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Abmahnung Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi

Marken „SF SUPERFLY“ bzw. „SUPERFLY“
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Firma Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi aus lzmir, Türkei, vertreten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner, spricht eine markenrechtliche Abmahnung aus.

Betroffen ist das Angebot von Textilien unter der Bezeichnung „SF SUPERFLY“ bzw. „SUPERFLY“.

In der Abmahnung wird erklärt, dass die Firma Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Inhaberin verschiedener „Hausmarken“, darunter „SF SUPERFLY“, „SFCO“ und „FLETCH“, sei.

Die durch unberechtigte Verwendung des Zeichens „SUPERFLY“ würde die Marke „SF SUPERFLY“ verletzt und einen Unterlassungsanspruch zu Gunsten der Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi begründen.

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Preu Bohlig & Partner zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf.

Weiter liegen der Abmahnung unterschiedliche Beschlüsse/einstweilige Verfügungen diverser Landgerichte vor, ausweislich derer die markenrechtlichen Ansprüche bestätigt worden sein sollen.

Die der Abmahnung beiliegende und durch die Kanzlei Preu Bohlig vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls in der vorgelegten Form unterzeichnet und zurückgereicht werden, da sie über das zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr Erforderliche weit hinausgeht.

Betroffenen wird dringend empfohlen, sich zur Vermeidung unnötiger Kosten und Risiken umgehend nach Erhalt einer solchen Abmahnung an einen im Markenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden.

Ansprechpartner

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