Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Sievers | Kanzlei Sievers & Kollegen
Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Sievers (Kanzlei Sievers & Kollegen) erhalten haben, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. In den Abmahnschreiben wird regelmäßig die unberechtigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke behauptet, verbunden mit einer Zahlungsforderung und der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Gerade diese Unterlassungserklärung birgt erhebliche Risiken für die Zukunft. Eine unüberlegte Unterschrift kann Sie dauerhaft binden und bei kleinsten Verstößen empfindliche Vertragsstrafen auslösen. Gleichzeitig sind die geltend gemachten Ansprüche keineswegs immer so eindeutig, wie es das Abmahnschreiben nahelegt.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sich bei urheberrechtlichen Abmahnungen häufig Ansatzpunkte für eine rechtliche Verteidigung ergeben. Dazu zählen Fragen zur tatsächlichen Urheberschaft, zur Rechtekette, zum Umfang der Nutzung und zur Höhe der geforderten Zahlungen.
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, wer hinter den Abmahnungen steht, welche typischen Muster sich bei Abmahnungen von Rechtsanwalt Florian Sievers zeigen, welche Risiken insbesondere von der Unterlassungserklärung ausgehen und warum eine fundierte anwaltliche Prüfung in diesen Fällen dringend zu empfehlen ist.
Rechtsanwalt Florian Sievers und die Kanzlei Sievers & Kollegen im Überblick
Hinter den urheberrechtlichen Abmahnungen steht regelmäßig Rechtanwalt Florian Sievers. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und steht hinter der Kanzlei Sievers & Kollegen, Olympische Str. 10, 14052 Berlin, einer auf urheberrechtliche und medienrechtliche Streitigkeiten spezialisierten Kanzlei mit Sitz in Berlin.
Die Kanzlei tritt regelmäßig im Namen unterschiedlicher Mandanten auf, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Urheberrecht geht. In den uns bekannten Fällen handelt es sich vor allem um die Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Fotografien oder anderen geschützten Werken, die auf Webseiten oder in Online-Shops verwendet worden sein sollen.
Auf der Website der Kanzlei findet sich eine Reihe von Informationen zu den angebotenen Rechtsgebieten, darunter Urheberrecht, Fotorecht, Medien- und Presserecht, Design- und Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht, sowie weiterführende Blog-Beiträge zu abmahnungsrelevanten Themen.
RA Florian Sievers ist in Berlin als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zugelassen und zeichnet sich dadurch aus, dass er sowohl für Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen geltend macht als auch teilweise Abwehr- und Verteidigungsleistungen anbietet – je nach Mandatslage. Die Kanzlei gibt an, Mandanten bundesweit beraten und vertreten zu werden.
Im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen treten die Schreiben, die Sie erhalten, regelmäßig in einem einheitlichen Stil auf. Sie beinhalten neben der Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen auch konkrete Fristen und Auskunftsforderungen. In den meisten Fällen werden Zahlungsansprüche erst in einem gesonderten Schreiben geltend gemacht, nachdem die Abgemahnten die geforderte Auskunft erteilt haben. Gerade wegen dieses einheitlichen Auftretens ist es für Betroffene wichtig zu wissen, wer hinter den Schreiben steht und welche rechtliche Strategie sich daraus ergibt.
Urheberrechtliche Abmahnungen durch Rechtsanwalt Sievers: Typische Mandanten und wiederkehrende Muster
Urheberrechtliche Abmahnungen, die von der Kanzlei Sievers & Kollegen ausgesprochen werden, folgen in der Praxis häufig einem klar erkennbaren Schema. Zwar treten unterschiedliche Rechteinhaber als Abmahner auf, die rechtliche Argumentation, der Aufbau der Schreiben und die geltend gemachten Forderungen ähneln sich jedoch in vielen Punkten.
Besonders häufig erreichen uns Abmahnungen, die Rechtsanwalt Sievers im Namen von Stephanie Hofschlaeger und Rainer Sturm ausspricht. Daneben treten auch weitere Mandanten wie etwa Michael Geiss als Abmahner auf. Unabhängig davon, welcher Name im Abmahnschreiben genannt ist, bleibt die Vorgehensweise weitgehend gleich.
