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Abmahnung Zapf Creation AG

Markenrechtliche Abmahnung der Zapf Creation AG -Marke BABY born
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Zapf Creation AG spricht wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung des Zeichens "BABY born" für Puppenzubehör eine Abmahnung durch die Kanzlei Zierhut IP aus.

Dem Empfänger der Abmahnung der Zapf Creation AG wird vorgehalten, der Verkauf von Zubehör für „BABY born“ Puppen führe zu einer abstrakten Verwechslung mit dem Originalprodukt bzw. einer Verbindung zur Originalmarke, wenn die angebotenen Produkte tatsächlich nicht von der Zapf Creation AG stammen würden. Alleine deshalb stelle das Anbieten von Zubehör für „BABY born“ Puppen (oder "passt BABY born Puppen" u.ä.) eine Markenrechtsverletzung dar. Es bestünde insoweit die Gefahr, dass Kunden das Zubehör mit der Marke „BABY born“ in Verbindung bringen könnten. Zudem würde der Empfänger der Abmahnung den guten Ruf, der mit der Marke „BABY born“ einher ginge, ausnutzen. Dem Empfänger der Abmahnung wird folglich sowohl Rufausbeutung als auch das Hervorrufen einer Herkunftstäuschung beiden den angesprochenen Verkehrskreisen vorgeworfen.

Sodann fordert die Zapf Creation AG die Abgabe einer sog. strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Mit dieser Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger der Abmahnung rechtsverbindlich dazu verpflichten, derartiges Verhalten zukünftig zu unterlassen.

Des Weiteren wird vom Empfänger der Abmahnung der Zapf Creation AG verlangt, Auskunft unter anderem darüber zu erteilen, wie hoch der durch den Produktverkauf erzielte Umsatz und Erlös war. Im Regelfall dienen diese Auskunftsersuchen dazu, in einem zweiten Schritt einen konkreten Schadensersatzbetrag geltend zu machen.

Auch soll der Empfänger der Abmahnung der Zapf Creation AG die Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 200.000 EUR tragen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Zapf Creation AG in Bezug auf die Marke „BABY born“ erhalten haben, sprechen Sie uns an.

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