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Abmahnung Rechtsanwalt Peyam Hirsch

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Sie haben eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch erhalten, weil Ihnen der Versand unerlaubter Werbe-E-Mails oder sogenannter Spam-Mails vorgeworfen wird? In dem Schreiben werden regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten verlangt. Die gesetzten Fristen sind meist kurz und der Druck entsprechend hoch.

Gerade die Unterlassungserklärung birgt erhebliche Risiken für die Zukunft. Wer hier unüberlegt unterschreibt oder vorschnell zahlt, kann sich langfristig binden und bei kleinsten Verstößen Vertragsstrafen aussetzen. Uns liegen mehrere Abmahnungen dieser Art vor, sodass wir die Vorgehensweise und typischen Fallstricke aus der Praxis kennen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worum es bei der Abmahnung von Rechtsanwalt Hirsch wegen E-Mail-Werbung geht, welche rechtlichen Fragen sich stellen und warum eine sorgfältige Prüfung sinnvoll ist. Im Anschluss erläutern wir die rechtlichen Grundlagen der E-Mail-Werbung und zeigen auf, wie Sie sich jetzt und künftig absichern können.

Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch: Wer mahnt ab und welche Kontaktdaten stehen im Schreiben?

Die Abmahnung stammt von dem Anwalt Peyam Hirsch, der seine Kanzlei in Berlin betreibt. In den uns vorliegenden Abmahnschreiben tritt er als beauftragter Rechtsanwalt eines Unternehmens auf, das sich durch den Erhalt von Werbe-E-Mails ohne Einwilligung in seinen Rechten verletzt sieht.

In der Abmahnung sind regelmäßig folgende Kontaktdaten aufgeführt:

Rechtsanwalt Peyam Hirsch
Chamissoplatz 3
10965 Berlin

Das Schreiben enthält üblicherweise ein konkretes Datum sowie eine kurze Frist zur Reaktion. Diese Frist bezieht sich sowohl auf die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch auf die Zahlung der geltend gemachten Forderungen. Adressat der Abmahnung sind meist Unternehmen, Selbstständige oder Gewerbetreibende, denen der Versand von E-Mail-Werbung oder Werbe-E-Mails vorgeworfen wird.

Nach unserer Erfahrung handelt es sich nicht um Einzelfälle. Uns liegen mehrere Abmahnungen mit vergleichbarem Inhalt vor. Das ermöglicht eine realistische Einschätzung der Vorgehensweise, der typischen Forderungen und der rechtlichen Ansatzpunkte für eine Verteidigung. Für Abgemahnte ist es daher wichtig, den Absender und dessen Rolle im Verfahren einzuordnen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

Typischer Inhalt der Abmahnung von Rechtsanwalt Hirsch: Diese Forderungen werden erhoben

Die Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch folgt in ihrem Aufbau einem klaren Muster. Abgemahnte sollen schnell erkennen, welche Vorwürfe erhoben werden und welche Maßnahmen gefordert sind. Gerade deshalb ist es wichtig, den Inhalt strukturiert zu erfassen und die rechtliche Tragweite richtig einzuordnen.

Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass eine Werbe-E-Mail ohne vorherige Einwilligung versendet worden sei. Häufig wird darauf hingewiesen, dass keine Geschäftsbeziehung bestanden habe und der Empfänger der E-Mail dem Erhalt von Werbung nicht zugestimmt habe. Die E-Mail wird dabei als unzulässige E-Mail-Werbung oder Spam-Mail eingeordnet.

Auf dieser Grundlage werden regelmäßig folgende Forderungen geltend gemacht:

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abmahnung liegt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Mit dieser sollen Sie sich verpflichten, künftig keine vergleichbaren Werbe-E-Mails mehr zu versenden. Gleichzeitig wird für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Zahlung von Schadensersatz

Zusätzlich wird häufig ein pauschaler Schadensersatzbetrag pro versandter Werbe-E-Mail verlangt. Dieser soll den immateriellen Schaden durch die unzulässige Kontaktaufnahme ausgleichen.