Im Kern wird regelmäßig vorgeworfen, dass Werke ohne ausreichende Nutzungsrechte verwendet worden seien. Die beanstandeten Bilder finden sich dabei typischerweise auf Webseiten, in Online-Shops, auf Verkaufsplattformen oder in einzelnen Fällen auch in redaktionellen Beiträgen. Aus der behaupteten Urheberrechtsverletzung werden sodann Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche hergeleitet.
Charakteristisch ist, dass die Abmahnschreiben detailliert formuliert sind und einen hohen rechtlichen Anspruch vermitteln. Gleichzeitig werden feste Fristen gesetzt und konkrete Forderungen gestellt. Für Betroffene entsteht so häufig der Eindruck, es handele sich um einen klaren und kaum angreifbaren Sachverhalt. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass diese Einschätzung nicht immer zutrifft.
Gerade die Vielzahl gleichgelagerter Abmahnungen legt nahe, dass es sich um ein standardisiertes Vorgehen handelt. Dies eröffnet regelmäßig Ansatzpunkte für eine sachliche rechtliche Prüfung, etwa im Hinblick auf die tatsächliche Urheberschaft, die Rechtekette, den Umfang der behaupteten Nutzung oder die Höhe der geltend gemachten Forderungen.
Für Abgemahnte ist es daher wichtig, den Fokus nicht allein auf den jeweils genannten Mandanten zu richten, sondern die Abmahnung als Teil einer wiederkehrenden Abmahnpraxis von Rechtsanwalt Florian Sievers zu verstehen.
Der typische Vorwurf: Unberechtigte Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotografien
Im Mittelpunkt der Abmahnungen von Rechtsanwalt Florian Sievers steht regelmäßig der Vorwurf, dass urheberrechtlich geschützte Werke ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet worden seien. Betroffen sind dabei nicht nur große Unternehmen oder professionelle Webseitenbetreiber, sondern häufig auch kleinere Onlinehändler, Selbständige oder Privatpersonen mit einer eigenen Internetpräsenz.
Die beanstandeten Bilder werden typischerweise auf Webseiten, in Online-Shops, auf Verkaufsplattformen oder in einzelnen Fällen auch in sozialen Netzwerken eingesetzt. Aus Sicht der Abmahner handelt es sich dabei um eine Nutzung, für die keine oder keine ausreichende Lizenz vorliegt. Daraus werden Unterlassungsansprüche sowie Zahlungsforderungen hergeleitet.
Viele Abgemahnte gehen davon aus, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann vorliegt, wenn ein Bild bewusst „kopiert“ oder aus einer offensichtlich fremden Quelle übernommen wurde. In der Praxis ist die Rechtslage jedoch deutlich komplexer. Auch scheinbar alltägliche Konstellationen können problematisch sein, etwa die Nutzung von Bildern aus Bilddatenbanken (Pixelio) ohne genaue Prüfung der Lizenzbedingungen oder die Weiterverwendung von Bildern, die ursprünglich von Dritten bereitgestellt wurden.
Ein weiterer häufiger Irrtum besteht darin, dass eine einmal erteilte Nutzungserlaubnis automatisch jede spätere Verwendung abdeckt. Tatsächlich sind Nutzungsrechte oft inhaltlich, zeitlich oder räumlich beschränkt. Wird ein Bild beispielsweise in einem anderen Kontext oder über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum hinaus verwendet, kann dies bereits als Rechtsverletzung gewertet werden.
Gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt sich daher, dass der Vorwurf nicht allein anhand des Abmahnschreibens bewertet werden sollte. Entscheidend ist eine genaue Prüfung der tatsächlichen Nutzung, der vorhandenen Lizenzen und der Frage, ob der geltend gemachte Anspruch in dieser Form überhaupt besteht.
