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Abmahnung Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Erfahrung mit einer Abmahnung / Klage des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
| Rechtsanwalt Frank Weiß

Der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. mahnt selbst angebliche Wettbewerbsverstöße ab. Hierbei handelt es sich in den Abmahnungen beispielsweise um die Verwendung des Begriffs „Testsieger“ oder des Begriffs „Ladenpreis“, zumeist bei Ebay Auktionen aber auch in Online- Shops.

In dem uns vorliegenden Fall wird seitens des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. innerhalb der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.200 EUR gefordert.

In dem uns vorliegenden Fall können wir nicht empfehlen, die vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. im Rahmen der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung ohne entsprechende Änderungen zu unterschreiben.

Uns liegen hier zahlreiche Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor.

Bitte beachten Sie unseren aktualisierten Artikel zu den Abmahnungen des VGU.

Ansprechpartner

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