Erstattung von Anwaltskosten

Weiter werden die Kosten für die Einschaltung des abmahnenden Rechtsanwalts geltend gemacht. Grundlage hierfür ist ein angesetzter Gegenstandswert, aus dem sich die verlangten Gebühren berechnen.

Kurze Fristsetzung

Die Abmahnung enthält in der Regel eine kurze Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung der geforderten Beträge. Diese Frist soll den Druck erhöhen, ohne dass Abgemahnte ausreichend Zeit zur rechtlichen Prüfung haben.

Gerade die Kombination aus Unterlassungserklärung, Zahlungsforderungen und enger Fristsetzung führt dazu, dass viele Betroffene vorschnell reagieren. Eine unüberlegte Unterschrift oder Zahlung kann jedoch langfristige Folgen haben, die weit über den aktuellen Fall hinausgehen.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung bei der Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch: Risiken für die Zukunft

Der wohl wichtigste und zugleich gefährlichste Bestandteil der Abmahnung ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Viele Abgemahnte konzentrieren sich zunächst auf die geforderten Zahlungen. Tatsächlich liegt das größte Risiko jedoch meist in der Erklärung selbst und ihren langfristigen Folgen.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, künftig bestimmte Formen der E-Mail-Werbung zu unterlassen. Diese Verpflichtung wirkt in der Regel zeitlich unbegrenzt. Bereits ein einziger zukünftiger Verstoß kann dazu führen, dass eine Vertragsstrafe fällig wird, die unabhängig von einem erneuten Schaden zu zahlen ist.

Besonders problematisch ist, dass die vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig sehr weit gefasst sind. Sie erfassen nicht nur die konkret beanstandete Werbe-E-Mail, sondern oftmals jede Form von Werbe-E-Mails oder Spam-Mails gegenüber bestimmten Empfängern oder sogar allgemein. Das Risiko besteht dann auch bei unbeabsichtigten Verstößen, etwa durch:

  • Fehler in Newsletter- oder CRM-Systemen
  • den Einsatz externer Dienstleister oder Marketing-Tools
  • interne Abstimmungsprobleme oder Mitarbeiterfehler

Ein weiterer kritischer Punkt ist, dass Sie mit der Unterschrift die rechtliche Bewertung häufig anerkennen, ohne dass diese zuvor überprüft wurde. Selbst wenn die Abmahnung rechtlich angreifbar wäre, kann eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kaum noch rückgängig gemacht werden.

Aus anwaltlicher Sicht ist daher besondere Vorsicht geboten. In vielen Fällen ist es möglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die das Vertragsstrafenrisiko begrenzt und den Regelungsumfang präziser fasst. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab.

Allein wegen der erheblichen Risiken, die eine Unterlassungserklärung für die zukünftige E-Mail-Werbung Ihres Unternehmens mit sich bringen kann, ist eine rechtliche Prüfung dringend zu empfehlen.

Rechtliche Einordnung der Abmahnung von Rechtsanwalt Hirsch wegen E-Mail-Werbung

Ob die Abmahnung von Rechtsanwalt Hirsch wegen Werbe-E-Mails tatsächlich berechtigt ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls. Genau hier liegt ein häufiger Fehler: Viele Abgemahnte gehen vorschnell davon aus, dass der Vorwurf zutreffen muss, nur weil eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Aus rechtlicher Sicht gilt zunächst der Grundsatz, dass E-Mail-Werbung nur mit vorheriger Einwilligung des Empfängers zulässig ist. Fehlt diese Einwilligung, kann bereits der Versand einer einzelnen Werbe-E-Mail als unzulässig eingestuft werden. Ob eine solche Einwilligung vorlag, muss jedoch geprüft und im Streitfall auch nachgewiesen werden können.

