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Abmahnung Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verbands Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. aus Düsseldorf vor.

Zu Beginn des Abmahnschreibens wird ausgeführt, dass der Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. sich die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr zum Ziel gesetzt hat und dass ihm eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern in der Branche des Abgemahnten angehören. Die Befugnis zum Tätigwerden ergebe sich somit aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

Mit der Abmahnung lässt der Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. das eBay-Angebot eines EBay-Händlers rügen.

Konkret werden beanstandet:

- Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung
- Fehler innerhalb der verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


Mit dem Abmahnschreiben wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Dem Abmahnschreiben ist eine „Unterlassungserklärung“ im Entwurf beigefügt, die u.a. ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 5.500,00 EUR zu Gunsten des Verbands Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. vorsieht; auch explizit für den Fall einer Zuwiderhandlung durch einen Erfüllungsgehilfen.

Ebenso sollen darin die Abmahnkosten (Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgung) in Höhe von 220 EUR anerkannt werden.

Die durch den Verband Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst, sodass diese keinesfalls ohne vorherige Änderung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt abgegeben werden sollte.

Ansprechpartner

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