Warum urheberrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt Sievers nicht ungeprüft akzeptiert werden sollten
Urheberrechtliche Abmahnungen sind für Betroffene häufig mit erheblichem Druck verbunden. Kurze Fristen, detaillierte rechtliche Ausführungen oder konkrete Zahlungsforderungen vermitteln schnell den Eindruck, es bestehe kein Handlungsspielraum. Genau diese Situation führt jedoch dazu, dass viele Abgemahnte vorschnell reagieren und Entscheidungen treffen, die sich später als nachteilig erweisen.
Nach unserer Erfahrung lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung in nahezu jedem Fall. Bei urheberrechtlichen Abmahnungen stellen sich regelmäßig zentrale Fragen, die im Abmahnschreiben selbst oft nur einseitig dargestellt werden. Dazu gehört insbesondere, ob der Abmahner tatsächlich Inhaber der geltend gemachten Rechte ist oder ob eine lückenlose Rechtekette nachgewiesen werden kann.
Ebenso relevant ist der konkrete Umfang der behaupteten Nutzung. Nicht jede Verwendung eines Bildes ist automatisch gleich zu bewerten. Unterschiede ergeben sich etwa daraus, ob ein Bild nur kurzzeitig online war, in welchem Kontext es genutzt wurde oder ob es technisch überhaupt öffentlich zugänglich war. Auch diese Aspekte können Einfluss auf die rechtliche Bewertung und die Höhe möglicher Forderungen haben.
Darüber hinaus sind die geltend gemachten Zahlungsansprüche nicht selten Gegenstand rechtlicher Diskussionen. Sowohl der angesetzte Lizenzschadensersatz als auch die Abmahnkosten bedürfen einer nachvollziehbaren Berechnung. Ohne fachkundige Prüfung ist für Abgemahnte kaum erkennbar, ob die geforderten Beträge in dieser Form gerechtfertigt sind.
Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, eine Abmahnung nicht als abschließend geklärt zu betrachten, nur weil sie rechtlich umfangreich formuliert ist. Gerade im Urheberrecht bestehen häufig Ansatzpunkte, um Forderungen zu überprüfen, zu relativieren oder gegebenenfalls zurückzuweisen.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung bei Abmahnungen von Sievers & Kollegen
Ein zentraler Bestandteil der urheberrechtlichen Abmahnungen von Sievers & Kollegen ist die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Viele Betroffene sehen in ihr lediglich eine formale Voraussetzung zur Beilegung der Angelegenheit. Tatsächlich handelt es sich jedoch um das rechtlich folgenreichste Element der gesamten Abmahnung.
Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen. Diese Verpflichtung wirkt in der Regel zeitlich unbegrenzt (lebenslänglich). Bereits geringfügige Abweichungen oder versehentliche Verstöße können eine Vertragsstrafe auslösen, deren Höhe häufig nicht von vornherein feststeht und im Streitfall erhebliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann.
Nach unserer praktischen Erfahrung sind die von Sievers & Kollegen vorformulierten Unterlassungserklärungen häufig sehr weit gefasst. Sie beschränken sich nicht immer auf die konkret beanstandete Nutzung, sondern erfassen teilweise auch ähnliche oder zukünftige Nutzungsszenarien. Für Abgemahnte ist die Tragweite dieser Formulierungen ohne juristische Prüfung kaum zu überblicken.
Besonders problematisch ist, dass die Unterlassungserklärung rechtlich unabhängig von der ursprünglichen Abmahnung wirkt. Selbst wenn sich später herausstellen sollte, dass der geltend gemachte Urheberrechtsverstoß so nicht bestand oder rechtlich angreifbar war, bleibt die einmal abgegebene Erklärung grundsätzlich verbindlich. Das Risiko verlagert sich damit dauerhaft in die Zukunft.
Gerade aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft zu unterschreiben. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, den Inhalt rechtlich anzupassen oder eine alternative Erklärung abzugeben, um die Risiken auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Ob und in welcher Form dies sinnvoll ist, hängt jedoch stets vom konkreten Einzelfall ab und sollte fachkundig beurteilt werden.
Schadensersatz und Abmahnkosten: Welche Forderungen sind realistisch?
