Abmahnung durch voodoo music GmbH über IPPC LAW

Haben Sie eine Abmahnung der Firma voodoo music GmbH, vertreten durch die Kanzlei IPPC LAW, erhalten? So reagieren Sie richtig bei TikTok-Urheberrechtsverstößen und was Betroffene jetzt wissen sollten.
Unsere Kanzlei wurde kürzlich mit einer Abmahnung der voodoo music GmbH, vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, konfrontiert. Hintergrund ist die angeblich unerlaubte Nutzung eines Musikstücks auf TikTok – konkret handelt es sich um den Titel VooDoo & Serrano – Blood is Pumpin’.
Die Abmahnung richtet sich gegen den Inhaber eines Social-Media-Accounts, der gewerblich genutzt worden sein soll. Die voodoo music GmbH macht dabei eine Verletzung ihrer Urheberrechte geltend und fordert unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines vierstelligen Betrags. In diesem Beitrag erläutern wir die Hintergründe der Abmahnung durch die voodoo music GmbH, benennen die beteiligten Akteure und zeigen auf, wie Betroffene sinnvoll reagieren können. Als Kanzlei bieten wir in solchen Fällen eine kostenlose Erstberatung sowie eine rechtliche Beratung und Vertretung durch erfahrene Rechtsanwälte an.
Wer mahnt ab? – voodoo music GmbH und IPPC LAW im Überblick
Die Abmahnung, mit der sich unsere Kanzlei befasst, wurde im Namen der voodoo music GmbH, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin, ausgesprochen. Als beauftragte Kanzlei tritt die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in der Storkower Straße 158, 10407 Berlin, auf. Unterzeichnet wurde das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Geschäftsführer der IPPC LAW.
Die voodoo music GmbH macht als Rechteinhaberin geltend, Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Tonaufnahme „VooDoo & Serrano – Blood is Pumpin’“ zu sein. Sie stützt ihre Ansprüche auf eine angeblich gewerbliche Nutzung dieses Werkes über einen TikTok-Account, ohne vorherige Einholung einer Lizenz.
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist seit Jahren für Abmahnungen im Bereich Urheberrecht bekannt. In diesem Fall tritt sie explizit für die voodoo music GmbH auf, um deren angebliche Ansprüche aus §§ 85, 97 und 101 UrhG durchzusetzen.
Worum geht es inhaltlich? – TikTok-Nutzung von Musikstück der voodoo music GmbH
Kern des Abmahnschreibens der voodoo music GmbH, vertreten durch IPPC LAW, ist der Vorwurf, dass die Tonaufnahme „VooDoo & Serrano – Blood is Pumpin’“ ohne entsprechende Lizenz auf dem TikTok-Account öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die Nutzung soll dabei im gewerblichen Kontext erfolgt sein – also über einen geschäftlich genutzten Social-Media-Auftritt.
Die voodoo music GmbH beruft sich auf exklusive Nutzungsrechte an der genannten Tonaufnahme. Als Beweis werden u. a. Angaben aus Musikdiensten wie Spotify und Apple Music herangezogen, auf denen die GmbH als Rechteinhaberin aufgeführt wird. Die Kanzlei IPPC LAW führt aus, dass das verwendete Musikstück auf TikTok eingebunden und mit Videomaterial veröffentlicht wurde – mutmaßlich zu werblichen Zwecken.
Als Beleg für die behauptete Rechtsverletzung wurden technische Ermittlungen dokumentiert. Dazu zählen unter anderem:
- der betroffene TikTok-Link,
- das Datum der Veröffentlichung,
- sowie der Ermittlungszeitpunkt.
Nach Ansicht der voodoo music GmbH liegt damit ein klarer Fall der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG sowie der Verletzung des Leistungsschutzrechts nach § 85 UrhG vor.
Welche Forderungen stellt die voodoo music GmbH über IPPC LAW?
In der Abmahnung erhebt die voodoo music GmbH, vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine Vielzahl konkreter Forderungen gegenüber dem Empfänger des Schreibens. Grundlage sind die behauptete Verletzung urheberrechtlicher und leistungsschutzrechtlicher Bestimmungen im Zusammenhang mit der TikTok-Veröffentlichung des Songs „VooDoo & Serrano – Blood is Pumpin’“.
Folgende Ansprüche werden geltend gemacht:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Der Empfänger soll sich rechtsverbindlich sowie strafbewehrt dazu verpflichten, es künftig zu unterlassen, die Tonaufnahme ohne entsprechende Rechte über das Internet öffentlich zugänglich zu machen.
2. Auskunftserteilung
Gefordert wird eine umfassende Auskunft darüber,
- seit wann die Tonaufnahme verwendet wurde,
- ob weitere unberechtigte Nutzungen vorliegen,
- und welche Umsätze mit der Veröffentlichung ggf. erzielt wurden.
3. Schadensersatz
Der Schadensersatzanspruch wird mit Verweis auf die sogenannte Lizenzanalogie berechnet. Die voodoo music GmbH beziffert den Schadensersatz pauschal auf 2.500,00 Euro – unter Berufung auf angeblich branchenübliche Lizenzsätze für Social-Media-Kampagnen.
