalls in Frankfurt am Main ansässige Kanzlei Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, spricht eine urheberrechtliche sowie markenrechtliche Abmahnung aus.

Vorwurf der Abmahnung ist die Verletzung von Urheberrechten und Markenrechten, indem ein Produktschlüssel für das Computerspiel „Wolfenstein: The New Order“ unautorisiert und damit rechtswidrig vertrieben worden sei.

Neben Unterlassungsansprüchen werden mit der Abmahnung der Firma ZeniMax Germany GmbH auch Auskunftsansprüche geltend gemacht. Ferner sollen Abmahnkosten zugunsten der Kanzlei Schulte Riesenkampff aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 € erstattet werden.

Es kann keinesfalls angeraten werden, die der Abmahnung der Firma ZeniMax Germany GmbH beiliegende und durch die Rechtsanwälte Schulte Riesenkampff vorformulierte Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben und zurückzusenden.

Derartige Erklärungen bleiben als Vertrag ein Leben lang gültig und führen bei Verstößen zu empfindlichen finanziellen Forderungen. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte deshalb dringend durch einen im Urheberrecht und Markenrecht tätigen Rechtsanwalt überprüft und überarbeitet werden, weil sich so diese erheblichen Risiken von vornherein vermeiden lassen und zwar auch dann, wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte.

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