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Abmahnung VitaJuwel GmbH - Kostenlose Erstberatung

| Rechtsanwalt Frank Weiß

Uns liegt eine designrechtliche/geschmacksmusterrechtliche Abmahnung der Firma VitaJuwel GmbH, Westpark 18, 88175 Scheidegg, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei tqf legal, Berlin, vor.

Mit der Abmahnung lässt die Firma VitaJuwel GmbH u.a. einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsgeschmacksmuster 002434241 („Edelsteinflaschen“) beanstanden.

Betroffen von der Abmahnung ist ein Internethändler, der Trinkflaschen/Wasserflaschen aus Glas, anbietet. Hierbei handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Die Firma VitaJuwel GmbH, bekannt für ihre Edelstein-Wasserflaschen, geht mehrfach aktiv gegen Unternehmen vor, die ähnliche Produkte vertreiben. Dabei beruft sich das Unternehmen regelmäßig auf den Schutz ihrer eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, die das Design ihrer Flaschen schützen.

Hintergrund zu den Abmahnungen

Seit der Markteinführung ihrer Edelstein-Wasserflaschen im Jahr 2014 hat die VitaJuwel GmbH verschiedene Gemeinschaftsgeschmacksmuster registriert, um das einzigartige Design ihrer Produkte zu schützen. Diese Schutzrechte ermöglichen es dem Unternehmen grundsätzlich, gegen Nachahmungen vorzugehen, die einen ähnlichen Gesamteindruck wie ihre geschützten Designs vermitteln. In den Abmahnungen wird erklärt, dass der Vertrieb solcher Nachahmungen in der Europäischen Union eine Verletzung der Geschmacksmusterrechte nach Art. 19 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) darstelle. Zudem wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (§§ 4 Abs. 3 lit. a und b, 3 Abs. 1 UWG) sowie gegen das Urheberrecht (§ 17 Abs. 1 UrhG) gerügt.

Forderungen in den Abmahnschreiben

Die Abmahnungen der VitaJuwel GmbH enthalten in der Regel folgende Forderungen:

  • Unterlassungserklärung: Der Empfänger soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Abmahnerin abgeben, die es ihm untersagt, die beanstandeten Produkte weiterhin anzubieten, zu bewerben oder zu vertreiben.
  • Vernichtung und Rückruf: Aufforderung zur Vernichtung aller noch im Besitz befindlichen Nachahmungsprodukte sowie zum Rückruf bereits ausgelieferter Waren aus den Vertriebswegen.
  • Auskunftserteilung: Detaillierte Angaben über Herkunft und Vertriebskanäle der beanstandeten Produkte sowie eine Rechnungslegung über erzielte Umsätze.
  • Schadensersatz: Ersatz aller Schäden, die der VitaJuwel GmbH durch die beanstandete Rechtsverletzung entstanden sind oder noch entstehen werden.
  • Erstattung der Rechtsverfolgungskosten: Übernahme der Anwaltskosten, die sich oft nach einem hohen Streitwert bemessen. Hier sind Gegenstandswerte von 100.000,00 € bekannt.

Empfehlungen für Betroffene

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, besonnen und überlegt zu handeln:

  1. Keine vorschnelle Unterschrift: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung. Sie könnte Verpflichtungen enthalten, die weitreichender sind als zwingend notwendig. Dies würde zu ganz empfindlichen sowie zeitlich unbefristeten (lebenslänglichen) Vertragsstrafenrisiken führen.
  2. Keine übereilten Zahlungen: Leisten Sie keine Zahlungen, bevor die Berechtigung der Forderungen nicht eindeutig geklärt ist.
  3. Rechtlichen Rat einholen: Konsultieren Sie einen im Design- und Wettbewerbsrecht erfahrenen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der die Abmahnung prüft und Sie über die besten Handlungsmöglichkeiten berät.

Eine fundierte rechtliche Beratung durch einen Anwalt kann helfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder zumindest die Konsequenzen zu minimieren. Es ist wichtig zu wissen, dass Design- und Geschmacksmusterrechte ungeprüfte Schutzrechte sind. Das bedeutet, dass im Verletzungsfall geprüft werden muss, ob das betreffende Design tatsächlich neu und eigenartig ist.

Fazit Abmahnung von VitaJuwel GmbH

Die VitaJuwel GmbH schützt ihre Designrechte konsequent durch Abmahnungen. Für betroffene Unternehmen ist es essenziell, solche Abmahnungen ernst zu nehmen und angemessen darauf zu reagieren. Eine vorschnelle Reaktion kann langfristige und kostspielige Folgen haben. Daher sollte stets eine individuelle rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden, um die spezifischen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Kostenlose Erstberatung nach Abmahnung von VitaJuwel GmbH

Wenn Sie eine Abmahnung von der Firma VitaJuwel GmbH erhalten haben, bieten wir Ihnen gern eine kostenlose Erstberatung an. Dabei erhalten Betroffene eine erste Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Abmahnung, den möglichen Risiken und den besten Handlungsoptionen.

Vorteile der kostenlosen Erstberatung:

Kostentransparenz: Sie erfahren, mit welchen Kosten zu rechnen ist, bevor Sie eine verbindliche Beauftragung erteilen.<

Rechtssicherheit: Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen grundlegende Informationen zu den Abmahnungen und deren Hintergründe mitteilen.<

Strategieempfehlung: Sie erhalten eine Empfehlung, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder ob eine Verteidigung gegen die Abmahnung möglich wäre.

Es lohnt sich also, vor einer übereilten Reaktion kostenlose Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen, um unnötige Kosten und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Ansprechpartner

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