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Abmahnung Volkswagen AG Marke "Volkswagen" und "VW im Kreis"

Uns liegt eine Abmahnung der Firma Volkswagen AG, Wolfsburg, vor.
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte aus Düsseldorf wird ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des unerlaubten Verkaufs und des unerlaubten Vertriebs von Zubehörteilen geltend gemacht (Art 9 GMVO bzw. §§ 14 Abs. 5 MarkenG), da diese Zubehörteile mit der Bezeichnung „Volkswagen“ bzw. dem „VW im Kreis“ gekennzeichnet sind und dem Abmahnschreiben der Volkswagen AG nach nicht von der Volkswagen AG stammen.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden zudem Ansprüche auf Auskunft, Kostenerstattung und Vernichtung geltend gemacht. Insbesondere der im Rahmen der Abmahnung geltend gemachte Auskunftsanspruch ist weitgehend.

Zudem wird in dem Abmahnschreiben der Volkswagen AG darauf hingewiesen, dass eine derartige Markenverletzung auch einen Straftatbestand gem. § 143 MarkenG darstellt und im konkreten Fall ein solcher Straftatbestand verwirklicht wurde, der mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.

Der für den Kostenerstattungsanspruch maßgebende Streitwert wird mit 150.000,00 EUR beziffert. Hieraus resultieren Netto- Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.080,50 EUR.

Weiter soll mit der der Abmahnung der Volkswagen AG beigefügten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000 EUR anerkannt werden.

In dem uns vorliegenden Fall konnten wir nicht empfehlen, die im Entwurf vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben.

Beachten Sie auch unseren Beitrag zu den Abmahnungen der VOLKSWAGEN AG, Marke „Bulli“.

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