Abmahnung Verband der Deutschen Lederindustrie e. V.
Abmahnung Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. erhalten?
Der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. mahnt Händler auf der Internetplattform eBay ab. Beanstandet wird durch den Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. die Verwendung des Begriffes „Textilleder“ in Zusammenhang mit Kunstleder.
Mit der Abmahnung fordert der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. Unterlassung sowie die dem Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 238 EUR.
Beachten Sie auch unseren weiterführenden Beitrag.
Ansprechpartner
Frank Weiß
Frank Weiß
Andere über uns
WEB CHECK SCHUTZ
Gestalten Sie Ihre Internetseite / Ihren Onlineshop rechts- und abmahnsicher.
Erfahren Sie mehr über die Schutzpakete der Anwaltskanzlei Weiß & Partner für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetpräsenzen.
Aktuelles
Wettbewerbsverstoß: Unzulässige Bewertungslöschung durch Online-Agentur
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Im Zeitalter digitaler Bewertungen auf Plattformen wie Google, Jameda, Kununu oder Trustpilot ist der gute Ruf eines Unternehmens oder Freiberuflers angreifbarer denn je. Negative…
Trennungsgebot im Werberecht – eine rechtliche Betrachtung
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Warum ist das Thema „Trennungsgebot im Werberecht“ aktuell und relevant?
Das Werberecht erlebt durch die Digitalisierung der Medienwelt eine regelrechte Renaissance. Nie zuvor wu…
Kein Skonto unter Mindestpreis – Preisbindung im Pharma-Großhandel gilt strikt
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
In Zeiten des digitalen Handels steht eines fest: Wer günstiger ist, gewinnt. Das gilt auch – und besonders – für den Arzneimittelmarkt. Gerade Apotheken achten beim Einkauf versc…
Testimonialwerbung für „Diaetoxil“ mit Promi untersagt – Mittelbare Störerhaftung bejaht
| Rechtsanwalt Frank Weiß | Aktuell
Die Werbung mit prominenten Gesichtern kann extrem wirksam sein – aber auch gefährlich, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgt. Das hat das Landgericht Köln mit seinem Urteil zur Testimo…