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Abmahnung der Wettbewerbszentrale: Was Sie wissen sollten

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Die Wettbewerbszentrale ist eine gemeinnützige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft und setzt sich für die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ein. Sie ist als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen klagebefugt und kann nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG sowie nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) Abmahnungen aussprechen sowie Auskunftsansprüche geltend machen.

Die Wettbewerbszentrale überwacht die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und verfolgt wettbewerbswidrige Verstöße konsequent. Besonders betroffen sind gewerbetreibende Unternehmen, die gegen die Vorschriften des UWG verstoßen. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.

Abmahnung der Wettbewerbszentrale: Worum geht es?

Die Wettbewerbszentrale geht mit Abmahnungen gezielt gegen Wettbewerbsverstöße vor. In einem aktuellen Fall richtet sich die Abmahnung gegen eine Internetwerbung, die sich auf handwerkliche Leistungen bezieht. Diese Arbeiten dürfen jedoch nur von in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben durchgeführt werden. Nach § 1, § 7 HwO müssen diese Betriebe von einem Meister geführt werden.

Da der abgemahnte Unternehmer nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist, handelt es sich um einen wettbewerbswidrigen Verstoß, der nach § 3a UWG als unlauter gewertet wird. Zudem kann diese Werbung Verbraucher über die berufliche Qualifikation täuschen, was einen weiteren Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 3 UWG darstellt.

Neben handwerklichen Betrieben werden auch andere gewerbliche Anbieter regelmäßig von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betreffen häufig fehlerhafte Preisangaben, irreführende Werbung, unzulässige Rabattaktionen oder Verstöße gegen die Impressumspflicht.

Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe

Unlautere geschäftliche Handlungen sind gemäß § 3 Abs. 1 UWG verboten. Daher verlangt die Wettbewerbszentrale, dass der abgemahnte Unternehmer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, um zukünftige Zuwiderhandlungen zu verhindern. Wird die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben, kann dies zu einer einstweiligen Verfügung oder weiteren gerichtlichen Schritten führen.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist eine bindende Verpflichtung und führt dazu, dass bei einer erneuten Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe fällig wird. Diese Vertragsstrafe kann mehrere tausend Euro betragen und erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Wettbewerbszentrale erhebt zudem eine Kostenpauschale von 350,00 EUR netto.

Aktuelle Abmahnung: Unlautere Werbung auf eBay

In einem weiteren Fall hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine Abmahnung wegen der irreführenden Bewerbung eines Kugellagers auf eBay ausgesprochen. Das Produkt wurde als "Neu" deklariert, obwohl es bereits vor fünf Jahren hergestellt wurde. Dies stellt nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 UWG eine irreführende geschäftliche Handlung dar.

Laut Wettbewerbszentrale handelt es sich um eine unwahre Angabe, da ein Verbraucher davon ausgeht, dass ein als "Neu" beworbenes Produkt auch tatsächlich fabrikneu ist. Eine falsche Deklaration kann zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung führen, die mit einer Unterlassungserklärung und einer Vertragsstrafe verbunden sein kann.

Die Wettbewerbszentrale fordert in diesem Fall ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 374,50 EUR brutto.

Abmahnung erhalten? So sollten Sie reagieren

Falls Sie eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren. Es besteht das Risiko, dass die Wettbewerbszentrale eine einstweilige Verfügung oder eine gerichtliche Klage einreicht, falls die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben wird.

Ein Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht kann Ihnen helfen, die Abmahnung auf ihre Berechtigung zu überprüfen und eine geeignete Strategie zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zu entwickeln. Häufig kann eine modifizierte Unterlassungserklärung helfen, die Risiken zu reduzieren, ohne eine hohe Vertragsstrafe zu riskieren.

Warum anwaltliche Hilfe wichtig ist

Die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Unterlassungserklärung sind komplex. Eine unüberlegte Abgabe einer Unterlassungserklärung kann langfristige Folgen verursachen. Ein erfahrener Rechtsanwalt für UWG kann prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist und ob eine gerichtliche Verteidigung sinnvoll ist.

Kontaktieren Sie uns, um eine individuelle Einschätzung Ihres Falls zu erhalten. Unsere Kanzlei bietet kompetente Beratung zu Wettbewerbsrecht, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Wettbewerbsverstöße.

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