  • Im Rahmen der rechtlichen Prüfung stellen sich unter anderem folgende Fragen:
  • Liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vor und ist diese dokumentiert?
  • Wurde ein Double-Opt-In-Verfahren verwendet und lässt sich der Ablauf belegen?
  • Bestand möglicherweise bereits eine Geschäftsbeziehung, die eine eingeschränkte E-Mail-Werbung erlauben könnte?
  • Handelte es sich bei der versandten Nachricht tatsächlich um Werbung oder um eine zulässige Bestandskundeninformation?
  • Wer hat die Werbe-E-Mail technisch versendet: das Unternehmen selbst oder ein externer Dienstleister?

Nicht selten zeigt sich, dass die Beweislage keineswegs eindeutig ist oder dass rechtliche Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt wurden. Auch formale Aspekte spielen eine Rolle, etwa die Frage, ob der Abmahnende tatsächlich anspruchsberechtigt ist und ob die geltend gemachten Forderungen in dieser Höhe angemessen erscheinen.

Gerade bei Abmahnungen wegen Spam-Mails ist eine saubere rechtliche Einordnung wichtig. Sie bildet die Grundlage dafür, ob und in welcher Form auf die Abmahnung reagiert werden sollte und welche Risiken tatsächlich bestehen.

Zahlungsforderungen in der Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch: Schadensersatz und Anwaltskosten

In der Abmahnung von Peyam Hirsch werden neben der Unterlassungserklärung konkrete Zahlungsbeträge verlangt. Diese Zahlen wirken auf viele Abgemahnte zunächst überschaubar, sollten jedoch nicht isoliert betrachtet werden.

In einem uns vorliegenden Fall wird beispielsweise für den Versand der beanstandeten Werbe-E-Mail ein Schadensersatz in Höhe von 25,00 Euro pro E-Mail gefordert. Der Betrag wird damit begründet, dass bereits eine einzelne unerlaubte Werbe-E-Mail einen rechtswidrigen Eingriff darstelle. Auch wenn der Betrag auf den ersten Blick gering erscheint, ist zu beachten, dass eine Zahlung ohne Prüfung als Anerkenntnis gewertet werden kann.

Zusätzlich werden in diesem Beispielsfall Rechtsanwaltskosten in Höhe von 326,15 Euro netto geltend gemacht. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • zugrunde gelegter Gegenstandswert: 3.000,00 Euro für die erste Werbe-E-Mail
  • 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG: 306,15 Euro
  • Telekommunikationspauschale: 20,00 Euro

In der Abmahnung wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich der Gegenstandswert bei weiteren Werbe-E-Mails um jeweils 300,00 Euro pro E-Mail erhöhen könne. Dies verdeutlicht, dass sich die finanziellen Forderungen bei mehreren Versandvorgängen schnell summieren können.

Entscheidend ist jedoch ein anderer Punkt: Der eigentliche Schwerpunkt der Abmahnung liegt nicht bei den Zahlungsforderungen, sondern bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geforderten Beträge sind im Vergleich zu den langfristigen Risiken überschaubar. Die Unterlassungserklärung hingegen bindet Sie dauerhaft und schafft ein erhebliches Vertragsstrafenrisiko für die Zukunft.

Wer die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreibt, verpflichtet sich häufig sehr weitreichend. Bereits geringfügige organisatorische Fehler, automatisierte E-Mail-Prozesse oder das Verhalten externer Dienstleister können später als Verstoß gewertet werden und eine hohe Vertragsstrafe auslösen. Dieses Risiko besteht unabhängig davon, ob erneut ein Schaden entsteht oder nicht.

Aus unserer Erfahrung wenden sich viele Betroffene nicht wegen der geforderten 25,00 Euro oder der Anwaltskosten an einen Rechtsanwalt, sondern weil sie die Folgen einer unbedachten Unterlassungserklärung vermeiden möchten. Gerade deshalb ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll, bevor Sie eine Erklärung abgeben, die Ihr Unternehmen über Jahre hinweg bindet.