4. Ersatz von Rechtsverfolgungskosten
Zusätzlich wird ein Aufwendungsersatz gefordert, bestehend aus:
- Anwaltskosten (auf Basis eines Streitwerts von 27.500,00 €):
1.501,19 Euro - Ermittlungskosten (pauschal angesetzt):
272,51 Euro
Gesamtforderung: 4.273,70 Euro
Die IPPC LAW Rechtsanwälte weisen in dem Abmahnschreiben darauf hin, dass bei Nichtreaktion gerichtliche Schritte – etwa eine einstweilige Verfügung oder Klage – eingeleitet werden könnten.
Vorsicht bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen
Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung der voodoo music GmbH ist die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Erklärung, sondern um eine verbindliche, lebenslang wirksame Vertragsverpflichtung, deren Bruch empfindliche Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro nach sich ziehen kann.
Wer eine solche Erklärung voreilig oder unüberlegt unterzeichnet, riskiert:
- eine dauerhafte Bindung an weitreichende Pflichten,
- hohe Vertragsstrafen im Wiederholungsfall – auch bei unbeabsichtigten Verstößen,
- und unter Umständen die Anerkennung der Abmahnvorwürfe in vollem Umfang.
Es ist daher dringend davon abzuraten, die vorformulierte Erklärung der IPPC LAW ungeprüft zu unterschreiben. In vielen Fällen empfiehlt sich eine modifizierte Unterlassungserklärung, die rechtlich wirksam ist, aber den Handlungsspielraum des Abgemahnten wahrt. Unsere Kanzlei bietet die rechtliche Prüfung und ggf. Anpassung solcher Erklärungen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung an.
Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung der voodoo music GmbH reagieren?
Wer eine Abmahnung der voodoo music GmbH, vertreten durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erhält, sollte keinesfalls vorschnell handeln – aber auch nicht untätig bleiben. Eine durchdachte Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen ist entscheidend, um rechtliche Nachteile und unnötige Kosten zu vermeiden.
Das sollten Betroffene beachten:
· Keine ungeprüfte Unterschrift: Weder die beigefügte Unterlassungserklärung noch die Vergleichsvereinbarung sollten ohne juristische Prüfung unterzeichnet werden.
· Nicht ignorieren: Fristversäumnisse können zu einstweiligen Verfügungen oder Klagen führen – mit deutlich höheren Kostenfolgen.
· Keine direkten Zahlungen leisten: Die geforderte Summe sollte nicht voreilig überwiesen werden, da damit unter Umständen ein Schuldeingeständnis verbunden ist.
· Beweise sichern: Wer etwa die betroffenen Inhalte bereits gelöscht hat, sollte dokumentieren, wann dies geschehen ist. Screenshots, Accountinformationen und Kommunikationsverläufe können im späteren Verfahren relevant sein.
· Anwaltlich beraten lassen: Die rechtliche Tragweite – insbesondere hinsichtlich Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz – sollte von einer spezialisierten Kanzlei bewertet werden.
Die voodoo music GmbH tritt mit der Abmahnung in einer formal korrekten, aber rechtlich komplexen Weise auf. Um unnötige Risiken und Kosten zu vermeiden, empfiehlt sich die sofortige Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Unsere Kanzlei steht hierfür mit einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung zur Verfügung.
Fazit und Handlungsempfehlung zur Abmahnung der voodoo music GmbH
Die Abmahnung der voodoo music GmbH, ausgesprochen durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist rechtlich ernst zu nehmen – auch wenn sie auf den ersten Blick standardisiert erscheinen mag. Die geltend gemachten Forderungen sind mit teils erheblichen finanziellen Konsequenzen verbunden. Vor allem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat langfristige Wirkung und sollte keinesfalls leichtfertig erfolgen.
Unsere Handlungsempfehlung:
· Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist – aber nur nach rechtlicher Prüfung.
· Unterschreiben Sie nichts vorschnell, insbesondere nicht die beigefügten Formulare.
· Holen Sie sich fachkundigen Rat bei einer spezialisierten Kanzlei, um Ihre Rechte zu sichern und unnötige Zahlungen oder Verpflichtungen zu vermeiden.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit urheberrechtlichen Abmahnungen – wie im Fall der voodoo music GmbH – erfordert Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl. In vielen Fällen lässt sich der Schaden deutlich begrenzen oder sogar ganz abwenden.
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Wenn auch Sie eine Abmahnung der voodoo music GmbH über IPPC LAW erhalten haben, lassen Sie die Vorwürfe und Forderungen durch unsere Kanzlei kostenfrei prüfen. Wir sind auf das Urheberrecht und die Abwehr überzogener oder unberechtigter Abmahnungen spezialisiert.
So unterstützen wir Sie:
- Kostenlose Ersteinschätzung des Abmahnschreibens
- Prüfung und ggf. Anpassung der Unterlassungserklärung
- Strategien zur Reduzierung oder Vermeidung von Zahlungen
- Rechtssichere Kommunikation mit der Gegenseite
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