Neben der Unterlassungserklärung enthalten Abmahnungen von Sievers & Kollegen regelmäßig auch konkrete Zahlungsforderungen. Diese setzen sich in der Regel aus einem geltend gemachten Schadensersatz wegen der angeblich unberechtigten Bildnutzung sowie aus Anwaltskosten zusammen.
Der Schadensersatz wird häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird unterstellt, welche Lizenzgebühr bei einer ordnungsgemäßen Nutzung des Bildes angefallen wäre. In der Praxis wird dieser Betrag nicht selten durch Zuschläge erhöht, etwa wegen fehlender Urheberbenennung oder wegen der Dauer der Nutzung. Ob diese Ansätze im konkreten Fall gerechtfertigt sind, hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab und ist keineswegs selbstverständlich.
Auch die geltend gemachten Abmahnkosten sind nicht automatisch in jeder Höhe geschuldet. Maßgeblich ist unter anderem, welcher Gegenstandswert angesetzt wird und ob die Abmahnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gerade hier zeigt sich, dass eine pauschale Zahlung ohne rechtliche Prüfung häufig vermeidbare Nachteile mit sich bringt.
Für Abgemahnte ist es wichtig zu wissen, dass Zahlungsforderungen nicht losgelöst von der rechtlichen Gesamtbewertung betrachtet werden dürfen. Die Frage der Haftung, der Umfang der Nutzung und die Angemessenheit der Forderungen stehen in einem engen Zusammenhang und sollten gemeinsam geprüft werden.
Langjährige Erfahrung mit Abmahnungen von Rechtsanwalt Florian Sievers als Vorteil für Mandanten
Seit vielen Jahren befassen wir uns mit urheberrechtlichen Abmahnungen, die durch Rechtsanwalt Florian Sievers und die Berliner Kanzlei Sievers & Kollegen ausgesprochen werden. In dieser Zeit haben wir eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle begleitet und dabei detaillierte Einblicke in die Abmahnpraxis, die Argumentationsmuster und die typischen Forderungen gewonnen.
Diese Erfahrung ermöglicht es uns, Abmahnungen nicht isoliert zu betrachten, sondern im Kontext der bekannten Vorgehensweise einzuordnen. Mandanten profitieren davon, dass wir die wiederkehrenden Strukturen erkennen und die rechtlichen Spielräume realistisch einschätzen können. Gerade bei standardisierten Abmahnschreiben lassen sich so fundierte Strategien entwickeln, die auf Risikominimierung und nachhaltige Lösungen ausgerichtet sind.
Ziel ist es dabei stets, die Interessen unserer Mandanten sachlich und mit Augenmaß zu vertreten und unnötige langfristige Verpflichtungen zu vermeiden.
Warum anwaltliche Unterstützung bei einer Abmahnung von Sievers & Kollegen sinnvoll ist
Urheberrechtliche Abmahnungen sind komplex und mit erheblichen rechtlichen Folgen verbunden. Neben der unmittelbaren Reaktion auf Fristen und Forderungen geht es vor allem darum, die langfristigen Auswirkungen im Blick zu behalten. Eine vorschnelle Entscheidung kann sich über Jahre hinweg auswirken.
Eine anwaltliche Prüfung hilft dabei, die tatsächliche Rechtslage zu klären, Risiken realistisch einzuschätzen und eine individuelle Strategie zu entwickeln. Dabei steht nicht die Eskalation, sondern eine sachgerechte und rechtlich fundierte Lösung im Vordergrund.
Gerade bei Abmahnungen von Sievers & Kollegen zeigt sich, dass Erfahrung und Spezialisierung einen entscheidenden Unterschied machen können.
Kostenlose Erstberatung bei Abmahnung durch Rechtsanwalt Florian Sievers
Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Florian Sievers oder der Kanzlei Sievers & Kollegen erhalten haben, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung an. In diesem Rahmen prüfen wir Ihre Abmahnung und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten.
Sie erhalten eine fundierte Orientierung, welche Schritte sinnvoll sind und welche Risiken vermieden werden sollten. So können Sie auf einer soliden Grundlage entscheiden, wie Sie mit der Abmahnung umgehen möchten.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung.
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