Zum Hauptinhalt springen

Abmahnung Wundermix GmbH

Abmahnung Gebrauchsmuster DE 20 2018 006 146.8
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine Abmahnung der Wundermix GmbH, Wilhelm-Wagenfeld-Straße 16, 80807 München, in Bezug auf das Gebrauchsmuster DE 20 2018 006 146.8, Titel: Küchenmaschine mit Verschiebehilfe und Verschiebehilfe, vor.

Nach Angaben in der Abmahnung ist die Wundermix GmbH eingetragene, alleinige und ausschließlich verfügungsberechtigte Inhaberin des Gebrauchsmuster DE 20 2018 006 146.8 betreffend einer Küchenmaschine mit einer Verschiebehilfe und einer Verschiebehilfe.

Das Gebrauchsmuster sei als Abzweigung aus der Patentanmeldung DE 10 2018 104 053 hervorgegangen und genieße daher den 22.02.2018 als Anmeldetag, ist in der Abmahnung zu lesen.

Der Erfindung liege nach dem Gebrauchsmuster DE 20 2018 006 146.8 das technische Problem zugrunde, eine Küchenmaschine der beschriebenen Art aufzuzeigen, die sich in einfacher Weise auf der Unterlage verschieben lasse und dennoch einen sicheren Stand aufweise.

Die Lösung erfolge dadurch, dass eine Küchenmaschine mit den in der Abmahnung genannten Merkmalen (Küchenmaschine, wobei die Küchenmaschine Standfüße aufweist, wobei die Küchenmaschine dazu ausgebildet ist, bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch mit den Standfüßen auf einer ebenen Unterlage zu stehen) die weitere Merkmalskombination hinzugefügt würde:

- dass die Küchenmaschine eine Verschiebehilfe zum Ermöglichen des Gleitens der Küchenmaschine auf einer ebenen Unterlage aufweist,
-  wobei die Verschiebehilfe an der Küchenmaschine befestigt ist,
-  wobei die Verschiebehilfe ein Gleitelement aufweist,
- wobei die Verschiebehilfe dazu ausgebildet ist, bei einem durch einseitiges Anheben der Küchenmaschine herbeigeführten Verkippen der Küchenmaschine die Küchenmaschine über das Gleitelement auf der Unterlage abzustützen,
- wobei die Verschiebehilfe ein Befestigungselement aufweist, mit dem die Verschiebehilfe an der Küchenmaschine befestigt ist,
- wobei es sich bei dem Befestigungselement um einen Vorsprung handelt, der in eine Aufnahme in der Küchenmaschine eingreift.

Bei dem Angebot des Empfängers der Abmahnung liege eine Gebrauchsmusterverletzung vor. Die in dem Angebot dargestellte Küchenmaschine mit einer Verschiebehilfe verletze den Anspruch 1 des Gebrauchsmusters der Wundermix GmbH. Da der Abgemahnte die Verschiebehilfe anbiete, liege hier eine mittelbare Gebrauchsmusterverletzung im Sinne des § 11 Abs. 2 GebrMG vor.

Insofern fordert die Wundermix GmbH zur Unterlassung auf. Weiter sollen die der Wundermix GmbH durch die Abmahnung entstandenen Kosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 EUR erstattet werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Wundermix GmbH erhalten haben, sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Andere über uns

WEB CHECK SCHUTZ

Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.

WEB CHECK Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.

Cyber-Sicherheit

Webpräsenz der Allianz für Cyber-Sicherheit

Aktuelles

| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Eine starke Marke entsteht selten erst im Anmeldeformular. Sie beginnt mit klaren Zielen, einer tragfähigen Zeichenwahl und einem realistischen Blick auf den Markt. Wer diese Weic…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Schon der kleine Griff zum Smartphone kann große rechtliche Folgen haben. Wer Parkverstöße dokumentiert und an eine App weiterleitet, glaubt häufig, im öffentlichen Interesse zu h…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Arzneimittelwerbung auf Instagram-Reels folgt eigenen Regeln. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 11. September 2025 (Az.: 6 U 118/24) Leitlinien formuliert, die für Unt…
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Transparente Informationspflichten sind mehr als eine juristische Pflichtübung. Sie sind ein Vertrauensangebot. Wenn Menschen verstehen, wer ihre Daten verarbeitet, zu welchem Zwe…