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Abmahnung World of Nails-Design Limited

Abmahnung World of Nails-Design Limited durch Rechtsanwalt Tobias Kläner
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma World of Nails-Design Limited, Trojan House, Top Floor, 34 Arcadia Avenue, N3 2JU London, UK, Zweigstelle August- Horch-Str. 9, 56571 Polch, durch Rechtsanwalt Tobias Kläner, Deutschherrenstr. 20, 56179 Vallendar, vor. Von der Abmahnung der Firma World of Nails-Design Limited ist das Marktsegment Parfums und Nahrungsergänzungsmittel auf der Handelsplattform Amazon betroffen.

Mit dieser Abmahnung lässt die Firma World of Nails-Design Limited die Verwendung einer unzureichenden Widerrufsbelehrung auf der Handelsplattform Amazon beanstanden.

In der Abmahnung ist hierzu zu lesen:
„Sie verstoßen damit insbesondere gegen die sich aus §§ 312g, 355 BGB i.V.m. Art. 246 Abs. 3, 246 § 1 Abs. 2 EGBGB, § 246 § 4 EGBGB ergebenen Verpflichtungen, Verbraucher vor Zustandekommen des Fernabsatzvertrags konkret über die Bedingungen des Widerrufs, die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufrechts sowie über das Musterwiderrufsformular zu informieren und dieses vorab zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich unzweifelhaft um Verstöße gegen verbraucherschützende Marktverhaltensvorschriften, die unlauter und mithin wettbewerbswidrig sind gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG (vgl. Boemke, in: Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimediarecht, 36. EL 2013, Teil 11, Rn. 40).“

Durch die vorbezeichneten Rechtsverstöße würde sich der Abgemahnte – unlauter – einen
Vorsprung durch Rechtsbruch gegenüber der Firma World of Nails-Design Limited und rechtstreuen Mitbewerbern verschaffen. Dies sei für die Firma World of Nails-Design Limited nicht einmal ansatzweise hinnehmbar. Der Firma World of Nails-Design Limited stünde deshalb ein Anspruch darauf zu, dass das beanstandete Verhalten eingestellt und auch zukünftig unterlassen werden. Es handelt sich bei den vorbezeichneten Verstößen auch nicht um eine Bagatellangelegenheit, da die Artikel über die wohl reichweitenstärkste Verkaufsplattform im Internet angeboten würden. Weiter unterstellt die Firma World of Nails-Design Limited, dass sich die vorbezeichneten Rechtsverstöße für den Abgemahnten offensichtlich sehr zu lohnen scheinen.

Insoweit fordert die Firma World of Nails-Design Limited den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Kostenerstattung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 8.000 EUR, mithin 612,80 Euro, auf.


UPDATE 10.03.2016: Weitere Abmahnung

Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma World of Nails-Design Ltd., Zweigstelle August-Horch-Str. 9, 56571 Polch, vor. Diesmal lässt sich die Abmahnerin bzw. die World of Nails-Design Limited von der Kanzlei der Eichele Ditgen Rechtsanwälte, Rheinzollstr. 16, 56068 Koblenz, vertreten - allerdings ist auch dort Sachbearbeiter Herr Rechtsanwalt Tobias Kläner.

Mit der Abmahnung werden Verstöße gegen Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1223/2009, gegen § 18, 20 FertigpackV, gegen Art. 17 Abs. 1a der Verordnung (EG) 1272/2008 sowie gegen § 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit dem Vertrieb von kosmetischen Mitteln und Zubehör behauptet.

Der Abmahnung ging ein zuvor veranlasster Testkauf voraus.

Neben Unterlassungsansprüchen fordert Rechtsanwalt Kläner den Empfänger der Abmahnung auch zur Auskunft darüber auf, ob/welche Gefahrenstoffe in dem beanstandeten Produkt enthalten sind.

Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert/Streitwert von 25.000,00 € auf dem Kanzleikonto der Rechtsanwälte Eichele - Ditgen zum Ausgleich gebracht werden.


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