Voraussetzungen für zulässige E-Mail-Werbung: So vermeiden Sie Abmahnungen wegen Spam-Mails

Abmahnungen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung lassen sich häufig vermeiden, wenn die rechtlichen Anforderungen bekannt sind und konsequent umgesetzt werden. Gerade für Unternehmen, die regelmäßig Werbe-E-Mails versenden, ist ein grundlegendes Verständnis der Rechtslage unerlässlich.

Zentraler Ausgangspunkt ist die vorherige Einwilligung des Empfängers. Diese muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. In der Praxis wird hierfür regelmäßig das Double-Opt-In-Verfahren eingesetzt. Dabei meldet sich der Empfänger zunächst an und bestätigt seine Anmeldung anschließend über einen Bestätigungslink. Wichtig ist, dass dieser Vorgang nachweisbar dokumentiert wird, da im Streitfall der Versender die Einwilligung belegen muss.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine bestehende Kundenbeziehung eine Rolle spielen. In solchen Fällen ist E-Mail-Werbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen möglich, sofern der Empfänger bei Erhebung seiner E-Mail-Adresse und bei jeder weiteren Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wurde. Diese Ausnahme ist jedoch eng auszulegen und in der Praxis eine häufige Fehlerquelle.

Neben der Einwilligung sind weitere Punkte zu beachten:

  • klare und transparente Absenderangaben
  • eindeutige Kennzeichnung der E-Mail als Werbung
  • ein leicht auffindbarer und funktionierender Abmelde-Link
  • zügige Umsetzung von Widersprüchen

Typische Risiken entstehen durch technische und organisatorische Schwachstellen. Dazu zählen etwa unzureichend konfigurierte Newsletter-Tools, der Import externer Adresslisten, automatisierte Marketingkampagnen oder unklare Zuständigkeiten im Unternehmen. Auch der Einsatz externer Dienstleister entbindet nicht von der eigenen Verantwortung.

Eine regelmäßige Überprüfung der internen Prozesse zur E-Mail-Werbung kann helfen, rechtliche Risiken zu reduzieren und erneute Abmahnungen wegen Werbe-E-Mails oder Spam-Mails zu vermeiden.

Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch erhalten? Kostenlose Erstberatung durch unsere Kanzlei

Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Peyam Hirsch wegen E-Mail-Werbung oder Werbe-E-Mails erhalten haben, sollten Sie die Angelegenheit nicht aufschieben. Gerade die kurze Fristsetzung und die weitreichenden Folgen einer Unterlassungserklärung erfordern eine sachliche und rechtlich fundierte Vorgehensweise.

Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie, ob die Abmahnung rechtlich haltbar ist und welche Risiken tatsächlich bestehen. Dabei nehmen wir insbesondere die Unterlassungserklärung, die Zahlungsforderungen sowie die Beweislage zur angeblichen Spam-Mail genau unter die Lupe. Ziel ist es, eine Lösung zu entwickeln, die Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen angemessen berücksichtigt.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • der rechtlichen Bewertung der Abmahnung
  • der Prüfung und Anpassung der Unterlassungserklärung
  • der Einschätzung von Schadensersatz und Anwaltskosten
  • der Kommunikation mit der Gegenseite

Für die Erstberatung ist es hilfreich, wenn Sie die Abmahnung, die beanstandete E-Mail sowie vorhandene Nachweise zur Einwilligung oder zum Versand bereithalten. So können wir Ihre Situation zügig und realistisch einschätzen.

Wenn Sie Klarheit über Ihre Optionen gewinnen und unnötige Risiken vermeiden möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend dazu beitragen, die Folgen einer Abmahnung von Rechtsanwalt Hirsch wegen unerlaubter E-Mail-Werbung kontrolliert zu begrenzen.

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